Teilausführungen - FachinformationenViele Anleger gehen davon aus, dass jede Wertpapierorder vollständig und sofort ausgeführt wird. In der Praxis ist das jedoch nicht immer der Fall. Es kann vorkommen, dass ein Kaufauftrag nur in Teilen am Markt bedient wird. Eine sogenannte Teilausführung liegt dann vor, wenn ein Handelsauftrag nicht komplett, sondern in mehreren Schritten abgewickelt wird. Diese Situation entsteht oft bei gering gehandelten Werten oder bei großen Ordervolumen. Wenn zum gewünschten Kurs nicht genügend Stücke vorhanden sind, wird ein Teil sofort ausgeführt und der Rest später.

Technisch betrachtet bleibt der ursprüngliche Auftrag dabei aktiv, bis die gesamte Stückzahl erfüllt ist oder die Gültigkeit abläuft. Das bedeutet, dass eine Order mehrere Ausführungszeitpunkte haben kann. Teilausführungen sind für Anleger nicht problematisch, solange keine zusätzlichen Gebühren entstehen. Einige Broker fassen alle Teilgeschäfte zu einem Auftrag zusammen. Andere hingegen berechnen jede einzelne Ausführung separat.

Für Privatanleger kann das zu unerwarteten Zusatzkosten führen. Besonders bei mehreren Teilausführungen an einem Tag kann sich dies summieren. Auch bei Limitorders kommt es häufiger zu Teilausführungen, wenn der Preis nur kurz erreicht wird. In volatilen Märkten steigt die Wahrscheinlichkeit zusätzlich. Im nächsten Abschnitt wird erklärt, wie sich Teilausführungen auf die Orderkosten auswirken und welche Rolle Clearstream dabei spielt.

Wie beeinflussen Teilausführungen die Orderkosten?

Bei einer Order, die nicht in einem Schritt vollständig ausgeführt werden kann, kommt es zu mehreren zeitlich versetzten Ausführungen. Diese entstehen zum Beispiel, wenn am gewünschten Börsenplatz nicht genug Stücke verfügbar sind oder das Limit nur teilweise bedient wird. Teilausführungen führen in solchen Fällen dazu, dass die Abrechnung aufgeteilt erfolgt – je nachdem, wann ein Teil des Auftrags erfüllt werden konnte. Empfehlung: kostenloses Depot

Diese Aufteilung kann direkte Folgen für die Orderkosten haben. Entscheidend ist, ob ein Broker mehrere Ausführungen am selben Tag als eine zusammenhängende Order behandelt oder jede einzelne separat berechnet. Einige Banken fassen die Transaktionen zusammen, sodass der Kunde nur einmal zahlt, andere erheben für jede Ausführung eigene Gebühren.

Besonders kritisch wird es, wenn zusätzlich Clearstream-Gebühren weitergegeben werden, da diese häufig pro Ausführung abgerechnet werden. So kann es bei nur einer erteilten Order zu zwei oder mehr Gebührenpositionen kommen – mit jeweils eigenen Kosten für Abwicklung und Verwahrung. Das beeinflusst vor allem bei kleinteiligen oder häufigen Käufen die Gesamtrendite negativ.

Wer regelmäßig handelt, sollte daher prüfen, wie sein Broker mit Teilausführungen umgeht. Die Unterschiede zwischen einer kostenneutralen Zusammenfassung und mehrfacher Belastung können erheblich sein und auf Dauer ins Gewicht fallen.

Clearstream-Gebühren bei Teilausführungen

Vieltrader achten verständlicherweise auf günstige Ordergebühren und enge Spreads. Weniger präsent sind oft die indirekten Kosten im Hintergrund. Gerade bei häufigem Handel können diese stillen Belastungen die Depotperformance nachhaltig beeinflussen. Clearstream spielt hierbei eine zentrale Rolle, da nahezu jede Order über diese Infrastruktur abgewickelt wird. Einige Banken geben die dort anfallenden Abwicklungsentgelte direkt oder pauschal an ihre Kunden weiter. Relevant wird das vor allem dann, wenn eine Order in mehreren Teilschritten ausgeführt wird.

