Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-PfalzBeim Kauf von Grundstücken oder Immobilien fällt in Deutschland grundsätzlich eine Grunderwerbsteuer an. Die genaue Höhe dieser Steuer richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Objekt liegt, und wird prozentual vom Kaufpreis berechnet. Auch in Rheinland-Pfalz ist der Erwerb von Immobilien mit zusätzlichen Kosten verbunden, die über den reinen Kaufpreis hinausgehen. Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 2025 5,0% des notariell vereinbarten Kaufpreises. In 2026 ist keine Änderung zu erwarten. Sie gehört damit zu den moderateren Sätzen im Bundesvergleich. Für Käufer ist sie jedoch ein bedeutender Kostenfaktor, da sie bereits vor der Eigentumsumschreibung aufgebracht werden muss. Wer in Rheinland-Pfalz ein Haus oder ein Baugrundstück erwerben möchte, sollte diese Steuer daher frühzeitig in die Finanzplanung einbeziehen. Unser GrESt Rechner RLP ermittelt die Beträge online kostenlos.

Neben der Höhe des Steuersatzes spielt auch die Bemessungsgrundlage eine wichtige Rolle. Bestimmte bewegliche Güter wie Einbauküchen oder Möbel können unter Umständen vom Kaufpreis ausgenommen werden, was die Steuerlast reduziert. Zudem sieht das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) einige Ausnahmen vor – etwa bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie.

Diese Fachseite informiert umfassend über die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: vom aktuellen Steuersatz über gesetzliche Befreiungstatbestände bis hin zu praktischen Rechenbeispielen und Tipps zur steuerlichen Optimierung. Käufer erhalten hier fundierte Hinweise, um den Erwerb rechtssicher und kosteneffizient zu gestalten.

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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz hier berechnen

Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner für Rheinland-Pfalz lässt sich die beim Immobilienkauf anfallende Steuer unkompliziert und präzise berechnen. Der Rechner berücksichtigt den in RLP geltenden Steuersatz von 5,0 Prozent und richtet sich an private wie gewerbliche Käufer, die sich frühzeitig einen Überblick über die steuerliche Belastung verschaffen möchten.

 





 

Nach Eingabe des Kaufpreises erfolgt die Berechnung direkt auf der Seite – ganz ohne Neuladen oder Umleitung. Ein optionales Feld ermöglicht es, den Wert beweglicher Gegenstände wie Küchen oder Mobiliar anzugeben, die vom Steuerwert ausgenommen werden können. Der Rechner zieht diesen Betrag automatisch vom Kaufpreis ab und ermittelt so die tatsächliche Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Die Ausgabe zeigt neben dem ursprünglichen Kaufpreis auch den abgezogenen Wert und den resultierenden steuerpflichtigen Anteil. Daraus ergibt sich schließlich die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer, die im Zuge des Erwerbs an das Finanzamt in Rheinland-Pfalz zu entrichten ist. Die Darstellung ist übersichtlich, schnell nachvollziehbar und dient als hilfreiche Orientierung vor dem Notartermin.

Ob bei einem privaten Hauskauf, dem Erwerb eines Baugrundstücks oder der Übernahme eines Mehrfamilienhauses – der Rechner unterstützt zuverlässig bei der Kalkulation und kann auch in Finanzierungsplanungen integriert werden. Besonders bei steigenden Immobilienpreisen hilft er, Überraschungen bei den Nebenkosten zu vermeiden und eine realistische Einschätzung der Gesamtkosten zu ermöglichen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Nebenkostenrechner für Ihre Finanzplanung,

Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz unterlag seit Mitte der 1990er-Jahre einer schrittweisen Entwicklung, die sich vor allem durch einen markanten Einschnitt im Jahr 2012 auszeichnet (Abbildung 1). In den Jahren 1995 und 1996 betrug der Steuersatz noch vergleichsweise niedrige 2,0 Prozent. Diese Phase endete mit dem Jahreswechsel 1996/97, als der Steuersatz auf 3,5 Prozent angehoben wurde.

Entwicklung der Grunderwerbsteuer in RLP

Abbildung 1: Entwicklung der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz bis 2025

In den Folgejahren – von 1998 bis einschließlich 2010 – blieb der Satz auf diesem Niveau konstant. Diese lange Stabilitätsphase ermöglichte eine verlässliche Kalkulation der Erwerbsnebenkosten, sowohl für private Käufer als auch für Investoren. Erst mit dem Jahr 2012 kam es zu einer maßgeblichen Veränderung: Der Steuersatz wurde auf 5,0 Prozent angehoben. Diese Erhöhung markierte den bislang letzten Anpassungsschritt, der durch landespolitische Entscheidungen motiviert war.

