Beim Immobilienerwerb in Baden-Württemberg spielt die Grunderwerbsteuer (GrESt) eine zentrale Rolle unter den Kaufnebenkosten. In BW beträgt 2026 der aktuelle Steuersatz 5,0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises. Dieselbe Rate wie 2025. Die GrESt wird unabhängig davon erhoben, ob es sich um den Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder eines unbebauten Grundstücks handelt. Käufer sollten die Steuer bereits in der Finanzierungsplanung berücksichtigen, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Immobilienkaufs hat.
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Kaufpreis abzüglich separat ausgewiesener beweglicher Gegenstände wie Einbauküche oder Möbel. Die Grunderwerbsteuer ist nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt fällig und muss bezahlt werden, bevor die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Ohne Nachweis der Zahlung stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ein wichtiger Schritt im Übertragungsprozess.
Ausnahmen und Befreiungen gelten in BW nur für bestimmte Übertragungen, etwa unter engen Familienangehörigen oder im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen. Für klassische Immobilienkäufer gibt es keine Freibeträge oder Ermäßigungen. Die rechtzeitige Kalkulation der GrESt vermeidet unangenehme Überraschungen und ist unverzichtbar für eine reibungslose Abwicklung des Kaufs in Baden-Württemberg.
Inhalt
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in BW berechnen
Der Grunderwerbsteuer-Rechner Baden-Württemberg ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Berechnung der beim Immobilienkauf anfallenden Grunderwerbsteuer (GrESt) im Land Baden-Württemberg. Nach Eingabe des Kaufpreises sowie optional des Werts beweglicher Gegenstände, die vom Kaufpreis abgezogen werden können, errechnet das Tool den steuerpflichtigen Betrag und die daraus resultierende GrESt auf Basis des aktuellen Steuersatzes von 5,0 %. Das Ergebnis wird übersichtlich dargestellt und bietet eine verlässliche Orientierung für die Kalkulation der Erwerbsnebenkosten. Der Rechner berücksichtigt landesspezifische Besonderheiten und eignet sich für den Einsatz bei allen üblichen Immobiliengeschäften in Baden-Württemberg.
Beispiele Mannheim, Stuttgart
Beim Kauf eines Hauses in Mannheim mit einem Kaufpreis von 650.000 Euro und einer separat ausgewiesenen Einbauküche im Wert von 25.000 Euro wird die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg wie folgt berechnet:
Berechnungsschritte:
Kaufpreis Immobilie: 650.000 Euro
Abzug bewegliche Gegenstände (Küche): 25.000 Euro
Steuerpflichtiger Betrag: 625.000 Euro
Grunderwerbsteuersatz BW: 5,0 %
Grunderwerbsteuer (GrESt): 625.000 Euro × 5,0 % = 31.250 Euro
Ergebnis: Für diesen Hauskauf in Mannheim beträgt die Grunderwerbsteuer 31.250 Euro.
Wird die Küche im Kaufvertrag nicht separat ausgewiesen, beträgt die Grunderwerbsteuer 32.500 Euro. Mit ausgewiesener Küche reduziert sich die Steuer auf 31.250 Euro. Die Differenz liegt bei 1.250 Euro.
Stuttgart: In einem typischen Beispiel zur Grunderwerbsteuer in Stuttgart vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Kaufpreis von 650.000 Euro. Davon entfallen 30.000 Euro auf eine hochwertige Einbauküche, die als beweglicher Gegenstand nicht steuerpflichtig ist. Die Bemessungsgrundlage für die Steuer liegt daher bei 620.000 Euro, weil der Vertrag den Wert der Küche ausdrücklich ausweist. Auf diese 620.000 Euro wendet das Finanzamt den in Baden-Württemberg geltenden Rate von 5,0 Prozent an. Damit ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 31.000 Euro, und Käufer sollten diesen Betrag beim Immobilienkauf fest einplanen.
Wann und wie ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen?
Nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags in Baden-Württemberg ist die Grunderwerbsteuer ein verpflichtender Bestandteil des weiteren Prozesses. Sobald der Vertrag notariell beurkundet wurde, leitet der Notar alle Unterlagen an das zuständige Finanzamt in BW weiter. Das Finanzamt berechnet dann auf Grundlage des Kaufpreises die Höhe der GrESt und stellt dem Käufer einen entsprechenden Steuerbescheid zu. Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids gezahlt werden. Nur wenn die GrESt vollständig beglichen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend notwendig ist.
Bleibt die Grunderwerbsteuer unbezahlt, kann das Grundbuchamt den rechtlichen Eigentumsübergang in BW nicht vornehmen. Käufer sollten daher die pünktliche Überweisung der GrESt fest einplanen, um Verzögerungen beim Immobilienerwerb in Baden-Württemberg zu vermeiden. Die Einhaltung aller Fristen rund um die Grunderwerbsteuer sichert einen reibungslosen und rechtlich einwandfreien Ablauf des Eigentumserwerbs.
Welches Finanzamt ist zuständig?
In Baden-Württemberg sind die Finanzämter für die Verwaltung und Erhebung der Grunderwerbsteuer (GrESt) zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Belegenheitsprinzip: Maßgeblich ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die zu erwerbende Immobilie oder das Grundstück liegt – also der Ort der belegenen Sache, nicht der Wohnsitz des Käufers.
