Vergleich der Ordergebühren

Odergebühren - Ratgeber: welche Kosten fallen hier anViele Anleger, die mit Wertpapieren handeln, entscheiden sich für ein Kreditinstitut, das eine kostenlose Depotführung anbietet. Das ist eine gute Entscheidung, denn die Gebühr ist vermeidbar und schmälert langfristig die Rendite. Insbesondere für Trader, die häufiger handeln stehen als zentrale Kostenfaktoren die Ordergebühren an erster Stelle.

Hier ein Überblick über die Kosten mit denen Bankkunden rechnen müssen, die bei Trades mit Wertpapieren etc. anfallen:

  • Ordergebühr / Orderentgelt / Orderprovision
  • Abwicklungsentgelt der kontoführenden Bank
  • Pauschale für telefonisch oder persönlich erteilte Aufträge
  • Börsengebühr
  • Maklercourtage bzw. Handelsentgelt
  • Handelsplatzentgelt
  • Transaktionsentgelte – ev. vom Ordervolumen und der Wertpapierart abhängig
  • Entgelt für den Börsenplatz
    Marge
  • Kosten für Orderzusätze
  • Kosten für Teilausführungen
  • Gebühren für Orderänderungen- bzw. Annullierungen
  • Gebühren für eine Order mit Limit
  • Kosten für Dividenden in einer anderen Währung als Euro

Bei den Ordergebühren fallen in der Regel Entgelte von Seiten des Brokers und zusätzlich des Börsenplatzes an (mit wenigen Ausnahmen wie z. B. gettex).

Begriff Ordergebühr: Summe der bei einem Wertpapier-Trade anfallenden Kosten, die sich aus verschiedenen Posten sowohl vom Brokder als auch vom Handelsplatz zusammensetzen können.

Inhalt

Banken berechnen Ordergebühren („Orderentgelte“)

Für aktive Anleger, die ihren Wertpapierbestand im Depotkonto häufig umschichten, ist es empfehlenswert, die Ordergebühren der verschiedenen Kreditinstitute zu vergleichen. Viele Anbieter berechnen einen festen Betrag als Grundentgelt für jeden Wertpapierkauf und für jeden Verkauf. Bei einigen Kreditinstituten kommt zu dem festen Orderentgelt eine zweite Orderprovision hinzu, die als Prozentsatz des gehandelten Volumens berechnet wird.

0,25% – 0,50% vom Ordervolumen ist die Regel

In vielen Fällen beträgt die prozentuale Orderprovision 0,25 % bis 0,5 % des Ordervolumens, aber auch andere Prozentsätze werden verlangt. Einige Kreditinstitute unterscheiden bei der Höhe der Provision danach, auf welchem Weg der Kunde den Auftrag erteilt hat. Online-Brokerage oder die telefonische Ordererteilung über einen Sprachcomputer sind dabei günstiger als ein telefonischer Auftrag oder der Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren bei einem Bankmitarbeiter in einer Filiale.
Bei einigen Banken erhalten Vieltrader, die eine Mindestanzahl an Käufen und Verkäufen in einem bestimmten Zeitraum getätigt haben, einen Rabatt auf das Orderentgelt.

In der Abbildung 1 sind die Orderkosten laut dem Preisverzeichnis der Consorsbank (Preis- und Leistungsverzeichnis. Wertpapierdepot inkl. Verrechnungskonto, Tagesgeldkonto. Gültig ab 27. März 2021) angegeben.

Beispiel für Orderkosten bei der Consorsbank

Abb. 1: Zusammensetzung der Orderkosten für Wertpapier-Trades bei der Consorsbank. Quelle: consorsbank.de

Es gibt auch noch die Minimumprovision

Außerdem verlangen die meisten Kreditinstitute neben dem Grundentgelt eine Minimumprovision und sie beschränken die Ordergebühren auf einen Höchstbetrag, der häufig bei unter 40 Euro bis 60 Euro liegt.
Zahlreiche Kreditinstitute und Online-Broker geben in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis die Höhe der Ordergebühren an. Die Kunden erfahren ebenfalls, wie Teilausführungen abgerechnet werden und dass die Bank sämtliche fremde Kosten ebenfalls an die Anleger weitergibt. Einige Institute machen einen Unterschied, ob gestückelte Orderausführungen an demselben Tag oder an unterschiedlichen Tagen beziehungsweise zu einem einheitlichen Kurs oder zu verschiedenen Kursen ausgeführt werden. Finden alle Transaktionen an einem Tag und zum gleichen Kurs statt, wird die Orderprovision jeweils anteilmäßig in Rechnung gestellt. Bei unterschiedlichen Kursen oder Ausführungen an mehreren Tagen wird die Orderprovision, gegebenenfalls unter Berechnung der Mindestprovision, für jede Teilausführung einzeln berechnet und es kann auch zu einer mehrfachen Belastung des Börsenplatzentgelts kommen.