Bei Teilausführungen berechnen manche Broker je Teil eine eigene Fremdkostenpauschale – selbst wenn es sich für den Kunden um nur eine einzige Order handelt. So entstehen durch die technische Aufsplittung eines Auftrags schnell doppelte oder dreifache Kosten. Für Anleger mit hohem Handelsvolumen kann das die Rendite schmälern, ohne dass es sofort auffällt.

Oft erscheinen diese Entgelte nicht direkt als „Clearstream-Gebühr“, sondern verstecken sich hinter allgemeinen Bezeichnungen wie „Fremdkosten“, „Drittverwahrungsentgelt“ oder „Abwicklungskosten“.

Für aktive Anleger lohnt sich deshalb ein genauer Blick ins Preisverzeichnis. Wer viele Transaktionen tätigt, sollte gezielt nach versteckten Gebühren für Teilabwicklungen suchen. Schon kleine Unterschiede machen bei hoher Handelsfrequenz einen messbaren Unterschied.

Übersicht

Einige Broker bieten ihren Kunden die Möglichkeit, Wertpapierorders auch bei Teilausführungen ohne zusätzliche Kosten abzuwickeln. Besonders für Anleger mit hohem Handelsvolumen ist dieser Aspekt entscheidend, da sich sonst unbemerkt zusätzliche Gebühren summieren können Tabelle 1). Bei Brokern wie Flatex, Smartbroker+, DKB, ING oder Maxblue sind Teilausführungen in der Regel kostenfrei, sofern sie am selben Handelstag erfolgen. Auch Institute wie die Merkur Privatbank oder NIBC Direct verzichten bei taggleichen Ausführungen auf zusätzliche Belastungen. Die Orders werden in mehreren Tranchen abgewickelt, der Kunde zahlt jedoch nur einmal. Diese Gebührenfreiheit schafft Transparenz und verbessert die Planbarkeit der Kosten pro Order. Für Vieltrader ergibt sich daraus ein konkreter Vorteil gegenüber Anbietern, die jede Teilausführung separat berechnen. Vor der Brokerwahl lohnt es sich daher, die Bedingungen für Teilausführungen im Preisverzeichnis zu prüfen – insbesondere, wenn häufiger in Märkten mit geringer Liquidität oder zu größeren Volumina gehandelt wird.

Die Gebührenstrukturen können sich ändern. Es ist daher ratsam, vor dem Handel die aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisse der jeweiligen Broker zu prüfen.

Broker, bei denen Teilausführungen kostenlos sind

Tabelle 1: Broker, bei denen Teilausführungen kostenlos sind

Broker Teilausführungen kostenlos? Bedingungen
Flatex ✅ Ja Teilausführungen innerhalb eines Handelstages sind kostenfrei.
Smartbroker+ ✅ Ja Keine zusätzlichen Gebühren für Teilausführungen.
DKB ✅ Ja Teilausführungen am selben Tag sind kostenfrei.
ING ✅ Ja Keine zusätzlichen Kosten bei taggleichen Teilausführungen.
Maxblue ✅ Ja Teilausführungen am selben Tag ohne zusätzliche Gebühren.
Merkur Privatbank ✅ Ja Keine Gebühren für Teilausführungen am gleichen Tag.
NIBC Direct ✅ Ja Teilausführungen am selben Tag sind kostenfrei.
Smartbroker ✅ Ja Keine zusätzlichen Kosten bei taggleichen Teilausführungen.

Bei einigen Brokern müssen Anleger mit zusätzlichen Kosten rechnen, wenn eine Order nicht vollständig, sondern in mehreren Schritten ausgeführt wird (Tabelle 2).

