Die Kosten für Erdgas bestehen aus mehreren Elementen, deren genaue Zusammensetzung vielen Verbrauchern nicht immer bekannt ist. Oftmals steht dabei der reine Energiepreis im Vordergrund. Dies Gasnetzentgelte gewinnen allerdings als fester Bestandteil des Gesamtpreises zunehmend an Bedeutung. Es handelt sich dabei um eine Gebühr, die für die Nutzung der bestehenden Gasnetzinfrastruktur erhoben wird. Betreiber der Gasleitungen stellen diese Entgelte in Rechnung, um den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netze zu finanzieren. Ohne diese Infrastruktur wäre die Versorgung mit Erdgas in Deutschland überhaupt nicht möglich. Das Gas-Netzentgelt 2025 wird sowohl von Haushalten als auch von Unternehmen gezahlt. Es fällt unabhängig vom eigentlichen Großhandelspreis für Gas an und bleibt für längere Zeiträume weitgehend stabil. Auf dieser Fachseite finden Sie auch Gasnetzentgelt Prognosen bis 2030 und 2040.
Die Festlegung der Höhe unterliegt dabei einer klaren Regulierung durch die Bundesnetzagentur auf Basis der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV). Ziel ist es, einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Die Gasnetzbetreiber müssen ihre Kosten offenlegen und beantragen die Entgelte in einem regulierten Verfahren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gebühren nachvollziehbar und angemessen sind. Das Gas-Netzentgelt variiert von Region zu Region, da jede Infrastruktur unterschiedliche Anforderungen und Kostenstrukturen aufweist. Für Verbraucher ist das Gas-Netzentgelt ein unvermeidlicher Bestandteil der Energiekosten, dessen genaue Höhe regelmäßig veröffentlicht und angepasst wird.
Empfehlung: Gaspreis Prognose 2025, Strompreisentwicklung Prognose 2026
Inhalt
- 1 Gasnetzentgeltverordnung
- 2 Wie wird das Gas-Netzentgelt berechnet
- 3 Erhöhung
- 4 Entwicklung und aktuelle Höhe der Gas-Netzentgelte
- 5 Regionale Unterschiede beim Gas-Netzentgelt
- 6 Beeinflusst der Jahresverbrauch das Gasnetzentgelt?
- 7 Zusammensetzung des Gas-Netzentgelt
- 8 Berechnung
- 9 Prognose der Gasnetzentgelte 2025–2030: Strukturelle Belastung mit steigender Tendenz
- 10 FAQ – Gasnetzentgelte
- 10.1 Wie hoch fallen die Gasnetzentgelte im Jahr 2025 aus?
- 10.2 Welche Gründe führen zur Erhöhung der Gasnetzentgelte 2025?
- 10.3 Gibt es eine Prognose für die Gasnetzentgelte 2026?
- 10.4 Warum unterscheiden sich die Netzentgelte regional so stark?
- 10.5 Wie stark steigen die Gasnetzentgelte in Ostdeutschland?
- 10.6 Wie kann man die höheren Netzentgelte ausgleichen?
Gasnetzentgeltverordnung
Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ist eine zentrale Verordnung im deutschen Energierecht. Sie schreibt die Grundsätze vor, nach denen die Entgelte für die Nutzung der Gasnetze kalkuliert und genehmigt werden. Ziel der GasNEV ist es, einen transparenten, diskriminierungsfreien und wirtschaftlich begründeten Zugang zu den Gasversorgungsnetzen zu ermöglichen. Die Verordnung basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere auf § 24, und ist seit dem Jahr 2005 in Kraft. Netzbetreiber müssen ihre Entgelte jährlich veröffentlichen und durch die zuständige Regulierungsbehörde genehmigen lassen.
Im Zentrum der GasNEV steht die Berechnung der Netzentgelte. Dabei werden die Gesamtkosten des Netzbetriebs auf die Netznutzer umgelegt. Die Kosten beinhalten unter anderem betriebliche Aufwendungen, kalkulatorische Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung sowie Instandhaltungs- und Investitionskosten. Die Entgelte setzen sich in der Praxis meist aus einem festen Leistungspreis und einem variablen Arbeitspreis zusammen. Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofilkunden (SLP) werden dabei unterschiedlich behandelt.
Ein weiterer Kernpunkt der Verordnung betrifft die Veröffentlichungspflichten. Netzbetreiber müssen ihre Preisblätter jedes Jahr bis zum 15. Oktober für das kommende Kalenderjahr veröffentlichen. Diese Preisblätter enthalten detaillierte Informationen über die einzelnen Entgeltkomponenten und deren Berechnung. Die Aufsicht über die Einhaltung der Regelungen obliegt der Bundesnetzagentur oder den Landesregulierungsbehörden, je nach Größe und Bedeutung des Netzbetreibers.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verordnung durch das Konzept „KANU 2.0“ erheblich erweitert worden. Künftig dürfen Netzbetreiber bereits Rückbaukosten für Gasleitungen kalkulatorisch einbeziehen, wenn diese mittelfristig außer Betrieb gehen sollen. Diese Maßnahme führt zu spürbaren Erhöhungen der Netzentgelte. Ziel ist es, Investitionssicherheit während der Transformation des Energiesystems zu schaffen. Der sinkende Gasabsatz und der bevorstehende Wandel zu klimaneutralen Technologien wie Wasserstoff erhöhen den Anpassungsdruck zusätzlich.
