Viele Familien planen ihre Finanzen langfristig. Dabei spielen staatliche Unterstützungsleistungen eine zentrale Rolle im Haushaltsbudget. Besonders relevant ist eine regelmäßig ausgezahlte Transferleistung, die Eltern für jedes Kind erhalten. Das Kindergeld ist ein steuerfreier Betrag, den der Staat monatlich an Erziehungsberechtigte auszahlt. Es soll die Grundversorgung von Kindern sicherstellen und ihre finanzielle Belastung ausgleichen. Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder und wird in der Regel jährlich überprüft. Aktuell liegt der Satz für jedes Kind bei 250 Euro pro Monat – unabhängig davon, wie viele Kinder eine Familie hat.
Zuständig für die Auszahlung ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Überweisung erfolgt in der Regel einmal im Monat, gestaffelt nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Dadurch unterscheiden sich die konkreten Auszahlungstage von Haushalt zu Haushalt. Besonders zu Jahresbeginn oder bei Gesetzesänderungen suchen viele Menschen gezielt nach diesen Daten.
Neben der Auszahlungshöhe ist auch die Frage nach dem Kinderfreibetrag relevant. Dieser steuerliche Vorteil wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kindergeld verglichen. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist: die Auszahlung oder der steuerliche Abzug. In den meisten Fällen ist das Kindergeld vorteilhafter.
Die Leistung wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Ausbildung oder Studium, kann sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängern. Auch für volljährige Kinder mit Behinderung gelten Sonderregelungen. Wichtig ist in jedem Fall die rechtzeitige Antragstellung und die Nachweisführung.
In den kommenden Jahren wird über mögliche Erhöhungen oder Reformen diskutiert. Politisch stehen inflationsbedingte Anhebungen ebenso zur Debatte wie eine Bündelung mit anderen Familienleistungen. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, sollte die offiziellen Informationen regelmäßig prüfen und Änderungen im Kindergeldrecht im Blick behalten.
Kindergeld 2025 Tabelle
In Deutschland zählt das Kindergeld zu den bedeutendsten Instrumenten der Familienförderung. Es verfolgt das Ziel, Eltern bei der finanziellen Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten. Das Kindergeld 2025 steht dabei für Kontinuität und zugleich für die Vorbereitung größerer familienpolitischer Reformen.
Im laufenden Jahr beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind. Damit wurde der Betrag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die seit 2023 geltende Vereinheitlichung des Betrags für alle Kinder bleibt bestehen – unabhängig davon, ob es sich um das erste oder vierte Kind handelt. Die Abkehr von der bisherigen Staffelung soll Bürokratie abbauen und die Transparenz erhöhen.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich weiterhin im Einkommensteuergesetz (§ 62 ff. EStG). Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt, allerdings im Steuerrecht mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Welche Variante sich im Einzelfall finanziell mehr lohnt, ergibt die sogenannte Günstigerprüfung.
Die Diskussion um eine grundlegende Neugestaltung des Systems wird derzeit intensiv geführt. Die geplante Kindergrundsicherung könnte das Kindergeld künftig in ein umfassenderes Fördermodell integrieren. Für das Jahr 2025 bleibt das bestehende System jedoch unverändert in Kraft. Gesetzliche Änderungen sind frühestens ab 2026 zu erwarten.
Entwicklung
Die Entwicklung des Kindergeldes in Deutschland seit Mitte der 1970er-Jahre spiegelt den sozialpolitischen Wandel ebenso wider wie steuerrechtliche Neuregelungen und familienpolitische Zielsetzungen. Ursprünglich in D-Mark ausgezahlt, wurde das Kindergeld im Laufe der Zeit mehrfach angepasst, strukturell verändert und zuletzt an die steuerlichen Kinderfreibeträge gekoppelt.
Abbildung 1: Entwicklung von Kindergeld ab 1975. Quellen:
Im Jahr 1975 betrug das Kindergeld für das erste und zweite Kind lediglich 50 DM, was inflationsbereinigt heute deutlich unter dem existierenden Anspruchsniveau liegt. Bereits 1976 wurde dieser Betrag auf 70 DM angehoben, ab 1978 lag das Kindergeld konstant bei 100 DM für das erste Kind – ein Betrag, der über ein Jahrzehnt hinweg nicht verändert wurde. Die lange Phase der Stagnation von 1980 bis 1990 bedeutete für viele Familien de facto eine schleichende Entwertung des Kindergeldes.
Wiedervereinigung
Mit der Wiedervereinigung und der fortschreitenden Steuerreform in den frühen 1990er-Jahren begann eine vorsichtige Anhebung. Zwischen 1991 und 1997 lag das Kindergeld bei 112 DM für das erste und zweite Kind. In dieser Zeit spielte das Kindergeld primär eine ergänzende Rolle zum steuerlichen Kinderfreibetrag, dessen Inanspruchnahme einkommensabhängig war.
