Italien erhebt auf Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer, die offiziell als Imposta sul Valore Aggiunto (IVA) bezeichnet wird. Der allgemeine Steuersatz beträgt 22 % und gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen. Neben diesem regulären Satz existieren ermäßigte Steuersätze, die für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10 % wird auf verschiedene Bereiche angewendet, darunter Hotels, Restaurants, kulturelle Veranstaltungen und einige Lebensmittel. Ein noch niedrigerer Satz von 5 % gilt für bestimmte medizinische und soziale Dienstleistungen. Zusätzlich gibt es einen stark ermäßigten Steuersatz von 4 %, der auf Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und einige weitere essenzielle Produkte angewendet wird. Mit unserem MwSt Rechner für Italien können Sie schnell alle relevanten Beträge umrechnen.

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Die italienische Mehrwertsteuerregelung ist auch für ausländische Unternehmen von Bedeutung. Wer in Italien steuerpflichtige Umsätze erzielt, muss sich für die IVA registrieren lassen. Unternehmen mit Sitz außerhalb Italiens benötigen unter bestimmten Bedingungen einen Steuervertreter, um ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Besondere Regelungen bestehen für grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union.

Netto MwSt Brutto
Ergebnis

 

Deutsche Unternehmen, die in Italien tätig sind, müssen sich mit den Umsatzsteuerregelungen vertraut machen. Während B2B-Geschäfte oft über das Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt werden, müssen B2C-Verkäufer ab einer bestimmten Schwelle die italienische Umsatzsteuer berechnen. Durch das OSS-Verfahren kann die Steueranmeldung vereinfacht werden. Wer Ausgaben in Italien hatte, kann eine Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragen. Es lohnt sich, steuerliche Besonderheiten im Voraus zu prüfen, um Probleme mit den italienischen Steuerbehörden zu vermeiden.

Die Mehrwertsteuersätze in Italien in der Übersicht

In der Tabelle 1 sind die Steuersätze angegeben.

Tab. 1: Mehrwertsteuer Sätze in Italien 2025

MwSt. Sätze in Italien gültig für
22% Standardsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
10% Ermäßigter Satz für Hotels, Restaurants, kulturelle Veranstaltungen und einige Lebensmittel
5% Niedriger Satz für bestimmte medizinische und soziale Dienstleistungen
4% Stark ermäßigter Satz für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und einige essenzielle Produkte

Für Privatpersonen gibt es Möglichkeiten, sich unter bestimmten Bedingungen die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. Touristen, die außerhalb der EU ansässig sind, können sich beim Kauf in Italien die Steuer zurückholen, sofern der Einkaufswert eine festgelegte Grenze überschreitet und die Waren das Land unbenutzt verlassen.

Italien passt seine Mehrwertsteuersätze gelegentlich an. In den letzten Jahren gab es Diskussionen über mögliche Erhöhungen, um die Staatseinnahmen zu stabilisieren. Änderungen werden oft im Haushaltsgesetz beschlossen, das jährlich angepasst wird. Unternehmen und Verbraucher sollten sich regelmäßig über aktuelle Regelungen informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Details

In Italien gibt es vier verschiedene Mehrwertsteuersätze (IVA – Imposta sul Valore Aggiunto). Jeder dieser Steuersätze wird für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen angewendet. Die folgende Übersicht zeigt, welche Steuersätze für welche Produkte und Dienstleistungen gelten.

