Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Um Kleinanleger zu entlasten, gibt es den sogenannten Freistellungsauftrag. Er ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu vereinnahmen, ohne dass ein Steuerabzug durch die Bank erfolgt. Grundlage ist der Sparer-Pauschbetrag, der aktuell in 2025 bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare liegt. Ob sich für Sparer den Freistellungsauftrag 2026 erhöht hängt von den Entscheidungen des neuen Bundesfinanzministers.
Die Freistellung kann bei Banken, Sparkassen, Fondsgesellschaften und anderen Finanzinstituten gestellt werden. Dabei ist es möglich, den Pauschbetrag auf mehrere Institute aufzuteilen – wichtig ist lediglich, dass die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreitet. Die Erteilung erfolgt schriftlich oder elektronisch und gilt jeweils für die angegebene Kundennummer bzw. das betroffene Depot oder Konto.
Wird kein Freistellungsauftrag 2025 erteilt oder ist dieser zu niedrig angesetzt, führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer auf alle Erträge ab, die über dem freigestellten Betrag liegen. In diesem Fall kann die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch die Anlage KAP zurückgefordert werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu beantragen – insbesondere für Personen mit sehr geringem Einkommen, etwa Studierende oder Rentner.
Ein Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die Änderungen gelten ab dem Tag der Einreichung, rückwirkend jedoch nur im selben Kalenderjahr. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der erteilten Aufträge – insbesondere bei Kontowechseln, neuen Depots oder veränderten Einkommensverhältnissen.
Aktuell beträgt der Sparer-Pauschbetrag in Deutschland 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Für das Jahr 2026 sind derzeit keine gesetzlichen Änderungen des Sparer-Pauschbetrags bekannt.
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Inhalt
- 1 Zu beachten
- 2 Faktenbox Freistellungsauftrag 2025/2026/2027
- 3 Aktuell Juni 2025: keine Erhöhung des Freistellungsauftrags 2026 in Sicht
- 4 Entwicklung des Freistellungsauftrag 1974 -2025
- 5 Sparerpauschbetrag Prognose 2026, 2027 und 2028
- 6 Das Formular zum Freistellungsauftrag
- 7 FAQ
- 7.1 Was ist ein Freistellungsauftrag?
- 7.2 Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2026?
- 7.3 Wie kann ich 2026 einen Freistellungsauftrag erteilen?
- 7.4 Kann ich Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen?
- 7.5 Was passiert, wenn 2026 kein Freistellungsauftrag vorliegt?
- 7.6 Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
- 7.7 Wie prüft das Finanzamt die Einhaltung des Freibetrags im Jahr 2026?
- 7.8 Kann ich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern?
- 7.9 Welche Erträge sind 2026 durch den Freistellungsauftrag geschützt?
- 8 Literatur
Zu beachten
Beim Freistellungsauftrag handelt es sich um eine einfache, aber oft missverstandene Möglichkeit, Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freizustellen. Wichtig zu wissen ist, dass ein Freistellungsauftrag nicht pro Konto, sondern pro Bank oder Finanzinstitut gilt. Erfasst werden dabei alle Depots und Konten, die unter der gleichen Kundennummer geführt werden. Wird kein Auftrag gestellt, führt das Institut automatisch Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab, selbst wenn diese unterhalb des gesetzlich zulässigen Freibetrags liegen.
Ein Freistellungsauftrag kann auch noch rückwirkend für das laufende Kalenderjahr gestellt werden. Bereits abgeführte Steuer kann in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen von der Bank korrigiert werden. Für eine wirksame Erteilung ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Fehlt diese, bleibt der Auftrag trotz vollständiger Angaben wirkungslos.
Zu beachten ist zudem, dass Änderungen an einem Freistellungsauftrag nicht rückwirkend für vergangene Steuerjahre gelten. Wird ein zu niedriger Auftrag erst im Folgejahr erkannt, kann die zu viel gezahlte Steuer nur über die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zurückgeholt werden. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erteilung eines Freistellungsauftrags, doch ist er in den meisten Fällen finanziell sinnvoll und leicht umzusetzen.
