2014 wurde die Mütterrente eingeführt und später auf zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit erhöht. Dennoch besteht weiterhin eine Lücke zu den Erziehungszeiten für ab 1992 geborene Kinder, bei denen seit jeher drei Jahre Berücksichtigung finden. Diese Ungleichbehandlung steht seit Jahren im Zentrum gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen. Das Ziel der geplanten Mütterrente 3 ist es, alle Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, bei der Anrechnung der Erziehungszeiten gleichzustellen.
Drei Entgeltpunkte pro Kind sollen künftig allen Berechtigten gewährt werden. Damit würde eine langjährige Forderung von Sozialverbänden, Politik und betroffenen Familien umgesetzt. Neben dem Gerechtigkeitsaspekt steht bei der Reform auch die Anerkennung der Erziehungsarbeit als gesellschaftlich wertvolle Leistung im Vordergrund. Die geplante Neuregelung soll die soziale Absicherung im Alter für Millionen Eltern weiter verbessern und strukturelle Benachteiligungen im Rentensystem abbauen.
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Inhalt
- 1 Was soll sich mit der Mütterrente 3 ändern?
- 2 Was ist politisch geplant, was steht im Koalitionsvertrag, ab wann soll die Mütterrente kommen?
- 3 Ist die Mütterrente 3 rückwirkend geplant?
- 4 Ist ist mit einer Auszahlung noch 2025 zu rechnen, oder erst 2026?
- 5 FAQ – Mütterrente III
- 6 Wird die Mütterrente III rückwirkend gezahlt?
Was soll sich mit der Mütterrente 3 ändern?
Mit der geplanten Mütterrente III soll eine zentrale Ungleichheit im deutschen Rentenrecht beseitigt werden. Bisher erhalten Eltern für vor 1992 geborene Kinder nur zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit, während für Kinder ab 1992 drei Jahre angerechnet werden. Die neue Reform sieht vor, dass künftig auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Entgeltpunkte pro Kind anerkannt werden. Dieser Schritt würde dazu führen, dass Millionen Eltern einen höheren Rentenanspruch erwerben, da die Erziehungsleistung für alle Geburtsjahrgänge gleich bewertet wird. Hier gibt es die Tabelle zur Erhöhung der Mütterrente 2025.
Die praktische Auswirkung der Mütterrente 3 liegt vor allem im finanziellen Bereich. Durch die geplante Erhöhung um einen halben Entgeltpunkt pro Kind erhalten betroffene Eltern künftig monatlich rund zwanzig Euro zusätzlich pro Kind, sofern der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro zugrunde gelegt wird. Für Familien mit mehreren Kindern kann sich die Rentenerhöhung deutlich summieren. Der Zuschlag wird automatisch der gesetzlichen Altersrente hinzugerechnet, sobald die Reform umgesetzt und die entsprechenden Kindererziehungszeiten im Rentenkonto anerkannt sind.
Neben der finanziellen Verbesserung steht der gesellschaftliche Aspekt im Vordergrund. Die Reform wird als ein bedeutender Schritt zur Gleichstellung und zur Anerkennung elterlicher Erziehungsarbeit gesehen. Sie ist das Ergebnis langjähriger Forderungen von Sozialverbänden, Politik und Betroffenen. Mit der Mütterrente 3 würde das Rentensystem gerechter, transparenter und die Erziehungsleistung stärker gewürdigt. Die geplante Angleichung trägt dazu bei, das Vertrauen in die soziale Sicherung zu stärken und eine zentrale Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Was ist politisch geplant, was steht im Koalitionsvertrag, ab wann soll die Mütterrente kommen?
Aktuell wird die Einführung einer dritten Reformstufe der Mütterrente intensiv diskutiert. Politisch ist vorgesehen, dass für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – künftig drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden. Damit würden Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern vollständig gleichgestellt und erhalten künftig drei Entgeltpunkte pro Kind. Diese geplante Änderung ist explizit im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Dort ist festgehalten, dass die Angleichung der Erziehungszeiten ein zentrales sozialpolitisches Ziel der laufenden Legislaturperiode ist.
Der Koalitionsvertrag nennt zwar das Ziel der Gleichstellung, ein konkretes Datum für die Einführung der Mütterrente III fehlt jedoch bislang. Experten und Rentenversicherungsträger gehen davon aus, dass die Umsetzung frühestens im Jahr 2026 erfolgen könnte. Grund dafür ist unter anderem der erhebliche technische Aufwand, der mit der Prüfung und Anpassung von Millionen Rentenbescheiden verbunden ist. Eine Einführung zum 1. Juli 2025 wurde von der Deutschen Rentenversicherung bereits ausgeschlossen, da der Zeitrahmen für Gesetzgebung, Verwaltung und Systemumstellung zu kurz wäre.
