Minijob Rechner - Informationen zur Berechnung der AbgabenEin Minijob bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Vorteile in Bezug auf die Abgaben. Arbeitnehmer profitieren vor allem von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Verdienste bis zu 538 Euro monatlich sind in der Regel steuerfrei, sofern keine individuelle Versteuerung über die Lohnsteuerkarte erfolgt. Zudem fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, was den Nettoverdienst maximiert. Die Abgaben können mit unserem Minijob Rechner 2025 online in einer Ersteinschätzung kostenlos berechnet werden

Auch Arbeitgeber profitieren von geringeren Abgaben, insbesondere bei einem Minijob im Privathaushalt. Hier sind die Sozialversicherungsbeiträge niedriger als bei gewerblichen Minijobs. Zudem können 20 % der Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil ist die pauschale Besteuerung von nur 2 %, die eine aufwendige Lohnsteuerabrechnung vermeidet. Arbeitnehmer können sich zudem von der Rentenversicherungspflicht befreien, wodurch keine eigenen Rentenbeiträge gezahlt werden müssen. Insgesamt bietet der Minijob eine flexible Möglichkeit, steuer- und abgabenoptimiert Einkommen zu erzielen.

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Funktion und Eingaben beim Minijob Rechner

Der Minijob-Rechner 2025 ist ein leistungsfähiges Tool zur Berechnung der Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte in Deutschland. Er ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine schnelle und online Ermittlung der anfallenden Beiträge und Abgaben für gewerbliche Minijobs sowie für Minijobs in Privathaushalten.







 

Achtung: Der Rechner liefert als Ergebis eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die entgültigen Abgaben können über ein Konto bei der Minijob Zentrale ermittelt werden.
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Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Verdienst des Minijobbers und berücksichtigt wesentliche Faktoren wie Rentenversicherungspflicht, Krankenversicherungsstatus sowie verschiedene Umlagepflichten. Der Nutzer kann zudem angeben, ob die beschäftigte Person von der Rentenversicherungspflicht befreit ist oder ob spezielle Regelungen, wie die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, angewendet werden müssen.

Für Arbeitgeber besonders wichtig ist die Berücksichtigung der gesetzlichen Umlagen, darunter U1 (Krankheitsumlage), U2 (Mutterschutzumlage) und die Insolvenzgeldumlage. Diese Abgaben werden automatisch in die Berechnung einbezogen, wobei der Rechner auch Betriebe berücksichtigt, die von bestimmten Umlagepflichten befreit sind.

Nach Eingabe der relevanten Daten berechnet der Minijob-Rechner die Gesamtabgaben, getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen. So wird ersichtlich, welche Kosten auf den Arbeitgeber zukommen und welche Abzüge beim Arbeitnehmer erfolgen. Die Berechnungen orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten eine rechtssichere und transparente Darstellung aller anfallenden Beiträge.

Ein besonderer Vorteil des Rechners ist seine benutzerfreundliche Oberfläche. Arbeitgeber können schnell erfassen, wie hoch ihre finanziellen Verpflichtungen sind, während Minijobber einen klaren Überblick über ihren Nettoverdienst erhalten. Durch die flexible Anpassung an verschiedene Szenarien lässt sich der Rechner vielseitig einsetzen – sei es für die Planung neuer Minijobs oder zur Überprüfung bestehender Arbeitsverhältnisse.

Mit dem Minijob-Rechner 2025 erhalten alle Beteiligten ein zuverlässiges und transparentes Werkzeug zur Kalkulation und Planung geringfügiger Beschäftigungen. Er vereinfacht die Lohnabrechnung erheblich und hilft, die gesetzlichen Vorgaben korrekt einzuhalten.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro pro Stunde. Für Minijobber bedeutet dies, dass die monatliche Verdienstgrenze auf 556 Euro angehoben wurde.
Um innerhalb dieser Grenze zu bleiben, können Minijobber maximal 43,37 Stunden pro Monat arbeiten. Dies entspricht ungefähr 10 Stunden pro Woche.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem höheren Stundenlohn die zulässige Arbeitszeit entsprechend reduziert wird, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Die Anpassung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs erfolgt regelmäßig durch die Mindestlohnkommission, die sich an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Arbeitszeit und den Verdienst genau im Auge behalten, um sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Unterschied bei Abgaben von gewerblichen Minijobs und solchen im Privathaushalt, verwendete Parameter

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die entweder in einem gewerblichen Betrieb oder in einem privaten Haushalt ausgeübt werden kann. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Formen liegt in der Art des Arbeitgebers, den damit verbundenen Sozialabgaben sowie den administrativen Anforderungen. Je nach Beschäftigungsart gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die sich sowohl auf die Kosten für den Arbeitgeber als auch auf die Sozialversicherungspflichten des Minijobbers auswirken.

