Gasspeicherumlage 2025 - aktuelle TrendsDie Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die in Deutschland seit Oktober 2022 auf den Gasverbrauch erhoben und zum 1. Janaur 2026 abgeschafft wird. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Finanzierung des Füllens der deutschen Gasspeicher sicherzustellen, damit die Versorgung mit Erdgas auch in Krisensituationen und während der Heizperiode gewährleistet bleibt. Hintergrund der Einführung war die Versorgungskrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, wodurch sich die Energiemärkte weltweit erheblich angespannt hatten. Über die Umlage werden die Kosten, die beim Einkauf von Gas für die Auffüllung der Speicher entstehen, auf alle Gaskunden in Deutschland verteilt. Die Höhe der Umlage wird regelmäßig von der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH angepasst und beträgt ab Juli 2025 etwa 0,289 Cent je Kilowattstunde. Durch diese Umlage sollen Versorgungsengpässe vermieden und die Versorgungssicherheit für Haushalte und Industrie gewährleistet werden. Gleichzeitig ist sie ein Instrument, um den Gasmarkt auch bei Lieferausfällen oder extremen Preisschwankungen stabil zu halten.

Die Diskussion um die Finanzierung der Gasspeicherumlage hat in der aktuellen Haushaltsdebatte eine zentrale Rolle eingenommen.

Empfehlung: Gaspreis Prognose 2026, Strompreisentwicklung Prognose 2026

Aktuell: Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026

Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird eine zentrale Abgabe für Gaskunden, die seit 2022 zur Finanzierung der Speicherbefüllung diente, zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Zukünftig übernimmt der Bund die Kosten in Höhe von etwa 3,4 Milliarden Euro jährlich. Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds, wodurch private Haushalte und Unternehmen direkt entlastet werden. Für Verbraucher bedeutet dies eine Reduzierung des Gaspreises, die je nach Verbrauch zwischen 30 und 60 Euro pro Jahr betragen kann.

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, Energiekosten langfristig zu senken und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Die gespeicherten Gasmengen bleiben auch nach Abschaffung der Umlage ein zentrales Element der Versorgungssicherheit, insbesondere in Krisensituationen. Positive Nebeneffekte sind auch im Strommarkt möglich, da sich die Betriebskosten von Gaskraftwerken reduzieren könnten. Kritische Stimmen aus Umweltverbänden bemängeln jedoch, dass die Entlastung vor allem fossile Energieträger begünstige. Auch die Finanzierung über den Klimafonds steht in der Kritik, weil dadurch weniger Mittel für erneuerbare Energien zur Verfügung stehen könnten.

Aus Sicht der Industrieverbände wird der Schritt mehrheitlich begrüßt, da insbesondere energieintensive Unternehmen von der Senkung der Umlage profitieren. Offen bleibt, ob eine Wiedereinführung der Umlage bei veränderten Marktbedingungen künftig möglich ist. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt für die Energiepreisgestaltung und die Ausrichtung der Förderpolitik im deutschen Gasmarkt.

Auswirkungen für Verbraucher

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 sinken die Gaskosten für private Haushalte und Unternehmen unmittelbar. Die Umlage betrug zuletzt rund 0,289 Cent je Kilowattstunde (kWh). Für einen typischen Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh ergibt sich daraus eine jährliche Entlastung von etwa 43 Euro. Bei kleineren Haushalten mit 8.000 kWh Verbrauch liegt die Ersparnis bei rund 23 Euro pro Jahr, während größere Haushalte oder Mehrfamilienhäuser entsprechend stärker profitieren.

Auch Unternehmen, insbesondere aus dem Gewerbe und der Industrie, profitieren von der Entlastung, da die Gasspeicherumlage proportional zum Verbrauch berechnet wurde. Für energieintensive Betriebe mit einem Gasverbrauch von mehreren Millionen Kilowattstunden können die jährlichen Einsparungen in den vier- oder gar fünfstelligen Bereich gehen. Die tatsächliche Ersparnis hängt dabei immer vom individuellen Gasverbrauch ab.

Die Absenkung des Gaspreises kommt direkt auf den Rechnungen an, sofern die Versorger die Reduktion zeitnah weitergeben. Für Verbraucher bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung, die unabhängig von weiteren Marktpreisschwankungen zusätzlich zur allgemeinen Entwicklung der Energiepreise wirkt. Die Maßnahme federt vor allem in der Heizperiode die Energiekosten für Privathaushalte und Gewerbekunden ab und stärkt so die Kaufkraft in Zeiten erhöhter Lebenshaltungskosten.

Entwicklung der Gasspeicherumlage

Die Entwicklung der Gasspeicherumlage in Deutschland spiegelt die dynamische Lage am Energiemarkt seit Herbst 2022 wider Tabelle 1).

