Pensionserhöhung 2025 Österreich RatgeberIn einer alternden Gesellschaft kommt der finanziellen Absicherung im Ruhestand eine zunehmend zentrale Rolle zu. In Österreich bildet die gesetzliche Pensionsversicherung das Rückgrat der Altersvorsorge und unterliegt einer jährlichen Anpassung, um den Werterhalt der Leistungen zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund anhaltender Teuerungsraten gewinnt die Pensionserhöhung 2025 besondere Bedeutung – sowohl für Bestandsbezieher als auch für zukünftige Pensionsanwärter. Und sie kann sich sehen lassen: für Pensionäre gibt es 2025 ein Plus von 4,6%.

Die Pensionserhöhung in Österreich 2025 erfolgt auf Basis der gesetzlichen Indexierung, die sich vorrangig an der Inflationsentwicklung orientiert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die reale Kaufkraft der Pensionisten zu sichern und ein angemessenes Auskommen im Alter zu gewährleisten. Gleichzeitig spiegeln die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Bemühungen wider, ein Gleichgewicht zwischen fiskalischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit zu wahren.

Mit einer Anpassung von 4,6 % für Pensionen bis zu einem monatlichen Gesamtbetrag von 6.060 € wurde ein markanter Schritt gesetzt. Für darüber hinausgehende Pensionen kommt ein pauschaler Erhöhungsbetrag zur Anwendung, was insbesondere Bezieherinnen und Bezieher hoher Ruhegehälter betrifft. Ergänzend wurde für Neu-Pensionisten im Jahr 2025 eine sogenannte Schutzklausel eingeführt, welche inflationsbedingte Nachteile durch eine pauschale Zusatzgutschrift kompensiert.

Faktenbox Pensionserhöhung 2025 Österreich

Gesamtpensionseinkommen Erhöhung
bis € 6.060 4,60%
ab € 6.060,01 € 278,76

 

Die Erhöhung betrifft dabei sämtliche Pensionsarten des gesetzlichen Systems – von der Alterspension über Invaliditätsleistungen bis hin zur Ausgleichszulage. Damit trägt die Reform dem Anspruch Rechnung, soziale Kohärenz und Fairness in einem zunehmend komplexen Versorgungssystem zu wahren. Der nachfolgende Beitrag liefert eine detaillierte Analyse der Anpassung 2025, geht auf begleitende Maßnahmen ein und beleuchtet zentrale Implikationen für aktuelle sowie künftige Rentenbezieher.

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Pensionserhöhung in Österreich 2025 Tabelle

In der Tabelle 1 ist die neue Pension für 2025 in Relation zur bisherigen Pension angegeben.

Tabelle 1: Alte Pension, Pensionserhöhung 2025 und resultieren neue Pension ab 1. Jenner 2025, Werte gerundet.