Auch die Finanzierung der Reform ist noch nicht abschließend geregelt. Nach aktuellen Plänen soll die Rentenkasse nicht belastet werden, sondern die Mehrkosten von geschätzt vier bis fünf Milliarden Euro jährlich über Steuermittel gedeckt werden. Die politische Umsetzung hängt daher von weiteren Verhandlungen über den Bundeshaushalt und die technische Vorbereitung ab. Bis zur endgültigen Gesetzesverabschiedung bleibt der genaue Einführungstermin offen.
Ist die Mütterrente 3 rückwirkend geplant?
Nach aktuellem Stand ist die Mütterrente 3 rückwirkend geplant, sobald das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. Die geplante Reform sieht vor, dass die Aufwertung der Kindererziehungszeiten auch für bereits laufende Renten gilt. Das bedeutet: Eltern, deren Rente bereits gezahlt wird und die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt bekommen haben, würden die zusätzliche Rentenerhöhung automatisch erhalten – und zwar ab dem gesetzlichen Stichtag, der im Gesetz festgelegt wird.
Allerdings ist keine rückwirkende Auszahlung für Zeiträume vor Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Es gibt keine Nachzahlungen für Monate oder Jahre vor dem Stichtag. Die Erhöhung gilt also ausschließlich ab dem Zeitpunkt, an dem die Reform umgesetzt wird. Das Verfahren entspricht dem Vorgehen bei den vorherigen Reformen der Mütterrente (I und II), bei denen die Verbesserungen jeweils zum gesetzlichen Startzeitpunkt angewendet wurden.
Zusammengefasst: Die Mütterrente III soll alle anspruchsberechtigten Bestandsrentnerinnen und -rentner umfassen, aber es erfolgt keine Nachzahlung für die Vergangenheit, sondern eine automatische Anpassung ab Inkrafttreten der neuen Regelung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Erhöhung ab dem festgelegten Stichtag mit der nächsten Rentenauszahlung.
Ist ist mit einer Auszahlung noch 2025 zu rechnen, oder erst 2026?
Nach aktuellem Stand ist eine Auszahlung der Mütterrente frühestens ab 2026 realistisch. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel der Reform zwar festgeschrieben, doch ein Gesetzesentwurf liegt bisher nicht vor. Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits erklärt, dass eine Umsetzung zum 1. Juli 2025 aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich ist. Grund dafür sind unter anderem die umfangreichen Prüfungen und Anpassungen von Millionen bestehender Rentenbescheide.
Nach Einschätzung von Fachleuten und offiziellen Stellen könnte das entsprechende Gesetz im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Sobald die gesetzliche Grundlage geschaffen ist und die technischen Vorbereitungen abgeschlossen sind, erfolgt die automatische Anpassung der Rentenzahlungen. Anspruchsberechtigte Eltern – auch Bestandsrentnerinnen und -rentner – müssen in der Regel keinen eigenen Antrag stellen, sondern erhalten die Erhöhung mit der nächsten regulären Rentenauszahlung ab dem festgelegten Stichtag.
Ein konkretes Auszahlungsdatum hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Bis spätestens Ende 2026 rechnen Experten mit einer Auszahlung, sofern das Gesetz in den kommenden Monaten verabschiedet wird. Vorher sind weder eine Erhöhung noch Nachzahlungen möglich. Wer Anspruch auf die Mütterrente III hat, wird von der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig informiert.
FAQ – Mütterrente III
Was ist die Mütterrente III?
Die Mütterrente III ist eine geplante Reform, die für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern drei volle Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Entgeltpunkte pro Kind vorsieht. Damit sollen alle Eltern gleichgestellt werden.
Wer profitiert?
Von der Mütterrente III profitieren Mütter und Väter, die für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Die Reform gilt sowohl für laufende Renten als auch für zukünftige Rentenbezieher.
Ab wann erfolgt die Auszahlung?
Nach aktuellen Prognosen ist die Auszahlung der Mütterrente III frühestens ab 2026 zu erwarten. Die genaue Einführung hängt vom Gesetzgebungsverfahren und der technischen Umsetzung bei der Rentenversicherung ab.
Wird die Mütterrente III rückwirkend gezahlt?
Die Mütterrente III gilt für alle anspruchsberechtigten Renten ab dem gesetzlichen Stichtag. Es erfolgt keine Nachzahlung für die Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes, sondern die Erhöhung wird ab dem festgelegten Termin automatisch berücksichtigt.
Wie hoch fällt die Rentenerhöhung durch die Mütterrente III aus?
Mit der geplanten Reform steigt die Anrechnung für vor 1992 geborene Kinder um einen halben Entgeltpunkt pro Kind. Das bedeutet rund 20 Euro mehr monatliche Rente je Kind bei aktuellem Rentenwert.
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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