Festgeld wird immer zu einem vertraglich festgelegten Datum fällig. Je nach Vertragsgestaltung erfolgt eine automatische Prolongation oder der Vertrag endet. Für den Festgeldkonto Inhaber stellt sich die Frage kündigen oder weiter laufen lassen. Es gibt aber noch eine andere relevante Situation: Es kommt aber auch vor, dass der Betrag auf dem Konto aus unvorhersehbaren Gründen dringend benötigt wird. Dann stellt sich die Frage nach einer vorzeitigen Kündigung.
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Informationen zur Festgeld Kündigung
Festgeld muss zum Laufzeitende gekündigt werden. Festgeld ist eine weitgehend risikolose Geldanlage, weil beide Vertragsparteien, der Anleger und die Bank, genau wissen, für welche Laufzeit und zu welchem Zinssatz das Geld auf dem Festgeld Konto gebunden ist. Bei deutschen Banken ist das Festgeld durch die deutschen Einlagensicherungsfonds geschützt.
Üblicherweise ist die Kündigung nicht vorgesehen
Daher ist eine Kündigung des Festgeldes durch den Anleger nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Kündigung ermöglichen, wie z.B. der Tod des Anlegers, Heirat oder Immobilienerwerb etc. Die Grundlage dazu ist im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Paragraph 314 niedergeschrieben:
„Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“ Quelle: gesetze-im-internet.de
In der Regel führt die vorzeitige Kündigung von Festgeld zu dem Verlust sämtlicher Zinserträge, das heißt, der Anleger erhält nur seinen ursprünglichen Anlagebetrag zurück. Einige Banken sind allerdings kulant und zahlen auch bei vorzeitiger Festgeld Kündigung noch einen Teil der bisher angefallenen Zinsen aus. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, durch den Kontoinhaber erfolgen.
Wichtige Information: Festgelder müssen zum Ende der Anlagedauer durch den Kontoinhaber gekündigt werden. Versäumt der Anleger die Kündigung, verlängert sich der Vertrag (Prolongation) um dieselbe Laufzeit, zu den aktuellen Zinskonditionen der kontoführenden Bank.
Gesetzliche Grundlagen
Die Kündigung eines Festgeldkontos unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Grundsätzlich handelt es sich bei Festgeld um eine fest vereinbarte Laufzeit-Anlage, sodass eine vorzeitige Kündigung normalerweise nicht vorgesehen ist. Der Anleger und die Bank schließen einen Vertrag, der die Laufzeit und Zinsbedingungen klar definiert.
Ein wichtiges gesetzliches Prinzip ist § 314 BGB, das eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ermöglicht. Dies greift jedoch nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Bank Vertragsbedingungen erheblich ändert oder der Kunde nachweisen kann, dass ihm die Fortführung des Vertrags unzumutbar ist. Zudem kann eine Bank eine Kündigung ermöglichen, falls dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt wurde, oft jedoch unter der Bedingung eines Zinsverlusts oder einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Einlagensicherungsgesetze der EU-Richtlinie 2014/49/EU schützen Festgeldanlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank, sodass im Falle einer Bankinsolvenz der Anleger abgesichert ist. Wer Festgeld kündigen möchte, sollte daher vertragliche Bedingungen prüfen, da gesetzliche Kündigungsrechte begrenzt sind und meist nur vertragliche oder kulante Lösungen bestehen.
Beispiele für Anbieter mit vorzeitiger Kündigung:
Credit Europe Bank: Vorzeitige Auflösung der Festgeldanlage
Pbb Direkt – FestgeldPLUS: Die Deutsche Pfandbriefbank bietet mit dem „FestgeldPLUS“ die Möglichkeit, 20 % des Anlagebetrags vorzeitig zu verfügen, ohne dass der Zinssatz sinkt. Die Verzinsung liegt aktuell bei 2,30 % für Laufzeiten von ein bis drei Jahren. Die Mindestanlage beträgt 1.000 Euro.
Openbank – Willkommens-Flexgeld: Die Openbank bietet für Neukunden das „Willkommens-Flexgeld“ mit einer Laufzeit von zwölf Monaten und einem Zinssatz von 2,30 %. Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich; in diesem Fall wird der Anlagebetrag bis zum Kündigungszeitpunkt mit 1,50 % verzinst. Es gibt keinen Mindestanlagebetrag.
CA Auto Bank – Festgeld Plus: Die CA Auto Bank bietet das „Festgeld Plus“ mit einer Laufzeit von 48 Monaten und einem Zinssatz von 2,65 % pro Jahr an. Eine vorzeitige Verfügung über den gesamten Anlagebetrag ist mit einer Kündigungsfrist von 32 Tagen möglich. Die Mindestanlage beträgt 5.000 Euro.