Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in NRWIn Nordrhein-Westfalen müssen Käufer 2026 beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 % zahlen. Diese Rate gilt seit dem 1. Januar 2015 und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Die Steuer wird unabhängig davon fällig, ob es sich um eine Neubau- oder Bestandsimmobilie handelt. Maßgeblich ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, in der Regel durch Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags. Das bedeutet: Sobald ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt, ist die Steuer abzuführen, egal ob in Köln oder Düsseldorf. Die Höhe kann mit unserem Grunderwerbsteuer NRW Rechner hier online und kostenlos berechnet werden. Befreiungen oder Ausnahmen von der Steuerpflicht sind selten. Für 2027 sind keine Änderungen beim GrESt-Satz zu erwarten, damit wird der Prozentsatz voraussichtlich bei 6,5% bleiben.

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer um eine einmalige Transaktionssteuer, die beim Kaufvorgang erhoben wird. Besonders bei hohen Kaufpreisen macht die Grunderwerbsteuer einen erheblichen Kostenfaktor aus, den Käufer bei ihrer Finanzierung unbedingt einplanen sollten. Es gibt keine einheitliche Grunderwerbsteuer in Deutschland, da die Bundesländer den Steuersatz individuell festlegen dürfen. Nordrhein-Westfalen hat sich für einen vergleichsweise hohen Satz entschieden. Reformpläne zur Senkung der Steuer oder Einführung von Freibeträgen für Eigennutzer wurden in NRW bisher nicht umgesetzt. Wer eine Immobilie kauft, muss die Steuer daher in voller Höhe einplanen.

Grunderwerbsteuer in NRW berechnen

Der GrESt-Rechner für Nordrhein-Westfalen hilft dabei, die beim Immobilienkauf anfallende Steuer schnell und zuverlässig zu berechnen. Nutzer geben einfach den gewünschten Kaufpreis in das vorgesehene Feld ein und klicken auf „Berechnen“. Der Rechner zeigt dann automatisch den eingegebenen Kaufpreis, den aktuell gültigen Steuersatz von 6,5 % sowie die daraus resultierende Grunderwerbsteuer und die Gesamtsumme inklusive Steuer an. Die Berechnung erfolgt direkt im Browser, ohne Wartezeit oder zusätzliche Eingaben. So lassen sich die zusätzlichen Kaufnebenkosten bereits vor Vertragsabschluss realistisch einschätzen.

Grunderwerbsteuer NRW berechnen

 

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 22.750 Euro. Die Gesamtsumme inklusive Steuer liegt bei 372.750 Euro. Bei einem Kaufpreis von 680.000 Euro ergibt sich eine Steuerlast von 44.200 Euro – die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 724.200 Euro.

Empfehlung: Prozent Rechner online

Wann wird die GrESt fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird immer dann in NRW fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Klassischerweise geschieht dies durch einen notariellen Kaufvertrag, etwa beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Die Steuerpflicht entsteht aber nicht erst bei der Eintragung im Grundbuch, sondern bereits mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Neben Kaufverträgen zählen auch andere Vorgänge zu den steuerpflichtigen Erwerbsvorgängen, zum Beispiel ein Grundstückstausch oder der Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Nicht alle Eigentumsübertragungen unterliegen jedoch der Grunderwerbsteuer.

Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen. So sind beispielsweise Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich nicht steuerpflichtig, da sie der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen. Auch Übertragungen zwischen Ehegatten oder unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Familie sind steuerfrei. Entscheidend ist immer der rechtliche Vorgang und nicht der tatsächliche Besitzwechsel. Sobald das Finanzamt vom Notar über den Eigentumsübergang informiert wird, stellt es einen Grunderwerbsteuerbescheid aus. Erst wenn die Steuer gezahlt wurde, erhält der Käufer die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung ins Grundbuch notwendig ist.

Wie wird die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen berechnet?

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer in NRW ist grundsätzlich unkompliziert, da sie prozentual auf den Kaufpreis angewendet wird. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz 6,5 %. Das bedeutet: Wer eine Immobilie für 400.000 € kauft, zahlt 26.000 € Grunderwerbsteuer. Maßgeblich ist in der Regel der vertraglich vereinbarte Kaufpreis. Werden zusätzliche Leistungen wie mitverkauftes Inventar (z. B. Küche, Möbel oder Sauna) im Vertrag separat ausgewiesen, können diese vom steuerpflichtigen Betrag abgezogen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Werte realistisch und nachvollziehbar sind.

Überhöhte oder fingierte Abzüge können vom Finanzamt beanstandet werden. Auch bei der Übernahme von Belastungen, wie z. B. Hypotheken oder Erschließungskosten, kann der steuerpflichtige Kaufpreis steigen. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang übersehen, dass auch damit die Steuerlast wächst. Bei Erbbaurechten oder Bauträgerverträgen gelten teilweise besondere Bewertungsregeln. Es ist daher ratsam, den steuerpflichtigen Wert im Vorfeld durch den Notar oder Steuerberater prüfen zu lassen. Ein Grunderwerbsteuerrechner kann zur Orientierung dienen, ersetzt aber keine fundierte Beratung bei komplexen Verträgen. Letztlich stellt das zuständige Finanzamt auf Basis des gemeldeten Kaufvertrags einen verbindlichen Steuerbescheid aus.