Faktenbox Freistellungsauftrag 2025/2026/2027
Alleinstehende | Paare, Lebenspartnerschaften | |
Sparerfreibetrag 2025 | 1.000 € | 2.000 € |
Freistellungsauftrag 2026 voraussichtlich | 1.000 € | 2.000 € |
Aktuell Juni 2025: keine Erhöhung des Freistellungsauftrags 2026 in Sicht
Für die Jahre 2026 und 2027 ist derzeit keine Änderung für den Freistellungsauftrag von der Regierung Merz geplant. Der Freibetrag liegt weiterhin bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag finden sich keine Hinweise auf eine Erhöhung dieses Pauschbetrags. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und begrenzter fiskalischer Spielräume verzichtet die Bundesregierung auf zusätzliche Entlastungen in diesem Bereich. Zwar wurden in der Vergangenheit von verschiedenen Parteien Reformvorschläge eingebracht, doch fehlt es derzeit an politischer Mehrheit und finanzieller Machbarkeit.
Der Haushaltsentwurf für 2026 befindet sich noch in der Vorbereitung und soll im Juli 2025 vom Kabinett beschlossen werden. Eine nachträgliche Anhebung gilt daher als unwahrscheinlich. Anleger sollten deshalb auch in den kommenden Jahren mit einem unveränderten Freibetrag rechnen und ihre Freistellungsaufträge entsprechend verteilen, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.
Entwicklung des Freistellungsauftrag 1974 -2025
Gab es eigentlich auch im letzten Jahrhundert schon Freibeträge für Kapitalerträge? In der Abbildung 1 ist die Entwicklung des Sparerfreibetrags und seine Vorläufer dargestellt.
Als analoger Vorläufer wurde im Rahmen des „Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz BGBl I 1769 – EStG 1975)“ 1974 die Sparförderung von der Bundesregierung etabliert. Der damalige Freibetrag belief sich auf 153 Euro. Von 1990 – 1992 galt ein Betrag von 307 Euro. 1993 wurde die Zinsabschlagsteuer eingeführt, bei der es sich um eine Form der Quellensteuer auf Zinserträge handelte. Plötzlich waren für Singles 3.068 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei. Der Freibetrag wurde in den Folgejahren mehrfach reduziert und die Zinsabschlagsteuer zum 31. Dezember 2008 beendet.
Ab dem 1. Januar 2009 galt dafür die Abgeltungssteuer in die die bisherige Werbungskosten-Pauschale einbezogen wurde. Von 2009 bis zum 31.12.2022 betrug der Sparerfreibetrag 801 Euro für Singles und 1602 Euro für Paare. Seit 2023 können Singles 1.000 Euro und Paare oder eingetragene Lebensgemeinschaften einen Freistellungsauftrag von 1000 Euro bzw. 2.000 Euro bei ihrer Bank einreichen. Aktuell gibt es aus dem Bundesfinanzministerium keinen Hinweis auf eine Änderung des Sparerfreibetrags in 2025 oder 2026.
Abb. 1: Entwicklung des Sparerfreibetrags von 1975 – 2025. Quellen: s. Text
Sparerpauschbetrag Prognose 2026, 2027 und 2028
Trotz des Regierungswechsels ist von der neuen SPD CSU/CDU Bundesregierung eine kurzfristige Erhöhung des Sparerpauschbetrags in den Jahren 2026, 2027 bis 2028 aus heutiger Sicht nicht zu erwarten. Zwar hatte die Union in der Vergangenheit wiederholt für eine Entlastung von Kleinsparern plädiert, doch stehen dieser Forderung massive finanzielle Zwänge entgegen. Die Haushaltslage des Bundes ist weiterhin angespannt: hohe Verteidigungsausgaben, steigende Sozialleistungen sowie die Schuldenbremse begrenzen den Spielraum für steuerliche Entlastungen.
Hinzu kommt, dass eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags vor allem breite Wirkung hätte, jedoch relativ geringe politische Aufmerksamkeit erzeugt. In Zeiten hoher Staatsausgaben liegt der Fokus tendenziell auf zielgerichteteren Maßnahmen. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde das Thema nicht aufgegriffen – ein weiterer Hinweis auf die geringe Priorität dieser Maßnahme.
