Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Sachsen-AnhaltDer Kauf einer Immobilie in Sachsen-Anhalt gilt als ein wichtiger Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden muss. In der ersten Planungsphase rückt die Auswahl des passenden Objekts in den Mittelpunkt, doch auch die Finanzierung ist ein zentrales Thema. Viele Käufer beschäftigen sich zu Beginn mit dem Kaufpreis und den Möglichkeiten der Fremdfinanzierung, dennoch sollten weitere Faktoren beachtet werden. Erst im weiteren Verlauf des Kaufprozesses rückt die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Sachsen-Anhalt in den Fokus, weil sie als erheblicher Kostenfaktor zu Buche schlägt. Die Höhe des aktuelle Steuersatz für die GrESt ist 2025 fünf Prozent und wird auf den Kaufpreis angewandt. Die Steuerpflicht trifft Privatpersonen, Unternehmen und Investoren, sodass eine frühzeitige Einplanung empfehlenswert ist. Im Landtag gibt es aktuell keine Bestrebungen die Grunderwerbsteuer 2026 zu reduzieren. Es existiert dazu im ST-Landtag nur ein Diskussionsbeitrag aus dem Januar 2025, der ohne Konsequenzen geblieben ist.

Nach dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags wird der Steuerbescheid erlassen und die Zahlung wird innerhalb einer festgelegten Frist fällig. Nur nach vollständigem Ausgleich der GrESt erfolgt die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die als Voraussetzung für den Grundbucheintrag dient. Ohne diese Bestätigung kann der Eigentumswechsel nicht rechtsgültig vollzogen werden. Im Regelfall bildet der im Vertrag festgelegte Kaufpreis die Bemessungsgrundlage, doch in Einzelfällen werden auch Nebenleistungen wie Inventar oder Einbauten berücksichtigt.

Für bestimmte Übertragungen innerhalb der Familie, Schenkungen oder Erbschaften gelten unter bestimmten Bedingungen Steuervergünstigungen oder sogar Befreiungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Käufer profitieren von einer gründlichen Information über die geltenden Regelungen, da sich hierdurch Einsparmöglichkeiten ergeben. Die GrESt sollte in jeder Finanzierungsplanung fest eingeplant werden, da sie oft die größte Nebenkostenposition darstellt. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Vorschriften und der Ablauf der Zahlung sichert einen reibungslosen Erwerbsvorgang. Wer die Abläufe kennt, profitiert von Planungssicherheit beim Immobilienkauf in Sachsen-Anhalt.

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Rechner um die GrESt in ST zu berechnen

Ein Grunderwerbsteuer-Rechner für Sachsen-Anhalt ermöglicht die exakte Bestimmung der Steuerlast bereits vor Abschluss eines Immobilienkaufs. Im Rechner wird der vertraglich vereinbarte Kaufpreis der Immobilie eingegeben. Zusätzlich lässt sich der Wert beweglicher Gegenstände, etwa einer Einbauküche oder anderer separat ausgewiesener Ausstattungsgegenstände, als eigener Posten erfassen. Der Rechner zieht diesen Betrag vom Gesamtkaufpreis ab und bestimmt so die Bemessungsgrundlage für die GrESt nach geltendem Recht in ST. Da bewegliche Wirtschaftsgüter wie Möbel, Markisen oder Küchengeräte nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen, senkt deren Berücksichtigung die Steuerbelastung.

 





 

Für den Erwerb in Sachsen-Anhalt bedeutet dies, dass der tatsächliche steuerpflichtige Kaufpreis in vielen Fällen niedriger ausfällt als der Gesamtpreis des Vertrages. Das Tool zeigt übersichtlich, wie sich durch die Herausrechnung der beweglichen Gegenstände die finale Höhe der GrESt verändert. Die Bedienung bleibt einfach, da die entsprechenden Beträge direkt eingegeben werden können und das Ergebnis umgehend angezeigt wird.

Käufer erhalten auf diese Weise eine realistische Einschätzung der anfallenden Steuer und können ihre Finanzierungsplanung entsprechend anpassen. Die Möglichkeit, bewegliche Gegenstände gesondert zu berücksichtigen, schafft zusätzliche Transparenz und vermeidet eine zu hohe Besteuerung von Leistungen, die tatsächlich steuerfrei sind. So unterstützt der Rechner eine präzise Kalkulation aller Erwerbsnebenkosten für Immobilien in Sachsen-Anhalt.