Die Gasnetzentgeltverordnung ist ein zentrales Instrument der Energiewende. Sie verbindet ökonomische Effizienz mit regulatorischer Steuerung. Durch ihre Anpassung an neue Marktbedingungen trägt sie dazu bei, eine langfristige und verlässliche Netzinfrastruktur zu gewährleisten – auch über den Gasmarkt hinaus.
Wie wird das Gas-Netzentgelt berechnet
Viele Energieverbraucher kennen die monatlichen Kosten für Gas, wissen aber nur selten, wie einzelne Bestandteile zustande kommen. Gerade bei regulierten Preisen spielen transparente Berechnungsgrundlagen eine wichtige Rolle. Das Gas-Netzentgelt steht dabei im Fokus, wenn es um die Verteilung der Infrastrukturkosten auf die Nutzer geht. Die Berechnung erfolgt in einem komplexen Verfahren, das von gesetzlichen Vorgaben und Auflagen geprägt ist. Gasnetzbetreiber ermitteln zunächst alle relevanten Kosten, die durch Betrieb, Wartung und Modernisierung der Netze entstehen. Diese Kosten müssen jährlich offengelegt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das Gas-Netzentgelt setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: den fixen Kosten für den Anschluss an das Netz und den variablen Kosten, die sich am tatsächlichen Verbrauch orientieren.
Für Haushalte bedeutet dies, dass ein Teil der Netzentgelte unabhängig von der verbrauchten Menge anfällt, während der größere Teil verbrauchsabhängig berechnet wird. Zusätzlich fließen regionale Unterschiede, Netzlänge und Netzstruktur in die Kalkulation ein. Der Regulierungsrahmen schreibt vor, dass die Netzentgelte diskriminierungsfrei und nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Durch diese Vorgaben soll Transparenz geschaffen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig, ob die erhobenen Entgelte angemessen sind.
Erhöhung
Ab dem Jahr 2025 steigen die Gasnetzentgelte in Deutschland deutlich an. Betroffen sind nahezu alle Regionen, wobei die Erhöhungen regional stark variieren. Durchschnittlich müssen Haushalte mit einem Mehrbetrag von etwa 100 bis 120 Euro pro Jahr rechnen. Grundlage dieser Entwicklung ist eine Kombination aus neuen regulatorischen Vorgaben und strukturellen Veränderungen am Gasmarkt. Besonders stark steigen die Entgelte in den ostdeutschen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg sind Erhöhungen von bis zu 56 Prozent angekündigt. In einzelnen Netzgebieten, etwa in Dettingen oder bei MVV Netzen, wurden sogar Aufschläge von bis zu 93 Prozent verzeichnet. Auch in westdeutschen Flächenländern wie Niedersachsen oder Bremen kommt es zu Zuwächsen von über 20 Prozent.
Ein Hauptgrund für die Erhöhungen liegt im rückläufigen Gasverbrauch. Durch den beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme sinkt die Zahl der Netznutzer. Die dadurch entstehenden Fixkosten müssen auf weniger Kunden verteilt werden. Gleichzeitig wurde durch die Bundesnetzagentur die neue Regulierung „KANU 2.0“ eingeführt. Sie erlaubt Netzbetreibern bereits jetzt, Rückbaukosten anteilig über die Netzentgelte zu refinanzieren. Das führt zu einer spürbaren Zusatzbelastung für Haushalte, obwohl der physische Rückbau in vielen Fällen noch gar nicht begonnen hat.
Neben den Netzentgelten steigen auch andere Preisbestandteile des Gasendpreises. Die CO₂-Abgabe wurde Anfang 2025 auf 55 Euro je Tonne erhöht, was den Preis für Erdgas zusätzlich belastet. Ebenso wirken sich Speicherumlage und Bilanzierungsumlage preistreibend aus. In Summe ergibt sich für viele Haushalte ein Anstieg des Gesamtgaspreises um fünf Prozent oder mehr.
Angesichts dieser Entwicklung empfiehlt sich ein umfassender Tarifvergleich. Zwischen günstigen und teuren Gasanbietern bestehen teils Preisunterschiede von über 1.000 Euro pro Jahr. Daneben sollten Verbraucher über Einsparmaßnahmen, Investitionen in energetische Sanierung und mögliche Heizungsalternativen nachdenken. Auch staatliche Förderungen können helfen, die Mehrbelastung zu kompensieren. Die strukturellen Änderungen im Gasmarkt machen deutlich, dass die Zeit fossiler Heizsysteme zu Ende geht.
Entwicklung und aktuelle Höhe der Gas-Netzentgelte
In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung der Netzentgelte für Gas immer stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Viele Verbraucher bemerken, dass sich die Kosten für Energie nicht allein durch den Großhandelspreis erklären lassen. Das Gas-Netzentgelt trägt wesentlich dazu bei, die Preisentwicklung für Haushalte und Unternehmen zu bestimmen. Während die Entgelte bis in die 2010er Jahre relativ stabil blieben, ist in den letzten Jahren eine leichte, aber stetige Steigerung zu beobachten. Hauptursachen dafür sind gestiegene Anforderungen an die Versorgungssicherheit, der notwendige Netzausbau sowie Investitionen in die Modernisierung bestehender Leitungen. Auch regulatorische Veränderungen und die Anpassung an neue Versorgungswege, beispielsweise durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas, schlagen sich in der Entwicklung nieder.