Alte Pension (€) Pensionserhöhung 2025 (€) Neue Pension (€) Alte Pension (€) Pensionserhöhung 2025 (€) Neue Pension (€)
500 23 523 3.750 173 3.923
550 25 575 3.800 175 3.975
600 28 628 3.850 177 4.027
650 30 680 3.900 179 4.079
700 32 732 3.950 182 4.132
750 35 785 4.000 184 4.184
800 37 837 4.050 186 4.236
850 39 889 4.100 189 4.289
900 41 941 4.150 191 4.341
950 44 994 4.200 193 4.393
1.000 46 1.046 4.250 196 4.446
1.050 48 1.098 4.300 198 4.498
1.100 51 1.151 4.350 200 4.550
1.150 53 1.203 4.400 202 4.602
1.200 55 1.255 4.450 205 4.655
1.250 58 1.308 4.500 207 4.707
1.300 60 1.360 4.550 209 4.759
1.350 62 1.412 4.600 212 4.812
1.400 64 1.464 4.650 214 4.864
1.450 67 1.517 4.700 216 4.916
1.500 69 1.569 4.750 219 4.969
1.550 71 1.621 4.800 221 5.021
1.600 74 1.674 4.850 223 5.073
1.650 76 1.726 4.900 225 5.125
1.700 78 1.778 4.950 228 5.178
1.750 81 1.831 5.000 230 5.230
1.800 83 1.883 5.050 232 5.282
1.850 85 1.935 5.100 235 5.335
1.900 87 1.987 5.150 237 5.387
1.950 90 2.040 5.200 239 5.439
2.000 92 2.092 5.250 242 5.492
2.050 94 2.144 5.300 244 5.544
2.100 97 2.197 5.350 246 5.596
2.150 99 2.249 5.400 248 5.648
2.200 101 2.301 5.450 251 5.701
2.250 104 2.354 5.500 253 5.753
2.300 106 2.406 5.550 255 5.805
2.350 108 2.458 5.600 258 5.858
2.400 110 2.510 5.650 260 5.910
2.450 113 2.563 5.700 262 5.962
2.500 115 2.615 5.750 265 6.015
2.550 117 2.667 5.800 267 6.067
2.600 120 2.720 5.850 269 6.119
2.650 122 2.772 5.900 271 6.171
2.700 124 2.824 5.950 274 6.224
2.750 127 2.877 6.000 276 6.276
2.800 129 2.929 6.050 278 6.328
2.850 131 2.981 6.100 20 6.120
2.900 133 3.033 6.150 20 6.170
2.950 136 3.086 6.200 20 6.220
3.000 138 3.138 6.250 20 6.270
3.050 140 3.190 6.300 20 6.320
3.100 143 3.243 6.350 20 6.370
3.150 145 3.295 6.400 20 6.420
3.200 147 3.347 6.450 20 6.470
3.250 150 3.400 6.500 20 6.520
3.300 152 3.452 6.550 20 6.570
3.350 154 3.504 6.600 20 6.620
3.400 156 3.556 6.650 20 6.670
3.450 159 3.609 6.700 20 6.720
3.500 161 3.661 6.750 20 6.770
3.550 163 3.713 6.800 20 6.820
3.600 166 3.766 6.850 20 6.870
3.650 168 3.818 6.900 20 6.920
3.700 170 3.870 6.950 20 6.970
7.000 20 7.020

Alte Pension bis 6060 Euro

Pensionserhöhung 2025 Österreich TabelleBei einer monatlichen Pension von 500 Euro beträgt die Erhöhung im Jahr 2025 exakt 23 Euro, womit sich eine neue Pension von 523 Euro ergibt. Bei 1.000 Euro monatlich steigt die Pension um 46 Euro auf 1.046 Euro. Eine Pension in Höhe von 1.500 Euro wird um 69 Euro angepasst und beträgt künftig 1.569 Euro. Wer 2.000 Euro monatlich bezieht, erhält eine Erhöhung von 92 Euro, die neue Pension beträgt somit 2.092 Euro.

Bei einer Pension von 2.500 Euro steigt der Betrag um 115 Euro auf 2.615 Euro. Eine Pension in Höhe von 3.000 Euro erhöht sich um 138 Euro auf 3.138 Euro. Bei 3.500 Euro ergibt sich eine Anpassung von 161 Euro auf eine neue Pension von 3.661 Euro. Für eine Pension von 4.000 Euro steigt der Betrag um 184 Euro auf 4.184 Euro monatlich.

Wer 5.000 Euro erhält, kann sich über eine Erhöhung von 230 Euro freuen, sodass die neue Pension 5.230 Euro beträgt. Bei 6.000 Euro liegt die monatliche Erhöhung bei 276 Euro. Erst bei 6.060 Euro endet die prozentuelle Erhöhung; darüber hinaus wird ein fixer Pauschalbetrag von 19,91 Euro monatlich gewährt.

Ab 6.060 Euro Gesamtpension geringere Anpassung

Die Pensionserhöhung in Österreich für das Jahr 2025 sieht eine gestaffelte Anpassung vor, bei der höhere Pensionen nur mehr in begrenztem Ausmaß angehoben werden. Für monatliche Gesamtpensionseinkommen bis 6.060 Euro erfolgt eine volle Erhöhung um 4,6 %. Liegt die Pension jedoch über dieser Schwelle, wird nicht mehr prozentuell angepasst, sondern ein fixer Pauschalbetrag von jährlich 278,76 Euro gewährt. Dieser Betrag wird, wie in Österreich üblich, auf 14 Monate aufgeteilt, wodurch sich eine monatliche Erhöhung von lediglich 19,91 Euro ergibt. Das bedeutet beispielsweise für eine Pension von 6.100 Euro, dass die Erhöhung nicht mehr 4,6 % entspricht, sondern mit dem gedeckelten Betrag deutlich darunter liegt. Ziel dieser Regelung ist es, die staatlichen Mehrausgaben zu begrenzen und gleichzeitig eine stärkere Unterstützung für Personen mit niedrigen und mittleren Pensionen sicherzustellen. Damit trägt die Staffelung zur sozialen Ausgewogenheit der Pensionsanpassung 2025 bei.

