Steuerklasse 3 nur für verheiratete Arbeitnehmer, die Wahl will gut überlegt sein. Die Steuerklasse 3 bleibt den verheirateten Arbeitnehmern vorbehalten. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Der Ehepartner muß in Deutschland wohnen und das Ehepaar muß überwiegend zusammen leben dazu darf einer der Beiden kein Arbeitsentgelt erwirtschaften. Alternativ kann einer der Ehegatten Arbeitslohn beziehen wobei aber die Steuerklasse 5 gewählt werden muß.
Steuerklasse 3 auch für verwitwete Personen
In die Steuerklasse 3 kann auch gelangen, wer als unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer verwitwet ist. Allerdings nur dann, wenn er diesen Zustand nach dem einunddreißigsten Dezember 2008 erreicht hat. Wichtig ist dabei noch, dass der Verstorbene und sein Ehepartner am Tag des Todes nicht dauerhaft getrennt gelebt haben und auch in Deutschland Ihren Wohnsitz hatten.
Beispiele und Tipps
Beispiel 1: Die Ehegatten A und B leben dauerhaft in einem Haushalt in Deutschland zusammen. A, die Ehefrau, ist als Hausfrau tätig, während B als Arbeitnehmer einen Bruttolohn erwirtschaftet.
Lösung: B gehört in die Steuerklasse 3
Beispiel 2: Die miteinander verheirateten Arbeitnehmer D und E arbeiten beide in Deutschland. E ist mit Zustimmung von D in die Steuerklasse 5 gegangen. Der Ehepartner D gehört in die Steuerklasse 3.
Relativ bezogen auf das Einkommen, ist die Steuerklasse 5 die günstigste Steuerklasse, da hier die geringsten Abgaben anfallen und am meisten Netto übrig bleibt. Allerdings besteht bei verheirateten Erwerbstätigen der Nachteil, dass dann der andere Partner in der Steuerklasse 5 relativ hohe Abgaben zahlt. Da bei Ehepaaren bei der Kombination mit Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 zu Beginn des Jahres die Steuerklasse gewählt wird noch nicht feststeht, welches Einkommen von beiden in dem betreffenden Jahr erzielt wird, ist zum Jahresende immer eine Lohnsteuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben.
Literatur
Freie Hansestadt Bremen – Lohnabzugsmerkmale ändern