Entwicklung der GtESt. seit 1950

Die Entwicklung des Grunderwerbsteuersatzes in Nordrhein-Westfalen seit 1950 zeigt eine deutliche Anpassung an die veränderten fiskalischen Rahmenbedingungen (Abbildung 1). Von 1950 bis 1982 blieb der Steuersatz beim Erwerb von Grundstücken in Nordrhein-Westfalen überaus konstant. Über mehr als drei Jahrzehnte führte jede Transaktion zu einer Belastung von 7 Prozent bezogen auf die Bemessungsgrundlage.

So haben sich die Grunderwerbsteuersätze in NRW seit 1950 entwickelt

Abbildung 1: Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze in Nordrhein-Westfalen seit 1990

Ab 1983 reduzierte sich der Satz abrupt auf 2 Prozent, wodurch sich die einmaligen Erwerbsnebenkosten deutlich verringerten und Finanzierungen spürbar leichter darstellbar wurden. Diese Phase historisch niedriger Prozentsätze dauerte bis einschließlich 1996 an, während sich die Immobilienpreise bereits langsam vom Niveau der siebziger Jahre entfernten. 1997 erhöhte der Gesetzgeber den Satz auf 3,5 Prozent und leitete damit eine neue Etappe ein, in der Steuerquote und Preisniveau gleichzeitig anzogen. Von 1997 bis 2010 blieb der Wert formal stabil, doch die absolute Steuerzahlung stieg weiter, weil die Kaufpreise vieler Objekte kräftig zulegten.

Mit der Föderalisierung der Steuersatzkompetenz nutzte Nordrhein-Westfalen seinen Spielraum sehr konsequent. Zum 1. Oktober 2011 erfolgte eine unterjährige Anhebung auf 5 Prozent, die unmittelbar in laufende Finanzierungsmodelle eingriff und zahlreiche bereits geplante Käufe verteuerte. Diese Datumswahl mitten im Jahr erzeugte einen klaren Stichtagseffekt, denn viele Verträge wurden bewusst noch vor dem neuen Satz beurkundet. In den Jahren 2012 bis 2014 blieb der erhöhte Wert bestehen und etablierte sich als neuer Standard für Immobilientransaktionen im Land.

Eine weitere Anpassung folgte zum 1. Januar 2015, als der Grunderwerbsteuersatz NRW auf 6,5 Prozent stieg und damit das heutige Höchstniveau erreichte. Seit 2015 zeigt die Tabelle keine weiteren Änderungen, sodass Investoren, Projektentwickler und Eigennutzer mit einem dauerhaft hohen, aber berechenbaren Satz planen. Die Zeitreihe macht deutlich, wie sich aus einem lange starren Bundessteuersatz ein aktiv genutztes Instrument der Landesfinanzpolitik entwickelt hat, das sowohl Haushaltsziele als auch Entwicklungen des Immobilienmarktes in Nordrhein-Westfalen spürbar beeinflusst.

Zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen

Die Grunderwerbsteuer wird in Nordrhein-Westfalen durch die örtlich zuständigen Finanzämter erhoben. Sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde, übermittelt der Notar diesen automatisch an das zuständige Finanzamt. Dieses prüft den Vertrag und erlässt anschließend einen Steuerbescheid über die zu zahlende Grunderwerbsteuer. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk sich das gekaufte Grundstück oder die Immobilie befindet. Der Bescheid enthält die genaue Steuerhöhe sowie eine Zahlungsfrist.

Wird die Steuer nicht fristgerecht gezahlt, kann das Finanzamt Säumniszuschläge erheben und weitere Schritte einleiten. Besonders wichtig: Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Ohne sie wird der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen. Die Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt meist schriftlich, bei Rückfragen kann aber auch telefonisch oder online Kontakt aufgenommen werden. In komplexeren Fällen empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Notar oder einem Steuerberater, um die steuerlichen Folgen genau zu klären. Die Finanzämter in NRW arbeiten eng mit Notariaten und Grundbuchämtern zusammen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Möglichkeiten der Befreiung

In Nordrhein-Westfalen liegt der reguläre Steuersatz für den Erwerb von Immobilien oder Grundstücken bei 6,5 Prozent des Kaufpreises. Allerdings kennt das deutsche Grunderwerbsteuergesetz auch in NRW bestimmte Befreiungstatbestände, die unter klar definierten Bedingungen zur Anwendung kommen können. Wer beispielsweise eine Immobilie innerhalb der engen Familie erwirbt, profitiert häufig von einer vollständigen Steuerbefreiung.

