Mit SEPA wird in Europa ein einheitlicher Standard für Zahlungsvorgänge bzw. Geldtransfers beispielsweise über ein Girokonto geschaffen, insbesondere auch für Infrastrukturen und technische Standards. Zweck ist die Gleichstellung innereuropäischer Zahlungen mit nationalen Zahlungstransfers, wobei mit einheitlichen Formularinstrumenten der SEPA-Überweisung und SEPA Lastschrift gearbeitet wird.
Durch SEPA sollen grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge durch standardisierte Zahlungs-Formulare aller Mitgliedsländer vereinheitlicht und für den Bankkunden einfacher, kostengünstiger und schneller werden.
Begriff – Definition – Erklärung: Der Begriff SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, was übersetzt einheitlicher europäischer Zahlungsraum bedeutet.
Inhalt
Begriff & Definition
Das Abkommen ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Bis zum 1. Januar 2010 gilt eine Übergangsfrist, bei der nationale Zahlungssysteme parallel zu den SEPA Verfahren gültig sind. Ab diesem Datum sollen alle Überweisungen, auch die innerhalb von Deutschland, als SEPA Überweisung durchgeführt werden. Dazu muß dann bei Überweisungen von einem Girokonto der BIC und der IBAN angegeben werden. Für den Bankkunden ist das Thema im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsvorgängen relevant.
Während für die SEPA Überweisung und die SEPA Lastschrift jeweils einheitliche Verfahren vorliegen, wurden für die SEPA Kartenzahlung, was die rechtliche Seite und den Standard betrifft, nur Regeln vorgegeben, was den verschiedenen Debitkartensystemen einen Wettbewerb erlaubt.
SEPA direct oder kurz SEPA sdd
SEPA sdd ist die Abkürzung für SEPA Core Direct Debit, was übersetzt etwa SEPA-Core-Lastschriftverfahren bedeutet. Es handelt sich dabei um das Regelwekr (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook) der EPC für den Umgang von SEPA Lastschriften mit Privatpersonen.
Das SEPA sdd regelt die standardisierten Formate, Fristen und Abläufe des Zahlungsverfahrens. Wichtig ist, dass der Absender ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.
Funktion der Lastschrift
Der Sinn des Systems ist die Vereinheitlichung von Zahlungsvorgängen im Euro Raum. Neben der Überweisung und der SEPA Kartenzahlung ist die SEPA Lastschrift dabei von besonderer Bedeutung.
Mit der SEPA Lastschrift wird ein einheitliches Lastschriftverfahren aller beteiligten Länder eingeführt. Dabei werden die teilweise sehr unterschiedlichen nationalen Lastschriftverfahren durch die SEPA Lastschrift ersetzt. Dies setzt umfassende Änderungen der entsprechenden Gesetze voraus.
Seit November 2009 ist eine SEPA Lastschrift möglich. Es gibt zwei Regelwerke für das SEPA Lastschriftverfahren:
SEPA-Core- und das SEPA-B2B-Lastschriftverfahren
SEPA Überweisung
Die Überweisung ist das allgemeine zukünftige Überweisungsformular im EU Währungsraum nach den Vorschriften von SEPA. Seit dem Jahresbeginn 2008 wird eine SEPA Überweisung bei innereuropäischen, bargeldlosen Zahlungsvorgängen benutzt. Ab Ende 2010 sollen dann die bisher in Deutschland üblichen Überweisungsformulare durch die SEPA Überweisung ersetzt werden (Abbildung 1).
Abb. 1: Das Formular eines papierhaften SEPA-Überweisungsformulars
Mit anderen Worten: Die SEPA Überweisung ersetzt im Euroraum die bisherigen nationalen Überweisungsträger durch einen allgemeingültigen Standard. Dazu wurden vom EPC, dem European Payments Council, entsprechende Richtlinien eingeführt.
Warum dieses System?
Der Hintergrund zur Entwicklung von SEPA ist u.a. ein wirtschaftlicher: Der unbare Massenzahlungsverkehr läuft in jedem Land hoch automatisiert und hoch effizient, das heißt für die Banken kostengünstig, ab.
Der Zahlungsverkehr zwischen den Ländern ist dagegen komplizierter, weil nicht die gleichen technischen Standards und Zahlungsabläufe benutzt werden. Dazu existieren unterschiedliche Rechtsvorschriften. So ist das Lastschriftverfahren nur in Deutschland und Österreich gängige Praxis, in vielen anderen Ländern dagegen unbekannt. Dadurch sind grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge für die Geldinstitute relativ teuer, verglichen mit den Kosten auf dem Heimatmarkt.
Die EU hat aber die Banken mit der EU Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro. 19. Dezember 2001, dazu verpflichtet, Zahlungstransaktionen innerhalb des SEPA Raumes , die über die Heimatlandgrenzen hinaus gehen zu denselben Kosten zu tätigen als wie Inlandsüberweisungen.
Aus diesem politischen Druck, aus dem unmittelbar ein Wirtschaftlicher resultiert wurde SEPA initiiert.
Wer steuert SEPA?: SEPA wird maßgeblich von dem European Payments Council (EPC) gemanagt.
Kartenzahlungen
Die Abwicklung von Zahlungstransaktionen mit Kreditkarten und Debitkarten wird aktuell durch nationale Stellen und Gesetze geregelt.
Ziel der SEPA Kartenzahlung ist es, die Zahlungsvorgänge mit den Karten im Raum der SEPA Länder einheitlich zu regeln und so einfach und schnell wie in den Heimatländern zu ermöglichen. Der Karteninhaber soll an jedem Kartenterminal auswählen können, welches Verfahren er verwenden möchte. Dies setzt technisch die Akzeptanz der verschiedenen Kartensysteme an jedem Kartenterminal voraus.
Aktuell ist unklar, ob ein neues SEPA Debitkartensystem etabliert werden kann, oder ob die international bestehenden Debitkartensysteme Mastercard und VISA parallel auf den SEPA Raum ausgedehnt und akzeptiert werden. Vermutlich werden von dem EPC nur Regularien vorgegeben und mehrere Kartensysteme werden im Wettbewerb um den Kunden stehen.
Verbraucherinformationen
Verweise
Bundesbank – SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)