Tabelle 1: Entwicklung der Gasspeicherumlage 2022 – 2025. Quelle

Zeitraum Gasspeicherumlage (ct/kWh) Bemerkung
01.10.2022–31.12.2022 0,059 Einführung der Umlage
01.01.2023–31.03.2023 0,059 Keine Änderung zum Startwert
01.04.2023–30.06.2023 0,567 Deutliche Anhebung im Frühjahr 2023
01.07.2023–30.09.2023 0,145 Reduzierung im Sommer 2023
01.10.2023–31.12.2023 0,145 Wert bleibt konstant
01.01.2024–31.03.2024 0,186 Wieder leichter Anstieg
01.04.2024–30.06.2024 0,186 Keine Änderung
01.07.2024–30.09.2024 0,297 Erneuter Anstieg
01.10.2024–31.12.2024 0,297 Wert bleibt konstant
01.01.2025–30.06.2025 0,299 Leichte Anhebung zum Jahresbeginn 2025
ab 01.07.2025 0,289 Leichte Senkung laut aktueller Ankündigung

Ursprünglich lag die Umlage bei ihrer Einführung zum 1. Oktober 2022 bei nur 0,059 Cent je Kilowattstunde und blieb bis zum Frühjahr 2023 unverändert. Ab April 2023 erfolgte eine deutliche Anhebung auf 0,567 Cent, was die Belastung der Gaskunden spürbar erhöhte. Dieser markante Sprung verdeutlicht, wie angespannt die Situation auf den Gasmärkten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine war. Im Sommer 2023 wurde die Umlage zunächst auf 0,145 Cent gesenkt und blieb bis zum Jahresende konstant. Zum Jahresbeginn 2024 stieg sie erneut, diesmal auf 0,186 Cent, bevor sie im Juli 2024 abermals kräftig auf 0,297 Cent je Kilowattstunde erhöht wurde. Dieser Wert hielt bis Ende 2024 an.

Zum Jahresbeginn 2025 kam es zu einer leichten weiteren Anhebung auf 0,299 Cent. Ab Juli 2025 ist erstmals eine leichte Senkung auf 0,289 Cent angekündigt. Die häufigen Anpassungen zeigen, wie stark die Umlage von Marktpreisen, Speicherfüllständen und politischen Entscheidungen abhängt.

Prognose 2025, 2026 und 2030

Für die Gasspeicherumlage existieren derzeit keine offiziellen, verbindlichen Prognosen für die Jahre 2025 bis 2030. Die Umlage wird turnusmäßig jeweils für ein Quartal von der Trading Hub Europe (THE) auf Basis aktueller Kosten, Speicherfüllstände und Marktentwicklungen neu berechnet und veröffentlicht. Langfristige Vorhersagen sind daher grundsätzlich mit großer Unsicherheit verbunden, da die Höhe der Umlage stark von politischen, regulatorischen und marktbezogenen Faktoren abhängt.

Experteneinschätzungen und Szenarien (Stand Juni 2025):

Nach der jüngsten Senkung zum 1. Juli 2025 auf 0,289 ct/kWh gehen Beobachter davon aus, dass die Umlage ab 2026 entweder ganz entfällt oder auf einem sehr niedrigen Niveau verbleibt. Der Grund: Die Bundesregierung plant, die Kosten für das Füllen der Speicher ab 2025 dauerhaft aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu finanzieren, sodass die Umlage für Endverbraucher perspektivisch wegfallen könnte.

Sollten sich politische Rahmenbedingungen oder das Marktumfeld noch einmal deutlich ändern (zum Beispiel durch neue Krisen oder Preisschocks), könnten temporäre Wiedereinführungen nicht ausgeschlossen werden.

Energiewirtschaftliche Institute wie das EWI Köln oder das DIW Berlin rechnen mittelfristig mit einer deutlichen Entspannung am Speicher- und Gasmarkt, sofern keine neuen geopolitischen Krisen auftreten und die Umstellung auf alternative Energiequellen weiter voranschreitet.

Fazit: Für die Jahre 2026 bis 2030 ist es gut möglich, dass die Gasspeicherumlage für Verbraucher keine oder nur eine untergeordnete Rolle mehr spielt. Die Finanzierung dürfte dann aus Bundesmitteln erfolgen, wodurch die Umlage im Gaspreis absehbar entfällt. Prognosen für die konkrete Umlagehöhe ab 2026 existieren jedoch nicht, da sie politisch und regulatorisch von Jahr zu Jahr neu entschieden werden.

