Beispiele für die AktivrenteViele ältere Menschen wünschen sich einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Nicht jeder möchte von heute auf morgen ganz aufhören zu arbeiten. Ein gutes Beispiel für eine politische Antwort auf diesen Wunsch ist die Aktivrente. Von der neuen Bundesregierung ist geplant, dass Rentner freiwillig in Teilzeit weiterarbeiten können und dafür finanziell belohnt werden. Sie beziehen dabei eine Teilrente und erhalten gleichzeitig ein Einkommen aus ihrer Tätigkeit. So lassen sich Erfahrung und Wissen weiter nutzen. Außerdem steigen durch zusätzliche Beiträge auch die späteren Rentenansprüche. Wie könnte ein Aktivrente Beispiel in der Realität aussehen? Was bringt es dem Arbeitenden?

Wie das Modell praktisch umgesetzt werden könnte, zeigt ein konkretes Beispiel: Ein 66-jähriger Handwerksmeister geht nicht vollständig in Rente, sondern reduziert seine Arbeitszeit. Er verdient dazu, zahlt weiterhin Rentenbeiträge – und profitiert langfristig von einem höheren Rentenanspruch. Arbeitgeber und Kollegen freuen sich, dass seine Expertise dem Betrieb erhalten bleibt.

Eine solche Beispielrechnung macht deutlich, wie die Aktivrente sowohl individuelle als auch gesamtgesellschaftliche Vorteile bringen kann. Der schrittweise Ruhestand wird damit zur echten Alternative.

Empfehlung: Rentenerhöhung Prognose bis 2030 Tabelle

Die Aktivrente ist am 15. Oktober 2025 zur Beratung auf die Tagesordnung des Bundestags gekommen.

Aktivrente Beispiel Frau Berger 67 Jahre, bereits in Rente

Nach bisher bekannten Plänen soll es Rentnern erlaubt sein, trotz bestehendem Rentenbezug weiterzuarbeiten – ohne Kürzungen und mit zusätzlichen Vorteilen. Wer mit 67 bereits vollständig in Rente ist, könnte also auf freiwilliger Basis wieder in Teilzeit einsteigen. Im Rahmen der Aktivrente würden die dabei gezahlten Rentenbeiträge nicht einfach verfallen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt die Rente erhöhen.

Ein konkretes Beispiel: Frau Berger ist 67, bezieht seit einem Jahr ihre gesetzliche Rente, fühlt sich aber fit und möchte wieder tätig sein – etwa 15 Stunden pro Woche in ihrer alten Apotheke. Ihr Einkommen aus dem Job bleibt weitgehend anrechnungsfrei, sie zahlt weiterhin Rentenbeiträge, und diese steigern später nochmals ihre Rente (Tabelle 1). Es handelt sich um eine einfache, illustrative Vergleichsrechnung für Frau Berger (67 Jahre, bereits in Rente), die im Rahmen der Aktivrente nochmals stundenweise arbeitet. Die Zahlen sind beispielhaft und gerundet – sie sollen das Prinzip veranschaulichen, nicht exakt prognostizieren.

Tabelle 1: Schematische Berechnung für ein Beispiel zur Aktivrente für eine Rentnerin

Aspekt Ohne Aktivrente Mit Aktivrente (Teilzeit ab 67)
Monatliche gesetzliche Rente 1.400 € 1.400 € (bleibt bestehen)
Hinzuverdienst (15 Std./Woche, 15 €/h) ca. 900 € brutto
Rentenbeiträge auf Nebenjob ca. 85 €/Monat (Arbeitnehmeranteil, 9,45 %)
Zusätzlicher Rentenzuwachs nach 1 Jahr ca. 12–15 € mehr Rente monatlich dauerhaft
Steuer-/Sozialabgaben keine auf Arbeit, Rente evtl. anteilig besteuert auf Lohnanteil, aber Freibeträge geplant
Gesamteinkommen (monatlich) 1.400 € ca. 2.200 € brutto
Langfristiger Renteneffekt unverändert dauerhaft höhere Rente durch Beitragszahlung

Diese Beispielrechnung zeigt, wie die Aktivrente auch jenen neue Perspektiven eröffnet, die längst im Ruhestand sind – und trotzdem noch einen Beitrag leisten möchten.

Beispiel selbstständiger Rentner: profitieren leider nicht

Selbstständige profitieren von der geplanten Aktivrente nicht, obwohl sie auch im Ruhestand häufig weiterarbeiten und teils erhebliche Zusatzeinkünfte erzielen. Details zum aktuellen Sachstand finden Sie auf unserer Seite Aktivrente nicht für Selbstständige.

Die nachfolgenden Zahlen illustrieren, wie stark sich die steuerliche Entlastung durch die Aktivrente im Einzelfall auswirken würde. Angenommen, ein selbstständiger Rentner bezieht eine monatliche gesetzliche Altersrente von 1.300 Euro und erzielt zusätzlich monatlich 2.500 Euro Gewinn aus fortgeführter selbstständiger Tätigkeit. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung bleibt durch die Aktivrente ein monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro steuerfrei. Nur der darüber hinausgehende Anteil – in diesem Fall 500 Euro pro Monat – muss regulär versteuert werden. Dies gilt aber nur für eine nichtselbstständiger Beschäftigung und damit auch nicht für unseren selbständigen Beispielrentner.
Nach bisherigem Steuerrecht sind die gesamten 2.500 Euro Gewinn aus selbstständiger Arbeit voll zu versteuern. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen würde dann 45.600 Euro betragen. Bei gleichem Steuersatz ergäbe sich daraus eine Steuerlast von 9.120 Euro jährlich.

Beispiel Rentner Mustermann mit 2000 Euro Hinzuverdienst

Herr Mustermann bezieht eine monatliche Altersrente von 1.800 Euro brutto und ist weiterhin berufstätig. Aus seiner Teilzeittätigkeit erhält er ein Bruttoeinkommen von 2.000 Euro. Dieses Einkommen unterliegt den regulären Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich auf rund 22,55 Prozent und verteilt sich auf die Rentenversicherung (9,3 %), die Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag (8,9 %), die Pflegeversicherung (3,05 %) sowie die Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Damit ergibt sich eine Gesamtbelastung von etwa 451 Euro im Monat. Nach Abzug dieser Beiträge verbleiben Herrn Mustermann aus seiner Erwerbstätigkeit 1.549 Euro netto.

Die Aktivrente gewährt einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das bedeutet, dass Herr Mustermann auf seinen Hinzuverdienst keine Einkommensteuer zahlen muss. Steuerlich relevant bleibt damit allein die Altersrente von 1.800 Euro brutto. Ohne die Aktivrente müsste er hingegen sein gesamtes Einkommen von 3.800 Euro versteuern.

In der Praxis führt dies zu einer erheblichen Entlastung. Herr Mustermann verfügt wirtschaftlich über ein Gesamteinkommen von rund 3.349 Euro netto pro Monat, wobei nur die Rentenzahlung steuerlich belastet wird. Das Modell verdeutlicht, dass die Aktivrente finanzielle Anreize schafft, über den Renteneintritt hinaus erwerbstätig zu bleiben, gleichzeitig aber die Pflicht zur Zahlung von Sozialbeiträgen bestehen bleibt.

Literatur

Sondierungspapier SPD