Grunderwerbsteuer in Nordrhein-WestfalenIn Nordrhein-Westfalen müssen Käufer beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen eine Grunderwerbsteuer 2025 in Höhe von 6,5 % zahlen. Dieser Satz gilt seit dem 1. Januar 2015 und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Die Steuer wird unabhängig davon fällig, ob es sich um eine Neubau- oder Bestandsimmobilie handelt. Maßgeblich ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, in der Regel durch Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags. Das bedeutet: Sobald ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt, ist die Steuer abzuführen. Die Höhe kann mit unserem Grunderwerbsteuer NRW Rechner hier online und kostenlos berechnet werden. Befreiungen oder Ausnahmen von der Steuerpflicht sind selten. Für 2026 sind keine Änderungen beim GrESt-Satz zu erwarten.

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer um eine einmalige Transaktionssteuer, die beim Kaufvorgang erhoben wird. Besonders bei hohen Kaufpreisen macht die Grunderwerbsteuer einen erheblichen Kostenfaktor aus, den Käufer bei ihrer Finanzierung unbedingt einplanen sollten. Es gibt keine einheitliche Grunderwerbsteuer in Deutschland, da die Bundesländer den Steuersatz individuell festlegen dürfen. Nordrhein-Westfalen hat sich für einen vergleichsweise hohen Satz entschieden. In einigen anderen Bundesländern liegt der Satz nur bei 3,5 % bis 6 %. Reformpläne zur Senkung der Steuer oder Einführung von Freibeträgen für Eigennutzer wurden in NRW bisher nicht umgesetzt. Wer eine Immobilie kauft, muss die Steuer daher in voller Höhe einplanen.

GrESt in NRW berechnen

Der GrESt-Rechner für Nordrhein-Westfalen hilft dabei, die beim Immobilienkauf anfallende Steuer schnell und zuverlässig zu berechnen. Nutzer geben einfach den gewünschten Kaufpreis in das vorgesehene Feld ein und klicken auf „Berechnen“. Der Rechner zeigt dann automatisch den eingegebenen Kaufpreis, den aktuell gültigen Steuersatz von 6,5 % sowie die daraus resultierende Grunderwerbsteuer und die Gesamtsumme inklusive Steuer an. Die Berechnung erfolgt direkt im Browser, ohne Wartezeit oder zusätzliche Eingaben. So lassen sich die zusätzlichen Kaufnebenkosten bereits vor Vertragsabschluss realistisch einschätzen.

Grunderwerbsteuer NRW berechnen

 

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 22.750 Euro. Die Gesamtsumme inklusive Steuer liegt bei 372.750 Euro. Bei einem Kaufpreis von 680.000 Euro ergibt sich eine Steuerlast von 44.200 Euro – die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 724.200 Euro.

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Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Klassischerweise geschieht dies durch einen notariellen Kaufvertrag, etwa beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Die Steuerpflicht entsteht aber nicht erst bei der Eintragung im Grundbuch, sondern bereits mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Neben Kaufverträgen zählen auch andere Vorgänge zu den steuerpflichtigen Erwerbsvorgängen, zum Beispiel ein Grundstückstausch oder der Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Nicht alle Eigentumsübertragungen unterliegen jedoch der Grunderwerbsteuer.

Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen. So sind beispielsweise Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich nicht steuerpflichtig, da sie der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen. Auch Übertragungen zwischen Ehegatten oder unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Familie sind steuerfrei. Entscheidend ist immer der rechtliche Vorgang und nicht der tatsächliche Besitzwechsel. Sobald das Finanzamt vom Notar über den Eigentumsübergang informiert wird, stellt es einen Grunderwerbsteuerbescheid aus. Erst wenn die Steuer gezahlt wurde, erhält der Käufer die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung ins Grundbuch notwendig ist.

GrESt-Einnahmen in NRW 2025

In der Tabelle 1 sind die Einnahmen durch die Steuer auf Immobilienerwerb für 2025 angegeben. Im Januar 2025 konnten die Finanzämter in NRW 33.061 Mio. Euro durch Steuern bei Grunderwerbstransaktionen einnehmen. Das waren 41,5% mehr als im Vorjahresmonat. Im Februar 2025 beliefen sich die Erlöse auf 271.220 Mio. Euro, was ein Zuwachs gegenüber Februar 2024 um 8,6% entsprach.

Tabelle 1: Grunderwerbsteuer Einnahmen 2025 in Nordrhein-Westfalen. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Monat GrESt Einnahmen [Mio. €] Differenz gegenüber 2024 [%]
Januar 2025 333.061 41,5%
Februar 2025 271.220 8,6%

Wie wird die Grunderwerbsteuer in NRW berechnet?

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in NRW ist grundsätzlich unkompliziert, da sie prozentual auf den Kaufpreis angewendet wird. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz 6,5 %. Das bedeutet: Wer eine Immobilie für 400.000 € kauft, zahlt 26.000 € Grunderwerbsteuer. Maßgeblich ist in der Regel der vertraglich vereinbarte Kaufpreis. Werden zusätzliche Leistungen wie mitverkauftes Inventar (z. B. Küche, Möbel oder Sauna) im Vertrag separat ausgewiesen, können diese vom steuerpflichtigen Betrag abgezogen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Werte realistisch und nachvollziehbar sind. Überhöhte oder fingierte Abzüge können vom Finanzamt beanstandet werden. Auch bei der Übernahme von Belastungen, wie z. B. Hypotheken oder Erschließungskosten, kann der steuerpflichtige Kaufpreis steigen. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang übersehen, dass auch damit die Steuerlast wächst. Bei Erbbaurechten oder Bauträgerverträgen gelten teilweise besondere Bewertungsregeln. Es ist daher ratsam, den steuerpflichtigen Wert im Vorfeld durch den Notar oder Steuerberater prüfen zu lassen. Ein Grunderwerbsteuerrechner kann zur Orientierung dienen, ersetzt aber keine fundierte Beratung bei komplexen Verträgen. Letztlich stellt das zuständige Finanzamt auf Basis des gemeldeten Kaufvertrags einen verbindlichen Steuerbescheid aus.

Zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen

Die Grunderwerbsteuer wird in Nordrhein-Westfalen durch die örtlich zuständigen Finanzämter erhoben. Sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde, übermittelt der Notar diesen automatisch an das zuständige Finanzamt. Dieses prüft den Vertrag und erlässt anschließend einen Steuerbescheid über die zu zahlende Grunderwerbsteuer. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das gekaufte Grundstück oder die Immobilie befindet. Der Bescheid enthält die genaue Steuerhöhe sowie eine Zahlungsfrist. Wird die Steuer nicht fristgerecht gezahlt, kann das Finanzamt Säumniszuschläge erheben und weitere Schritte einleiten. Besonders wichtig: Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ohne sie wird der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen. Die Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt meist schriftlich, bei Rückfragen kann aber auch telefonisch oder online Kontakt aufgenommen werden. In komplexeren Fällen empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Notar oder einem Steuerberater, um die steuerlichen Folgen genau zu klären. Die Finanzämter in NRW arbeiten eng mit Notariaten und Grundbuchämtern zusammen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.