Laut Koalitionsvertrag wollen CDU/CSU und SPD die Gaspeicherumlage abschaffen

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht: „Die Gasspeicherumlage werden wir abschaffen.“

Im aktuellen politischen Diskurs – speziell nach der Bundestagswahl 2025 und dem neuen Regierungsbündnis aus CDU/CSU und SPD – gibt es klare Aussagen zur Gasspeicherumlage: Laut dem Koalitionsvertrag dieser Parteien soll die Gaspeicherumlage vollständig abgeschafft werden. Das Vorhaben folgt dem Ziel, Verbraucher und Unternehmen dauerhaft zu entlasten und die Finanzierung der Gasspeicher künftig aus dem Bundeshaushalt bzw. speziell aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sicherzustellen.

Im Wortlaut betonen CDU/CSU und SPD, dass die Umlage „unverzüglich“ entfallen soll. Die Kosten für die Gasspeicherbefüllung sollen künftig nicht mehr über eine Umlage auf die Gaspreise abgerechnet, sondern direkt aus öffentlichen Mitteln getragen werden. Damit greift die Koalition eine zentrale Forderung aus der Wirtschaft und von Verbraucherschützern auf.

Hintergrund ist die Kritik, dass die Umlage ursprünglich als Kriseninstrument eingeführt wurde, im Normalbetrieb jedoch eine unnötige Mehrbelastung darstellt. Mit der Abschaffung setzt die Bundesregierung das angekündigte Entlastungspaket um und folgt zudem der schon länger diskutierten Option, die Mittel aus dem KTF oder dem regulären Bundeshaushalt bereitzustellen. Damit dürfte die Umlage spätestens 2026 entfallen, falls nicht schon vorher per Gesetz umgesetzt.

Aktuelle Situation: Senkung der Gasspeicherumlage 2025

Nach dem aktuellen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 plant die Bundesregierung nun einen grundlegenden Kurswechsel. Ab dem kommenden Jahr sollen die Mittel für die Gasspeicherumlage nicht mehr aus den Gasrechnungen der Verbraucher, sondern aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stammen. Dieser Fonds, der ursprünglich geschaffen wurde, um die Finanzierung zentraler Maßnahmen der Energiewende zu sichern, sieht laut aktuellem Regierungsentwurf 3,4 Milliarden Euro für die Übernahme dieser Umlage vor. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Kostenbelastung für Verbraucher und energieintensive Industrieunternehmen spürbar zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhalten und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Transformation des Energiesystems zu stärken.

Die Bundesregierung rechtfertigt ihren Schritt mit dem Verweis auf die aktuellen Herausforderungen für Verbraucher und Industrie. Finanzminister Lindner betont, dass die Übernahme der Gasspeicherumlage durch den KTF die Energiepreise dämpfen und damit soziale Härten abfedern solle. Auch die Sicherung von Arbeitsplätzen in besonders energieintensiven Branchen stehe im Fokus. Im Sinne einer gesellschaftlichen Akzeptanz für den Umbau der Energieversorgung müsse der Staat flexibel auf Krisen reagieren können, so die Argumentation aus dem Finanzministerium.

Empfehlung: Gasnetzentgelte, MwSt auf Gas

Passus im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025

Hier der relevante Passus im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025:

„Durch eine Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) im § 2 des KTFG wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Kosten für die Sicherstellung der Gas-Versorgungssicherheit auch aus dem KTF finanziert und damit die Gasverbraucher entlastet werden können. Durch eine Ergänzung der Einnahmequellen des KTF in § 4  KTFG wird die rechtliche Grundlage für die Vereinnahmun der in Artikel143h Grundgesetz sowie im geplanten Errichtungsgesetz des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ vorgesehenen Zuführungen an den KTF geschaffen.“

Die Mittel für die Senkung sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds erfolgen

Dieser finanztechnische Kniff ist jedoch hoch umstritten. Der Klima- und Transformationsfonds wurde ursprünglich mit dem Ziel geschaffen, den ökologischen Wandel der deutschen Volkswirtschaft zu beschleunigen und zentrale Vorhaben der Energiewende zu finanzieren. Dazu zählen etwa Investitionsprogramme zur Gebäudesanierung, der Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung von Wasserstofftechnologien, die Modernisierung der Bahn und andere Infrastrukturmaßnahmen im Dienste des Klimaschutzes. Die Zweckbindung des KTF ist dabei gesetzlich verankert: Er soll als zentrales Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung und Modernisierung der Wirtschaft dienen.

