China gehört zu den größten Wirtschaftsmärkten der Welt und verfügt über ein komplexes Steuersystem. Ein zentrales Element ist die Mehrwertsteuer (MwSt.), die Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen betrifft. Seit ihrer Einführung hat die Umsatzsteuer in China zahlreiche Änderungen erfahren. Sie spielt heute eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung des Staates. Unternehmen, die in China tätig sind, müssen sich mit den geltenden Vorschriften vertraut machen, um steuerliche Risiken zu vermeiden und ihre steuerliche Belastung zu optimieren. Mit unserem MwSt Rechner für China können brutto netto Beträge sofort online und kostenlos berechnet werden.
In China gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: 13 % für die meisten Waren und Importprodukte, 9 % für Transport, Bauwesen und Agrarprodukte, sowie 6 % für Finanz-, Beratungs- und IT-Dienstleistungen. Kleine Unternehmen zahlen einen pauschalen Satz von 3 %, während Exporte unter bestimmten Bedingungen einer Nullsteuerregelung unterliegen.
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Die chinesische Mehrwertsteuer basiert auf einem Vorsteuerabzugsmodell, das der europäischen Umsatzsteuer ähnelt. Unternehmen müssen die Steuer auf ihre Verkäufe berechnen, können jedoch gleichzeitig die auf betriebliche Ausgaben gezahlte Steuer abziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Steuerlast letztlich beim Endverbraucher liegt.
In China unterliegen nicht nur Waren, sondern auch viele Dienstleistungen der Mehrwertsteuer. Im Gegensatz zu früheren Steuermodellen, bei denen Dienstleistungen einer separaten Geschäftssteuer unterlagen, wurde 2016 das System modernisiert und vereinheitlicht. Seither unterliegen nahezu alle Geschäftsaktivitäten der Umsatzsteuer.
Inhalt
- 1 Welche Mehrwertsteuersätze gelten in China?
- 2 MwSt Rechner für China Funktion
- 3 Steuerbefreiungen und Umsatzsteuer für Exporte und Importe
- 4 Vorsteuerabzug und Steuerpflicht für Unternehmen
- 5 Digitale Steuerverwaltung: Einführung von E-Fapiao
- 6 Geplante Änderungen und Steuerpolitik
- 7 Relevanz der Mehrwertsteuer für Investoren und Unternehmen
- 8 Entwicklung der Umsatzsteuer-Sätze in China
- 9 Weitere Rechner
Welche Mehrwertsteuersätze gelten in China?
Die Mehrwertsteuer in China unterscheidet sich je nach Art der Leistung oder Ware. Aktuell sind folgende Sätze festgelegt:
9 % (Ermäßigter Satz) – Er wird auf bestimmte Dienstleistungen angewandt, darunter Transport, Postdienste, Bauwesen und landwirtschaftliche Produkte.
6 % (Dienstleistungssektor) – Finanz-, Beratungs- und IT-Dienstleistungen unterliegen diesem niedrigeren Steuersatz.
3 % (Sondersatz für Kleinunternehmen) – Kleine Unternehmen mit niedrigem Jahresumsatz zahlen einen pauschalen Steuersatz und dürfen keine Vorsteuer geltend machen.
MwSt Rechner für China Funktion
Der Mehrwertsteuer-Rechner für China ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Berechnung der Steuerbeträge für verschiedene Umsatzsteuersätze. Nutzer können entweder den Netto-Betrag, die Mehrwertsteuer oder den Brutto-Betrag eingeben, woraufhin die fehlenden Werte automatisch berechnet werden. Zur Auswahl stehen die in China gültigen Steuersätze von 13 %, 9 %, 6 % und 3 %, die je nach Art der Ware oder Dienstleistung variieren.
Beispiele
Hier sind zwei Beispiele für die Mehrwertsteuer-Berechnung in China anhand typisch chinesischer Produkte:
Beispiel 1: Grüner Tee (Longjing-Tee) – 9 % Mehrwertsteuer
Ein Händler verkauft 100 kg Longjing-Tee für einen Netto-Preis von 10.000 CNY.
Die Mehrwertsteuer von 9 % wird wie folgt berechnet:
Mehrwertsteuer: 10.000 CNY × 9 % = 900 CNY
Brutto-Preis: 10.000 CNY + 900 CNY = 10.900 CNY
Beispiel 2: Chinesisches Porzellan – 13 % Mehrwertsteuer
Ein Unternehmen importiert chinesisches Porzellan im Wert von 50.000 CNY (Netto).