Die aktuelle Höhe des Gas-Netzentgelts variiert regional, da die Infrastrukturkosten je nach Versorgungsgebiet unterschiedlich ausfallen. Im Bundesdurchschnitt zahlen Haushalte 2025 rund 2,8 Cent pro Kilowattstunde für das Netzentgelt. Dieser Wert kann in einzelnen Netzgebieten geringfügig über- oder unterschritten werden. Im Vergleich zum Stromnetz fällt das Gas-Netzentgelt nach wie vor deutlich niedriger aus, was sich positiv auf die Gesamtenergiekosten auswirkt. Dennoch bleibt der Kostenblock für viele Kunden spürbar. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jährlich die zulässigen Entgelte, sodass Verbraucher und Unternehmen die Entwicklung transparent nachvollziehen können. Für die kommenden Jahre erwarten Experten eher moderate Anpassungen, sofern keine außergewöhnlichen Investitionen oder strukturellen Veränderungen notwendig werden.
Regionale Unterschiede beim Gas-Netzentgelt
Trotz bundesweit geltender Regularien sind die Kosten für die Gasversorgung nicht überall gleich hoch. Viele Kunden wundern sich über unterschiedliche Preisbestandteile je nach Wohnort. Das Gas-Netzentgelt zeigt sich besonders variabel, wenn man verschiedene Regionen miteinander vergleicht. Grund für die Unterschiede sind vor allem die individuelle Struktur und Ausdehnung der jeweiligen Gasnetze. Ländliche Gebiete mit weit verzweigten Leitungen und geringerem Verbrauch pro Quadratkilometer weisen meist höhere Netzentgelte auf als dicht besiedelte Städte. Dort profitieren Verbraucher von einer effizienteren Auslastung der Infrastruktur, was die Kosten für den Einzelnen reduziert.
Auch der Modernisierungsgrad sowie der technische Zustand des regionalen Gasnetzes beeinflussen die Höhe der Netzentgelte spürbar. Regionen mit älteren oder sanierungsbedürftigen Leitungen haben oftmals einen höheren Investitionsbedarf, der auf die Nutzer umgelegt wird. Zusätzlich wirken sich regionale Besonderheiten, wie etwa der Umstieg auf andere Gasqualitäten oder lokale Ausbauprojekte, auf die Entgeltstruktur aus. Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig, ob die regionalen Unterschiede sachlich begründet und transparent sind. So soll sichergestellt werden, dass das Gas-Netzentgelt fair und nachvollziehbar bleibt.
Übersicht
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Netzentgelte für Strom und Gas jeweils in verschiedenen Bundesländern, aber nicht explizit für Gas. Die Netzentgelte für Gas werden von den jeweiligen Netzbetreibern festgelegt und sind oft regional unterschiedlich )Abbildung 1).
Abbildung 1: Netzentgelte nach Bundesländer, Mittelwert und Minimal- und Maximalwerte. Quelle: genesis.destatis.de
Die Auswertung der Gas-Netzentgelte für Haushalte in den deutschen Bundesländern zum 1. Januar 2024 zeigt ein vielschichtiges Bild regionaler Unterschiede. Betrachtet man zunächst die gewichteten Mittelwerte, so wird deutlich, dass insbesondere das Saarland mit 2,12 ct/kWh an der Spitze steht. Auch Bremen (2,07 ct/kWh), Sachsen-Anhalt (1,98 ct/kWh) und Sachsen (1,97 ct/kWh) liegen über dem Bundesdurchschnitt. Die höchsten Werte finden sich also tendenziell in östlichen Bundesländern sowie in kleineren Flächenländern mit begrenztem Versorgungsnetz. Im Mittelfeld rangieren Bundesländer wie Thüringen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz mit Mittelwerten um 1,87 bis 1,90 ct/kWh. Auffällig ist, dass auch wirtschaftlich starke Flächenländer wie Bayern (1,75 ct/kWh) und Nordrhein-Westfalen (1,75 ct/kWh) hier keine Ausreißer nach oben darstellen, sondern im unteren Mittelfeld zu finden sind.
Besonders niedrige Gas-Netzentgelte weisen hingegen Niedersachsen (1,56 ct/kWh), Hamburg (1,53 ct/kWh) und Berlin (1,45 ct/kWh) auf. Letztere beiden Stadtstaaten profitieren traditionell von einer sehr hohen Netzdichte und geringen Leitungslängen pro Anschluss, was zu niedrigeren Infrastrukturkosten führt. Niedersachsens günstiger Wert spiegelt vermutlich den großflächigen Netzausbau und eine effiziente Auslastung wider.
Hohe Spannweiten
Noch deutlicher als bei den Mittelwerten zeigen sich Unterschiede im Schwankungsbereich zwischen Minimum und Maximum der jeweiligen Netzentgelte innerhalb der Bundesländer. In Schleswig-Holstein und Bayern reicht die Spanne beispielsweise von sehr niedrigen Werten unter 1 ct/kWh bis zu Spitzenwerten über 4 ct/kWh. Solche starken Abweichungen resultieren meist aus regional unterschiedlichen Netzstrukturen, der Anzahl der Anschlussnehmer pro Leitungskilometer und dem Modernisierungsgrad der Infrastruktur. In dicht besiedelten Regionen bleiben die Entgelte meist stabil, während ländliche und strukturschwache Gebiete teils erheblich höhere Werte aufweisen. Insgesamt unterstreicht die Analyse, dass das Gas-Netzentgelt in Deutschland weiterhin stark vom regionalen Kontext geprägt ist und eine deutschlandweit einheitliche Belastung der Verbraucher nicht gegeben ist.
