MwSt auf Gas InformationsseiteIm Winter soll die Heizung funktionieren! In 2023 wurden rund 48% der Wohnungen in Deutschland mit Gas beheizt. Das Heizmittel ist beliebt und stand bisher immer zuverlässig zur Verfügung. Auch wenn der Gaspreis durch den Ukraine- Krieg in 2022 durch die Decke ging. Für den Verbraucher fällt als Endverbrauchssteuer leider auch auf Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme an (s. Bundesnetzagentur). In den letzten Jahren gab es zweimal eine Absenkung von dem regulären MwSt-Satz von 19%: einaml auf 16% und zuletzt von 01.10.2022 – 31.03.2024 auf 7%. Seither, also auch in 2025, gilt für die MwSt auf Gas und Fernwärme wieder 19%. Ob die neue Bundesregierung die Besteuerung von für Energien ändert ist aktuell nicht absehbar. Die temporäre Absenkung auf 7 % galt nicht nur für Gas, sondern auch für Fernwärme – da beide als primäre Heizformen in deutschen Haushalten verbreitet sind. Gesetzlich verankert wurde diese Regelung im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen und Fernwärme“, das im Herbst 2022 verabschiedet wurde.

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Faktenbox

Aktueller MwSt-Satz auf Gas und Fernwärme 2025 = 19%

 

 

Historische Entwicklung der Mehrwertsteuer auf Gas in Deutschland

Die Mehrwertsteuer auf Gas in Deutschland hat sich seit ihrer Einführung mehrfach verändert (Abbildung 1 und Tabelle 1). Vor 1968 existierte noch keine Umsatzsteuer in der heutigen Form. Erst mit der Einführung des Mehrwertsteuersystems im Jahr 1968 wurde auch Gas besteuert. Zu Beginn lag der Steuersatz bei 10 %, ein damals üblicher Wert für zahlreiche Güter und Dienstleistungen.

Grafik zur Entwicklung des Mehrwertsteuer-Satzes in Deutschland 1968 -2025

Abbildung 1: Entwicklung des Mehrwertsteuer-Satzes in Deutschland 1968 -2025

Hier können Sie Prozent berechnen

Daten und Details

Tabelle 1: Entwicklung der Mehrwertsteuer auf Gas in Deutschland seit 1968

Zeitraum MwSt-Satz Bemerkung
Vor 1968 Vor Einführung der Umsatzsteuer in Deutschland
1968 – 1977 10% Einführung der Mehrwertsteuer, erste Regelung für sämtliche Güter
1978 – 1982 13% Anhebung des Normalsatzes infolge wirtschaftlicher Entwicklungen
1983 – 1997 16% Weitere Anpassung vor der Wiedervereinigung Deutschlands
1998 – 30. Juni 2020 19% Standardrate nach Einführung der EU-Mehrwertsteuersystematik
01.07.2020 – 31.12.2020 16% Temporäre Senkung während der Corona-Pandemie
01.01.2021 – 30.09.2022 19% Rückkehr zur Standardregelung nach der Pandemie
01.10.2022 – 31.03.2024 7% Reduzierung als Maßnahme in der Energiekrise zur Verbraucherentlastung
Ab 01.04.2024 19% Wiedereinführung des regulären Mehrwertsteuersatzes

Im Jahr 1978 erfolgte die erste größere Anpassung. Der Steuersatz wurde auf 13 % angehoben. Diese Erhöhung war Teil einer wirtschaftspolitischen Maßnahme, um steigende Staatsausgaben zu finanzieren. In den 1980er Jahren folgte eine weitere Erhöhung: Ab 1983 galt ein Satz von 16 %, der für fast 15 Jahre unverändert blieb.

Mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Einführung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuersystems wurde der Steuersatz für Gas 1998 auf 19 % angehoben. Dies war die bislang letzte dauerhafte Erhöhung im Normalsteuersatz für Gas.

Eine befristete Senkung erfolgte während der Corona-Pandemie. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde die Mehrwertsteuer auf Gas kurzfristig auf 16 % gesenkt, um Verbraucher zu entlasten. Anschließend kehrte der Steuersatz zum 1. Januar 2021 wieder auf 19 % zurück. Diese Entwicklung zeigt, dass steuerliche Anpassungen oft auf wirtschaftliche und politische Veränderungen reagieren. Besonders in Krisenzeiten werden temporäre Senkungen eingesetzt, um Bürger und Unternehmen finanziell zu entlasten.

Mehrwertsteuer auf Gas: Historische Entwicklung in Deutschland

In Deutschland unterliegen Gas und Fernwärme der Mehrwertsteuer, die über die Jahre mehrfach angepasst wurde. Ursprünglich galt für beide Energieträger der reguläre Steuersatz, der in vielen Wirtschaftsbereichen Anwendung findet. Erst in jüngerer Vergangenheit kam es zu bedeutenden Änderungen.

Seit vielen Jahren betrug die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme 19 %. Im Jahr 2020, während der Corona-Pandemie, senkte die Bundesregierung die Steuersätze vorübergehend. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 galt für alle Waren und Dienstleistungen ein reduzierter Satz. In dieser Zeit wurde die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 % auf 16 % gesenkt. Allerdings war diese Maßnahme nur kurzfristig und wurde nach sechs Monaten wieder zurückgenommen.

Eine wesentlich bedeutendere Anpassung erfolgte im Jahr 2022. Aufgrund der Energiekrise und stark steigender Preise senkte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme erneut. Ab dem 1. Oktober 2022 galt für beide Energieträger ein reduzierter Steuersatz von 7 %. Diese Maßnahme war zunächst bis zum 31. März 2024 befristet, um Verbraucher zu entlasten.

Mit dem Auslaufen der Sonderregelung kehrte die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme am 1. April 2024 wieder auf den regulären Satz von 19 % zurück. Damit endete eine Phase steuerlicher Entlastung, die über anderthalb Jahre Bestand hatte.

Diese Entwicklung zeigt, dass politische Entscheidungen und wirtschaftliche Krisen erheblichen Einfluss auf Steuerregelungen haben. Ob in Zukunft erneut Anpassungen folgen, hängt von der wirtschaftlichen Lage und den Energiepreisen ab.

Fernwärme

Seit Herbst 2022 zahlten viele Haushalte in Deutschland weniger für ihre Heizkosten. Hintergrund war eine zeitlich begrenzte steuerliche Entlastung im Energiesektor. Die Mehrwertsteuer auf Fernwärme wurde ab dem 1. Oktober 2022 von 19 % auf nur 7 % gesenkt (Abbildung 2).

So hat sich der MwSt-Satz auf Fernwärme entwickelt

Abbildung 2: Veränderung des MwSt-Satzes auf Fernwärme

Diese Maßnahme war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Ziel war es, die finanziellen Belastungen durch stark gestiegene Energiepreise abzufedern. Die Absenkung galt befristet bis zum 31. März 2024. Danach wird wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % fällig. Haushalte, die mit Fernwärme heizen, müssen sich also ab April 2024 auf höhere Endpreise einstellen. Besonders in urbanen Gebieten spielt Fernwärme eine wichtige Rolle – dort ist der Effekt der Steuererhöhung direkt spürbar.