Berechnung und rechtliche Grundlagen

Die jährliche Pensionsanpassung in Österreich dient dem Zweck, die Kaufkraft der Pensionistinnen und Pensionisten zu sichern und den Lebensstandard im Ruhestand zumindest teilweise vor inflationären Entwicklungen zu schützen. Grundlage für diese Anpassung ist der sogenannte Anpassungsfaktor, der sich im Kern an der Inflationsentwicklung der vorangegangenen zwölf Monate orientiert. Die rechtliche Basis dieser Regelung findet sich in § 108f des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Entsprechende Vorschriften gelten analog im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG).

Die Pensionserhöhung in Österreich wird auf Grundlage des Pensionsanpassungs-Index berechnet. Dieser ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbraucherpreisindex (VPI) der Monate August des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres, jeweils bezogen auf das Basisjahr 2020. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ermittelt diesen Indexwert und schlägt auf dieser Basis einen Anpassungsfaktor vor. Die tatsächliche Höhe der Pensionsanpassung wird jedoch nicht automatisch übernommen, sondern bedarf eines politischen Beschlusses im Parlament. In der Regel erfolgt dies im Rahmen eines speziellen Pensionsanpassungsgesetzes oder als Teil eines Budgetbegleitgesetzes im Herbst des Vorjahres.

Weitere Einflussparameter

Die Höhe der Pensionserhöhung orientiert sich in der Praxis nicht ausschließlich am errechneten Anpassungsfaktor, sondern wird regelmäßig durch sozialpolitische Maßnahmen ergänzt oder modifiziert. So wurde etwa für das Jahr 2025 eine gestaffelte Anpassung beschlossen. Pensionen bis zu einer monatlichen Höhe von 6.060 Euro werden mit dem vollen Anpassungssatz von 4,6 % valorisiert. Für darüber hinausgehende Pensionsbeträge kommt ein Pauschalbetrag zur Anwendung, um die Mehrausgaben des Staates zu begrenzen und eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

Darüber hinaus existieren spezifische Regelungen für bestimmte Gruppen. Mindestpensionen, die an die Ausgleichszulage gebunden sind, werden in der Regel in gleichem Ausmaß wie die regulären Pensionen erhöht. Ebenso gibt es Schutzklauseln für neu in Pension gehende Personen, um inflationsbedingte Nachteile auszugleichen, etwa durch eine fiktive Anhebung der Gesamtgutschrift.

Die rechtliche Verankerung dieser Maßnahmen erfolgt durch entsprechende Paragraphen im ASVG sowie durch jährlich erlassene Pensionsanpassungsgesetze. Diese gesetzlichen Grundlagen bilden den Rahmen für eine sozial ausgewogene und ökonomisch tragfähige Pensionspolitik in Österreich. Sie gewährleisten, dass Pensionsbezieher auch unter sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein gewisses Maß an Sicherheit und Planbarkeit behalten. Damit leistet die gesetzliche Pensionsanpassung nicht nur einen Beitrag zur sozialen Stabilität, sondern auch zur politischen Legitimität des österreichischen Sozialstaats.

Formel

Die Berechnung der jährlichen Pensionserhöhung in Österreich erfolgt auf Basis des sogenannten Pensionsanpassungsfaktors, wie er im § 108f ASVG festgelegt ist. Dieser Faktor orientiert sich an der durchschnittlichen Inflationsrate der letzten zwölf Monate vor dem Stichtag. Dabei wird der Verbraucherpreisindex (VPI) für den Zeitraum von August des Vorjahres bis einschließlich Juli des laufenden Jahres herangezogen. Der Pensionsanpassungsfaktor ergibt sich aus dem Verhältnis des durchschnittlichen VPI-Wertes dieser zwölf Monate zum Index des Basisjahres, derzeit 2020, das mit dem Wert 100 festgelegt ist. Die Formel lautet somit:

PAF = Ø VPI(Aug VJ – Jul dJ) / VPI(Basisjahr)

Anpassungsfaktor = Durchschnittlicher VPI (Aug–Jul) / VPI Basisjahr. Liegt der Durchschnitt beispielsweise bei 111,5, ergibt sich ein Faktor von 1,115, was einer Erhöhung um 11,5 % entspricht. In der Praxis wird dieser Wert jedoch nicht automatisch umgesetzt, sondern dient als Richtwert für politische Entscheidungen. Häufig erfolgen sozial gestaffelte Erhöhungen oder Pauschalregelungen zur Wahrung der sozialen Ausgewogenheit.