Diese Regelung gilt bei Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln – also innerhalb der sogenannten direkten Linie. Wird eine Immobilie beispielsweise von einem Vater auf seinen Sohn übertragen, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Diese Begünstigung greift allerdings nicht bei Verwandten der Seitenlinie wie Geschwistern oder Schwägern.

Auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind in NRW von der Steuer befreit, wenn sie einander Immobilien übertragen. Gleiches gilt für Vermögensregelungen nach einer Scheidung oder Trennung im Rahmen einer einvernehmlichen Aufteilung.

Bei Erbschaften entsteht keine Grunderwerbsteuerpflicht, da hier das Erbschaftsteuerrecht Anwendung findet. Ebenso sind Schenkungen unter Lebenden grunderwerbsteuerfrei, wenn es sich rechtlich tatsächlich um eine unentgeltliche Zuwendung handelt.

In bestimmten Fällen sind auch juristische Personen oder Unternehmen von der Steuerpflicht befreit. Dies betrifft etwa Umwandlungen, Einbringungen in Gesellschaften oder Fusionen, bei denen keine wirtschaftliche Mehrbelastung entsteht. Öffentliche Stellen wie Städte oder Landkreise können ebenfalls steuerfrei erwerben, wenn dies im Rahmen öffentlicher Aufgaben erfolgt.

Da die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung im Einzelfall komplex sein können, ist bei Immobilienübertragungen in NRW eine fachkundige Beratung stets empfehlenswert.

GrESt-Einnahmen in NRW 2025

In der Tabelle 1 sind die Einnahmen durch die Steuer auf Immobilienerwerb für 2025 angegeben. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen zeigten im Jahr 2025 bislang deutliche Schwankungen.

Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in NRW 2025

Abbildung 2: Steueraufkommen durch Grunderwerbsteuer in NRW 2025. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Im Januar erzielt das Land Nordrhein-Westfalen Einnahmen von 113,6 Mio. Euro. Im Februar sinkt der Wert auf 101,3 Mio. Euro, im März steigt er mit 103,9 Mio. Euro leicht an. Das erste Quartal zeigt somit Beträge zwischen rund 101 und 114 Mio. Euro, wobei der Januar den höchsten Monatswert dieses Abschnitts markiert.
Der April weist 111,6 Mio. Euro aus und liegt damit über den beiden Vormonaten, aber knapp unter dem Januar. Im Mai betragen die Einnahmen 97,5 Mio. Euro, im Juni 97,0 Mio. Euro. Beide Monate bilden den unteren Bereich der Reihe, weil sie als einzige unter 100 Mio. Euro liegen und damit das Niveau des zweiten Quartals senken.

Im Juli steigen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer auf 114,6 Mio. Euro. Nordrhein-Westfalen erreicht damit den bis dahin höchsten Wert des Jahres. Der August liegt mit 112,5 Mio. Euro nur geringfügig darunter, sodass die Sommermonate ein deutlich höheres Aufkommensniveau zeigen als Mai und Juni. Im September verzeichnet das Land 118,4 Mio. Euro und damit den Spitzenwert der vorliegenden Daten.

Im Oktober betragen die Steuereinnahmen 99,7 Mio. Euro und liegen wieder knapp unter der 100-Mio.-Marke. Im Vergleich mit den Vormonaten zeigen die Steuereinnahmen durch Grunderwerbsteuer in NRW 2025 damit ein wechselndes, aber insgesamt stabiles Bild im oberen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionenbereich. Aus der reinen Zahlenfolge lässt sich ablesen, dass einzelne Monate durch höhere oder niedrigere Einnahmen hervorstechen, während das Gesamtjahr von relativ engen Schwankungen geprägt bleibt.

Tabelle 1: Grunderwerbsteuer Einnahmen 2025 in Nordrhein-Westfalen. Quelle: bundesfinanzministerium.de

Monat 2025 GrESt Einnahmen [Mio. €]
Januar 333,1
Februar 271,2
März 286,0
April 290,1
Mai 306,3
Juni 263,8
Juli 315,8
August 322,8
September 326,3
Oktober 319,6

Quellen

NRW – Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Landesrecht). Konsolidierte Fassung mit 6,5 % ab 01.01.2015 und Hinweis auf frühere Fassung (5 % ab 2011).

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Über den Autor:
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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FAQ

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026 in NRW?

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz für Grundstücks- und Immobilienkäufe 2026 6,5 % des Kaufpreises.

Gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht?

Ja, bei Übertragungen unter Ehegatten, Eltern und Kindern sowie bei Erbschaften oder Schenkungen entfällt die Grunderwerbsteuer in NRW vollständig.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Steuer wird nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags festgesetzt und muss vor der Eintragung ins Grundbuch bezahlt werden.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

In der Regel ist der Käufer zahlungspflichtig. Vertraglich kann jedoch auch eine andere Aufteilung vereinbart werden.

Wie kann man die Steuerlast senken?

Durch den Abzug beweglicher Güter wie Einbauküchen oder Möbel im Kaufvertrag kann die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage reduziert werden.