Grunderwerbsteuer in Niedersachsen 2025 5%Beim Immobilienerwerb in Niedersachsen entstehen neben dem Kaufpreis verschiedene Nebenkosten. Ein bedeutender Bestandteil davon ist die Steuer auf den Eigentumsübergang. Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss diesen zusätzlichen Betrag einkalkulieren. Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt im Jahr 2025 weiterhin 5,0 Prozent. Das wird voraussichtlich auch 2026, 20227 und 2028 so bleiben, die Kassen der Kommunen sind leer. Sie wird auf den notariell beurkundeten Kaufpreis erhoben und ist grundsätzlich vom Käufer zu tragen. Damit zählt sie zu den größten Einzelposten bei den Erwerbsnebenkosten.

Die Steuerpflicht entsteht mit der Vertragsunterzeichnung beim Notar. Die Zahlung ist Voraussetzung für die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend erforderlich ist. Gerade angesichts gesunkener Immobilienpreise und gestiegener Zinsen gewinnt die präzise Kalkulation aller Kosten an Bedeutung.

Diese Seite erklärt, wie die GrESt in Niedersachsen funktioniert. Du findest hier neben Hintergrundwissen auch Beispielrechnungen und einen praktischen Online-Rechner, mit dem du deine persönliche Steuerlast sofort ermitteln kannst.
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Grunderwerbsteuer online berechnen

Zur einfachen Berechnung der zu erwartenden Steuerlast beim Immobilienerwerb in Niedersachsen kann unser GrESt-Online-Rechner genutzt werden. Dieses Tool liefert mit wenigen Eingaben eine exakte Übersicht über den fälligen Betrag – schnell, unkompliziert und ohne Rechenaufwand.
Benötigt wird lediglich der Kaufpreis der Immobilie. Der Rechner ermittelt auf dieser Basis die Grunderwerbsteuer gemäß dem in Niedersachsen gültigen Steuersatz von 5,0 %. Das Ergebnis umfasst sowohl den eingegebenen Kaufpreis als auch den Steuerbetrag und die Gesamtsumme inklusive Grunderwerbsteuer.

Diese Information dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Finanzierungsplanung, da die Steuer zusätzlich zum Kaufpreis gezahlt werden muss. Gerade bei Objekten mit hohem Wert stellt die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Bestandteil der Nebenkosten dar.

Der folgende Rechner ermöglicht eine sofortige und verlässliche Berechnung auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben:

 

Land: Niedersachsen




 
 

Steuersatz der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

In Deutschland wird die Höhe der Grunderwerbsteuer nicht bundeseinheitlich festgelegt. Jedes Bundesland bestimmt den Steuersatz selbstständig. Für Niedersachsen gilt seit dem 1. Januar 2014 ein fester Satz von 5,0 Prozent. Eine Änderung dieser Regelung ist für das Jahr 2025 nicht geplant.

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen berechnet sich immer auf Grundlage des Kaufpreises, der im notariellen Vertrag festgelegt wird. Maßgeblich ist dabei der sogenannte wirtschaftliche Gegenwert – das bedeutet, auch übernommene Bauverpflichtungen oder Kaufnebenleistungen können in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Im bundesweiten Vergleich liegt Niedersachsen damit im unteren Mittelfeld. Während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg Sätze von 6,5 % erheben, bleibt Niedersachsen bei einem moderateren Wert. Das kann vor allem bei höheren Kaufpreisen spürbare Unterschiede ausmachen.

Zur besseren Orientierung hilft ein Blick auf konkrete Zahlen. Wer beispielsweise eine Immobilie für 300.000 Euro erwirbt, zahlt in Niedersachsen 15.000 Euro Grunderwerbsteuer. In Bundesländern mit 6,5 % Steuersatz wären es hingegen 19.500 Euro – ein Unterschied von 4.500 Euro allein durch den Standort.

Wer muss die Grunderwerbsteuer in NI bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich vom Käufer der Immobilie zu zahlen. Zwar lässt sich im notariellen Kaufvertrag auch eine andere Verteilung vereinbaren, doch in der Praxis wird die Steuerlast fast immer dem Erwerber auferlegt. Das liegt daran, dass das Finanzamt in erster Linie denjenigen in Anspruch nimmt, der als Erwerber im Kaufvertrag genannt ist.

