Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 2025 5%Beim Immobilienerwerb in Niedersachsen entstehen neben dem Kaufpreis verschiedene Nebenkosten. Ein bedeutender Bestandteil davon ist die Steuer auf den Eigentumsübergang. Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss diesen zusätzlichen Betrag einkalkulieren. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt Jahr 2026 weiterhin 5,0 Prozent. Das war schon 2025 so und wird voraussichtlich 2027 und 2028 so bleiben. Sie GrESt. Rate wird auf den notariell beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Damit zählt sie zu den größten Einzelposten bei den Erwerbsnebenkosten.

Die Steuerpflicht entsteht in Niedersachsen mit der Vertragsunterzeichnung beim Notar. Die Zahlung ist Voraussetzung für die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend erforderlich ist. Gerade angesichts gesunkener Immobilienpreise und gestiegener Zinsen gewinnt die präzise Kalkulation aller Kosten an Bedeutung.

Diese Seite erklärt, wie die GrESt in Niedersachsen funktioniert. Du findest hier neben Hintergrundwissen auch Beispielrechnungen und einen praktischen Online-Rechner, mit dem du deine persönliche Steuerlast sofort ermitteln kannst.
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Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 2026 online berechnen

Zur einfachen Berechnung der zu erwartenden Steuerlast beim Immobilienerwerb in Niedersachsen kann unser GrESt-Online-Rechner genutzt werden. Dieses Tool liefert mit wenigen Eingaben eine exakte Übersicht über den fälligen Betrag – schnell, unkompliziert und ohne Rechenaufwand.
Benötigt wird lediglich der Kaufpreis der Immobilie. Der Rechner ermittelt auf dieser Basis die Grunderwerbsteuer gemäß dem in Niedersachsen gültigen Steuersatz von 5,0 %. Das Ergebnis umfasst sowohl den eingegebenen Kaufpreis als auch den Steuerbetrag und die Gesamtsumme inklusive Grunderwerbsteuer.

Diese Information dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Finanzierungsplanung, da die Steuer zusätzlich zum Kaufpreis gezahlt werden muss. Gerade bei Objekten mit hohem Wert stellt die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Bestandteil der Nebenkosten dar.

Der folgende Rechner ermöglicht eine sofortige und verlässliche Berechnung auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben:

 

Land: Niedersachsen




 

Steuersatz der Grunderwerbsteuer in NI

In Deutschland wird die Höhe der Grunderwerbsteuer nicht bundeseinheitlich festgelegt. Jedes Bundesland bestimmt den Steuersatz selbstständig. Für Niedersachsen gilt seit dem 1. Januar 2014 ein fester Satz von 5,0 Prozent. Eine Änderung dieser Regelung ist für das Jahr 2025 nicht geplant.

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen berechnet sich immer auf Grundlage des Kaufpreises, der im notariellen Vertrag festgelegt wird. Maßgeblich ist dabei der sogenannte wirtschaftliche Gegenwert – das bedeutet, auch übernommene Bauverpflichtungen oder Kaufnebenleistungen können in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Im bundesweiten Vergleich liegt Niedersachsen damit im unteren Mittelfeld. Während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg Sätze von 6,5 % erheben, bleibt Niedersachsen bei einem moderateren Wert. Das kann vor allem bei höheren Kaufpreisen spürbare Unterschiede ausmachen.

Zur besseren Orientierung hilft ein Blick auf konkrete Zahlen. Wer beispielsweise eine Immobilie für 300.000 Euro erwirbt, zahlt in Niedersachsen 15.000 Euro Grunderwerbsteuer. In Bundesländern mit 6,5 % Steuersatz wären es hingegen 19.500 Euro – ein Unterschied von 4.500 Euro allein durch den Standort.

Wer muss die Grunderwerbsteuer in NI bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich vom Käufer der Immobilie zu zahlen. Zwar lässt sich im notariellen Kaufvertrag auch eine andere Verteilung vereinbaren, doch in der Praxis wird die Steuerlast fast immer dem Erwerber auferlegt. Das liegt daran, dass das Finanzamt in erster Linie denjenigen in Anspruch nimmt, der als Erwerber im Kaufvertrag genannt ist.

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen fällt für alle entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Häusern an. Auch bei mitverkauften Garagen oder Stellplätzen wird der volle Kaufpreis zur Berechnung herangezogen. Nicht entscheidend ist, ob die Immobilie bereits gebaut ist oder es sich um ein unbebautes Grundstück handelt.

In bestimmten Fällen ist jedoch keine Steuer zu zahlen. Dazu gehören unentgeltliche Übertragungen innerhalb der Familie – etwa zwischen Ehepartnern oder zwischen Eltern und Kindern. Auch Erbschaften unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, da sie bereits durch die Erbschaftsteuer geregelt werden. Bei Schenkungen gelten ähnliche Befreiungstatbestände, sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt.

Werden Immobilienanteile zwischen verbundenen Unternehmen oder im Rahmen von Umstrukturierungen übertragen, kann ebenfalls eine Befreiung greifen. Für solche Konstellationen gelten jedoch enge gesetzliche Voraussetzungen und oft eine Nachbehaltensfrist.

Beispielrechnungen: So viel Grunderwerbsteuer zahlen Käufer in Niedersachsen

Die Höhe der Grunderwerbsteuer lässt sich einfach berechnen: Kaufpreis × 5,0 %. Dennoch lohnt sich ein Blick auf typische Kaufpreise, um ein besseres Gefühl für die tatsächliche Steuerlast zu bekommen. Nachfolgend findest du einige Praxisbeispiele, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen bei unterschiedlichen Immobilienarten ausfällt.

Beispiel 1: Einfamilienhaus für 350.000 €
Kaufpreis: 350.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Grunderwerbsteuer: 17.500 €

Das Beispiel 2: Eigentumswohnung für 250.000 €
Kaufpreis: 250.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Grunderwerbsteuer: 12.500 €

Beispiel 3: Baugrundstück für 180.000 €
Kaufpreis: 180.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Grunderwerbsteuer: 9.000 €

Diese Beträge sind einmalig zu entrichten, meist wenige Wochen nach dem Notartermin. Erst wenn die Steuer vollständig bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ein zwingender Schritt, um den Eigentumswechsel im Grundbuch vollziehen zu können.

Noch einfacher lässt sich der Betrag mit unserem Online-Rechner ermitteln. Auf dieser Seite findest du ein interaktives Tool, das die Steuerlast sekundenschnell ausrechnet – für jeden beliebigen Kaufpreis.

Diese Befreiungen sind möglich

Beim Immobilienkauf in Niedersachsen fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5,0 Prozent des vertraglich vereinbarten Kaufpreises an. Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, in denen keine Steuer erhoben wird. Diese Steuerbefreiungen gelten deutschlandweit und kommen auch in Niedersachsen zur Anwendung – vorausgesetzt, die Voraussetzungen des Grunderwerbsteuergesetzes sind erfüllt.

Besonders häufig greift die Steuerbefreiung bei Erwerbsvorgängen innerhalb der Familie. Werden Grundstücke oder Immobilien zwischen Verwandten in gerader Linie übertragen – also etwa zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln –, entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine tatsächliche Übertragung im Sinne des Gesetzes handelt. Bei Übertragungen zwischen Geschwistern oder zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern gilt diese Regelung hingegen nicht.

Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können sich in Niedersachsen gegenseitig Immobilien übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Das gilt ebenso für bestimmte Vermögensregelungen im Fall einer Trennung oder Scheidung.

Darüber hinaus sind Erbschaften grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, da hier die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes greifen. Auch bei Schenkungen zu Lebzeiten wird keine Grunderwerbsteuer erhoben – entscheidend ist, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt.

Unternehmen oder Gesellschaften können ebenfalls von Steuerbefreiungen profitieren, etwa bei Einbringungen oder Umstrukturierungen, wenn bestimmte Beteiligungsschwellen eingehalten werden. Zudem sind auch kommunale Einrichtungen in Einzelfällen von der Steuerpflicht befreit.