Standard-Mehrwertsteuersatz (22 %)

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Italien beträgt 22 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht unter die ermäßigten Steuersätze fallen. Dazu gehören unter anderem:

  • Elektronik (z. B. Smartphones, Laptops, Fernseher)
    Kleidung und Schuhe
    Möbel und Haushaltswaren
    Fahrzeuge und Autoteile
    Kosmetik und Parfümerieprodukte
    Dienstleistungen in der Telekommunikation
    Luxusgüter
    Freizeit- und Unterhaltungsdienstleistungen, sofern sie nicht in eine reduzierte Kategorie fallen

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz (10 %)

Der reduzierte Satz von 10 % wird auf bestimmte Waren und Dienstleistungen angewendet, die als wichtig, aber nicht lebensnotwendig gelten. Dazu zählen:

  • Lebensmittelprodukte, die nicht unter die 4 %-Kategorie fallen (z. B. Fleisch, Fisch, Butter)
    Hotelübernachtungen und Beherbergungsdienstleistungen
    Restaurantbesuche und Catering-Dienste
    Energieversorgung für Wohnhäuser (z. B. Strom und Gas)
    Kulturelle und sportliche Veranstaltungen (z. B. Eintrittskarten für Theater, Kinos, Sportevents)
    Personenbeförderung (z. B. Flug-, Bahn- und Bustickets)
    Baumaßnahmen im sozialen Wohnungsbau

Im Mehrwertsteuer Rechner für Italien kann der Steuersatz von 10% voreingestellt ausgewählt werden.

 

Stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz (5 %)

Ein 5 %-Steuersatz gilt für bestimmte sozial- und gesundheitsrelevante Dienstleistungen, insbesondere:

  • Soziale und gesundheitliche Dienstleistungen, die von gemeinnützigen Einrichtungen erbracht werden
    Spezielle Lebensmittel (z. B. bestimmte gesunde oder diätetische Produkte)

Super-reduzierter Mehrwertsteuersatz (4 %)

Der niedrigste Mehrwertsteuersatz von 4 % wird auf essenzielle Waren und Dienstleistungen angewendet, insbesondere:

  • Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Milch, Gemüse, Reis, Eier)
    Bücher und Zeitungen (gedruckt oder digital)
    Erste Wohnungen beim Kauf von Neubauten
    Medizinische Hilfsmittel und einige Arzneimittel
    Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

Besondere Regelungen und Steuerbefreiungen

Es gibt einige Fälle, in denen bestimmte Waren und Dienstleistungen steuerfrei oder unter speziellen Bedingungen besteuert werden, insbesondere:

  • Exportierte Waren (Mehrwertsteuerbefreiung für Verkäufe ins Ausland)
  • Bestimmte medizinische und soziale Dienstleistungen, die von öffentlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen erbracht werden
  • Touristenrückerstattung: Besucher aus Nicht-EU-Ländern können sich die Mehrwertsteuer für Waren erstatten lassen, wenn diese aus Italien ausgeführt werden

MwSt Rechner Italien 2025

Ein Mehrwertsteuer-Rechner für Italien ermöglicht es Nutzern, den Brutto- oder Nettobetrag einer Rechnung zu berechnen, abhängig vom jeweiligen Mehrwertsteuersatz. Dabei wird zwischen dem Hinzurechnen der Mehrwertsteuer (von Nettopreis zu Bruttopreis) und dem Herausrechnen der Mehrwertsteuer (von Bruttopreis zu Nettopreis) unterschieden.

Einige Beispiele

Beispielrechnung – Kauf einer italienischen Designertasche (22 % MwSt.). Eine Kundin kauft eine hochwertige Lederhandtasche von einer italienischen Luxusmarke. Der Nettopreis beträgt 1.200 €. Die Mehrwertsteuer beträgt 22 %, sodass der Bruttopreis folgendermaßen berechnet wird:
1.200×1.22=1.464 €
1.200×1.22=1.464€

Nettopreis: 1.200 €
Mehrwertsteuer (22 %): 264 €
Bruttopreis: 1.464 €

Diese Rechnung zeigt, wie sich der Mehrwertsteuersatz auf den Preis eines typischen italienischen Luxusprodukts auswirkt.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz (10 %) – Abendessen im Restaurant

Ein Paar geht in ein italienisches Restaurant und zahlt für das Essen netto 90 €. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz beträgt 10 %:
90×1.10=99 €
90×1.10=99€

Nettopreis: 90 €
Mehrwertsteuer (10 %): 9 €
Bruttopreis: 99 €

Umsatzsteuer in Italien für Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die in Italien geschäftlich tätig sind, müssen die italienischen Umsatzsteuerregelungen (IVA – Imposta sul Valore Aggiunto) beachten. Dabei gibt es verschiedene Szenarien, die jeweils unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen mit sich bringen.