Die grundlegendste Unterscheidung zwischen einem gewerblichen Minijob und einem Minijob im Privathaushalt liegt in der Identität des Arbeitgebers.

Die für die Ermittlung der Abgaben beim Minijob Rechner verwendeten Parameter sind in der Tabelle 1 angegeben.

Tab. 1: Parameter für Minijobrechner

Parameter Beschreibung Standardwerte
Monatlicher Verdienst (€) Eingabe des monatlichen Bruttogehalts des Minijobbers 500
Beschäftigungsart Gewerblicher Minijob oder Minijob im Privathaushalt Gewerblich
Krankenversicherungsbeitrag (%) Beitrag zur Krankenversicherung (0% wenn nicht gesetzlich versichert) 13% oder 0%
Rentenversicherungsbeitrag (%) Beitrag zur Rentenversicherung (mit oder ohne Befreiung) 18,6% oder 0%
U1-Krankheitsumlage (%) Krankheitsumlage für Arbeitgeber (U1) 1,1%
U2-Mutterschaftsumlage (%) Mutterschaftsumlage für Arbeitgeber (U2) 0,22%
Insolvenzgeldumlage (%) Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber (INSGU) 0,15%
Einheitliche Steuer (%) Pauschale Steuer auf den Minijob 2%
Gesamtabgaben (€) Berechnete Gesamtabgaben auf Basis der Eingaben Automatische Berechnung

Detaillierte Prozentberechnungen können mit unserem Prozentrechner online durchgeführt werden.

Gewerblicher Minijob

Ein gewerblicher Minijob wird in einem Unternehmen oder einer Organisation ausgeübt. Der Arbeitgeber ist also eine juristische Person oder ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen. Minijobs in diesem Bereich sind weit verbreitet und finden sich in zahlreichen Branchen. Besonders häufig treten sie in folgenden Bereichen auf:

Einzelhandel (z. B. Kassierer oder Warenverräumer in Supermärkten)
Gastronomie (z. B. Kellner oder Küchenhilfe in Restaurants und Cafés)
Reinigungsdienste (z. B. Gebäudereinigung oder Zimmerreinigung in Hotels)
Bürotätigkeiten (z. B. Aushilfstätigkeiten in der Verwaltung oder im Empfangsbereich)

Ein Minijob in einem gewerblichen Betrieb unterliegt den typischen administrativen Pflichten eines Unternehmens. Arbeitgeber müssen sich bei der Minijob-Zentrale anmelden und alle relevanten Abgaben korrekt berechnen und abführen. Zudem gelten höhere Abgabensätze für Sozialversicherungen als bei Minijobs in Privathaushalten.

Minijob im Privathaushalt

Bei einem Minijob im Privathaushalt ist der Arbeitgeber eine Privatperson, die eine Hilfskraft zur Unterstützung im häuslichen Umfeld beschäftigt. Diese Minijobs sind ausschließlich für haushaltsnahe Tätigkeiten vorgesehen, die direkt im privaten Bereich erbracht werden. Typische Tätigkeiten in diesem Bereich sind:

Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe)
Kinderbetreuung (z. B. Babysitting oder Nachhilfeunterricht)
Pflege von Angehörigen (z. B. Unterstützung älterer oder kranker Menschen)

Der Staat fördert Minijobs im Privathaushalt durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Vorteile. Arbeitgeber können beispielsweise 20 % der gezahlten Abgaben (maximal 510 Euro pro Jahr) steuerlich absetzen. Zudem erfolgt die Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren, das den Verwaltungsaufwand für Privatpersonen reduziert.
Fazit

Während ein gewerblicher Minijob in Unternehmen oder Organisationen mit höheren Abgaben und mehr administrativen Pflichten für den Arbeitgeber verbunden ist, bietet ein Minijob im Privathaushalt steuerliche Vorteile und geringere Sozialabgaben. Beide Beschäftigungsformen haben ihre spezifischen Vorteile und sind abhängig von der Art der Tätigkeit sowie den Bedürfnissen des Arbeitgebers.