Seitdem – also seit über einem Jahrzehnt – wurde die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz nicht erneut verändert. Von 2013 bis einschließlich 2025 bleibt der Satz bei 5,0 Prozent stabil. Damit zählt Rheinland-Pfalz heute zu jenen Bundesländern, die trotz Steuererhöhung in der Vergangenheit keine weiteren Anpassungen vorgenommen haben. In der Praxis bietet dies Käufern eine gewisse Berechenbarkeit und ermöglicht es, die Erwerbsnebenkosten im Vorfeld zuverlässig zu beziffern – ein wichtiger Faktor für alle, die Immobilieninvestitionen planen.

Grunderwerbsteuer RLP Befreiung

Beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Rheinland-Pfalz fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an. Nur in wenigen gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen werden. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im bundesweit geltenden Grunderwerbsteuergesetz. Das Thema Grunderwerbsteuer Befreiung spielt insbesondere bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie eine Rolle. Wer eine Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft erhält, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. Ebenfalls befreit sind bestimmte Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, beispielsweise bei einer Scheidung oder im Rahmen der Vermögensaufteilung. Ein klassischer Immobilienkauf von Eltern an Kinder führt dagegen nicht automatisch zu einer Steuerbefreiung, solange ein Kaufpreis gezahlt wird.

Die Befreiung gilt weiterhin bei der Übertragung eines Anteils am Nachlass unter Miterben zur Teilung des Erbes. Auch bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge können unter die Befreiungstatbestände fallen, etwa bei Umstrukturierungen oder Einbringungen von Grundstücken in Unternehmen. Spezielle Freibeträge oder landesspezifische Ausnahmeregelungen für Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum existieren in Rheinland-Pfalz derzeit nicht. Somit ist eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz ausschließlich in den bundesweit geregelten Sonderfällen möglich. Wer eine Übertragung oder Schenkung plant, sollte die geltenden Vorschriften genau prüfen und bei Bedarf steuerlichen Rat einholen.

Details

Nicht jeder Immobilien- oder Grundstückserwerb führt in Rheinland-Pfalz automatisch zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. In verschiedenen gesetzlich definierten Fällen greift eine Befreiung, die unabhängig vom Standort des Grundstücks gilt – also auch in RLP Anwendung findet. Maßgeblich sind dabei die Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes, das bundesweit einheitliche Ausnahmen von der Steuerpflicht vorsieht.

Besonders häufig greift die Steuerbefreiung bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie. So fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn ein Grundstück zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern übertragen wird. Auch bei Schenkungen oder Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb steuerfrei, wobei dann stattdessen die Vorschriften zur Schenkungs- oder Erbschaftsteuer gelten. Innerhalb der direkten Verwandtschaft – etwa zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln – greift ebenfalls eine Befreiung, sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt.

Auch im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen kann die Steuer entfallen. Wird ein Grundstück beispielsweise im Rahmen einer Verschmelzung oder Einbringung innerhalb eines Konzerns oder bei bestimmtem Gesellschafterbesitz übertragen, kann unter engen Voraussetzungen eine Befreiung beantragt werden. Darüber hinaus sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts – etwa Gemeinden oder das Land Rheinland-Pfalz – unter bestimmten Bedingungen von der Steuerpflicht befreit.

Diese Befreiungstatbestände wirken sich unmittelbar auf die Steuerlast aus, erfordern jedoch eine korrekte vertragliche Gestaltung. Es empfiehlt sich daher, bereits vor dem Notartermin zu prüfen, ob eine Befreiung in Frage kommt und welche Nachweise dem zuständigen Finanzamt vorzulegen sind.

Über den Autor:
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 5,0 % des Kaufpreises von Grundstücken oder Immobilien.

Wer muss die Grunderwerbsteuer in RLP zahlen?In der Regel ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Die Steuer wird nach dem notariellen Kaufvertrag berechnet und vom Finanzamt eingefordert.

Wann ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen?Bei Übertragungen zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder in direkter Verwandtschaft entfällt die Steuer – ebenso bei Erbschaften und Schenkungen.

Was gehört zur Bemessungsgrundlage?Die Steuer bemisst sich nach dem reinen Kaufpreis des Grundstücks. Bewegliche Gegenstände wie Küchen oder Möbel sind davon ausgenommen, sofern sie separat ausgewiesen werden.

Wie erfolgt die Zahlung der Steuer in Rheinland-Pfalz?Nach Mitteilung des Notars über den Kaufvertrag erstellt das zuständige Finanzamt einen Steuerbescheid. Erst nach Zahlung kann das Eigentum ins Grundbuch eingetragen werden.