Vor diesem Hintergrund erscheint es der Redaktion als unwahrscheinlich, dass der Sparerpauschbetrag in den kommenden zwei Jahren angepasst wird. Eine spürbare Erhöhung ist allenfalls mittelfristig denkbar – und auch nur dann, wenn sich die Einnahmesituation des Bundes nachhaltig verbessert. Die Prognose der Redaktion ist damit für den Single-Freistellungsauftrag 2026 – 2028:
2025 > 1.000 Euro
2026 > 1.000 Euro
2027 > 1.000 Euro
2028 > 1.000 Euro
Das Formular zum Freistellungsauftrag
Das Formular zum Freistellungsauftrag dient dazu, den Wunsch nach steuerfreier Behandlung von Kapitalerträgen gegenüber einer Bank oder einem Finanzinstitut verbindlich zu erklären. Es handelt sich um ein standardisiertes Dokument, das entweder digital im Kundenportal oder als ausdruckbares PDF zur Verfügung gestellt wird. Zentraler Bestandteil des Formulars ist die Angabe der persönlichen Daten, insbesondere von Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie der steuerlichen Identifikationsnummer. Ohne gültige Steuer-ID ist das Formular nicht wirksam.
Im Formular wird zudem der konkrete Betrag angegeben, bis zu dem Kapitalerträge bei der betreffenden Bank freigestellt werden sollen. Dabei kann der volle Sparer-Pauschbetrag oder nur ein Teil davon verwendet werden. In der Regel ist ein Freistellungsauftrag nicht kontobezogen, sondern gilt für alle Konten und Depots unter einer Kundennummer. Auch der gewünschte Gültigkeitszeitraum kann im Formular angegeben werden – entweder unbefristet oder begrenzt auf ein bestimmtes Jahr.
Das Formular muss vom Kontoinhaber unterschrieben werden, es sei denn, es wird digital eingereicht. Viele Banken bieten inzwischen vorausgefüllte Varianten an, in denen die Kundendaten automatisch übernommen werden. Einige Institute verlangen zudem separate Freistellungsaufträge für Gemeinschaftskonten oder Depots von Ehepartnern. Die rechtssichere Ausgestaltung des Formulars erfolgt nach bundeseinheitlichen Vorgaben.
Rechtssicherheit: § 44a Absatz 2 EStG regelt die formellen Anforderungen an den Freistellungsauftrag
Die rechtssichere Ausgestaltung des Formulars für den Freistellungsauftrag erfolgt nach bundeseinheitlichen Vorgaben und basiert auf den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. Maßgeblich ist hierbei insbesondere § 44a Absatz 2 EStG, der die formellen Anforderungen verbindlich festlegt. Demnach darf ein Freistellungsauftrag nur dann anerkannt werden, wenn er entweder auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder in elektronischer Form erteilt wurde und die steuerliche Identifikationsnummer der antragstellenden Person enthält. Ohne diese Angaben ist der Auftrag nicht wirksam und führt nicht zur Freistellung von der Abgeltungsteuer.
Zusätzlich gelten technische Vorgaben, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch entsprechende Verwaltungsschreiben konkretisiert wurden. Auch die Bundeszentralstelle für Steuern ist in den Kontrollprozess eingebunden und überwacht die Einhaltung des gesetzlich zulässigen Freibetrags über alle Banken hinweg. Die standardisierten Formulare, die bei Banken oder Sparkassen verwendet werden, orientieren sich an den Musterlösungen der Bankenverbände und erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Durch diese bundeseinheitliche Struktur wird sichergestellt, dass alle Freistellungsaufträge vergleichbar und rechtlich verbindlich sind – unabhängig davon, bei welchem Institut sie eingereicht werden. So entsteht Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und Finanzinstitute gleichermaßen.
Deutsche Bank
Bei der Deutschen Bank kann der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bequem online oder per Formular erteilt werden. Im Online-Banking lässt sich der Auftrag unter dem Menüpunkt „Services“ < „Freistellungsauftrag“ direkt einrichten oder ändern. Nach Eingabe der steuerlichen Identifikationsnummer und des gewünschten Betrags erfolgt die Bestätigung per TAN. Alternativ steht ein PDF-Formular zur Verfügung, das ausgefüllt und unterschrieben bei der Bank eingereicht wird. Dabei werden persönliche Daten, Steuer-ID, Freistellungsbetrag sowie gegebenenfalls der Gültigkeitszeitraum angegeben. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots unter einer Kundennummer. Änderungen oder Widerrufe sind jederzeit möglich und werden zeitnah berücksichtigt. Für Ehepaare ist ein gemeinsamer Auftrag mit beiderseitiger Unterschrift erforderlich. Beide Wege erfüllen die rechtlichen Vorgaben nach § 44a EStG.
