Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Sachsen 2025/2026Immobilienkäufe unterliegen in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlichen steuerlichen Belastungen. Die Grunderwerbsteuer zählt dabei zu den wichtigsten Erwerbsnebenkosten. Seit Anfang 2023 gilt in Sachsen ein angehobener Steuersatz, der zu einer veränderten Bewertung des Standorts führt.

Die Grunderwerbsteuer in Sachsen beträgt aktuell in 2026 5,5 % des notariell vereinbarten Kaufpreises. Zuvor lag sie über viele Jahre stabil bei 3,5 %. Mit der Erhöhung hat sich der Freistaat dem Niveau anderer Bundesländer angenähert. Im Vergleich zum aktuellen Bundesdurchschnitt von etwa 5,3 % fällt der Satz damit leicht überdurchschnittlich aus. Die GrESt wird in Sachsen auch 2026 nach aktuellem Stand nicht verändert.

Bemessungsgrundlage ist in der Regel die Gegenleistung im Kaufvertrag. Dazu gehören Grundstück, Gebäude, Garagen sowie andere fest mit dem Objekt verbundene Bestandteile. Nicht enthalten sind bewegliche Gegenstände, sofern sie realistisch bewertet und im Vertrag separat ausgewiesen werden. Dazu zählen beispielsweise Einbauküchen oder Möbel.

Der Steuersatz ist unabhängig von der Objektgröße oder dem Standort innerhalb Sachsens. Somit gilt die 5,5 %-Regelung sowohl für städtische als auch für ländliche Immobilien. In der Praxis macht sich die Erhöhung vor allem bei hochpreisigen Objekten bemerkbar. Denn bei einem Kaufpreis von 400.000 € steigt die Steuerlast durch die Anhebung um 8.000 €.

Sachsen zählt trotz der Anpassung weiterhin nicht zu den teuersten Bundesländern. Allerdings ist der frühere Vorteil als Niedrigsteuerland nicht mehr gegeben. Käufer sollten die Grunderwerbsteuer daher frühzeitig in ihre Finanzierung einkalkulieren. Auch im Vergleich zu benachbarten Regionen wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt hat sich die relative Kostenposition verändert.

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Grunderwerbsteuer für Hauskauf in Sachsen berechnen

Unser Tool berechnet die Grunderwerbsteuer auf Basis des Kaufpreises automatisch und sofort. Nutzer profitieren von der hinterlegten Logik, da sie keine steuerlichen Vorkenntnisse benötigen. Weil der gültige Satz für Sachsen bereits voreingestellt ist, genügt eine einmalige Eingabe. Der exakte Steuerbetrag erscheint unmittelbar. Die Berechnung mit dem Grunderwerbsteuer Rechner für Sachsen eignet sich besonders gut, um Finanzierungsgespräche vorzubereiten oder den Eigenkapitalbedarf realistisch einzuschätzen.

 

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Beispiele

Ein konkretes Beispiel: Wer ein Einfamilienhaus in Dresden für 480.000 Euro kauft, muss 26.400 Euro Grunderwerbsteuer aufbringen. Da viele Banken Erwerbsnebenkosten nicht finanzieren, deckt der Käufer diesen Betrag in der Regel aus eigenen Mitteln. Nach Vertragsunterzeichnung übermittelt der Notar die Daten an das Finanzamt. Dieses verschickt anschließend einen Steuerbescheid. Sobald das Geld eingeht, kann das Grundbuchamt den Eigentumswechsel vornehmen.

Ein zweites Beispiel betrifft eine Eigentumswohnung in Dresden mit einem Kaufpreis von 320.000 Euro. Die Steuer liegt hier bei 17.600 Euro. Auch in diesem Fall muss der Käufer die Zahlung fristgerecht leisten, da der Grundbucheintrag sonst nicht erfolgen kann. Wer den Steuerbetrag mithilfe des Rechners vorab kalkuliert, erkennt frühzeitig, wie viel Eigenkapital tatsächlich erforderlich ist.