Für Immobilienkäufer in Niedersachsen lohnt sich daher eine genaue Prüfung möglicher Befreiungstatbestände, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden. Eine fachkundige Beratung kann helfen, alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Der Grunderwerbsteuersatz

In den letzten Jahrzehnenten wurde ide GrESt-Rate mehrfach verändert (Abbildung 1). Von 1950 bis 1982 lag der Steuersatz beim Erwerb von Grundstücken in Niedersachsen konstant bei 7 Prozent. Über mehr als drei Jahrzehnte blieb damit die steuerliche Belastung beim Immobilienkauf auf einem unveränderten Niveau. Der Grunderwerbsteuersatz Niedersachsen erlebte erst 1983 eine markante Zäsur, als der Satz abrupt auf 2 Prozent sank. Für Käuferinnen und Käufer bedeutete diese Phase stabile, aber im Vergleich zu späteren Jahren relativ geringe Erwerbsnebenkosten.

Die Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Niedersachsen 1950 - 2026

Abbildung 1: Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Niedersachsen seit 1950 – 2026. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Mit dem Wechsel zum Jahr 1983 sank der Steuersatz auf 2 Prozent und entlastete damit jede Transaktion deutlich. Diese Niedrigsteuerphase dauerte bis einschließlich 1996 und schuf viel Planungssicherheit für private Haushalte sowie Investoren. Viele Transaktionen, insbesondere im Wohnungsbau, profitierten von den geringeren Nebenkosten und ließen sich dadurch leichter finanzieren. Ab 1997 erhöhte der Gesetzgeber den Satz auf 3,5 Prozent, wodurch Grundstückserwerbe spürbar teurer wurden. Der Grunderwerbsteuersatz Niedersachsen blieb in dieser Spanne von 1997 bis 2010 unverändert, während die Immobilienpreise deutlich anzogen. Dadurch stiegen die absoluten Steuerbeträge je Kaufvertrag, obwohl der Prozentwert selbst lange konstant blieb. Gleichzeitig verlor die Steuer in dieser Phase etwas an Lenkungswirkung, weil der Satz über Jahre unverändert blieb.

Zum 1. Januar 2011 nutzte Niedersachsen die Länderkompetenz und setzte den Steuersatz auf 4,5 Prozent hinauf. In den Jahren 2011 bis 2013 verteuerte diese Erhöhung den Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien deutlich, besonders in wachsenden Regionen. Seit 2014 gilt in Niedersachsen ein Steuersatz von 5 Prozent, der bis mindestens 2026 unverändert bleibt. Damit liegt das Land etwas über früheren Bundesstandards, bewegt sich aber im Vergleich zu manchen Nachbarländern noch im Mittelfeld. Für Eigennutzer erhöht der aktuelle Satz die Einstiegshürde in den Häusermarkt, während institutionelle Anleger ihn in Renditerechnungen einkalkulieren. Gleichzeitig sichert die höhere Quote dem Landeshaushalt ein verlässliches Aufkommen, das finanzpolitische Spielräume verstärkt. Für Projektentwickler spielt deshalb nicht nur die absolute Höhe, sondern auch die Vorhersehbarkeit künftiger Anpassungen eine wichtige Rolle. Insgesamt zeigt die Entwicklung, wie aus einer lange starren Größe ein gezielt eingesetztes Instrument der Landesfinanzpolitik geworden ist.

So hat sich das Steueraufkommen an GrESt. 2025 in NI entwickelt

Die monatlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer gehören in Niedersachsen zu den zentralen Indikatoren der Haushaltsplanung. Sie spiegeln die Aktivität auf dem Immobilienmarkt wider und beeinflussen die kurzfristige Liquidität des Landeshaushalts. Die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 2025 zeigen im Jahresverlauf deutliche Schwankungen zwischen knapp 97 und gut 118 Mio. Euro (Abbildung 2).