Beeinflusst der Jahresverbrauch das Gasnetzentgelt?
Viele Gaskunden stellen sich die Frage, ob und in welchem Umfang der eigene Jahresverbrauch Einfluss auf die Höhe des Gas-Netzentgelts hat. Tatsächlich ist die Struktur der Netzentgelte in Deutschland so gestaltet, dass der individuelle Verbrauch eine zentrale Rolle für die Höhe der jährlichen Belastung spielt. Im dritten Satz wird damit das Gas-Netzentgelt als Thema des Artikels erstmals direkt angesprochen. Während die meisten Haushalte an ein sogenanntes Standardlastprofil (SLP) angeschlossen sind, berechnen die Gasnetzbetreiber das Netzentgelt typischerweise auf Basis des tatsächlichen Gasbezugs in Kilowattstunden. Das bedeutet: Je mehr Gas im Laufe eines Jahres verbraucht wird, desto höher fällt der zu zahlender Betrag aus, denn der Arbeitspreis wird pro Kilowattstunde angesetzt.
Abbildung 2: Gas Netzentgelte in Abhängigkeit nach Verbrauchsklassen. Quelle: destatis.de
Ergebnisse
Die Entwicklung der Gasnetzentgelte in Abhängigkeit vom Verbrauch verdeutlicht ein gestaffeltes und verbrauchsabhängiges Preissystem. Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 5.600 kWh zahlen durchgehend die höchsten Netzkosten je Kilowattstunde. Im Jahr 2019 lagen diese bei 2,34 ct/kWh und stiegen bis 2024 auf 3,27 ct/kWh an. Für mittlere Verbrauchshaushalte im Bereich zwischen 5.600 und 55.600 kWh verlief die Entwicklung etwas moderater. Hier betrugen die Netzentgelte im Jahr 2019 noch 1,51 ct/kWh, erreichten aber bis 2024 ebenfalls 1,98 ct/kWh.
Am günstigsten blieb die Netznutzung für Großverbraucher mit einem jährlichen Gasbedarf von über 55.600 kWh. Deren Kosten starteten 2019 bei nur 1,26 ct/kWh und stiegen bis 2024 auf 1,63 ct/kWh. Besonders auffällig ist, dass die Preisunterschiede zwischen den Verbrauchsklassen trotz allgemeiner Kostensteigerungen erhalten blieben. Während die Netzentgelte in allen Gruppen über die Jahre anstiegen, blieb die relative Spreizung konstant. Diese Struktur führt dazu, dass Haushalte mit niedrigem Verbrauch überproportional belastet werden, während hohe Verbräuche durch niedrigere Sätze pro Kilowattstunde begünstigt sind. Die Preisgestaltung folgt somit einem regressiven Muster, das mit Blick auf soziale Gerechtigkeit und Energieeffizienz kritisch zu hinterfragen ist.
Zusammensetzung des Gas-Netzentgelt
Allerdings setzt sich das Gas-Netzentgelt meist nicht nur aus dem Arbeitspreis zusammen. Viele Netzbetreiber erheben zusätzlich einen jährlichen Grundpreis. Dieser ist unabhängig vom Gasverbrauch und deckt feste Kosten ab, die beispielsweise durch Vorhaltung der Infrastruktur oder Messstellenbetrieb entstehen. Für Haushalte mit geringem Jahresverbrauch macht der Grundpreis daher einen vergleichsweise großen Anteil an den Netzentgelten aus. Wer einen höheren Verbrauch hat, zahlt zwar insgesamt mehr, doch relativiert sich der Anteil des Grundpreises am Gesamtbetrag. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis ist dagegen für Vielverbraucher der dominierende Kostenblock.
Bei Gewerbekunden und Industrieunternehmen, die in der Regel als sogenannte RLM-Kunden geführt werden, kommen noch weitere Faktoren ins Spiel. Hier greifen häufig Staffelpreise oder Leistungspreise, die sich nach dem maximal abgenommenen Gasstrom richten. Auch bei diesen Kunden steigt das Netzentgelt mit dem Verbrauch, wobei bei sehr hohen Mengen oft günstigere Preise pro Kilowattstunde durch sogenannte Mengenstaffelungen möglich sind.
Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Preisblätter transparent auf ihren Websites, sodass jeder Kunde nachvollziehen kann, wie sich die Kosten berechnen. Zusammenfassend gilt: Der individuelle Jahresverbrauch ist ein wesentlicher Faktor für das Gas-Netzentgelt. Wer effizient mit Energie umgeht, kann so nicht nur seinen Verbrauch, sondern auch die Netzentgeltkosten gezielt beeinflussen. Die exakte Ausgestaltung variiert je nach Region und Netzbetreiber, doch das Grundprinzip bleibt deutschlandweit ähnlich.
Berechnung
Das Gasnetzentgelt stellt den Preis dar, den Gaskunden für die Nutzung des vorgelagerten Verteil- oder Fernleitungsnetzes entrichten müssen. Es handelt sich nicht um einen Bestandteil des Gaspreises, der von Marktmechanismen bestimmt wird, sondern um ein reguliertes Entgelt, das gemäß § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf Grundlage der Vorgaben der Bundesnetzagentur jährlich von den Netzbetreibern kalkuliert und veröffentlicht wird.
