Mit dem beschlossenen Rentenpaket hat die Bundesregierung die aktuelle Rentenpolitik zunächst bis 2031 abgesichert. Gleichzeitig wächst der Druck, über dieses Datum hinaus neue Antworten auf Demografie und Finanzierbarkeit zu entwickeln. Im Zentrum der nächsten Reformphase steht deshalb eine Rentenkommission, die den Übergang nach 2031 vorbereiten soll. Ausgangspunkt ist die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau auf 48 Prozent bis 2031 sowie die Vollendung der Mütterrente und die Aktivrente. Dieses Paket stabilisiert die gesetzliche Rente kurzfristig, es verschiebt jedoch grundlegende Strukturfragen bewusst in die Zukunft. Genau hier setzt die Rentenkommission an und bündelt die strategische Debatte auf ein festes Gremium mit klaren Fristen.
Die Bundesregierung plant, die Rentenkommission noch vor Weihnachten einzusetzen und damit zeitnah nach dem Rentenpaket zu starten. Bundeskanzler und Arbeitsministerin betonen, dass es um eine Reform „ohne Denkverbote“ gehen soll, weil die bisherigen Stellschrauben an Grenzen stoßen. Die Kommission erhält den Auftrag, bis zur Jahresmitte 2026 tragfähige Vorschläge für die Zeit nach 2031 vorzulegen. Damit entsteht ein enger Zeitkorridor, der politischen Druck erzeugt, aber auch Klarheit für die Planung schafft.
Ziel der Rentenkommission ist letztlich ein Konzept für die Zeit nach 2031, das die gesetzliche Rente finanzierbar und generationengerecht hält. Dazu erarbeitet sie Vorschläge zu Rentenniveau, Beitragssätzen, Renteneintrittsalter, Finanzierungsbasis sowie zum Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge.
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Inhalt
Der Fahrplan
Nach dem Rentenpaket der Bundesregierung steht die nächste Reformstufe bereits in groben Zügen fest. Im Mittelpunkt steht ein mehrstufiger Prozess, der die langfristige Neuordnung der Alterssicherung vorbereiten soll. Die Rentenkommission wird nach derzeitigem politischen Fahrplan Ende 2025 eingesetzt und mit einem klaren Mandat versehen. In dieser Startphase legt die Bundesregierung Aufgaben, Zeitplan und Zusammensetzung fest, einschließlich Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Sozialpartnern.
Abbildung 1: Zeitlicher Fahrplan der Rentenkommission
Im Jahr 2026 arbeitet die Rentenkommission auf Basis aktueller Projektionen zu Demografie, Löhnen und Beitragsentwicklung. Sie entwickelt Szenarien für Rentenniveau, Beitragssatz und Renteneintrittsalter und prüft Optionen für eine breitere Finanzierungsbasis. Bis Mitte 2026 soll ein Abschlussbericht mit konkreten Reformvorschlägen vorliegen, der Zielkonflikte und Handlungsoptionen transparent macht.
Ab 2027 beginnt auf dieser Grundlage die politische Umsetzungsphase. Die Bundesregierung überführt zentrale Empfehlungen in Gesetzesentwürfe und bringt diese in den Bundestag ein. Nach parlamentarischer Beratung folgen Beschluss, Bundesratsbefassung und anschließende Umsetzung in Verwaltung und IT-Systemen. So entsteht aus der Arbeit der Rentenkommission schrittweise ein neues Regelwerk für die Zeit nach 2031.
Wann soll die rentenkommission ihre Ergebnisse vorlegen?
Nach aktueller Planung soll die neue Rentenkommission ihre Ergebnisse bis Mitte 2026 vorlegen. In der politischen Kommunikation wird meist von einem Abschlussbericht im ersten Halbjahr 2026 gesprochen, teils konkret „bis zur Jahresmitte“. Hintergrund ist, dass auf dieser Basis ab 2027 die eigentliche große Reform für die Zeit nach 2031 vorbereitet und ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden soll.
Die Mitglieder – Wer sitzt in der Rentenkommission
In der Kommission sollen Politik, Wissenschaft, Sozialpartner und Vertreter der jüngeren Generation zusammenarbeiten und unterschiedliche Perspektiven bündeln. Die Regierung setzt damit bewusst nicht allein auf ministerielle Ressorts, sondern auf ein breiteres Expertise-Spektrum. So fließen versicherungsmathematische Analysen, arbeitsmarktpolitische Erfahrungen und die Sicht zukünftiger Beitragszahler in einen gemeinsamen Reformrahmen ein. Diese Konstruktion erhöht die Chance, dass Vorschläge fachlich belastbar sind und zugleich gesellschaftliche Akzeptanz finden. Bärbel Bas betont, dass die junge Generation in der Rentenkommission vertreten sein soll. Sie geht ausdrücklich davon aus, dass auch die Junge Gruppe der Unionsfraktion, die gegen das Rentenpaket gestimmt hat, einen Sitz in dem Gremium erhält.
Inhaltlich steht die Rentenkommission vor mehreren Kernfragen, die politisch sensibel sind und dennoch gelöst werden müssen. Dazu gehören die künftige Entwicklung des Renteneintrittsalters, die mögliche Ausweitung des Versichertenkreises sowie die Rolle kapitalgedeckter Elemente. Ebenso rückt die langfristige Balance zwischen Rentenniveau, Beitragssatz und Steuerzuschuss in den Mittelpunkt, weil die Demografie die Finanzierungsbasis schrittweise verengt. Die Kommission soll Szenarien vergleichen und Vorschläge priorisieren, die sowohl generationengerecht als auch finanzierbar bleiben.
Legitimation und Funktion
Aus ökonomischer Sicht erfüllt die Rentenkommission eine doppelte Funktion, denn sie dient sowohl der inhaltlichen Vorbereitung als auch der politischen Entlastung. Einerseits strukturiert das Gremium die komplexe Debatte und übersetzt Projektionen zu Löhnen, Lebenserwartung und Erwerbsbeteiligung in konkrete Reformoptionen. Andererseits verschiebt die Politik besonders konfliktträchtige Entscheidungen bewusst in diesen Rahmen, um sie auf eine breitere Legitimation zu stützen. So lassen sich später unpopuläre, aber notwendige Maßnahmen besser begründen.
Die Nähe zum Rentenpaket ist dabei kein Zufall, sondern Teil einer Stufenstrategie. Zunächst stabilisiert die Koalition das System bis 2031 und gibt Rentenbeziehenden sowie Unternehmen Planungssicherheit. Anschließend entwickelt die Rentenkommission ein Konzept für die Jahre danach, das nicht mehr nur an Haltelinien anknüpft, sondern die Systemlogik selbst hinterfragt. Dieser zweistufige Ansatz verbindet kurzfristige Beruhigung mit einem klaren Bekenntnis zu weiterer Reform.
Für die öffentliche Diskussion bedeutet die Einsetzung der Rentenkommission, dass zentrale Fragen der Alterssicherung offen auf dem Tisch liegen. Es geht um die Verteilung von Lasten zwischen Jahrgängen, um die Rolle von Erwerbsbiografien und um die Zukunft der solidarischen Finanzierung. Entscheidend wird sein, ob die Politik die späteren Empfehlungen tatsächlich aufgreift und in konsistente Gesetzgebung überführt. Nur dann erfüllt die Rentenkommission ihren Anspruch, den Übergang von einer Übergangslösung hin zu einer langfristig tragfähigen Rentenordnung zu gestalten.
