Mit der heutigen Zustimmung des Bundestags zum Rentenpaket rückt die Umsetzung der Mütterrente III deutlich näher. Der Beschluss bleibt jedoch unvollständig, solange der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat. Voraussichtlich befasst sich die Länderkammer noch im Dezember mit dem Paket und entscheidet damit über den endgültigen Start der Reform. Erteilt der Bundesrat die Zustimmung, kann das Gesetz Anfang 2026 verkündet werden und schafft damit die verbindliche Grundlage für die Einführung der Mütterrente III zum 1. Januar 2027. In einem zweiten Schritt muss die Deutsche Rentenversicherung die neuen Ansprüche organisatorisch und technisch umsetzen. Nach bisheriger Planung erfolgt die tatsächliche Auszahlung erst 2028, dann jedoch mit rückwirkender Nachzahlung für das Jahr 2027. Die heutige Bundestagsentscheidung markiert daher einen wichtigen politischen Meilenstein, während die rechtliche und praktische Realisierung weiterhin vom Bundesrat und der Verwaltung abhängt.

Prognose zur Mütterrente III von 2026 – 2039

Die Redaktion hat die Entwicklung der Mütterrente III  mit den von der Bundesregierung veröffentlichten Daten für den Zeitraum von 2026 – 2039 abgeschätzt (Abbildung 1). Die vorliegende RModellrechnung basiert auf den im Rentenversicherungsbericht 2025 ausgewiesenen Rentenwertprojektionen. Grundlage ist die mittlere Lohnvariante, die einen realistischen, politisch unveränderten Pfad der Rentenentwicklung unterstellt. Aus diesen Werten lässt sich die Mütterrente III je Kind unmittelbar ableiten, da sie an Entgeltpunkte gekoppelt ist. Im Rentensystem entspricht ein Entgeltpunkt einem Jahr Arbeit zum Durchschnittslohn und ist in Euro bewertet. Die Reformvariante knüpft daran an und schreibt für betreuende Erziehungszeiten pauschal drei Punkte gut. Im Modell wird von drei Entgeltpunkten pro Kind ausgegangen, die mit dem jeweiligen aktuellen Rentenwert multipliziert werden.

Modellrechnung zur Entwicklung der Mütterrente III 2026 - 2039

Abbildung 1: Mögliche Entwicklung der Mütterrente nach Daten des Rentenversicherungsberichts 2025.

2026 und Folgejahre

Daraus ergeben sich für 2026 bei einem Rentenwert von 42,31 Euro Zusatzrenten von 126,93 Euro pro Kind. Über den Projektionszeitraum steigt der Rentenwert kontinuierlich, sodass die kindbezogene Leistung deutlich zunimmt. Zwischen 2026 und 2030 erhöht sich die monatliche Zahlung von 126,93 auf 143,85 Euro. Das entspricht bereits in dieser frühen Phase einem nominalen Zuwachs von gut 13 Prozent. Parallel wächst der zugrunde liegende Rentenwert von 42,31 auf 47,95 Euro, also um mehr als fünf Euro. Ab 2031 setzt sich der Trend fort. Die Mütterrente III erreicht 147,93 Euro, während der Rentenwert auf 49,31 Euro steigt. Im Jahr 2032 liegt der Rentenwert bereits bei 50,50 Euro, wodurch sich eine Leistung von 151,50 Euro je Kind ergibt. 2033 und 2034 folgen mit 154,41 beziehungsweise 157,80 Euro, was die schrittweise, aber stetige Dynamik unterstreicht. Bis 2035 nimmt die Leistung weiter zu und erreicht 161,64 Euro je Kind bei einem Rentenwert von 53,88 Euro.

Fazit für Eltern

Damit wächst die Differenz zum Ausgangswert deutlich, was den kumulierten Effekt mehrerer Rentenanpassungen widerspiegelt. Für Eltern mit zwei oder drei Kindern summieren sich die modellierten Zuschläge spürbar zu einer relevanten Zusatzrente. Gleichzeitig erhöhen steigende Rentenwerte langfristig die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und beeinflussen damit deren Finanzierungsbedarf. In den letzten Projektionsjahren 2036 bis 2039 verstetigt sich die Entwicklung, weil die Rentenwerte weiter zulegen. Die modellierte Mütterrente III steigt in diesem Abschnitt von 165,69 auf 179,76 Euro. Der zugrunde liegende Rentenwert erhöht sich dabei von 55,23 auf 59,92 Euro und nähert sich damit der Marke von 60 Euro. Im gesamten Zeitraum 2026 bis 2039 steigt die modellierte Mütterrente III je Kind um rund 42 Prozent.