Broker, die Teilausführungen berechnen

Tabelle 2: Broker, die Teilausführungen berechnen

Broker Teilausführungen kostenpflichtig? Bedingungen
Postbank ❌ Ja Jede Teilausführung wird wie eine normale Order abgerechnet.
Targobank ❌ Ja Teilausführungen nur dann kostenlos, wenn sie am gleichen Tag und zum gleichen Kurs erfolgen.
Consorsbank ❌ Ja Teilausführungen auf bestimmten Börsenplätzen können zusätzliche Gebühren verursachen, insbesondere ab der zweiten Teilausführung.
Comdirect ❌ Ja Teilausführungen können zusätzliche Clearstream-Gebühren verursachen.

Besonders kritisch wird es, wenn jede einzelne Teilausführung wie ein eigenständiger Auftrag behandelt wird. Bei Anbietern wie der Postbank oder der Targobank fallen solche Gebühren auch dann an, wenn die Teilstücke am selben Handelstag verbucht werden. Auch die Consorsbank und comdirect berechnen in bestimmten Fällen zusätzliche Entgelte, etwa durch die Weitergabe von Clearstream-Gebühren pro Ausführung. Für Anleger bedeutet das: Eine vermeintlich einfache Order kann bei mehrteiliger Ausführung schnell doppelt oder dreifach abgerechnet werden – selbst bei identischem Kurs und Börsenplatz. Diese versteckten Kosten belasten besonders aktive Trader, da sich der Effekt mit zunehmender Orderzahl potenziert. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Anleger das Preis-Leistungsverzeichnis des Brokers gezielt auf Gebühren bei Teilausführungen prüfen – insbesondere, wenn regelmäßig größere Stückzahlen gehandelt werden.

Tipps um Teilausführungen zu vermeiden

Nicht jede Order wird am Kapitalmarkt sofort vollständig ausgeführt. Bei bestimmten Handelsbedingungen kann es zu mehreren Abwicklungsschritten kommen. Teilausführungen entstehen häufig dann, wenn der Markt nur einen Teil der gewünschten Stückzahl bedienen kann. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, gibt es einige praktikable Ansätze. Ein wichtiger Faktor ist die Wahl des Handelsplatzes. Plattformen mit hoher Liquidität wie XETRA oder der Börsenplatz Frankfurt bieten meist bessere Bedingungen als außerbörsliche Systeme. Dort ist das Orderbuch oft tiefer, sodass auch größere Orders sofort vollständig ausgeführt werden können.

Auch der Zeitpunkt der Orderaufgabe spielt eine Rolle. In Randzeiten – etwa früh morgens oder kurz vor Handelsschluss – ist das Volumen oft geringer. Orders zu diesen Zeitpunkten erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kauf oder Verkauf nur teilweise erfolgt.

Die Verwendung von Orderzusätzen kann ebenfalls helfen. Begrenzungen wie „Fill or Kill“ oder „Immediate or Cancel“ sorgen dafür, dass entweder die gesamte Order oder kein Teil davon ausgeführt wird. Diese Zusätze reduzieren ungewollte Aufspaltungen. Zudem lohnt sich die Stückelung größerer Orders in marktübliche Volumina. Statt eine ungewöhnliche Menge zu kaufen, kann es vorteilhaft sein, mehrere marktgängige Teilmengen zu platzieren.

Mit einer Kombination aus gutem Timing, passenden Börsenplätzen und durchdachter Ordertechnik lassen sich viele Teilausführungen im Voraus vermeiden oder gezielt steuern.

Steuerliche Behandlung von Teilausführungen

Bei der steuerlichen Abrechnung von Wertpapiergeschäften zählt nicht nur der erzielte Gewinn oder Verlust, sondern auch der genaue Zeitpunkt der Ausführung. Kommt es bei einem Auftrag nicht zu einer vollständigen Abwicklung in einem Schritt, können mehrere Transaktionen entstehen – mit jeweils eigenem Kurs und eigenem Abrechnungszeitpunkt. Teilausführungen führen steuerlich dazu, dass jede einzelne Ausführung als eigenständiger Vorgang behandelt wird.