Die Berechnung des Netzentgelts basiert auf dem Prinzip der Anreizregulierung. Ziel ist es, eine kostenorientierte, aber effiziente Betriebsweise der Netzbetreiber zu fördern. In die Berechnungsgrundlage fließen sowohl betriebswirtschaftliche als auch technische Parameter ein. Dazu zählen etwa Kosten für Instandhaltung, Investitionen in die Netzstabilität und den Ausbau sowie betriebliche Gemeinkosten. Diese Gesamtkosten werden auf die jeweilige Transportmenge umgelegt, was zu unterschiedlichen Netzentgelten pro Kilowattstunde (kWh) führt.
Für Haushaltskunden, die typischerweise über ein sogenanntes Standardlastprofil (SLP) abgerechnet werden, erfolgt die Berechnung auf Basis eines Arbeitspreises in ct/kWh. Bei größeren Verbrauchern mit registrierender Leistungsmessung (RLM), z. B. Industrie oder Gewerbe, kommen häufig zusätzlich Leistungspreise hinzu. Diese bemessen sich nach der maximal entnommenen Leistung innerhalb eines definierten Zeitraums und sollen Netzauslastungsspitzen kostendeckend abbilden.
Darüber hinaus wird das Netzentgelt in Verbrauchsklassen gestaffelt. Kunden mit geringem Jahresverbrauch zahlen in der Regel höhere Entgelte pro kWh, da fixe Netzbetriebskosten auf eine kleinere Verbrauchsmenge verteilt werden müssen. Im Gegenzug sinken die Netzkosten pro Einheit mit wachsendem Verbrauch – ein Effekt, der als Degression bekannt ist.
Ein weiterer Einflussfaktor sind regionale Unterschiede: Je nach Netzbetreiber und Topographie – etwa Stadtgebiet versus ländliche Fläche – variieren die spezifischen Kostenstrukturen. Daher ergeben sich deutschlandweit differenzierte Entgelte, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Die Bundesnetzagentur prüft dabei die Angemessenheit, um eine faire und transparente Preisgestaltung zu gewährleisten.
Details
Die Berechnung der Gasnetzentgelte in Deutschland erfolgt nach einem gesetzlich geregelten Verfahren, das unter Aufsicht der Bundesnetzagentur steht. Ziel ist es, den Netzbetreibern die Deckung ihrer tatsächlichen Kosten zu ermöglichen und gleichzeitig Effizienzanreize zu setzen. Die genaue Berechnung ist komplex und basiert auf mehreren gesetzlich vorgegebenen Elementen. Im Folgenden sind die zentralen Schritte und Bestandteile dargestellt:
Die Erlösobergrenze
Die Berechnung der Gasnetzentgelte in Deutschland folgt einem gesetzlich geregelten und komplexen Verfahren, das eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Komponenten berücksichtigt. Zentraler Ausgangspunkt ist die Ermittlung der sogenannten Erlösobergrenze, also jener Betrag, den ein Gasnetzbetreiber innerhalb eines Kalenderjahres über Netzentgelte einnehmen darf. Diese Erlösobergrenze wird individuell für jeden Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt. Dabei fließen verschiedene Kostenbestandteile ein, wie etwa Kapitalkosten (für das im Netz gebundene Vermögen), Abschreibungen auf Investitionen, betrieblich bedingte Aufwendungen (z B. für Personal, Instandhaltung und Verwaltung), die Kosten für vorgelagerte Netznutzung sowie Sondertatbestände wie Aufwendungen für Digitalisierung oder die Gasartenumstellung von L- auf H-Gas.
Diese Erlösobergrenze dient als zentrale Berechnungsgrundlage für die Höhe der Netzentgelte, wird aber nicht pauschal an alle Netzkunden weitergegeben. Vielmehr erfolgt eine differenzierte Verteilung auf verschiedene Kundengruppen. In der Praxis wird dabei zwischen sogenannten SLP-Kunden (Standardlastprofilkunden, zumeist Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe) und RLM-Kunden (registrierende Leistungsmessung, z. B. Industrie) unterschieden. Während SLP-Kunden ausschließlich ein arbeitspreisbasiertes Netzentgelt (in ct/kWh) entrichten, zahlen RLM-Kunden zusätzlich einen leistungspreisbasierten Anteil, der sich an der maximal abgenommenen Gasmenge pro Jahr orientiert. Dieses Preissystem soll die tatsächliche Netzbelastung verursachergerecht abbilden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regional unterschiedliche Ausgestaltung der Netzentgelte. Die Kostenstruktur eines Netzbetreibers hängt stark von Faktoren wie Siedlungsdichte, Topographie, Netzauslastung und dem Alter der Infrastruktur ab. Deshalb variieren die Netzentgelte deutschlandweit teils erheblich – insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Netzgebieten.
Die ermittelten Netzentgelte müssen schließlich jährlich veröffentlicht werden, in der Regel bis zum 15. Oktober des Vorjahres. Die Bundesnetzagentur überwacht und prüft dabei die Kalkulationsgrundlagen und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Das System gewährleistet damit sowohl Kostendeckung und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber, als auch Transparenz und Kontrolle im Sinne der Verbraucher.
