brutto - Begriff und BeispieleWas Sie schon immer über zum Gehalt wissen wollten, oder besser gesagt: Alles Brutto? Leider nicht! Der Begriff „Brutto“ bezeichnet einen Gesamtwert, der noch keine Abzüge berücksichtigt. In der Wirtschaft und im Steuerrecht ist „Brutto“ eine zentrale Größe, da viele Berechnungen auf Bruttobasis erfolgen, bevor Steuern, Abgaben oder sonstige Kosten abgezogen werden. Besonders häufig begegnet der Begriff in Verbindung mit Preisen, Löhnen oder Gewichten. Im Alltag ist der Bruttopreis eines Produkts jener Betrag, der inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Er ist somit der Betrag, den Endverbraucher tatsächlich zahlen. Im Gegensatz dazu steht der Nettopreis, der die Umsatzsteuer nicht enthält und vor allem im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verwendet wird.

Auch im Arbeitsverhältnis spielt der Bruttobegriff eine wichtige Rolle. Das Bruttogehalt oder der Bruttolohn umfasst das gesamte Einkommen, das ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält – bevor Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Betrag, der letztlich ausgezahlt wird, ist das sogenannte Nettogehalt.

Im logistischen Bereich bezeichnet das Bruttogewicht das Gesamtgewicht eines Produkts einschließlich Verpackung. Das Nettogewicht wiederum bezieht sich nur auf den Inhalt ohne Umverpackung. In der Finanzwelt findet der Begriff ebenfalls Anwendung, etwa bei der Bruttorendite, die die Erträge vor Abzug von Steuern oder Gebühren angibt.

Der Begriff „Brutto“ stammt aus dem Italienischen („brutto“ = grob, unrein) und verdeutlicht, dass es sich um einen noch nicht bereinigten Wert handelt. In sämtlichen wirtschaftlichen Kontexten ist eine klare Abgrenzung zu „Netto“ entscheidend für korrekte Berechnungen und rechtliche Klarheit. Die Definition ist: Ein Betrag, eine Zahl, eine Sache oder Ware ohne Abzug.

Vereinfachend kann auch geschrieben werden (Formel):

Brutto = Netto + X,
wobei X je nach Anwendung Steuern, Verpackung etc. darstellt.

Beispiele für Brutto

Ein Arbeitsentgelt ohne Abzüge, wie zu, Beispiel der Bruttolohn.

Ein Bruttopreis ist der Preis für eine Ware inklusive Mehrwertsteuer (Nettopreis + Mehrwertsteuer = Bruttopreis)

In der Mathematik:
In der Mathematik ist brutto der Wert ohne Abzüge.

Bei Waren:
Mit dem Bruttogewicht ist das Gesamtgewicht einer Ware inklusive der Verpackung gemeint.

Auf einer Dose Fisch steht beispielsweise 220 g Bruttogewicht. Abtropfgewicht 100 g. Das bedeutet das reine Fischgewicht beträgt 100 g (Netto), zuzüglich 120 g an Wasser oder Fischsaft plus dem Gewicht der Verpackung.

Weitere Begriffe sind: Bruttoeinkommen, Bruttogehalt, Bruttolohn, Bruttopreis, Bruttoverdienst, Bruttogewicht, Bruttoerträge, Bruttogewinn, Bruttorauminhalt.

Für die Umrechnung gibt es den Brutto Netto Rechner.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Begriffen:

2010
2011
2012
2013

Brutto Rendite. Das ist die Rendite die bei einer Geldanlage oder eines Investments vor den Abzügen erwirtschaftet wurde. Von der Brutto Rendite sind Steuern, die Inflationsrate und alle Aufwendungen abzuziehen um die Nettorendite zu berechnen.

Arbeitgeber benötigen juristische Hilfe

Auch für Arbeitgeber können sich Fragen aus dem Arbeitsrecht kompliziert gestalten. In der Regel geht man davon aus, dass ein Chef sich auf diesem Gebiet sehr gut auskennt. Doch auch für die Führungsebene gilt, sich einzelne Aspekte in der Rechtsprechung lieber von einem juristischen Experten erklären zu lassen, bevor man handelt. Immerhin gibt es Entscheidungen, von denen das Wohl eines Unternehmens abhängen kann.

Kündigungen bergen Risiken

Regelmäßig müssen sich Arbeitgeber gegen Kündigungsschutzklagen wehren. Arbeitgeber sollten nicht zögern und sich für diese Fälle juristischen Beistand suchen. Ein Arbeitgeberanwalt ist der richtige Ansprechpartner. Wie das Portal für Arbeitsrecht, www.anwaltarbeitsrecht.com, darstellt, ist das Risiko, vor Gericht zu verlieren, für den Arbeitgeber nicht gering. Das gilt vor allem bei ungerechtfertigten Kündigungen und bei Formfehlern. Kündigt ein Chef einem Mitarbeiter betriebsbedingt, muss er sich an Regeln halten. So kommt eine Kündigung nicht infrage, wenn es möglich ist, den Mitarbeiter auf einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb zu versetzen.

Regeln auch bei betriebsbedingter Kündigung

Bei der Entscheidung, welcher Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen gehen muss, ist ein Chef nicht vollkommen frei. Er muss bei seiner Wahl soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Dieser Sozialauswahl liegen Kriterien zugrunde, wie etwa das Alter des Mitarbeiters, seine Unterhaltspflichten sowie eine eventuelle Schwerbehinderung. Auch die Zeit, die der Arbeitnehmer bereits für sein Unternehmen tätig war, spielt eine Rolle. Die Interessen des Arbeitgebers selbst dürfen jedoch trotz Sozialauswahl nicht unter den Tisch fallen. Kann er begründen, dass ein Mitarbeiter mit seiner Tätigkeit für das Unternehmen besonders wertvoll ist, spielt dieser bei der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten keine Rolle.

Tipp: nutzen Sie unseren online Prozentrechner

Literatur

Bundesfinanzministerium – Leitfaden