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen fällt für alle entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Häusern an. Auch bei mitverkauften Garagen oder Stellplätzen wird der volle Kaufpreis zur Berechnung herangezogen. Nicht entscheidend ist, ob die Immobilie bereits gebaut ist oder es sich um ein unbebautes Grundstück handelt.

In bestimmten Fällen ist jedoch keine Steuer zu zahlen. Dazu gehören unentgeltliche Übertragungen innerhalb der Familie – etwa zwischen Ehepartnern oder zwischen Eltern und Kindern. Auch Erbschaften unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, da sie bereits durch die Erbschaftsteuer geregelt werden. Bei Schenkungen gelten ähnliche Befreiungstatbestände, sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt.

Werden Immobilienanteile zwischen verbundenen Unternehmen oder im Rahmen von Umstrukturierungen übertragen, kann ebenfalls eine Befreiung greifen. Für solche Konstellationen gelten jedoch enge gesetzliche Voraussetzungen und oft eine Nachbehaltensfrist.

Beispielrechnungen: So viel Grunderwerbsteuer zahlen Käufer in Niedersachsen

Die Höhe der Grunderwerbsteuer lässt sich einfach berechnen: Kaufpreis × 5,0 %. Dennoch lohnt sich ein Blick auf typische Kaufpreise, um ein besseres Gefühl für die tatsächliche Steuerlast zu bekommen. Nachfolgend findest du einige Praxisbeispiele, wie hoch die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen bei unterschiedlichen Immobilienarten ausfällt.

Beispiel 1: Einfamilienhaus für 350.000 €
Kaufpreis: 350.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Grunderwerbsteuer: 17.500 €

Das Beispiel 2: Eigentumswohnung für 250.000 €
Kaufpreis: 250.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Grunderwerbsteuer: 12.500 €

Beispiel 3: Baugrundstück für 180.000 €
Kaufpreis: 180.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Grunderwerbsteuer: 9.000 €

Diese Beträge sind einmalig zu entrichten, meist wenige Wochen nach dem Notartermin. Erst wenn die Steuer vollständig bezahlt ist, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ein zwingender Schritt, um den Eigentumswechsel im Grundbuch vollziehen zu können.

Noch einfacher lässt sich der Betrag mit unserem Online-Rechner ermitteln. Auf dieser Seite findest du ein interaktives Tool, das die Steuerlast sekundenschnell ausrechnet – für jeden beliebigen Kaufpreis.

FAQ zur Grunderwerbsteuer in Niedersachsen

Fällt die Grunderwerbsteuer auch bei Schenkung oder Erbschaft an?

Nein. Bei unentgeltlichen Übertragungen wie Schenkungen oder Erbschaften wird grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer erhoben. In Niedersachsen gilt dies ebenso wie in allen anderen Bundesländern. Stattdessen greifen hier die Bestimmungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Gibt es Freibeträge oder Ausnahmen bei der Steuerpflicht?

Das Grunderwerbsteuergesetz kennt keine allgemeinen Freibeträge wie die Einkommensteuer. In Niedersachsen gelten jedoch bestimmte Ausnahmen, insbesondere bei Übertragungen zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder nahen Verwandten. Auch im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen können steuerliche Befreiungen greifen.

Wer muss die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen zahlen – Käufer oder Verkäufer?

Die Steuer wird in der Regel vom Käufer getragen. Zwar kann im Kaufvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen werden, doch üblicherweise ist der Erwerber der Immobilie in Niedersachsen steuerpflichtig. Das Finanzamt richtet den Bescheid standardmäßig an den im Vertrag genannten Käufer.

Wann ist die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen zu entrichten?

Sobald der notariell beurkundete Kaufvertrag vorliegt, verschickt das zuständige Finanzamt in Niedersachsen den Steuerbescheid. Die Zahlung muss innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, da nur nach Eingang der Grunderwerbsteuer die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Diese wird für die Eintragung im Grundbuch zwingend benötigt.

Kann eine bereits gezahlte Steuer in Niedersachsen zurückerstattet werden?

Kommt es nach Vertragsschluss zu einer Rückabwicklung – etwa, weil der Kauf nicht vollzogen wird – besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer. Auch in Niedersachsen muss dafür ein Nachweis über die vollständige Auflösung des Kaufvertrags erbracht werden.

✅ Hinweis: