Steuerklasse 6 ist die Steuerklasse mit den höchsten Abgaben

Steuerklasse 6 - die Steuerklasse für Arbeitnehmer mit mehreren ArbeitsverhältnissenSie sind Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen? Wissen Sie schon in welche Klasse Sie steuerlich eingeordnet werden? Es ist die Steuerklasse 6. Diese Steuerklasse gibt es immer dann, wenn ein Arbeitnehmer neben dem ersten ein weiteres oder mehrere weite Arbeitsverhältnisse eingeht. Dann wird für jedes dieser Arbeitsverhältnisse eine eigene Lohnsteuerkarte ausgestellt und die Steuerklasse 6 eingetragen. Die Steuerklasse 6 ist die für Arbeitnehmer ungünstigste Steuerklasse, was die damit verbundenen Abgaben betrifft. An Freibeträgen kann nur der Altersentlastungsbetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt werden.

EStG zu Steuerklasse 6

Im Einkommensteuergesetz § 38b (EStG) zu Lohnsteuerklassen und Zahl der Kinderfreibeträge steht:
„die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und einem weiteren Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c.“

Arbeitgeber, die ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerklasse abgeben, werden damit automatisch in die Steuerklasse 6 eingruppiert.

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Literatur

Landesamt für Steuern Niedersachsen  – Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bei Steuerklasse 6 einrichten