Grunderwerbsteuer Entwicklung in Sachsen-Anhalt

Die Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Sachsen-Anhalt spiegelt die Veränderungen im bundesweiten Steuerrecht seit der Föderalismusreform wider. Im Jahr 2006 lag der Steuersatz in Sachsen-Anhalt noch bei 3,5 Prozent, was damals dem bundeseinheitlichen Ausgangswert entsprach. Mit der Übertragung der Entscheidungshoheit auf die Länder nutzte auch Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen. Bereits 2010 wurde der Satz erstmals auf 4,5 Prozent angehoben, wodurch sich die steuerliche Belastung beim Immobilienkauf deutlich erhöhte. Zwei Jahre später erfolgte eine weitere Anpassung, bei der der GrESt-Satz auf fünf Prozent festgelegt wurde.

Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2012 blieb der Steuersatz in Sachsen-Anhalt konstant und stellt heute im Vergleich mit anderen Bundesländern einen Wert im Mittelfeld dar. Während einige Länder den Grunderwerbsteuersatz in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht haben und inzwischen bei über sechs Prozent liegen, ist in ST seit über einem Jahrzehnt keine weitere Steigerung erfolgt. Diese Kontinuität verschafft Käufern und Investoren eine gewisse Planungssicherheit. Die stabile Entwicklung unterstützt dabei eine verlässliche Kalkulation der Gesamtkosten beim Immobilienerwerb in Sachsen-Anhalt.

Nebenkosten im Vergleich

Sachsen-Anhalt zählt beim Immobilienerwerb zu den Bundesländern mit stabilen, aber nicht den höchsten Nebenkosten. In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren Anpassungen der gesetzlichen Regelungen rund um Erwerb und Eigentumsübertragung. Die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt nimmt seit der Reform der Länderkompetenz eine zentrale Rolle ein, da der Steuersatz durch das Land selbst festgelegt wird. Aktuell beträgt er fünf Prozent, nachdem in den Jahren zuvor mehrfach eine Anhebung erfolgt war. Der Wert lag 2006 noch bei 3,5 Prozent und wurde bis 2012 schrittweise erhöht. Seitdem blieb die GrESt konstant, sodass Käufer und Investoren mit einem festen Satz kalkulieren können.

Der bundesweite Vergleich zeigt, dass Sachsen-Anhalt damit im mittleren Bereich liegt. Höhere Steuersätze existieren beispielsweise in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen, während Bayern und Sachsen weiterhin geringere Werte verlangen. Diese Entwicklungen führen dazu, dass Immobilienkäufer in ST ihre Nebenkostenplanung realistisch gestalten können. Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 12.500 Euro, die für viele den größten Einzelposten unter den Nebenkosten darstellt. Landespolitische Anpassungen des Steuersatzes gab es in Sachsen-Anhalt seit 2012 nicht mehr, sodass eine gewisse Planungssicherheit besteht.

Für die Finanzierung von Immobilien ist die aktuelle Entwicklung der GrESt relevant, da sie direkten Einfluss auf das Budget nimmt. Wer in Sachsen-Anhalt kaufen möchte, profitiert von einem überschaubaren Steuersatz, muss jedoch mit einer relevanten Zusatzbelastung rechnen. Die Grunderwerbsteuer bleibt ein zentrales Element bei jedem Immobilienkauf in Sachsen-Anhalt und sollte stets in die Gesamtkalkulation einfließen.

Ausnahmen und Befreiungen in ST

Für die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt gelten bestimmte gesetzliche Ausnahmen und Befreiungen, die im Grunderwerbsteuergesetz geregelt sind. Nicht jeder Erwerbsvorgang führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Insbesondere bei Übertragungen im engen Familienkreis greifen steuerliche Sonderregelungen, welche die Belastung für die Beteiligten verringern oder vollständig ausschließen können. Zu den wichtigsten Befreiungstatbeständen zählen Erwerbe durch Ehegatten, Lebenspartner und bestimmte nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern. Auch beim Erwerb durch Erbschaft entsteht keine Grunderwerbsteuerpflicht.

Darüber hinaus sieht das Gesetz Erleichterungen bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen vor. Übertragungen von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensumwandlungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen. Ebenso existieren Ausnahmen für die Zusammenlegung von Grundstücken innerhalb eines Familienunternehmens oder bei der Übertragung auf eine juristische Person, an der ausschließlich Familienmitglieder beteiligt sind.

In Sachsen-Anhalt werden diese bundesweiten Regelungen angewendet, sodass Erwerber von den bestehenden Befreiungsmöglichkeiten profitieren können. Voraussetzung ist stets, dass die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen eindeutig erfüllt werden und alle erforderlichen Nachweise gegenüber dem Finanzamt erbracht werden. Käufer sollten die aktuellen Vorschriften genau prüfen und bei Unsicherheiten fachlichen Rat einholen, um einen steuerfreien Erwerbsvorgang sicherzustellen. Durch die Nutzung der Ausnahmen und Befreiungen lässt sich die Grunderwerbsteuer bei bestimmten Konstellationen vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren.

Ablauf der Zahlung und Grundbucheintrag

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags über eine Immobilie in Sachsen-Anhalt beginnt der formale Ablauf zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. Zunächst übermittelt der Notar alle relevanten Vertragsdaten an das zuständige Finanzamt. Anschließend erhält der Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid, in dem die zu zahlende Steuerhöhe auf Grundlage des Kaufpreises festgesetzt wird. Das Finanzamt gewährt in der Regel eine Zahlungsfrist von etwa vier Wochen. Die Grunderwerbsteuer ist in dieser Zeitspanne vollständig auf das im Bescheid genannte Konto zu überweisen.

Ohne fristgerechte Zahlung kann der Immobilienerwerb nicht abgeschlossen werden, da das Finanzamt erst nach vollständigem Zahlungseingang die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung wird vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Erst nach Vorlage des Zahlungsnachweises und aller weiteren erforderlichen Unterlagen erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Der Eigentumsübergang wird somit erst mit dem erfolgreichen Abschluss aller Zahlungsschritte und der Bearbeitung durch das Grundbuchamt rechtsgültig.

Dieser Ablauf gilt für alle Immobilienkäufe in Sachsen-Anhalt und gewährleistet Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien. Für Käufer empfiehlt sich eine frühzeitige Rückstellung der Steuer, um Verzögerungen zu vermeiden. Durch eine zügige Abwicklung aller Formalitäten kann der Eigentumserwerb reibungslos und ohne unnötige Wartezeiten abgeschlossen werden.

Welche Finanzämter sind für die GrESt in Sachsen-Anhalt zuständig?

In Sachsen-Anhalt ist die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer auf zwei zentrale Finanzämter konzentriert. Zuständig sind ausschließlich das Finanzamt Dessau-Roßlau und das Finanzamt Stendal. Diese Ämter übernehmen sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Festsetzung und Verwaltung der Grunderwerbsteuer, unabhängig davon, in welcher Stadt oder welchem Landkreis sich die erworbene Immobilie befindet. Die Zentralisierung dient der Vereinfachung und Standardisierung des Verfahrens, da dadurch Fachkompetenz gebündelt und eine einheitliche Bearbeitung gewährleistet wird.

Nach Abschluss eines Immobilienkaufs übermittelt der Notar die relevanten Vertragsdaten direkt an das für die Grunderwerbsteuer zuständige zentrale Finanzamt. Dort wird der Steuerbescheid erstellt und an den Erwerber versendet. Erst nach Begleichung der Grunderwerbsteuer stellt das Amt die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Durch diese zentrale Struktur wird der Ablauf transparenter und die Bearbeitungsdauer kann in vielen Fällen verkürzt werden. Wer Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt hat, kann sich direkt an eines der beiden zuständigen Finanzämter wenden.

Literatur

Finanzministerium Sachsen-Anhalt – Merkblatt GrESt

Weitere Seiten zum Thema

Bayern Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer in NRW

GrESt Niedersachsen

Grunderwerbsteuer Hessen

Rechner für die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

FAQ

Welche Grunderwerbsteuersätze gelten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 und 2026?

Für die Jahre 2025 und 2026 bleibt der Grunderwerbsteuersatz in Sachsen-Anhalt voraussichtlich bei 5,0 Prozent, sofern keine gesetzliche Änderung erfolgt. Eine Anpassung ist nach aktuellem Stand nicht angekündigt, jedoch empfiehlt sich bei längerfristiger Planung ein regelmäßiger Blick auf die amtlichen Bekanntmachungen.

Wie kann die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt mit einem Rechner ermittelt werden?

Die Grunderwerbsteuer lässt sich in Sachsen-Anhalt unkompliziert mit unserem Online-Rechner berechnen. Es genügt die Eingabe des Kaufpreises und – falls zutreffend – des Werts beweglicher Gegenstände. Der Rechner zieht diese Beträge von der Bemessungsgrundlage ab und zeigt die Steuerhöhe nach aktuellem Satz von 5,0 Prozent an.

Welches Finanzamt ist in Sachsen-Anhalt für die Grunderwerbsteuer zuständig?

In Sachsen-Anhalt sind ausschließlich die Finanzämter Dessau-Roßlau und Stendal zentral für die Grunderwerbsteuer zuständig. Sie bearbeiten sämtliche Steuerfälle unabhängig vom Standort der erworbenen Immobilie.

 

Über den Autor:
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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