Umgerechnet bedeutet dies eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von knapp 2,7 Prozent. Die Projektion beruht allerdings auf Annahmen zur Lohn- und Beschäftigungsentwicklung, die sich künftig ändern können. In den Modellrechnungen der mittleren Lohnvariante bleiben demgegenüber Beitragssatz und Bundeszuschuss zunächst unverändert unterstellt. Besonders Reformen des Rentenrechts, Beitragsanpassungen oder konjunkturelle Brüche würden den tatsächlichen Verlauf beeinflussen. Zudem sagt die nominale Entwicklung noch nichts über die reale Kaufkraft der Mütterrente III aus, weil diese vom Inflationspfad abhängt. Bei anhaltend hoher Inflation könnte der reale Wert der Leistung trotz nomineller Zuwächse deutlich geringer ausfallen. Dennoch liefert die Modellrechnung eine konsistente, intern stimmige Orientierungsgröße, die eine langfristige Planung erleichtert und die Größenordnung möglicher Leistungszuwächse transparent macht.

Tabelle zur Höhe der möglichen Mütterrente

In der Tabelle 1 sind die Daten zur Abbildung 1 angegeben.

Tabelle 1: Mögliche Beträge der Mütterrenten III. Modellprognose 2026 – 2039

Jahr Rentenwert mittlere Lohnvariante [€] Mütterrente III je Kind [€]
2026 42,31 126,93
2027 44,32 132,96
2028 45,38 136,14
2029 46,63 139,89
2030 47,95 143,85
2031 49,31 147,93
2032 50,50 151,50
2033 51,47 154,41
2034 52,60 157,80
2035 53,88 161,64
2036 55,23 165,69
2037 56,68 170,04
2038 58,22 174,66
2039 59,92 179,76

Verlauf in 2025

August

August 2025: Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur Mütterente III verabschiedet. Es soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten (wahrscheinlich aber doch erst zum 1.1.2028 technisch realisiert). Falls die Realisierung aus technischen Gründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein sollte, wird es eine rückwirkende Auszahlung geben.
Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten auf bis zu drei Jahre ausgedehnt. Dadurch erhalten Mütter und Väter für Erziehungszeiten vor 1992 denselben Rentenanspruch wie für später geborene Kinder. Das neue Modell schafft erstmals eine einheitliche Regelung und beseitigt die bisherige Ungleichbehandlung bei den Rentenpunkten.

Juni

Juni 2024: Das ist ein herber Schlag für alle Betroffene. Die Mütterrente 3 wird laut dem Haushaltsentwurf Eckwerte der Finanzplanung 2026 bis 2029 laut den Angaben des Bundesfinanzminieriums erst ab 2028 realisiert (im Haushaltsentwurf 2025 kommt der Begriff überhaupt nicht vor). Denn erst für dieses Jahr sind dafür laut Haushaltsplan Mittel eingestellt. Als Ursache wird von der Deutsche Rentenversicherung angeführt: Die technische Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung wird laut Schätzungen etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen, da aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen eine komplette Neuprogrammierung nötig ist. IT-Kapazitäten sind zudem durch andere Projekte bereits stark ausgelastet. Selbst bei einem schnellen Beschluss kann die Auszahlung deshalb frühestens ab 2028 erfolgen. Eine rückwirkende Auszahlung würde umfangreiche Nachberechnungen auslösen und zahlreiche Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen betreffen, was zu erheblichem bürokratischem Aufwand führen würde.

2014 wurde die Mütterrente eingeführt und später auf zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit erhöht. Dennoch besteht weiterhin eine Lücke zu den Erziehungszeiten für ab 1992 geborene Kinder, bei denen seit jeher drei Jahre Berücksichtigung finden. Diese Ungleichbehandlung steht seit Jahren im Zentrum gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen. Das Ziel der geplanten Mütterrente 3 ist es, alle Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, bei der Anrechnung der Erziehungszeiten gleichzustellen.

Mütterrente 3 ab 2026?