Eine tiefgreifende Reform erfolgte 1998: Das Kindergeld wurde strukturell neu gestaltet, der Betrag betrug nun 112 Euro für das erste und zweite Kind und 133 Euro ab dem dritten Kind. Diese Beträge lagen deutlich über dem zuvor gezahlten DM-Wert und waren nicht einfach umgerechnet, sondern Ergebnis einer bewussten familienpolitischen Neupositionierung. Der Kinderfreibetrag wurde in seiner Wirkung durch das höhere Kindergeld zumindest für mittlere Einkommen faktisch abgelöst.
Die Jahre 2000 – 2020
In den Jahren 2000 und 2002 erfolgten moderate Anhebungen auf 135 Euro und 154 Euro (1. & 2. Kind), wobei auch die Staffelung für das dritte und vierte Kind jeweils angepasst wurde.
Nach mehreren Jahren der Stagnation kam es 2009 zur nächsten Erhöhung, die sich mit dem Konjunkturpaket zur Finanzkrise verband: das Kindergeld stieg auf 164 Euro für das erste Kind, 170 Euro für das dritte und 195 Euro für jedes weitere Kind. 2010 folgte eine nochmalige Anhebung. Zwischen 2015 und 2019 wurde das Kindergeld schrittweise aufgestockt, unter anderem im Rahmen des sogenannten Familienentlastungsgesetzes. 2019 betrugen die monatlichen Leistungen 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere.
Die Corona-Pandemie führte 2020 zu einem temporären Bonus von 300 Euro pro Kind im Juli, der zusätzlich zum regulären Kindergeld ausgezahlt wurde. Die monatlichen Regelbeträge blieben zunächst unverändert. Erst 2021 kam es zu einer dauerhaften Anhebung auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für alle weiteren. 2022 wurde dieser Satz beibehalten, allerdings ergänzte die Bundesregierung im Zuge der Energiepreis-Krise ein weiteres Mal das Kindergeld um eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind.
Paradigmenwechsel 2023
Ein Paradigmenwechsel erfolgte 2023: Zum ersten Mal wurde ein einheitlicher Kindergeldbetrag von 250 Euro für alle Kinder eingeführt – unabhängig von der Geburtenfolge. Diese Gleichstellung vereinfacht das System erheblich. In den Jahren 2024 bis 2026 ist eine Indexierung an den steuerlichen Kinderfreibetrag vorgesehen. Die geplanten Erhöhungen auf 255 Euro (2025) und 259 Euro (2026) spiegeln diese neue Logik wider, die eine automatische Anpassung an die Einkommens- und Steuerentwicklung vorsieht.
Die Kindergeldentwicklung zeigt über fünf Jahrzehnte hinweg einen langsamen, aber kontinuierlichen Anstieg. Dabei sind die nominalen Zuwächse zwar beachtlich, inflationsbereinigt jedoch teilweise geringer als erwartet. Gleichwohl bleibt das Kindergeld eine zentrale Säule deutscher Familienförderung – eingebettet in ein Zusammenspiel aus Transferleistung, Steuererleichterung und sozialpolitischer Symbolik.
FAQ
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld erhalten in der Regel Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, deren Kinder unter 18 Jahre alt sind – teils auch darüber hinaus.
Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
Im Jahr 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Ein Antrag muss bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden, schriftlich oder online. Rückwirkende Anträge sind nur begrenzt möglich.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich gestaffelt nach der Endziffer der Kindergeldnummer – jeweils ab Monatsanfang.
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Ja, aber nur für bis zu sechs Monate rückwirkend – ab dem Monat der Antragstellung.
Literatur
Bering, Stefan S., 2022: Praxisleitfaden Kindergeld – Aktuelle Rechtslage zum Kindergeldanspruch von der Geburt bis zur Selbständigkeit. NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, Ausgabe 20/2022. Verfügbar unter
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ; 2018): Kindergeld in Deutschland – Entstehung, Entwicklung, Wirkungsweise. BMFSFJ-Dossier (PDF).
Bundesregierung 2020: Kinderbonus von 300 Euro kommt. Online-Pressemitteilung der Bundesregierung.
Bundesfinanzministerium 2022: Zweites Entlastungspaket – Kinderbonus 2022. Pressemitteilung vom 27. April 2022: „Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht“. Verfügbar hier.
Bundesfinanzministerium 2021 Bundesfinanzministerium Monatsbericht April 2021. – Verteilungswirkungen von Kinderbonuszahlung und Umsatzsteuersatzsenkung
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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