Das hat Konsequenzen für die Ermittlung von Einstandskursen und für die zeitliche Zuordnung im Rahmen der Abgeltungsteuer. Werden beispielsweise mehrere Teilkäufe zu unterschiedlichen Kursen an einem Tag ausgeführt, so entstehen unterschiedliche Anschaffungspreise. Beim späteren Verkauf ist dann das sogenannte FIFO-Prinzip maßgeblich, also „First In – First Out“. Steuerlich wird zuerst der älteste Teilbestand aufgelöst, unabhängig von der Kursentwicklung.

Auch der Verlustverrechnungstopf wird durch Teilausführungen beeinflusst. Fällt bei einem Teilverkauf ein Verlust an, wird dieser gesondert verbucht und kann später mit Gewinnen aus anderen Transaktionen verrechnet werden. Umgekehrt können Gewinne sofort steuerpflichtig werden, auch wenn sie nur aus einem Teilverkauf resultieren.

Für Anleger bedeutet das: Je mehr Teilausführungen stattfinden, desto differenzierter fällt die steuerliche Abrechnung aus. In der Jahressteuerbescheinigung erscheinen die Teiltransaktionen separat – oft mit leicht unterschiedlichen Kursen, Zeitpunkten und steuerlichen Auswirkungen. Wer die steuerliche Wirkung verstehen will, muss deshalb auch die technische Seite der Orderabwicklung kennen.

Teilausführungen bei comdirect

Bei comdirect können Teilausführungen zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere wenn sie nicht am selben Handelstag abgeschlossen werden. Laut Nutzerberichten werden Clearstream-Gebühren in Höhe von 2,90 € pro Teilausführung berechnet, selbst wenn diese am selben Tag erfolgen. Dies kann dazu führen, dass bei einer einzigen Order mehrere Gebühren anfallen, was die Gesamtkosten des Handels erhöht.

Um Teilausführungen zu vermeiden, bietet comdirect verschiedene Orderzusätze an. Der „Fill or Kill“ (FOK)-Zusatz sorgt dafür, dass eine Order nur dann ausgeführt wird, wenn sie vollständig sofort erfüllt werden kann; andernfalls wird sie storniert. Der „Immediate or Cancel“ (IOC)-Zusatz ermöglicht die sofortige Ausführung des verfügbaren Teils der Order, während der Rest storniert wird. Diese Zusätze können helfen, ungewollte Teilausführungen zu verhindern. Hier gibt es Infos zum comdirect Depot.

Beispiel für Clearstream Gebühren für jede Teilausführung einer Wertpapierorder

Abbildung 1: Teilausführungen bei comdirect (Abwicklung Clearstream): 4 x 2,90 Euro = 11,60 Euro

Es ist wichtig, dass Anleger sich der möglichen zusätzlichen Kosten durch Teilausführungen bewusst sind und entsprechende Strategien nutzen, um diese zu minimieren. Eine sorgfältige Planung und die Nutzung der verfügbaren Orderzusätze können dazu beitragen, die Handelskosten bei comdirect zu kontrollieren.

Teilausführungen bei Tradegate

Die Tradegate Exchange ist besonders für Privatanleger attraktiv, die Wert auf schnelle und vollständige Ausführungen ihrer Wertpapierorders legen. Ein zentrales Merkmal dieses Handelsplatzes ist die effektive Vermeidung von Teilausführungen. Dies wird durch die automatische Anwendung des Orderzusatzes „All-or-None“ (AON) bei Orders unterhalb bestimmter Volumengrenzen erreicht. Mit diesem Zusatz wird sichergestellt, dass eine Order nur dann ausgeführt wird, wenn sie vollständig bedient werden kann; andernfalls bleibt sie im Orderbuch bestehen.
Für Anleger, die Teilausführungen vermeiden möchten, bietet die Tradegate Exchange somit eine Kombination aus technischer Umsetzung und kosteneffizientem Handel. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Ordererteilung mit den spezifischen Orderzusätzen vertraut zu machen und die individuellen Bedingungen des jeweiligen Brokers zu prüfen. So kann sichergestellt werden, dass die Order entsprechend den eigenen Vorstellungen ausgeführt wird.