Fazit: Die Deutsche Bank bietet drei Wege, einen Freistellungsauftrag einzurichten oder zu ändern. Zum Formular.
Trade Republic
Bei Trade Republic lässt sich der Freistellungsauftrag direkt in der App einrichten und verwalten. Unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ im Bereich „Steuerdaten“ können Nutzer den gewünschten Freistellungsbetrag bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von 1.000 Euro für Einzelpersonen angeben. Die Erteilung erfolgt digital und ist nach Eingabe eines TAN-Codes sofort wirksam. Eine rückwirkende Freistellung bereits versteuerter Kapitalerträge ist jedoch nicht möglich.
Ehepaare mit getrennten Depots müssen jeweils einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen, da Trade Republic ausschließlich Einzelkonten unterstützt. In der Steuerübersicht der App wird tagesaktuell angezeigt, wie viel des Pauschbetrags bereits ausgeschöpft ist. Der Freistellungsauftrag gilt für alle bei Trade Republic erzielten Kapitalerträge, einschließlich Zinsen, Dividenden und realisierter Kursgewinne. Änderungen oder ein Widerruf des Auftrags sind jederzeit möglich und werden kurzfristig wirksam. Damit bietet Trade Republic eine einfache und rechtskonforme Möglichkeit, den Sparerfreibetrag optimal zu nutzen – vollständig digital und ohne postalische Formulare. Weitere Infos hier.
Dr. Ulrich Fielitz ist unabhängiger Finanzanalyst und Betreiber von kostenlos.com.
Die Plattform ist vollständig werbefrei und bietet faktenbasierte Informationen zu Steuern, Inflation und Zinsen.
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FAQ
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug der Abgeltungsteuer zu erhalten. Dieser Auftrag wird direkt bei der Bank eingereicht.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2026?
Auch im Jahr 2026 beträgt der Sparer-Pauschbetrag voraussichtlich weiterhin 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Änderungen sind aktuell nicht geplant.
Wie kann ich 2026 einen Freistellungsauftrag erteilen?
Im Jahr 2026 erfolgt die Erteilung eines Freistellungsauftrags wie bisher direkt über die Bank, entweder online oder per Formular. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer bleibt Pflicht.
Kann ich Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen?
Ja, das ist auch 2026 möglich. Die Summe aller erteilten Aufträge darf jedoch den maximalen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Was passiert, wenn 2026 kein Freistellungsauftrag vorliegt?
Ohne gültigen Auftrag behält die Bank im Jahr 2026 weiterhin 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ein. Rückerstattungen sind nur über die Steuererklärung möglich.
Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag bleibt über das Jahr 2026 hinaus gültig, bis er widerrufen oder geändert wird. Es ist kein jährlicher Antrag nötig.
Wie prüft das Finanzamt die Einhaltung des Freibetrags im Jahr 2026?
Auch 2026 erfolgt die zentrale Kontrolle über die Bundeszentralstelle für Steuern anhand der persönlichen Steuer-ID. Mehrfachnennungen werden automatisiert erfasst.
Kann ich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern?
Ja. Über die Einkommensteuererklärung, insbesondere mit der Anlage KAP, können nicht genutzte Freibeträge nachträglich geltend gemacht werden.
Welche Erträge sind 2026 durch den Freistellungsauftrag geschützt?
Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Kursgewinne innerhalb eines Depots fallen auch im Jahr 2026 unter die pauschal freigestellten Kapitalerträge.
Literatur
Bundesfinanzministerium – Änderungen zum 1. Januar 2023
Bundeszentrale für politische Bildung: Die Bundesregierung will das Sparen und den privaten Vermögensaufbau der Bevölkerung fördern
Deutscher Bundestag: Freistellung von Kapitalerträgen bei einem ODER-Konto für in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Kontoinhaber