Die Mehrwertsteuer von 13 % wird folgendermaßen berechnet:
Mehrwertsteuer: 50.000 CNY × 13 % = 6.500 CNY
Brutto-Preis: 50.000 CNY + 6.500 CNY = 56.500 CNY
Diese Berechnungen zeigen, wie unterschiedlich die Steuer je nach Produktkategorie in China ausfällt.
Steuerbefreiungen und Umsatzsteuer für Exporte und Importe
Zusätzlich gibt es Steuerbefreiungen und einen Nullsteuersatz, der insbesondere für Exporte angewandt wird. In vielen Fällen können Unternehmen eine Erstattung der gezahlten Vorsteuer beantragen, wenn sie Waren ins Ausland verkaufen.
China fördert den Export durch verschiedene steuerliche Erleichterungen. Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern, unterliegen zwar der Mehrwertsteuer, können sich diese jedoch in vielen Fällen vollständig zurückerstatten lassen. Der Erstattungssatz variiert je nach Produkt und liegt zwischen 0 % und 13 %. Hier können weitere Beträge in Prozent online umgerechnet werden.
Auf der anderen Seite müssen Unternehmen, die Waren nach China importieren, neben Zöllen auch die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Diese wird nach denselben Sätzen wie die reguläre Mehrwertsteuer berechnet und erhöht die Importkosten erheblich.
Vorsteuerabzug und Steuerpflicht für Unternehmen
Unternehmen, die als allgemeine Steuerzahler registriert sind, dürfen die auf betriebliche Einkäufe gezahlte Umsatzsteuer mit der auf ihre Verkäufe erhobenen Steuer verrechnen. Dies reduziert die Steuerlast erheblich.
Im Gegensatz dazu haben kleine Unternehmen, die unter den pauschalen Mehrwertsteuersatz von 3 % fallen, kein Recht auf Vorsteuerabzug. Diese Regelung vereinfacht zwar die Steuerverwaltung, kann aber für Unternehmen mit hohen Einkaufskosten nachteilig sein.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Steuerpflicht für ausländische Unternehmen. Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an chinesische Kunden verkauft, kann verpflichtet sein, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und Steuern in China abzuführen. Diese Regelung betrifft insbesondere internationale E-Commerce-Plattformen, Streaming-Dienste und Softwareanbieter.
Digitale Steuerverwaltung: Einführung von E-Fapiao
Die digitale Steuerverwaltung in China hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, insbesondere durch die Einführung von E-Fapiao (电子发票), also elektronischen Rechnungen (E-Fapiao Infos hier). Das Ziel dieser Reform ist die Vereinfachung der Steuerverwaltung, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und eine effizientere Überwachung von Geschäftsaktivitäten.
E-Fapiao ist eine elektronische Mehrwertsteuerrechnung, die vollständig digital erstellt, übermittelt und archiviert wird. Sie ersetzt die bisherigen Papier-Fapiao, die in China als offizielle Rechnungen für steuerliche und buchhalterische Zwecke genutzt wurden. Die elektronische Version wird direkt über das chinesische Steuerportal (Golden Tax System) ausgestellt und ist in einer zentralen Datenbank gespeichert.
Vorteile
Automatisierung und Effizienz: Unternehmen müssen keine physischen Rechnungen mehr ausstellen oder verwalten.
Bessere Steuerkontrolle: Alle Rechnungen sind direkt bei der Steuerbehörde registriert, wodurch Manipulationen erschwert werden.
Kosteneinsparung: Weniger Papierverbrauch, weniger Verwaltungsaufwand und schnellere Verarbeitung.
Einfache Nachverfolgung: Unternehmen und Behörden können Rechnungen in Echtzeit einsehen und prüfen.
Wer ist betroffen?
Seit 2021 sind alle Unternehmen in China dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Besonders für ausländische Unternehmen oder digitale Dienstleister bedeutet dies, dass sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen, um steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.
Die Einführung von E-Fapiao ist Teil eines größeren Trends zur Digitalisierung des chinesischen Steuerwesens, das zunehmend auf automatische Steuerabrechnungen und KI-gestützte Steuerprüfungen setzt.
Geplante Änderungen und Steuerpolitik
Die chinesische Regierung passt die Mehrwertsteuer regelmäßig an, um die wirtschaftliche Entwicklung zu steuern. In den letzten Jahren wurden die Steuersätze schrittweise gesenkt, um Unternehmen zu entlasten und den Binnenmarkt zu stärken.