Formel
Vereinfacht lässt sich das Gasnetzentgelt für Haushaltskunden (SLP) wie folgt darstellen:
Netzentgelt (ct/kWh) = Erlösobergrenze / Jahresabsatzmenge
Dabei wird die Erlösobergrenze (EOG) für jeden Netzbetreiber jährlich individuell ermittelt. Sie ergibt sich aus:
Formel zur Ermittlung der Erlösobergrenze:
EOGt = KIt + BKt + KVMt + QAt + BZt − Effizienzvorgabe
wobei
Symbol Bedeutung
EOGt Erlösobergrenze im Jahr t
KIt Kapitalkosten (Zins auf Anlagevermögen, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung)
BKt Betriebskosten (Material, Personal, Instandhaltung)
KVMt Kosten vorgelagerter Netze
QAt Qualitätselemente (Zuschläge bei höherer Versorgungsqualität)
BZt Besonderheiten Zuschläge (z. B. Gasmengenumstellung, Digitalisierung)
Effizienzvorgabe Abzug für Unwirtschaftlichkeit (X-Faktor, Benchmarking-Ergebnis)
Die Aufteilung der Gasnetzentgelte auf verschiedene Kundengruppen erfolgt differenziert nach ihrem Verbrauchsprofil. Haushaltskunden gehören zur Gruppe der SLP-Kunden (Standardlastprofil) und zahlen ausschließlich einen arbeitspreisbasierten Anteil. Dieser wird berechnet, indem der auf die SLP-Kundengruppe entfallende Anteil der Erlösobergrenze (EOG) durch die gesamte prognostizierte Gasmenge dieser Gruppe geteilt wird. Die Formel lautet:
Arbeitspreis (ct/kWh)=Anteil EOG für SLP-Kunden/SLP-Gasmenge in kWh
So wird der Netzanteil pro verbrauchter Kilowattstunde Gas berechnet – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsspitze.
Anders verhält es sich bei RLM-Kunden (registrierende Leistungsmessung), etwa bei Industrie oder großen Gewerbebetrieben. Neben dem Arbeitspreis wird hier zusätzlich ein Leistungspreis erhoben. Dieser bemisst sich nach dem leistungsabhängigen Teil der EOG und wird auf die Summe der höchsten gemessenen Entnahmewerte aller RLM-Kunden bezogen:
Bei RLM-Kunden (registrierende Leistungsmessung) wird zusätzlich ein Leistungspreis erhoben:
Leistungspreis (€/kW)=Leistungsabhängiger Teil der EOG/Summierte Maximalleistungen aller RLM-Kunden
Damit soll die Netznutzung verursachergerecht bepreist werden.
Prognose der Gasnetzentgelte 2025–2030: Strukturelle Belastung mit steigender Tendenz
Die Entwicklung der Gasnetzentgelte in Deutschland unterliegt einem komplexen Zusammenspiel aus regulatorischen Vorgaben, infrastrukturellen Anforderungen und makroökonomischen Rahmenbedingungen. Für den Zeitraum 2025 bis 2030 zeichnet sich ein strukturell steigender Pfad ab, dessen Ursachen sowohl in technischen Transformationsprozessen als auch in den Folgewirkungen der Energiewende zu verorten sind.
Ein zentraler Treiber für den erwarteten Anstieg ist der kontinuierliche Rückgang des leitungsgebundenen Gasabsatzes. Angesichts politischer Zielvorgaben zur Dekarbonisierung – insbesondere dem sukzessiven Rückbau fossiler Heizsysteme – sinkt die Absatzmenge, auf die sich die Fixkosten der Gasinfrastruktur verteilen. Diese Kosten beinhalten Wartung, Betrieb, Instandhaltung und zukünftige Investitionen in die H₂-Kompatibilität der Netze. Da die Netzentgelte im Rahmen der Anreizregulierung weitgehend kostenbasiert kalkuliert werden, führt eine schrumpfende Verbrauchsbasis automatisch zu einer höheren Belastung je Kilowattstunde.
Hinzu tritt die bevorstehende sechste Regulierungsperiode ab dem Jahr 2025, die durch die Bundesnetzagentur neu ausgestaltet wird. Während bisherige Perioden vor allem auf Effizienzanreize abzielten, ist künftig mit einer stärkeren Berücksichtigung von Transformationskosten zu rechnen. Dazu zählen die Umrüstung auf Wasserstoffnetze, die Konversion von L- auf H-Gas sowie die Abmilderung infrastruktureller Pfadabhängigkeiten. Diese Elemente dürften mittel- bis langfristig zu einer Ausweitung der genehmigten Erlösobergrenzen führen.
Regionale Differenzierung
Die regionale Differenzierung der Netzentgelte dürfte sich im Betrachtungszeitraum ebenfalls verschärfen. Ländlich geprägte Netzgebiete mit niedriger Anschlussdichte und zugleich hoher Rückbauquote von Gaskunden stehen vor erheblichen Herausforderungen, da die verbleibende Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt werden muss. Ballungsräume könnten hingegen durch Netzkonsolidierung und Skaleneffekte temporär entlastet werden.
Für Haushaltskunden mit niedrigem Verbrauchsniveau ist eine überproportionale Kostensteigerung wahrscheinlich. Ohne politische Kompensationsmechanismen wie etwa einen sozialen Ausgleich bei Netzentgelten oder eine partielle Umlage auf andere Energieträger droht eine regressiv wirkende Belastung, die auch die soziale Dimension der Energiewende in den Fokus rückt.