Details

Der Minijob-Rechner 2025 der Minijob Zentrale ist ein hilfreiches Tool zur Berechnung der Abgaben und Beiträge für geringfügig Beschäftigte in Deutschland. Er ermöglicht Arbeitgebern und Minijobbern eine einfache Übersicht über Sozialversicherungs- und Steuerabzüge, die sich aus einem Minijob ergeben. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Minijob im gewerblichen Bereich und einer Beschäftigung in einem Privathaushalt, da sich die Abgaben je nach Art unterscheiden.

Für gewerbliche Minijobs liegt die monatliche Verdienstgrenze weiterhin bei 538 Euro. Arbeitgeber müssen pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 %), Rentenversicherung (15 %) und eine Umlage für Mutterschutz und Krankheit leisten. Arbeitnehmer können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wodurch jedoch geringere Rentenansprüche entstehen.

In Privathaushalten gelten reduzierte Abgaben. Hier zahlen Arbeitgeber einen geringeren Rentenversicherungsbeitrag (5 %) sowie eine pauschale Krankenversicherung von 5 %. Der Vorteil für private Arbeitgeber besteht darin, dass sie Steuerermäßigungen geltend machen können. Dies macht den Minijob in Privathaushalten besonders attraktiv.

Der Minijob-Rechner berechnet nicht nur die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, sondern zeigt auch die Auswirkungen von Rentenversicherungsbeiträgen auf die spätere Rente. Zudem können Arbeitgeber ermitteln, welche Kosten insgesamt für eine geringfügige Beschäftigung anfallen. Besonders relevant ist die Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde liegt. Dies bedeutet, dass ein Minijobber maximal 43 Stunden monatlich arbeiten darf, ohne die 538-Euro-Grenze zu überschreiten.

Der Rechner erleichtert es Arbeitgebern, die monatlichen Kosten zu planen, und hilft Minijobbern, ihre Nettoverdienste zu kalkulieren. So bietet er eine transparente Grundlage für die Gestaltung eines Minijobs unter Berücksichtigung aller relevanten Abgaben und gesetzlichen Bestimmungen.

Durch die einfache Bedienung und klare Struktur trägt der Minijob-Rechner 2025 dazu bei, Unsicherheiten bei der Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu reduzieren und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer optimal zu unterstützen.

Rente

Beim Minijob spielt die Rentenversicherung eine wichtige Rolle, da geringfügig Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anteil von 3,6 % seines Bruttogehalts in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, während der Arbeitgeber 15 % (bei gewerblichen Minijobs) oder 5 % (bei Minijobs im Privathaushalt) übernimmt. Durch diese Beiträge erwerben Minijobber Rentenansprüche und können von Leistungen wie Erwerbsminderungsrente, Rehabilitationsmaßnahmen und einer höheren Altersrente profitieren. Hier finden Sie Informationen zum Wert der Rentenpunkte 2025.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall entfällt der Arbeitnehmeranteil, sodass das gesamte Bruttogehalt ausgezahlt wird. Der Nachteil besteht darin, dass man auf zusätzliche Rentenanwartschaften verzichtet und möglicherweise keine vollen Rentenansprüche aufbaut.

Bei sehr geringen Verdiensten unter 175 Euro monatlich greift die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, wodurch die Rentenversicherungsbeiträge auf diesen Betrag angehoben werden, um volle Rentenpunkte zu sichern.

Ein Minijob kann somit eine günstige Möglichkeit sein, langfristig Rentenansprüche aufzubauen, erfordert aber eine bewusste Entscheidung über die Rentenversicherungspflicht.

Literatur

Blömer M., Fuest C., Peichl A. 2024: Lohabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. ifo Schnelldienst, ifo Institut München.

Bundesregierung (2025). Mindestlohn zum Jahresbeginn gestiegen. Online-Publikation der Bundesregierung.

Destatis (2024). Mindestlohn: Entwicklung und Auswirkungen auf Beschäftigung. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden.

König, M., Brändle, T. (2024). Subventionen für „kleine Jobs“: Eine Analyse der Auswirkungen von Minijobs auf den deutschen Arbeitsmarkt. Lehrstuhl für empirische Wirtschaftsforschung, FAU Erlangen-Nürnberg.

Bundesregierung (2024). Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick. Online-Publikation der Bundesregierung.