Kritik

Diese Umwidmung der Finanzierungsquelle stößt jedoch auf breite Kritik aus unterschiedlichen Lagern. Umweltverbände, energiepolitische Thinktanks und Vertreter der Wirtschaft warnen übereinstimmend vor einer Verwässerung der ursprünglichen Zielsetzung des KTF. Ursprünglich wurde dieses Sondervermögen geschaffen, um Investitionen in nachhaltige Technologien, den Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung von Gebäuden sowie die Förderung innovativer Zukunftsprojekte – etwa im Bereich Wasserstofftechnologie oder Bahn-Infrastruktur – zu ermöglichen. Die Zweckbindung des KTF ist dabei nicht nur politisch, sondern auch rechtlich eindeutig verankert. Durch die geplante Finanzierung der Gasspeicherumlage drohen dringend benötigte Mittel für zentrale Transformationsvorhaben zu fehlen, was die Umsetzung der deutschen Klimaziele erheblich erschweren könnte.

Besonders deutlich äußern sich Umweltorganisationen wie der WWF, Agora Energiewende oder Germanwatch. Sie kritisieren, dass Mittel, die dem Klimaschutz und der Modernisierung der Volkswirtschaft dienen sollen, nun zur Subventionierung fossiler Energieträger eingesetzt werden. Aus ihrer Sicht wird damit ein Präzedenzfall geschaffen, der den Charakter des Fonds grundlegend verändert. Ein vom WWF beauftragtes Rechtsgutachten weist darauf hin, dass die dauerhafte Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem KTF gegen das im Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel der Klimaneutralität verstoßen könnte. Die Autoren sehen die Gefahr, dass die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik insgesamt leidet, wenn für kurzfristige Entlastungen zentrale Investitionen in die Zukunft aufs Spiel gesetzt werden.

Auch die Wirtschaft äußert sich zunehmend kritisch. Viele Experten betonen, dass der Transformationsprozess nur dann gelingen kann, wenn ausreichend Mittel für Innovationen und Infrastruktur bereitstehen. Sinkt die finanzielle Ausstattung des KTF, geraten Projekte wie die Förderung von Wärmepumpen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands oder der Ausbau moderner Netzinfrastrukturen unter Druck. Langfristig könnte dies nicht nur die Erreichung der Klimaziele gefährden, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland schwächen.

Fazit

Letztlich steht die deutsche Energie- und Klimapolitik vor einer entscheidenden Weichenstellung. Einerseits bietet die Übernahme der Gasspeicherumlage durch den KTF kurzfristige Entlastung für Millionen Gaskunden. Andererseits besteht die Gefahr, dass der Fonds seine Rolle als zentraler Hebel für die Transformation der Wirtschaft verliert. Die Kontroverse verdeutlicht, wie schwierig es ist, kurzfristige soziale oder ökonomische Zielsetzungen mit langfristigen ökologischen Notwendigkeiten in Einklang zu bringen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Regierung Wege findet, sowohl die Verbraucher zu entlasten als auch den notwendigen finanziellen Spielraum für Investitionen in eine klimaneutrale Zukunft zu erhalten. Das Gleichgewicht zwischen kurzfristiger Stabilisierung und langfristiger Transformation bleibt dabei der zentrale Prüfstein für die Glaubwürdigkeit deutscher Klimapolitik.

FAQ

Was ist die Gasspeicherumlage?

Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die seit Oktober 2022 auf den Gasverbrauch in Deutschland erhoben wird. Sie dient der Finanzierung des Füllens der Gasspeicher, um die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten zu gewährleisten.

Wie hat sich die Umlage entwickelt?

Die Höhe der Umlage schwankte stark, von anfänglich 0,059 ct/kWh bis zu Spitzenwerten von 0,567 ct/kWh im Jahr 2023. Zuletzt lag sie bei 0,299 ct/kWh und sinkt ab Juli 2025 auf 0,289 ct/kWh.

Wann wird die Gasspeicherumlage abgeschafft?

Zum 1. Januar 2026 wird die Umlage abgeschafft. Die Finanzierung übernimmt künftig der Bund über den Klima- und Transformationsfonds.

Welche finanziellen Auswirkungen hat die Abschaffung für Verbraucher?

Für Haushalte sinken die jährlichen Gaskosten je nach Verbrauch um etwa 20 bis 60 Euro. Unternehmen profitieren proportional zum Gasverbrauch.

Besteht die Möglichkeit, dass die Umlage später wieder eingeführt wird?

Eine temporäre Wiedereinführung bei neuen Krisen oder Preisschocks ist grundsätzlich möglich. Politische Entscheidungen bleiben hier maßgeblich.

Wofür wurden die Einnahmen der Umlage verwendet?

Die Einnahmen dienten der Befüllung der deutschen Gasspeicher und damit der Sicherung der Gasversorgung.

Wie erfährt man den aktuellen Stand der Umlage?

Die jeweils gültigen Sätze veröffentlicht Trading Hub Europe auf ihrer offiziellen Webseite.

Über den Autor:
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
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