Insgesamt ist für die Jahre 2025 bis 2030 von einem signifikanten Anstieg der Gasnetzentgelte auszugehen. Der Umstieg auf alternative Energieträger wird diesen Effekt mittelfristig kaum abfedern, sondern strukturell verstärken. Nur tiefgreifende Reformen in Regulierung und Kostenverteilung könnten hier gegensteuern.
Modellierung der Entgelte
Die Redaktion eine eine Modellrechnung für die Entwicklung der Netzentgelte bis 2045 durchgeführt. Die Prognose zur Entwicklung der Gasnetzentgelte von 2025 bis 2045 basiert auf der Studie „Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze“ der Agora Energiewende aus dem Jahr 2023. Die dort präsentierte Modellierung differenziert zwischen alten und jungen Gasverteilnetzen, um strukturelle Unterschiede in der Investitionsdynamik realistisch abzubilden. Entscheidendes Unterscheidungsmerkmal ist der Umfang an Ersatzinvestitionen, der bei älteren Netzen deutlich höher ausfällt. Während junge Netze tendenziell geringere Instandhaltungs- und Modernisierungskosten aufweisen, sind ältere Netze mit zunehmendem Alter auf umfassendere Erneuerungsmaßnahmen angewiesen. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe der kalkulierten Netzentgelte aus.
Zur monetären Einordnung der Modellierung wurde der in 2023 gemessene Durchschnittswert der Gasnetzentgelte von 1,93 ct/kWh als Referenz verwendet. Die ursprünglich indexierten Modellwerte aus der Agora-Studie wurden auf dieser Grundlage umgerechnet. So entstand eine realitätsnahe Projektion der erwartbaren Entgelte in Cent je Kilowattstunde über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten.
Entwicklung der Netzentgelte 2025–2040 im Vergleich zwischen alten und jungen Netzen
Abbildung 3: Gasnetzentgelt Prognose 2025 – 2045. Basisdaten: agora-energiewende.de
Für die Jahre 2025 bis 2029 zeigt die Prognose der Gasnetzentgelte auf Basis der Agora-Energiewende-Modellierung einen moderaten, aber stetig beschleunigten Anstieg der Entgelte – sowohl in alten als auch in jungen Gasverteilnetzen. Bereits in dieser frühen Phase der betrachteten Zeitreihe offenbart sich eine wachsende Kostendifferenz zwischen beiden Netzarten, die strukturelle Ursachen hat.
Gasnetzentgelt Prognose 2025
Im Jahr 2025 beträgt das Netzentgelt in alten Gasnetzen 2,123 ct/kWh, in jungen Netzen 2,0844 ct/kWh. Die Differenz fällt mit knapp 0,04 ct/kWh zwar noch gering aus, doch markiert dieses Jahr den Beginn einer sich zunehmend öffnenden Schere. Der Anstieg gegenüber dem Referenzwert 2023 (1,93 ct/kWh) liegt bei rund 10 % für alte und 8 % für junge Netze. Diese Steigerung spiegelt erste Investitionsimpulse sowie inflationsbedingte Anpassungen wider.
2026
Im Jahr darauf steigen die Entgelte weiter auf 2,316 ct/kWh (alte Netze) und 2,2195 ct/kWh (junge Netze). Damit wächst der Abstand auf nahezu 0,10 ct/kWh. Besonders auffällig ist die Dynamik im Segment der älteren Netzinfrastruktur, das mit einem Anstieg von rund 9 % gegenüber dem Vorjahr deutlich schneller zulegt. Die Investitionen in Wartung und Teilerneuerung der Netze beginnen sich im Entgelt spürbar niederzuschlagen.
2027
Die Entwicklung setzt sich mit wachsendem Tempo fort. Die Entgelte steigen auf 2,509 ct/kWh für alte und 2,316 ct/kWh für junge Netze. Die Differenz erreicht erstmals rund 0,19 ct/kWh. Während die Anstiege nominell weiterhin unterhalb der 10 %-Marke liegen, zeigt sich eine wachsende strukturelle Divergenz, die durch unterschiedliche Alterungsdynamiken und Sanierungsbedarfe bedingt ist.
Jahr 2028
Im Jahr 2028 zeigt sich eine Angleichung der nominalen Werte beider Netze: Beide steigen jeweils um exakt 0,193 ct/kWh im Vergleich zum Vorjahr. Alte Netze erreichen damit 2,702 ct/kWh, junge Netze 2,509 ct/kWh. Die absolute Differenz bleibt bei etwa 0,193 ct/kWh, doch die relative Mehrbelastung in alten Netzen liegt nun bei über 7 %.
Jahr 2029
Ein deutlicher Sprung erfolgt im Jahr 2029: Die Entgelte in alten Netzen steigen kräftig auf 3,088 ct/kWh, was einem jährlichen Zuwachs von über 14 % entspricht. In jungen Netzen beträgt das Entgelt nun 2,702 ct/kWh, ein moderaterer Anstieg um knapp 8 %. Die Differenz steigt auf 0,386 ct/kWh – fast doppelt so viel wie zwei Jahre zuvor. Diese Entwicklung signalisiert den Beginn einer Phase strukturell beschleunigter Entgeltspreizung, die sich ab 2030 noch weiter intensiviert.