Teilausführungen

Teilausführungen stellen ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Ordergebühren dar. Vor allem im elektronischen Handelssystem Xetra kommt es regelmäßig zu Teilausführungen, für die ein Anleger bei einigen Banken mehrfach Orderprovision zahlen muss. Besonders teuer wird es für einen Bankkunden, wenn sein Kreditinstitut für jede Teilausführung die Mindestprovision berechnet. Xetra führt eine Order immer dann in mehreren Teilen aus, wenn es kein ausreichendes Gegenangebot gibt. Die Gegenangebote fehlen vor allem bei Wertpapieren mit einem geringen Streubesitz, bei exotischen Papieren oder bei Werten mit einer geringen Marktkapitalisierung.

Teilsausführungen Beispiel

Die einzelnen Ausführungen einer Order können auch parallel ablaufen, weil zum Beispiel bei einer Kauforder von 100 Stück mit einem Limit von 15 Euro gleichzeitig zwei Verkaufsangebote über je 50 Stück eingehen, von denen der eine Verkauf zu 14 Euro abgewickelt wird und der andere Verkauf zu 15 Euro. Gegen diese Teilausführungen hilft auch ein Orderzusatz wie „ Fill-or-Kill“ nicht, der bedeutet, dass eine Order entweder komplett oder gar nicht ausgeführt werden soll. In dem genannten Beispiel wird der Kaufauftrag komplett abgewickelt, es handelt sich aber innerhalb des gesetzten Limits trotzdem um zwei Teilausführungen.

Teilausführungen über Xetra werden nicht extra berechnet

Die Deutsche Börse AG als Betreiberin des elektronischen Handelssystems Xetra berechnet Online-Brokern und Kreditinstituten nicht für jede Teilausführung eine Gebühr. Für jede ausgeführte Order wird nur einmal eine Provision in Rechnung gestellt. Nur bei den Clearinggebühren kommt es zu mehrfachen Belastungen, da sich diese Gebühren als Staffelpreise nach der Anzahl der einzelnen Ausführungen einer Order berechnen. Die Anbieter entscheiden selbst, ob sie ihren Kunden für jede teilweise Ausführung einer Order eine Gebühr berechnen oder ob sie die einzelnen Transaktionen zusammenfassen und das Orderentgelt nur einmal belasten.

Orderkosten Onlinebanken

Wenn Anleger Wertpapiere über die Börse kaufen und verkaufen, müssen sie neben dem Orderentgelt ihrer Bank mit weiteren Kosten rechnen:

  • Maklercourtage beziehungsweise Gebühren eines zwischengeschalteten Brokers
  • Entgelt für den Börsenplatz
  • Handelsentgelte gemäß aktueller Börsenregelung (z. B. Börse Stuttgart)
  • Clearstream-Gebühren

Bei der Maklercourtage, den Brokergebühren, dem Börsen-Handelsentgelt und den Clearstream-Gebühren handelt es sich um fremde Spesen, die die Bank an den Anleger weitergibt. Den Bankkunden wird der Bruttobetrag der fremden Spesen inklusive 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, sofern die Hausbank des Anlegers ebenfalls mit dem Bruttobetrag belastet wird.
Nicht jedes Kreditinstitut verlangt hingegen ein Börsenplatzentgelt von seinen Kunden. Wenn jedoch für den Börsenplatz ein Entgelt berechnet wird, unterscheiden einige Anbieter zwischen einer Orderausführung an der elektronischen Handelsplattform Xetra oder an einer sonstigen Parkettbörse in Deutschland. Für Transaktionen, die über Xetra abgewickelt werden, wird ein geringerer Betrag berechnet als für Orderausführungen an einer der acht deutschen Parkettbörsen in Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart. Am höchsten fällt das Handelsplatzentgelt bei Börsen im Ausland aus.