Der Ablauf: Nach der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrags leitet der Notar die Vertragsdaten automatisch an das zuständige Finanzamt am Ort der Immobilie weiter. Dieses Finanzamt setzt dann die Grunderwerbsteuer fest, versendet den Steuerbescheid und ist Ansprechpartner für Rückfragen, Anträge auf Steuerbefreiung (z. B. bei Erwerb innerhalb der Familie) oder Nachweise zum Abzug beweglicher Gegenstände.
Wichtige Hinweise:
- Das zuständige Finanzamt ist auf dem Grunderwerbsteuerbescheid angegeben.
- In Baden-Württemberg gibt es keine zentralisierte „Grunderwerbsteuerstelle“, sondern jedes Finanzamt ist eigenständig für seinen Bezirk zuständig.
- Bei Immobilienkäufen in mehreren Landesteilen kann es zu einer Aufteilung zwischen verschiedenen Finanzämtern kommen.
Offizielle Infos und Ansprechpartner: Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Finanzämter sind auf dem Portal der Steuerverwaltung Baden-Württemberg finden. Dort kann nach Adresse, Gemeinde oder Bezirk gesucht werden.
Beispiele
Sie erwerben eine Gebrauchtimmobilie in 78333 Stockach Landkreis Konstanz. Zuständig für den Grunderwerbsteuerbescheid ist das Finanzamt Singen. Oder in 74653 Künzelsau, Hohenlohekreis kauft ein Bauherr ein Grundstück. Das zuständige Finanzamt für den Steuereinzug ist das Finanzamt Öhringen.
GrESt auf komplexere gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Für komplexere gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Bereich der Grunderwerbsteuer ist in Baden-Württemberg zentral das Finanzamt Schwetzingen zuständig. Dort ist die „Landeszentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle“ (LZgG) angesiedelt, die etwa Anteilstransaktionen, Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz oder Anwachsungen prüft. Die Bündelung der Zuständigkeit bei einem spezialisierten Amt soll eine einheitliche Rechtsanwendung sichern und fachliche Expertise bündeln, da diese Fälle regelmäßig deutlich komplexer sind als klassische Grundstückskäufe.
Grunderwerbsteuer Einnahmen in BW
Im Jahr 2025 schwanken die monatlichen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg deutlich, steigen insgesamt jedoch erkennbar an (Abbildung 1). Im Januar liegen die Einnahmen bei 159,4 Mio. Euro und fallen im Februar auf 151,7 Mio. Euro. Damit wird im Februar der niedrigste Wert des betrachteten Zeitraums erreicht. Zwischen Februar und März kommt es dann zu einem kräftigen Anstieg auf 179,0 Mio. Euro, was einem Zuwachs von rund 18,0 % entspricht. Dieser Aufwärtstrend setzt sich im April mit 183,4 Mio. und im Mai mit 188,1 Mio. Euro in abgeschwächter Form fort.
Abbildung 2: Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 2025. Quelle: bundesfinanzministerium.de
Im Juni gehen die Einnahmen auf 178,0 Mio. Euro zurück, sodass ein erster deutlicher Rücksetzer nach der Frühjahrsbelebung vorliegt. Dafür steigen die Werte im Juli wieder auf 195,9 Mio., was gegenüber Juni einem Plus von gut 10,1 % entspricht. Im August verringern sich die Einnahmen erneut auf 181,5 Mio. Euro, bevor sie im September mit 192,6 Mio. wieder spürbar zulegen. Der September liegt damit klar über dem Durchschnitt des Zeitraums, der bei rund 181,7 Mio. Euro je Monat liegt.
Im Oktober erreicht das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer schließlich 207,6 Mio. Euro und damit den höchsten Wert der ersten zehn Monate. Der Abstand zwischen dem Minimum im Februar und dem Maximum im Oktober beträgt 55,9 Mio. Euro. Insgesamt zeigt die Entwicklung 2025 ein schwankendes, aber tendenziell steigendes Einnahmenniveau. Die Reihe verläuft nicht linear, jedoch verschiebt sich der Schwerpunkt der Werte klar in Richtung höherer Monatsbeträge im weiteren Jahresverlauf.
Bearbeitungszeiten für Grunderwerbsteuerfälle in Stuttgart steigen
Die Drucksache des Landtags Baden-Württemberg vom Mai 2025 analysiert die Entwicklung der Grunderwerbsteuer im Bereich Stuttgart-Körperschaften sehr detailliert. Die Steuerverwaltung verzeichnet dort seit 2023 geringere Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer, weil der Immobilienmarkt deutlich schwächer läuft. Gleichzeitig steigen die Bearbeitungszeiten für Grunderwerbsteuerfälle, da die Grundstückswertstellen zusätzlich die Grundsteuerreform bewältigen müssen. Das Finanzministerium nennt als Reaktion zusätzliche Stellen, Unterstützung durch andere Finanzämter und eine Überprüfung interner Arbeitsabläufe. Außerdem plant die Verwaltung einen stärkeren Einsatz digitaler Verfahren, damit Anzeigen und Daten schneller in die Fachverfahren gelangen. Ab 2026 soll eine verpflichtende elektronische Veräußerungsanzeige gelten, sodass Notariate Informationen strukturiert übermitteln und Finanzämter effizienter arbeiten können.
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Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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