Drei Entgeltpunkte pro Kind sollen künftig allen Berechtigten gewährt werden. Damit würde eine langjährige Forderung von Sozialverbänden, Politik und betroffenen Familien umgesetzt. Neben dem Gerechtigkeitsaspekt steht bei der Reform auch die Anerkennung der Erziehungsarbeit als gesellschaftlich wertvolle Leistung im Vordergrund. Die geplante Neuregelung soll die soziale Absicherung im Alter für Millionen Eltern weiter verbessern und strukturelle Benachteiligungen im Rentensystem abbauen.

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Was soll sich mit der Mütterrente 3 ändern?

Mit der geplanten Mütterrente III soll eine zentrale Ungleichheit im deutschen Rentenrecht beseitigt werden. Bisher erhalten Eltern für vor 1992 geborene Kinder nur zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit, während für Kinder ab 1992 drei Jahre angerechnet werden. Die neue Reform sieht vor, dass künftig auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Entgeltpunkte pro Kind anerkannt werden. Dieser Schritt würde dazu führen, dass Millionen Eltern einen höheren Rentenanspruch erwerben, da die Erziehungsleistung für alle Geburtsjahrgänge gleich bewertet wird. Hier gibt es die Tabelle zur Erhöhung der Mütterrente  2025.

Die praktische Auswirkung der Mütterrente 3 liegt vor allem im finanziellen Bereich. Durch die geplante Erhöhung um einen halben Entgeltpunkt pro Kind erhalten betroffene Eltern künftig monatlich rund zwanzig Euro zusätzlich pro Kind, sofern der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro zugrunde gelegt wird. Für Familien mit mehreren Kindern kann sich die Rentenerhöhung deutlich summieren. Der Zuschlag wird automatisch der gesetzlichen Altersrente hinzugerechnet, sobald die Reform umgesetzt und die entsprechenden Kindererziehungszeiten im Rentenkonto anerkannt sind.

Neben der finanziellen Verbesserung steht der gesellschaftliche Aspekt im Vordergrund. Die Reform wird als ein bedeutender Schritt zur Gleichstellung und zur Anerkennung elterlicher Erziehungsarbeit gesehen. Sie ist das Ergebnis langjähriger Forderungen von Sozialverbänden, Politik und Betroffenen. Mit der Mütterrente 3 würde das Rentensystem gerechter, transparenter und die Erziehungsleistung stärker gewürdigt. Die geplante Angleichung trägt dazu bei, das Vertrauen in die soziale Sicherung zu stärken und eine zentrale Gerechtigkeitslücke zu schließen.

Was ist politisch geplant, was steht im Koalitionsvertrag, ab wann soll die Mütterrente kommen?

Aktuell wird die Einführung einer dritten Reformstufe der Mütterrente intensiv diskutiert. Politisch ist vorgesehen, dass für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – künftig drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden. Damit würden Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern vollständig gleichgestellt und erhalten künftig drei Entgeltpunkte pro Kind. Diese geplante Änderung ist explizit im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Dort ist festgehalten, dass die Angleichung der Erziehungszeiten ein zentrales sozialpolitisches Ziel der laufenden Legislaturperiode ist.

Der Koalitionsvertrag nennt zwar das Ziel der Gleichstellung, ein konkretes Datum für die Einführung der Mütterrente III fehlt jedoch bislang. Experten und Rentenversicherungsträger gehen davon aus, dass die Umsetzung frühestens im Jahr 2026 erfolgen könnte. Grund dafür ist unter anderem der erhebliche technische Aufwand, der mit der Prüfung und Anpassung von Millionen Rentenbescheiden verbunden ist. Eine Einführung zum 1. Juli 2025 wurde von der Deutschen Rentenversicherung bereits ausgeschlossen, da der Zeitrahmen für Gesetzgebung, Verwaltung und Systemumstellung zu kurz wäre.

Auch die Finanzierung der Reform ist noch nicht abschließend geregelt. Nach aktuellen Plänen soll die Rentenkasse nicht belastet werden, sondern die Mehrkosten von geschätzt vier bis fünf Milliarden Euro jährlich über Steuermittel gedeckt werden. Die politische Umsetzung hängt daher von weiteren Verhandlungen über den Bundeshaushalt und die technische Vorbereitung ab. Bis zur endgültigen Gesetzesverabschiedung bleibt der genaue Einführungstermin offen.

Ist die Mütterrente 3 rückwirkend geplant?

Aktuell 24. Juni 2025: Laut der Deutsche Rentenversicherung ist ein rückwirkende  Auszahlung auf die Jahre 2026 und 2027 unwahrscheinlich.  Der Grund liegt in der Komplexität mit der Verknüpfung von weiteren Sozialleistung. Es wäre eine komplette Neuberechung nötig. Hintergund ist die heute erfolgte Ankündigung, die Mütterrente 3 erst in 2028 zu starten.

