Beim Erwerb einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten an, die frühzeitig einkalkuliert werden sollten. Dazu zählen Gebühren für Notar, Grundbuch sowie gegebenenfalls Maklerkosten. Einen wesentlichen Posten stellt zudem die staatlich erhobene Steuer auf den Eigentumsübergang dar.
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt aktuell 6,0 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Dieser Satz gehört im bundesweiten Vergleich zum oberen Bereich. Gerade bei höheren Immobilienwerten führt das zu spürbaren Belastungen. Wer beispielsweise ein Haus für 400.000 Euro kauft, muss allein dafür 24.000 Euro an das Finanzamt überweisen.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des notariellen Kaufvertrags. Rabatte, Möbel oder Einbauküchen, die gesondert ausgewiesen werden, können unter Umständen abgezogen werden. Wichtig ist zudem, dass die Steuer auch bei Grundstückskäufen ohne Bebauung anfällt – in beiden Fällen wird die Zahlungspflicht ausgelöst, sobald der Vertrag unterschrieben ist.
Ein praktischer Rechner auf dieser Seite hilft dabei, die konkrete Höhe der Grunderwerbsteuer in Hessen individuell zu ermitteln. Nutzer müssen lediglich den Kaufpreis eingeben, um die anfallende Steuer exakt ausgeben zu lassen. So lassen sich Finanzierungsbedarf und Nebenkosten frühzeitig abschätzen. Die Ergebnisse basieren auf dem geltenden Steuersatz für Hessen und gelten für private wie gewerbliche Immobilienkäufe gleichermaßen.
Inhalt
Grunderwerbsteuer für Hessen berechnen
Mit dem Grunderwerbsteuerrechner für Hessen lässt sich schnell und unkompliziert ermitteln, wie hoch die Steuerlast beim Immobilienkauf ausfällt. Der Rechner basiert auf dem aktuell geltenden Steuersatz von 6,0 Prozent, der in Hessen auf den notariell vereinbarten Kaufpreis erhoben wird. Käufer können durch Eingabe des Kaufpreises sofort sehen, welcher Betrag an das Finanzamt zu entrichten ist.
Ein zusätzliches Feld erlaubt es, den Wert beweglicher Gegenstände – etwa Einbauküche, Möbel oder Markise – vom Kaufpreis abzuziehen. Solche Positionen gehören nicht zur steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage, sofern sie im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Der Rechner berücksichtigt diesen Betrag automatisch und berechnet die Grunderwerbsteuer nur auf den verbleibenden Immobilienwert.
Die Ausgabe zeigt transparent die einzelnen Rechenschritte: Gesamtkaufpreis, etwaige Abzüge, die daraus resultierende Bemessungsgrundlage sowie die berechnete Steuer. Nutzer erhalten so eine fundierte Orientierung für ihre Finanzplanung und können abschätzen, welche Kosten beim Erwerb tatsächlich anfallen.
Der Grunderwerbsteuerrechner eignet sich sowohl für private Hauskäufer als auch für Bauherren, Grundstückskäufer oder Kapitalanleger, die ihren Immobilienerwerb in Hessen vorbereiten möchten. Die Nutzung ist anonym und erfolgt direkt im Browser ohne Datenspeicherung.
Befreiungen und Freibetrag von 2.500 Euro
In Hessen wird beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in der Regel eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,0 Prozent fällig. Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen, bei denen der Fiskus keine Steuer erhebt. Diese Befreiungen gelten auch in Hessen und betreffen vor allem enge familiäre Beziehungen sowie bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Wer beispielsweise ein Grundstück von seinen Eltern oder Großeltern erwirbt, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. Gleiches gilt bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Voraussetzung ist stets, dass es sich um Verwandte in gerader Linie handelt – Geschwister sind hiervon nicht erfasst.
Auch beim Erwerb durch Erbfolge erhebt das Finanzamt in Hessen keine Grunderwerbsteuer. In solchen Fällen greift stattdessen das Erbschaftsteuerrecht. Ebenso steuerfrei sind Schenkungen unter Lebenden, sofern die Übertragung zivilrechtlich als Schenkung gewertet wird. Hierbei gelten persönliche Freibeträge und Regelungen aus dem Schenkungsteuergesetz.
Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft gesellschaftsrechtliche Konstellationen. Wird ein Grundstück beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensumwandlung oder bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften übertragen, kann die Grunderwerbsteuer entfallen. Voraussetzung ist meist, dass die beteiligten Gesellschafter bestimmte Beteiligungsschwellen erfüllen – in der Regel 95 Prozent.
Auch öffentliche Institutionen wie Städte oder Gemeinden in Hessen können unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit sein, wenn sie Grundstücke erwerben. Insgesamt bietet das Grunderwerbsteuergesetz eine Reihe von Befreiungstatbeständen, die im Einzelfall erhebliche steuerliche Vorteile bringen können. Um die Befreiung korrekt zu beantragen, empfiehlt sich in komplexen Fällen die Rücksprache mit einem Notar oder Steuerberater.
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Hessen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 6,0 % des notariellen Kaufpreises einer Immobilie oder eines Grundstücks.
Welche Kosten mindern die Grunderwerbsteuer?Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Möbel, die im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, mindern die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Gilt der Steuersatz auch für Grundstücke ohne Haus?Ja, auch beim reinen Grundstückskauf fällt die Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,0 % an.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, wird die Steuer vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.
Wie kann der Rechner die Steuerlast senken helfen?Der Rechner zeigt, wie sich ein Abzug für bewegliche Gegenstände auswirkt und ermöglicht eine realitätsnahe Kostenschätzung.