Außerbörslicher Handel

Bei einem außerbörslichen Handel fallen keine zusätzlichen Handelsprovision oder Transaktionskosten der Börsen an. Außerbörslich werden folgende, nicht standardisierte, Wertpapiere gehandelt:

  • Papiere, die keine Börsenzulassung erhalten haben
  • Derivate, also Finanztitel, deren Wert sich von dem Kurs oder Preis eines Basiswertes ableitet
  • bestimmte börsennotierte Papiere, deren Handel nicht öffentlich ablaufen soll
  • Zertifikate
  • Fondsanteile

Im Handel außerhalb der Börsen wickeln die Anleger die Transaktionen direkt mit den Emittenten der Papiere oder mit einem Makler ab. Dadurch entfallen sämtliche börsenplatzabhängige Provisionen und es kommt auch nicht zu Teilausführungen.
Anleger können Fondsanteile ebenfalls außerbörslich direkt bei der Fondsgesellschaft kaufen. Dabei fallen keine Börsengebühren an, aber ein Käufer muss einen Ausgabeaufschlag zahlen beziehungsweise ein Verkäufer muss einen Rücknahmeabschlag in Kauf nehmen.

Sonderwünsche werden extra abgerechnet

Käufer und Verkäufer von Wertpapieren können zwischen verschiedenen Orderzusätzen wählen, um sicherzustellen, dass die Transaktionen wie gewünscht ausgeführt werden. Außerdem kann der Anleger wählen, ob eine Order solange gültig bleiben soll, bis der Auftrag ausgeführt werden kann, oder ob es einen bestimmten Endzeitpunkt geben soll. Mögliche Gültigskeitsdauern einer Wertpapierorder sind:

  • bis zum Ende des Handelstages
  • bis zu einem festen Datum
  • Ultimo, also bis zum Ende des laufenden Monats
  • Unbegrenzt, d.h., bis zur Ausführung der Order, maximal 360 Tage

Limit oft wichtig

Die Einsetzung eines Limits wird häufig gewählt, um einen Mindestertrag aus dem Verkauf der Papiere zu erzielen oder nicht mehr als gewünscht zu zahlen. Während einige Kreditinstitute für eine Order mit einem Limit oder für andere Orderzusätze keine zusätzlichen Ordergebühren verlangen, berechnen andere Anbieter eine Gebühr für die Wünsche ihrer Kunden. Auch die Abänderung oder die Annullierung einer Order ist bei einigen Banken mit Kosten verbunden.

Ausländische Wertpapiere

Die höchsten Gebühren zahlen Anleger, wenn sie Papiere an einer ausländischen Börse oder in einer Fremdwährung handeln.
Die Banken und Sparkassen verlangen für Ausführung an einer Börse außerhalb Deutschlands in der Regel das höchste Handelsplatzentgelt. Auch für Dividendenzahlungen in einer anderen Währung als Euro wird häufig eine separate Gebühr verlangt. Bei Abrechnung in einer Fremdwährung legen die Banken einen Devisenkurs zugrunde, der sich an einem Referenzkurs orientiert oder der ihnen von dem Dienstleister, mit dem sie die Transaktion abgewickelt haben, vorgegeben wird. Dabei kann der zwischengeschaltete Dienstleister noch eine Marge auf den Währungskurs aufschlagen, die der Anleger ebenfalls zahlen muss. Bei Fremdwährungskonten sind besondere Margen üblich.

Ordergebühren comdirect

auch bei der comdirect gibt es Unterschiede bei den Ordergebühren zwischen Neukunden und Bestandskunden.

Neukunden

Wer bei der comdirect ein Depot neu eröffnet kann 1 Jahr für 3,90 Euro pro Trade handeln. Das ist für alle, die in den letzten 6 Monaten kein Depot bei dem Broker unterhalten haben, ein sehr attraktives Angebot. Das Angebot ist gültig für alle Ordervolumen. Trader die Order im fünf- oder sechstelligen Bereich aufgeben, sparen hier schnell mehrere hundert Euro.

Bestandskunden

Wer aus dem Neukundenprogramm herausfällt ist automatisch Bestandskunde, was nach Ablauf von einem Jahr der Fall ist. Die Orderprovisionen für diese Gruppe sind 0,25% vom Ordervolumen sowie 4,90 Euro Grundentgelt. Allerdings können sich Vieltrader durch häufiges Handeln Sonderkonditionen beschaffen. Hier gibt es die Details.

Literatur

Impekoven C., 2013: Wirtschaftlichkeitsberechnung. In: Software-Entwicklung für dynamische Portfolioallokation und Risikomanagement. Business, Economics, and Law. Springer Gabler, Wiesbaden. Link.