Für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 verdeutlicht die Modellrechnung von Agora Energiewende eine zunehmend auseinanderdriftende Entwicklung der Gasnetzentgelte zwischen alten und jungen Verteilnetzen. Die Dynamik in der Kostenstruktur verstärkt sich ab 2030 signifikant, was auf alterungsbedingte Investitionen, rückläufige Netz-Auslastung und fehlende Stilllegungspfadmodelle zurückzuführen ist.
Prognose 2030
Im Jahr 2030 erreichen die Netzentgelte in alten Netzen 3,47 ct/kWh, in jungen Netzen 2,9915 ct/kWh. Damit hat sich der Abstand auf fast 0,48 ct/kWh ausgeweitet – eine Differenz von über 16 % zugunsten der jüngeren Infrastrukturen. Dieser Zeitraum markiert den Übergang von einer linearen zu einer zunehmend exponentiellen Kostenentwicklung. In beiden Netzarten steigen die Entgelte spürbar, doch bei alten Netzen verläuft die Kurve steiler. Der Zuwachs im Vergleich zu 2025 beträgt über 63 %, was die finanzielle Belastung für Kunden in Altversorgungsgebieten deutlich erhöht. Besonders problematisch ist in dieser Phase, dass trotz steigender Investitionen kein Rückbau der Gasnetze erfolgt, sondern Erhaltungsaufwand dominiert.
2035
Fünf Jahre später verschärft sich die Differenz weiter: 6,562 ct/kWh für alte Netze versus 5,211 ct/kWh in jungen Netzen. Die absolute Differenz beträgt nun 1,351 ct/kWh, was einem relativen Aufschlag von etwa 26 % entspricht. Die Kosten in alten Netzen haben sich seit 2025 mehr als verdreifacht. In jungen Netzen hat sich das Entgelt im gleichen Zeitraum „nur“ verdoppelt. Der Kostendruck auf Endverbraucher nimmt deutlich zu. Zugleich führt der fortschreitende Rückgang des Gasabsatzes bei gleichbleibender Infrastruktur zu einer sinkenden Netzauslastung, was die spezifischen Netzkosten je kWh weiter erhöht. Alte Netze erfordern zu diesem Zeitpunkt vermehrt Ersatzinvestitionen für Rohrleitungen, Übergabestationen und Armaturen – ohne gleichzeitig von Skaleneffekten zu profitieren.
2040
Im Jahr 2040 ist die Differenz zwischen alten und jungen Netzen dramatisch: 13,896 ct/kWh in alten gegenüber 10,229 ct/kWh in jungen Netzen. Der Abstand liegt nun bei rund 3,67 ct/kWh, also über 35 %. Damit kostet die Netzdurchleitung in alten Strukturen mehr als das Fünffache des Ausgangswerts von 2023. Die Preisentwicklung weist eindeutig exponentielle Züge auf, was auf den fortgeschriebenen Status quo eines nicht reformierten Ordnungsrahmens schließen lässt. Insbesondere in ländlichen Regionen mit alter Netzstruktur droht bei gleichzeitiger Abwanderung der Gaskundschaft eine Kostenfalle, bei der die verbleibenden Haushalte einen überproportionalen Teil der Infrastrukturkosten tragen müssen.
2045
Am Ende des Projektionszeitraums erreichen die Netzentgelte in alten Netzen 28,95 ct/kWh, während junge Netze bei 20,265 ct/kWh liegen. Der Unterschied beträgt fast 8,7 ct/kWh, was einem relativen Plus von über 43 % entspricht. Die Netzentgelte in alten Strukturen haben sich gegenüber 2023 fast 15-facht – in jungen Netzen etwa 10-facht. Diese Eskalation ist unter heutigen Rahmenbedingungen realistisch, wenn keine systematische Stilllegung, sektorübergreifende Umverteilung oder politische Flankierung erfolgt. Für Haushalte in Regionen mit alten Netzen drohen damit Gaspreise, die allein durch Netzentgelte die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Gas ausschließen – unabhängig von der Commodity-Komponente.
FAQ – Gasnetzentgelte
Wie hoch fallen die Gasnetzentgelte im Jahr 2025 aus?
Im Jahr 2025 steigen die Gasnetzentgelte bundesweit spürbar an. Durchschnittlich müssen Haushalte mit Mehrkosten von 100 € bis 120 € rechnen.
Welche Gründe führen zur Erhöhung der Gasnetzentgelte 2025?
Maßgeblich ist die neue Regulierung „KANU 2.0“, die Rückbaukosten berücksichtigt. Zudem sinkt der Gasverbrauch, was die Fixkosten pro Kunde erhöht.
Gibt es eine Prognose für die Gasnetzentgelte 2026?
Für 2026 erwarten Experten weitere leichte Erhöhungen, insbesondere in Regionen mit besonders geringem Verbrauch oder hohen Investitionskosten.
Warum unterscheiden sich die Netzentgelte regional so stark?
Netzentgelte werden von lokalen Netzbetreibern kalkuliert. Struktur, Bevölkerungsdichte und Investitionen führen zu regionalen Unterschieden.
Wie stark steigen die Gasnetzentgelte in Ostdeutschland?
In ostdeutschen Netzgebieten sind 2025 Erhöhungen um 30 % bis 56 % möglich. Betroffen sind u. a. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Wie kann man die höheren Netzentgelte ausgleichen?
Ein Anbieterwechsel, Senkung des Verbrauchs oder der Umstieg auf alternative Heizsysteme kann helfen, die Belastung zu verringern.
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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