Registrierungspflicht für die italienische Umsatzsteuer (IVA)

Falls ein deutsches Unternehmen in Italien steuerpflichtige Umsätze erzielt, kann eine Mehrwertsteuer-Registrierung erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere:

  • Direkte Verkäufe an italienische Kunden (B2C): Wenn ein deutsches Unternehmen Produkte direkt an Privatkunden in Italien verkauft (z. B. über einen Online-Shop), kann eine Umsatzsteuerpflicht entstehen.
  • Lagerhaltung in Italien: Unternehmen, die Waren in italienischen Lagern aufbewahren (z. B. über Fulfillment-Dienste wie Amazon FBA), müssen sich in Italien für die IVA registrieren lassen.
  • Dienstleistungen vor Ort: Falls ein Unternehmen in Italien Dienstleistungen erbringt, kann es je nach Art der Dienstleistung ebenfalls zur Registrierung verpflichtet sein.

Die Registrierung erfolgt über eine italienische IVA-Nummer bei der Steuerbehörde Agenzia delle Entrate.

Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr) für B2B-Geschäfte

Für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb der EU gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet:

  • Deutsche Unternehmen stellen Rechnungen an italienische Unternehmen ohne Mehrwertsteuer.
  • Die italienische Firma muss dann die Umsatzsteuer in Italien abführen.
  • Die Rechnung muss den Hinweis „Reverse Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten.

Dieses Verfahren reduziert den Verwaltungsaufwand für deutsche Firmen, die Dienstleistungen oder Waren an italienische Geschäftspartner liefern.

Umsatzsteuer bei Verkäufen an italienische Privatkunden (B2C)

Für den Online-Handel an Privatkunden in Italien gelten besondere Regeln:

Falls die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € pro Jahr überschritten wird, müssen deutsche Unternehmen die italienische Mehrwertsteuer berechnen und an die italienische Steuerbehörde abführen. Dies kann über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) abgewickelt werden, sodass sich das Unternehmen nicht direkt in Italien registrieren muss. Falls die Lieferschwelle nicht überschritten wird, gilt weiterhin die deutsche Umsatzsteuer.

Mehrwertsteuerrückerstattung für deutsche Unternehmen

Falls ein deutsches Unternehmen in Italien Mehrwertsteuer bezahlt hat, z. B. für Messen, Hotelübernachtungen oder Geschäftsreisen, kann eine Rückerstattung beantragt werden. Die Erstattung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren beim deutschen Finanzamt.
Die Frist für die Beantragung endet am 30. September des Folgejahres.

Besondere Regelungen für Bau- und Montageleistungen

Falls ein deutsches Unternehmen in Italien Bau-, Montage- oder Installationsleistungen erbringt, gelten besondere Regelungen: In vielen Fällen muss eine italienische Umsatzsteuerregistrierung erfolgen. Alternativ kann auch das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden, wenn der italienische Kunde steuerpflichtig ist.

Rechnungsstellung und Pflichten

  • Deutsche Unternehmen müssen bei Geschäften mit italienischen Kunden bestimmte Anforderungen an Rechnungen beachten:
  • Rechnungen sollten in Italienisch oder Englisch ausgestellt werden.
  • Die italienische IVA-Nummer des Geschäftspartners sollte bei B2B-Transaktionen angegeben sein.
  • Falls das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird, muss dies auf der Rechnung vermerkt sein.
  • Unternehmen mit einer Umsatzsteuerpflicht in Italien müssen ihre Rechnungen in vielen Fällen über das italienische „Sistema di Interscambio“ (SdI) elektronisch einreichen.

Literatur

Italien Ministerium für Wirtschaft und Finanzen – Come si calcola il fatturato imponibile Iva