Steuereinnahmen an Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 2025

Abbildung 2: Grunderwerbsteuer Einnahmen In Niedersachsen in 2025. Quelle: bundesfinanzministerium.d

Im Januar erzielt das Land 113,6 Mio. Euro und startet damit auf einem relativ hohen Niveau. Im Februar sinken die Einnahmen auf 101,3 Mio. Euro, sodass bereits zu Jahresbeginn eine erste Abwärtsbewegung sichtbar wird. Der März bringt mit 103,9 Mio. Euro eine leichte Erholung, womit das erste Quartal insgesamt ein solides, aber wechselhaftes Bild ergibt.
Im April steigen die Einnahmen auf 111,6 Mio. Euro und liegen damit wieder deutlich über der 110-Mio.-Marke. Anschließend folgt mit Mai und Juni eine schwächere Phase, da die Werte mit 97,5 und 97,0 Mio. Euro erstmals klar unter 100 Mio. Euro fallen. Diese beiden Monate markieren den unteren Bereich der beobachteten Spanne und bremsen das bis dahin erreichte Niveau.

Ab Juli erhöht sich das Aufkommen erneut spürbar. Der Monat bringt 114,6 Mio. Euro und übertrifft damit alle vorangegangenen Werte des Jahres. Der August bleibt mit 112,5 Mio. Euro nur leicht darunter, wodurch das dritte Quartal insgesamt deutlich stärker wirkt als das zweite. Im September erreichen die Einnahmen mit 118,4 Mio. Euro ihren Höchststand und markieren den Spitzenwert der Reihe.
Der Oktober zeigt dann mit 99,7 Mio. Euro wieder einen Rückgang und fällt sowohl hinter die Sommermonate als auch hinter den Jahresauftakt zurück. Insgesamt ergibt sich für die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 2025 ein Verlauf mit klar erkennbaren Hoch- und Tiefphasen. Für die Finanzpolitik zählt neben der Höhe des kumulierten Jahresvolumens deshalb auch die zeitliche Verteilung, weil sie Hinweise auf Marktstruktur, Transaktionsbündelungen und mögliche saisonale Muster liefert.

Weitere Rechner zur  GrESt

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Über den Autor:
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
Die Plattform ist vollständig werbefrei und bietet faktenbasierte Informationen zu Steuern, Inflation und Zinsen.
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FAQ

Wie hoch ist der Steuersatz beim Immobilienkauf in Niedersachsen im Jahr 2026?

Beim Immobilienkauf in Niedersachsen fallen neben dem Kaufpreis spürbare Nebenkosten an. Dazu zählt insbesondere die Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Im Jahr 2026 beträgt die Grunderwerbsteuer Niedersachsen 5 % der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.

Welche Bemessungsgrundlage gilt in Niedersachsen für die Grunderwerbsteuer?

Für die Steuerberechnung ist entscheidend, welche Gegenleistung im Kaufvertrag vereinbart wird. Berücksichtigt werden Kaufpreis und weitere Zahlungen, die unmittelbar mit dem Grundstückserwerb zusammenhängen. Die Grunderwerbsteuer Niedersachsen knüpft daher an die gesamte wirtschaftliche Gegenleistung und nicht an einen Schätzwert an.

Welche beweglichen Gegenstände mindern die Steuerlast in Niedersachsen?

Viele Kaufverträge listen zusätzlich bewegliche Gegenstände wie Küche, Markisen oder einzelne Möbelstücke auf. Solche Positionen gelten rechtlich nicht als Bestandteil des Grundstücks, solange sie ohne Substanzschäden entfernbar bleiben. Für diese Werte fällt keine Grunderwerbsteuer Niedersachsen an, wenn die Beträge realistisch und nachvollziehbar ausgewiesen sind.

Wer schuldet die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen und wann ist sie zu zahlen?

Rechtlich gelten Käufer und Verkäufer zunächst gemeinsam als Steuerschuldner der Abgabe. In der Praxis übernimmt fast immer die Käuferseite die Zahlung, weil dies vertraglich so vereinbart wird. Die Grunderwerbsteuer Niedersachsen wird nach Zugang des Steuerbescheids innerhalb der gesetzten Frist an das Finanzamt überwiesen.