Ein zentrales Thema ist die mögliche weitere Reduzierung der Umsatzsteuer, um Konsum und Investitionen anzukurbeln. Gleichzeitig arbeitet die Steuerbehörde an einer noch strengeren Überwachung und Automatisierung der Steuererhebung. Unternehmen sollten daher regelmäßig die aktuellen steuerlichen Entwicklungen verfolgen, um sich rechtzeitig an neue Regelungen anzupassen.
Relevanz der Mehrwertsteuer für Investoren und Unternehmen
China ist ein wichtiger Standort für internationale Investoren und Unternehmen. Die Mehrwertsteuer spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie sich direkt auf Kosten, Preise und Geschäftsstrategien auswirkt. Unternehmen, die in China tätig sind, müssen nicht nur die aktuellen Mehrwertsteuersätze berücksichtigen, sondern auch deren Auswirkungen auf Importe, Exporte und Dienstleistungen analysieren.
Besonders für Exporteure sind die Möglichkeiten zur MwSt.-Erstattung ein zentraler Faktor, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wer Waren importiert oder Dienstleistungen im Land anbietet, sollte die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Steuerpflichten für digitale Leistungen genau prüfen.
Das chinesische Mehrwertsteuersystem ist vielschichtig und regelmäßig im Wandel. Die Steuersätze variieren je nach Branche und Produkt, was eine sorgfältige steuerliche Planung erfordert. Unternehmen profitieren von Vorsteuerabzügen und Erstattungsmöglichkeiten, müssen aber auch die Bürokratie und digitale Steueranforderungen beachten.
Durch die fortschreitende Modernisierung und Digitalisierung wird das Steuersystem effizienter, stellt Unternehmen jedoch auch vor neue Herausforderungen. Wer in China wirtschaftlich aktiv ist, sollte sich kontinuierlich über aktuelle Steuerentwicklungen informieren und eine kluge Steuerstrategie entwickeln, um Vorteile zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Entwicklung der Umsatzsteuer-Sätze in China
Die Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in China zeigt eine schrittweise Anpassung des Steuersystems an wirtschaftliche und politische Veränderungen (Tabelle 1). Seit der Einführung der Umsatzsteuer 1992 mit einem niedrigen Normaltarif von 5 % wurde der Satz kontinuierlich erhöht, um die staatlichen Einnahmen zu steigern und das Steuersystem effizienter zu gestalten.
Tabelel 1: Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in China von 1992 – 2025. Quelle: mof.gov.cy
Zeitraum | Normaltarif | Ermäßigter Tarif 1 | Ermäßigter Tarif |
1.07.1992 – 30.09.1993 | 5% | ||
01.10.1993 – 30.06.2000 | 8% | ||
01.07.2000 – 30.06.2002 | 10% | 5% | |
01.07.2002 – 31.12.2002 | 13% | 5% | |
01.01.2003 – 31.07.2005 | 15% | 5% | |
01.08.2005 – 29.02.2012 | 15% | 5% | 8% |
01.03.2012 – 13.01.2013 | 17% | 5% | 8% |
14.01.2013 – 12.01.2014 | 18% | 5% | 8% |
ab 13.01.2014 | 19% | 5% | 9% |
1993 erfolgte die erste Anhebung auf 8 %, bevor der Satz im Jahr 2000 auf 10 % stieg und gleichzeitig eine ermäßigte Steuer von 5 % eingeführt wurde. Bereits zwei Jahre später wurde der Normaltarif auf 13 % angehoben, was auf wirtschaftliches Wachstum und eine stärkere Steuerharmonisierung zurückzuführen war.
Von 2003 bis 2005 erfolgte ein weiterer Anstieg auf 15 %, und es wurde ein zweiter ermäßigter Tarif eingeführt. Dieser wurde 2005 auf 8 % festgelegt. In den folgenden Jahren blieb der Normaltarif konstant, bis er 2012 auf 17 % und 2013 auf 18 % erhöht wurde.
Mit der Reform von 2014 wurde der Normalsatz auf 19 % angehoben und der zweite ermäßigte Tarif von 8 % auf 9 % angepasst. Diese Entwicklung zeigt Chinas Bemühungen, das Steuersystem international wettbewerbsfähig zu machen und eine stabile Einnahmequelle für den Staat zu sichern