Viele ältere Menschen wünschen sich einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Nicht jeder möchte von heute auf morgen ganz aufhören zu arbeiten. Ein gutes Beispiel für eine politische Antwort auf diesen Wunsch ist die Aktivrente. Von der neuen Bundesregierung ist geplant, dass Rentner freiwillig in Teilzeit weiterarbeiten können und dafür finanziell belohnt werden. Sie beziehen dabei eine Teilrente und erhalten gleichzeitig ein Einkommen aus ihrer Tätigkeit. So lassen sich Erfahrung und Wissen weiter nutzen. Außerdem steigen durch zusätzliche Beiträge auch die späteren Rentenansprüche. Wie könnte ein Aktivrente Beispiel in der Realität aussehen? Was bringt es dem Arbeitenden?
Wie das Modell praktisch umgesetzt werden könnte, zeigt ein konkretes Beispiel: Ein 66-jähriger Handwerksmeister geht nicht vollständig in Rente, sondern reduziert seine Arbeitszeit. Er verdient dazu, zahlt weiterhin Rentenbeiträge – und profitiert langfristig von einem höheren Rentenanspruch. Arbeitgeber und Kollegen freuen sich, dass seine Expertise dem Betrieb erhalten bleibt.
Eine solche Beispielrechnung macht deutlich, wie die Aktivrente sowohl individuelle als auch gesamtgesellschaftliche Vorteile bringen kann. Der schrittweise Ruhestand wird damit zur echten Alternative.
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Aktivrente Beispiel Frau Berger 67 Jahre, bereits in Rente
Nach bisher bekannten Plänen soll es Rentnern erlaubt sein, trotz bestehendem Rentenbezug weiterzuarbeiten – ohne Kürzungen und mit zusätzlichen Vorteilen. Wer mit 67 bereits vollständig in Rente ist, könnte also auf freiwilliger Basis wieder in Teilzeit einsteigen. Im Rahmen der Aktivrente würden die dabei gezahlten Rentenbeiträge nicht einfach verfallen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt die Rente erhöhen.
Ein konkretes Beispiel: Frau Berger ist 67, bezieht seit einem Jahr ihre gesetzliche Rente, fühlt sich aber fit und möchte wieder tätig sein – etwa 15 Stunden pro Woche in ihrer alten Apotheke. Ihr Einkommen aus dem Job bleibt weitgehend anrechnungsfrei, sie zahlt weiterhin Rentenbeiträge, und diese steigern später nochmals ihre Rente (Tabelle 1). Es handelt sich um eine einfache, illustrative Vergleichsrechnung für Frau Berger (67 Jahre, bereits in Rente), die im Rahmen der Aktivrente nochmals stundenweise arbeitet. Die Zahlen sind beispielhaft und gerundet – sie sollen das Prinzip veranschaulichen, nicht exakt prognostizieren.
Tabelle 1: Schematische Berechnung für ein Beispiel zur Aktivrente für eine Rentnerin
Aspekt | Ohne Aktivrente | Mit Aktivrente (Teilzeit ab 67) |
Monatliche gesetzliche Rente | 1.400 € | 1.400 € (bleibt bestehen) |
Hinzuverdienst (15 Std./Woche, 15 €/h) | — | ca. 900 € brutto |
Rentenbeiträge auf Nebenjob | — | ca. 85 €/Monat (Arbeitnehmeranteil, 9,45 %) |
Zusätzlicher Rentenzuwachs nach 1 Jahr | — | ca. 12–15 € mehr Rente monatlich dauerhaft |
Steuer-/Sozialabgaben | keine auf Arbeit, Rente evtl. anteilig besteuert | auf Lohnanteil, aber Freibeträge geplant |
Gesamteinkommen (monatlich) | 1.400 € | ca. 2.200 € brutto |
Langfristiger Renteneffekt | unverändert | dauerhaft höhere Rente durch Beitragszahlung |
Diese Beispielrechnung zeigt, wie die Aktivrente auch jenen neue Perspektiven eröffnet, die längst im Ruhestand sind – und trotzdem noch einen Beitrag leisten möchten.
Beispiel selbstständiger Rentner
Selbstständige profitieren von der geplanten Aktivrente in besonderem Maße, da sie auch im Ruhestand häufig weiterarbeiten und teils erhebliche Zusatzeinkünfte erzielen. Die nachfolgenden Zahlen illustrieren, wie stark sich die steuerliche Entlastung durch die Aktivrente im Einzelfall auswirken kann. Angenommen, ein selbstständiger Rentner bezieht eine monatliche gesetzliche Altersrente von 1.300 Euro und erzielt zusätzlich monatlich 2.500 Euro Gewinn aus fortgeführter selbstständiger Tätigkeit. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung bleibt durch die Aktivrente ein monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro steuerfrei. Nur der darüber hinausgehende Anteil – in diesem Fall 500 Euro pro Monat – muss regulär versteuert werden.
Für den genannten Selbstständigen ergibt sich damit ein steuerpflichtiges Monatseinkommen von 1.800 Euro, zusammengesetzt aus der Rente und dem steuerpflichtigen Teil des Gewinns. Aufs Jahr gerechnet liegt das zu versteuernde Einkommen bei 21.600 Euro. Unterstellt man einen durchschnittlichen persönlichen Steuersatz von 20 Prozent, ergibt sich daraus eine Steuerbelastung von 4.320 Euro jährlich. Nach bisherigem Steuerrecht wären dagegen die gesamten 2.500 Euro Gewinn aus selbstständiger Arbeit voll zu versteuern. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen würde dann 45.600 Euro betragen. Bei gleichem Steuersatz ergäbe sich daraus eine Steuerlast von 9.120 Euro jährlich.
Die Differenz zwischen den beiden Szenarien macht deutlich, wie attraktiv die steuerfreie Hinzuverdienstgrenze der Aktivrente für Selbstständige sein kann: In diesem Beispiel sinkt die Steuerlast durch die Reform um 4.800 Euro pro Jahr. Je höher der Hinzuverdienst, desto stärker fällt die Entlastung ins Gewicht. Die Aktivrente schafft so einen starken finanziellen Anreiz, auch im Rentenalter weiterhin unternehmerisch tätig zu bleiben. Das führt zu einer höheren individuellen Kaufkraft und begünstigt Selbstständige, die aktiv am Erwerbsleben teilnehmen wollen.
Literatur