Nach aktuellem Stand ist die Mütterrente 3 rückwirkend geplant, sobald das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. Die geplante Reform sieht vor, dass die Aufwertung der Kindererziehungszeiten auch für bereits laufende Renten gilt. Das bedeutet: Eltern, deren Rente bereits gezahlt wird und die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt bekommen haben, würden die zusätzliche Rentenerhöhung automatisch erhalten – und zwar ab dem gesetzlichen Stichtag, der im Gesetz festgelegt wird.

Allerdings ist keine rückwirkende Auszahlung für Zeiträume vor Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es gibt keine Nachzahlungen für Monate oder Jahre vor dem Stichtag. Die Erhöhung gilt also ausschließlich ab dem Zeitpunkt, an dem die Reform umgesetzt wird. Das Verfahren entspricht dem Vorgehen bei den vorherigen Reformen der Mütterrente (I und II), bei denen die Verbesserungen jeweils zum gesetzlichen Startzeitpunkt angewendet wurden.

Zusammengefasst: Die Mütterrente III soll alle anspruchsberechtigten Bestandsrentnerinnen und -rentner umfassen, aber es erfolgt keine Nachzahlung für die Vergangenheit, sondern eine automatische Anpassung ab Inkrafttreten der neuen Regelung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Erhöhung ab dem festgelegten Stichtag mit der nächsten Rentenauszahlung.

Ist ist mit einer Auszahlung noch 2025 zu rechnen, oder erst 2026?

Nach aktuellem Stand ist eine Auszahlung der Mütterrente frühestens ab 2026 realistisch. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel der Reform zwar festgeschrieben, doch ein Gesetzesentwurf liegt bisher nicht vor. Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits erklärt, dass eine Umsetzung zum 1. Juli 2025 aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich ist. Grund dafür sind unter anderem die umfangreichen Prüfungen und Anpassungen von Millionen bestehender Rentenbescheide.

Nach Einschätzung von Fachleuten und offiziellen Stellen könnte das entsprechende Gesetz im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Sobald die gesetzliche Grundlage geschaffen ist und die technischen Vorbereitungen abgeschlossen sind, erfolgt die automatische Anpassung der Rentenzahlungen. Anspruchsberechtigte Eltern – auch Bestandsrentnerinnen und -rentner – müssen in der Regel keinen eigenen Antrag stellen, sondern erhalten die Erhöhung mit der nächsten regulären Rentenauszahlung ab dem festgelegten Stichtag.

Ein konkretes Auszahlungsdatum hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Bis spätestens Ende 2026 rechnen Experten mit einer Auszahlung, sofern das Gesetz in den kommenden Monaten verabschiedet wird. Vorher sind weder eine Erhöhung noch Nachzahlungen möglich. Wer Anspruch auf die Mütterrente III hat, wird von der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig informiert.

FAQ – Mütterrente III

Was ist die Mütterrente III?

Die Mütterrente III ist eine geplante Reform, die für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern drei volle Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Entgeltpunkte pro Kind vorsieht. Damit sollen alle Eltern gleichgestellt werden.

Wer profitiert?

Von der Mütterrente III profitieren Mütter und Väter, die für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Die Reform gilt sowohl für laufende Renten als auch für zukünftige Rentenbezieher.

Ab wann erfolgt die Auszahlung?

Nach aktuellen Prognosen ist die Auszahlung der Mütterrente III frühestens ab 2026 zu erwarten. Die genaue Einführung hängt vom Gesetzgebungsverfahren und der technischen Umsetzung bei der Rentenversicherung ab.

Wird die Mütterrente III rückwirkend gezahlt?

Die Mütterrente III gilt für alle anspruchsberechtigten Renten ab dem gesetzlichen Stichtag. Es erfolgt keine Nachzahlung für die Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes, sondern die Erhöhung wird ab dem festgelegten Termin automatisch berücksichtigt.

Wie hoch fällt die Rentenerhöhung durch die Mütterrente III aus?

Mit der geplanten Reform steigt die Anrechnung für vor 1992 geborene Kinder um einen halben Entgeltpunkt pro Kind. Das bedeutet rund 20 Euro mehr monatliche Rente je Kind bei aktuellem Rentenwert.

Über den Autor:
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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