Der GrESt Rechner für Sachsen eignet sich außerdem hervorragend zum Vergleich verschiedener Objekte. Wer mehrere Angebote vorliegen hat, kann für jedes Szenario die Steuerbelastung einzeln berechnen. Gerade bei Verhandlungen oder Preisrunden verschafft diese Information einen entscheidenden Vorteil. Darüber hinaus hilft die Kalkulation dabei, Preisgrenzen realistisch zu setzen.

Die Grunderwerbsteuer Sachsen gehört in jede solide Finanzierungsplanung. Der Online-Rechner erleichtert die Einschätzung erheblich. Er zeigt, welche Belastung realistisch zu erwarten ist – unabhängig von der Objektart oder dem Anbieter. Wer mit klaren Zahlen plant, tritt gegenüber Banken, Verkäufern oder Maklern souveräner auf. So wird aus einem unverbindlichen Interesse ein abgesicherter Schritt Richtung Eigentum.

Fälligkeit, Zahlung und Abwicklung der Grunderwerbsteuer

Nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags wird der Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie automatisch dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Diese Mitteilung erfolgt direkt durch den Notar. In der Folge erstellt das Finanzamt einen Steuerbescheid, der dem Käufer schriftlich zugestellt wird. Die Frist für die Zahlung beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.

Die Grunderwerbsteuer in Sachsen ist dabei vollständig vom Käufer zu entrichten – es sei denn, der Vertrag enthält eine abweichende Regelung. Eine solche Abweichung kommt jedoch nur selten vor. In den meisten Fällen wird die Steuer aus eigenen Mitteln oder als Bestandteil des Immobilienkredits beglichen.

Erst wenn der Betrag vollständig beim Finanzamt eingegangen ist, stellt dieses eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch. Ohne sie bleibt der Eigentumswechsel formal unvollständig, selbst wenn der Kaufpreis längst gezahlt wurde.

Verzögerungen bei der Steuerzahlung können problematisch sein. Sie führen nicht nur zu Mahnungen oder Säumniszuschlägen, sondern verzögern auch den Vollzug der Eigentumsumschreibung. In kritischen Fällen kann dies weitere Kosten oder rechtliche Unsicherheiten verursachen. Daher ist es ratsam, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu begleichen.

Einzahlungen erfolgen auf das Konto des zuständigen Finanzamts unter Angabe des im Bescheid genannten Kassenzeichens. Die Zahlung kann auch durch einen Dritten erfolgen, etwa bei gemeinschaftlichem Erwerb. Maßgeblich bleibt jedoch, dass die Steuer rechtzeitig vollständig entrichtet wird. Teilzahlungen sind nicht vorgesehen und führen zu Verzögerungen.

Wie hat sich der Grunderwerbsteuersatz in Sachsen entwickelt

Die Abbildung 1 zeigt, wann Sachsen die GrESt erhöht hat. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das in Sachsen nur selten passiert. Von 1998 bis 2023 lag der Steuersatz bei 3,5%. Erst im Haushaltsjahr 2023/2024 wurde der Satz auf 5,5% erhöht.

So hat sich die Grunderwerbsteuer in Sachsen entwickelt

Abbildung 1: Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Sachsen von 1990 – 2025

Entwicklung der Steuereinnahmen durch GrESt in 2025

In Sachsen zeigen die monatlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer 2025 einen deutlich wellenförmigen Verlauf (Abbildung 2).

Steuereinnahmen an GrESt in Sachsen 2025

Abbildung 2: Höhe der Steuereinnahmen durch Grunderwerb in Sachsen 2025. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Zu Jahresbeginn liegen die Werte bei 38,02 Millionen Euro und steigen bis April kontinuierlich an. Im April erreicht die Reihe mit 51,39 Millionen Euro ihren vorläufigen Höchststand und signalisiert rege Marktaktivität. Bereits im Mai sinken die Einnahmen deutlich auf 37,68 Millionen Euro und fallen im Juni weiter. Der Tiefpunkt mit 31,16 Millionen Euro deutet auf eine vorübergehend schwächere Transaktionsdynamik am Immobilienmarkt hin. Ab Juli erholen sich die Einnahmen, allerdings zunächst nur moderat und mit kleineren Zwischenrückgängen im August. Im September und Oktober ziehen die Werte mit 42,17 beziehungsweise 45,60 Millionen Euro wieder spürbar an. Damit stabilisiert sich das Aufkommen zum Herbst hin auf einem gehobenen Niveau.

Tabelle 1: Einnahmen durch Grunderwerbsteuer in Sachsen in 2025.

 

Monat/Jahr Sachsen Einnahmen Grunderwerbsteuer in Mio. €
01.2025 38,02
02.2025 44,46
03.2025 46,54
04.2025 51,39
05.2025 37,68
06.2025 31,16
07.2025 37,53
08.2025 36,03
09.2025 42,17
10.2025 45,60

Ab Mai veränderte sich die Lage spürbar. Die Einnahmen sanken auf 37,68 Millionen Euro und fielen im Juni mit 31,16 Millionen Euro auf den niedrigsten Wert der betrachteten Monate. Dieser Rückgang kann mit einer saisonalen Abkühlung des Immobilienmarktes oder mit zurückhaltender Kaufbereitschaft angesichts unsicherer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammenhängen. Im Juli zeigte sich eine leichte Erholung auf 37,53 Millionen Euro, die jedoch nicht an die hohen Werte des Frühjahrs anknüpfen konnte.

Insgesamt verdeutlichen die Zahlen, dass die Grunderwerbsteuereinnahmen in Sachsen 2025 erheblichen monatlichen Schwankungen unterliegen. Während das Frühjahr von einem deutlichen Hoch geprägt war, zeigen die Sommermonate eine eher gedämpfte Entwicklung, die den starken Jahresauftakt relativiert.

Steuerfreiheit, Sonderfälle und rechtliche Besonderheiten

Nicht jeder Grundstückserwerb unterliegt der Grunderwerbsteuer. Das Grunderwerbsteuergesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, die automatisch greifen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Sachsen gelten die bundesweit einheitlichen Regelungen, es existieren keine länderspezifischen Befreiungen.

Besonders relevant für Privatpersonen ist die Steuerfreiheit bei Erwerben im familiären Kontext. So sind unentgeltliche Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht steuerpflichtig. Gleiches gilt für Grundstücksübertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen. In diesen Fällen greifen andere steuerliche Regelungen wie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.

Auch bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen kann Grunderwerbsteuer entfallen. Dazu zählen Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns oder der Erwerb von Anteilen an immobilienhaltenden Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen. Ab einer Beteiligung von 90 % greift jedoch eine sogenannte Share-Deal-Regelung. Diese kann trotz Anteilsübertragung eine Steuerpflicht auslösen, wenn das wirtschaftliche Eigentum faktisch übergeht.

Einzelfälle wie die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags oder der Erwerb unter Vorbehalt können ebenfalls steuerlich relevant sein. Wird ein Vertrag rückabgewickelt, kann unter engen Voraussetzungen die gezahlte Steuer erstattet werden. Dafür ist jedoch ein notariell dokumentierter Rücktritt und die vollständige Rückabwicklung erforderlich.

Bei Bauträgerverträgen prüft das Finanzamt, ob ein einheitlicher Erwerbsvorgang vorliegt. Wenn Grundstück und Bauleistung rechtlich und zeitlich eng verbunden sind, wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis erhoben. Käufer sollten daher frühzeitig prüfen, ob eine Trennung der Leistungen sinnvoll und möglich ist.

Die Kenntnis dieser Sonderregeln kann helfen, ungewollte Steuerlasten zu vermeiden. In Zweifelsfällen ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert, insbesondere bei komplexen Erwerbsmodellen oder gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen.

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