Midijob Gleitzone – 2019 zwischen 450,01 bis 1.300,00 Euro Verdienst

Midijob - die Gleitzone liegt seit dem 1. Januar 2019 bei 450,01 bis 1.300,00 euro Verdienst Der Begriff Gleitzone kommt aus dem Niedriglohnbereich und bedeutet: „Als Beschäftigung in der Gleitzone“ bezeichnet man alle Arbeitsverhältnisse, deren Verdienst in der Spanne zwischen 400,01 bis maximal 800 Euro liegen”. Dafür hat sich der Begriff Midijob geprägt. Der Begriff der Gleitzone existiert seit dem 01. April 2003 und wurde zum 1. Januar 2019 durch Übergangsbereich ersetzt. Eingeführt wurde diese, um auch geringfügige Beschäftigungen wieder attraktiv zu machen. Vor Einführung dieser Neuregelung hatten Arbeitnehmer, deren Bruttolohn über 400 Euro lag, den vollen Anteil zur Sozialversicherung zu zahlen. Um diesen doch sehr drastischen Sprung etwas abzuwiegeln, wurde die Gleitzone bei den Midijobs eingeführt. Die Beiträge zu den Versicherungen erhöhen sich so nur schrittweise und die Abzüge sind dementsprechend geringer. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird hier nach einer Formel errechnet. Geht ein Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nach, werden deren Summen natürlich zusammengerechnet. Nur wenn diese noch unter 1.300 Euro liegt (bis 2018 waren es 850 Euro) liegt, gelten weiterhin die Regelungen der Gleitzone. Die Gleitzone 2018 hat sich nicht verändert ist damit identisch zu der Gleitzone in 2009.

Inhalt

Gleitzone 2003 -2012 Arbeitsentgelt Grenzen

Die Arbeitsentgelt Grenzen sind 400 – 800 Euro

Arbeitsentgelt Grenzen 2013 -2018

Die Arbeitsentgelt Grenzen sind 450 – 850 Euro

Midijob 2019 Arbeitsentgelt Grenzen

Die Arbeitsentgelt Grenzen sind 400 – 1.300 Euro

Unterschied zu Minijob

Nicht zu verwechseln ist diese Gleitzone mit den so genannten Minijobs; hier liegt die maximale durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze bei 450 Euro im Monatsdurchschnitt. Empfänger von Arbeitslosengeld II wiederum verdienen sich oft Geld mit Ein Euro Jobs dazu; auch dies ist von der Gleitzone deutlich abzugrenzen.

Grundlegender Unterschied des Minijobs zum Midijob, welche seit 2019 auch Übergangsbereich genannt wird, ist die Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung. In der Gleitzone zahlen diese sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Der Anteil der Arbeitnehmer kann stark variieren und sich zwischen 16,60 und 166,80 Euro bewegen, beginnend bei der Gleitzone 400 und endend bei der Gleitzone 1.300. Sowohl Kranken- als auch Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen entrichtet werden. Durch die geringeren Beiträge zur Rentenversicherung muss natürlich im Alter mit einer geringeren Rente gerechnet werden. Der Arbeitgeber wiederum zahlt den vollen Beitrag zur Sozialversicherung, also 21 Prozent des Gehalts.

Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag von 30 Prozent an die Bundesknappschaft; der Arbeitnehmer zahlt weder Sozialversicherung noch Steuern.

Auszubildende und Praktikanten sind von dieser Gleitzonenregelung auszuschließen; ebenso behinderte Menschen und Mitglieder geistlicher Genossenschaften. Auch für Beschäftigte im Rahmen der Altersteilzeit gelten gesonderte Bedingungen.

Verweise

Deutsche Rentenversicherung: Übergangsregelung