Im deutschen Steuerrecht stellt der Freistellungsauftrag ein essenzielles Instrument dar, mit dem sich Kapitalerträge gezielt von der Abgeltungssteuer freistellen lassen. Bei der BBVA steuern Anleger den Freistellungsauftrag über das Formular im Online-Banking komfortabel und jederzeit flexibel. Der aktuelle Sparerpauschbetrag liegt bei 1 000 Euro pro Person und 2 000 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wer mehrere Banken nutzt, teilt diesen Freibetrag nach individuellem Bedarf auf, solange die Summe die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet.
Die BBVA sichert so einen durchgängig transparenten Prozess, der gleichzeitig vor Fehlzuweisungen schützt. Wer Anpassungen am Freistellungsauftrag benötigt, findet im gleichen Bereich die Möglichkeit zur Änderung oder Löschung. Erhöhungen, Reduzierungen oder eine komplette Neuanlage lassen sich flexibel vornehmen. Besonders praktisch erweist sich die Möglichkeit, Anpassungen bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr vorzunehmen, da so kurzfristige Änderungen der eigenen Einkommenssituation direkt abgebildet werden können. Nach Überschreiten des eingetragenen Freibetrags bleiben weitere Kapitalerträge nicht mehr steuerfrei, deshalb lohnt eine regelmäßige Kontrolle aller Freistellungsaufträge, die bei unterschiedlichen Banken bestehen.
Empfehlung: BBVA Überweisungslimit, Freistellungsauftrag in 2026, Freibetrag für Rentner
BBVA Deutschland Freistellungsauftrag online im Formular einrichten oder ändern
Das Einrichten eines Freistellungsauftrags bei der BBVA beginnt nach dem Login in der Desktop-Variante des Online-Bankings. Die Nutzer wechseln in den Bereich „Mein Profil“ und wählen dort die Option „Freistellungsauftrag beantragen“.
Das System führt Schritt für Schritt durch den Prozess und sorgt dafür, dass keine Eingabefehler entstehen. Im ersten Formularfeld tragen Kunden den gewünschten Betrag ein. Anschließend erfolgt die Auswahl, ob der Auftrag allein oder zusammen mit einem Partner genutzt werden soll. Nach Eingabe aller relevanten Daten folgt eine Überprüfung der Angaben und schließlich die digitale Bestätigung per TAN.
Hier kann die Dauer der Gültigkeit für den Sparerpauschbetrag festgelegt werden. Entweder kann er auf ein Jahr befristet oder alternativ zunächst auf unbestimmte Zeit erteilt werden.
Hier den Betrag festlegen:
Dann den Freistellungsauftrag final einrichten:
Diese Möglichkeit richtet sich speziell an Personen mit sehr geringen zu versteuernden Einkommen. Rentner, Studierende oder andere Nutzer mit niedrigen Einnahmen laden die NV-Bescheinigung im persönlichen Bereich hoch und profitieren von vollständiger Steuerfreiheit auf Kapitalerträge. Da alle Prozesse über die digitale Plattform laufen, profitieren Kunden jederzeit von hoher Benutzerfreundlichkeit, Effizienz und rechtlicher Sicherheit. Wer seinen Sparerpauschbetrag optimal nutzt und regelmäßig anpasst, erzielt bei der BBVA dauerhaft steuerliche Vorteile und vermeidet unnötige Steuerbelastungen.
FAQ
Was ist ein Freistellungsauftrag bei der BBVA?
Mit einem Freistellungsauftrag kann der Sparerpauschbetrag direkt bei der BBVA genutzt werden. Damit bleiben Zinserträge, Dividenden oder sonstige Kapitalerträge bis zu 1 000 Euro (bzw. 2 000 Euro bei Zusammenveranlagung) steuerfrei.
Wie wird ein Freistellungsauftrag im BBVA Online-Banking eingerichtet?
Der Freistellungsauftrag lässt sich nach dem Login in der Desktop-Version des Online-Bankings im Bereich „Mein Profil“ beantragen. Nach Auswahl des Menüpunktes erfolgt die Eingabe des gewünschten Freibetrags sowie der persönlichen Daten. Nach der TAN-Bestätigung ist der Auftrag aktiv.
Kann ein Freistellungsauftrag bei der BBVA nachträglich geändert werden?
Eine Anpassung ist bis zum 31. Dezember jederzeit möglich. Änderungen oder Löschungen lassen sich direkt im Online-Banking vornehmen und gelten für das gesamte Kalenderjahr.
Was passiert, wenn der Sparerpauschbetrag bei mehreren Banken überschritten wird?
Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf 1 000 Euro (bzw. 2 000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen. Ein Überschreiten führt dazu, dass für den übersteigenden Betrag Abgeltungssteuer anfällt.