Staffelung der Pensionserhöhung in Österreich 2025 nach Gesamtpensionseinkommen

Die Pensionserhöhung in Österreich für das Jahr 2025 folgt einem sozial gestaffelten Modell, das sich am monatlichen Gesamtpensionseinkommen orientiert. Diese Differenzierung wurde eingeführt, um insbesondere niedrige und mittlere Pensionen in Zeiten hoher Inflation gezielt zu stärken, während hohe Pensionen lediglich moderat angepasst werden.

Volle Anpassung für Pensionen bis 6.060 € monatlich

Pensionistinnen und Pensionisten mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von bis zu 6.060 Euro erhalten im Jahr 2025 die volle gesetzliche Pensionsanpassung in Höhe von 4,6 %. Diese Grenze entspricht dem 14-fachen Wert von 84.840 Euro jährlich und wurde bewusst gewählt, um mittlere und untere Pensionen vollständig an die Teuerung anzupassen. Die Anpassung erfolgt auf Basis des gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktors, der sich aus dem durchschnittlichen Verbraucherpreisindex der letzten zwölf Monate vor Juli 2024 ergibt. Die vollständige Erhöhung betrifft alle gesetzlichen Pensionsarten – darunter Alterspensionen, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie Witwen- und Waisenpensionen. Durch diese Maßnahme soll die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten erhalten bleiben. Die Auszahlung der angepassten Pension erfolgt wie üblich mit dem Jänner-Auszahlungszyklus und ist im Pensionsbescheid bzw. auf dem Kontoauszug erstmals im Februar 2025 sichtbar.

Gedeckelte Anpassung bei höheren Pensionen

Für Pensionen, die monatlich über 6.060 Euro brutto betragen, gilt im Jahr 2025 eine gedeckelte Anpassung. Anstelle einer prozentuellen Erhöhung erhalten diese Pensionsbezieher einen fixen Pauschalbetrag von 278,76 Euro pro Jahr. Diese Summe entspricht exakt 4,6 % von 84.840 Euro – also dem maximal vollen Anpassungsbetrag, den auch Personen mit einem Einkommen exakt an der Schwelle erhalten. Damit soll verhindert werden, dass sehr hohe Pensionen überproportional von der jährlichen Anpassung profitieren. Besonders betroffen von dieser Regelung sind Bezieher sogenannter Sonderpensionen, etwa aus dem öffentlichen Dienst oder staatsnahen Betrieben, bei denen die monatlichen Ruhebezüge deutlich über dem Durchschnitt liegen. Die Deckelung wird mit dem Ziel sozialer Gerechtigkeit begründet und stellt einen Ausgleich zwischen Budgetdisziplin und sozialer Verantwortung dar. Der fixierte Betrag wird im Zuge der regulären Jänner-Pensionszahlung automatisch berücksichtigt und sichtbar.

Erhöhung der Mindestpensionen und Ausgleichszulage

Im Rahmen der Pensionserhöhung 2025 werden auch die Mindestpensionen in Österreich, also die sogenannten Ausgleichszulagenrichtsätze, um 4,6 % angehoben. Diese Anpassung betrifft insbesondere Pensionistinnen und Pensionisten mit sehr niedrigen Ruhebezügen, die unter dem gesetzlich definierten Existenzminimum liegen. Für Alleinstehende steigt der Richtsatz dadurch auf 1.273,99 Euro pro Monat, für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften auf 2.009,85 Euro. Die Ausgleichszulage stellt sicher, dass Personen mit niedrigen Pensionen ein Mindesteinkommen zur Verfügung haben. Sie wird gewährt, wenn das Gesamteinkommen unter dem festgelegten Richtsatz liegt. Mit der Erhöhung 2025 soll insbesondere der inflationsbedingte Kaufkraftverlust im unteren Einkommenssegment abgefedert werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch im Rahmen der monatlichen Pensionszahlung und ist ab Anfang Februar 2025 auf dem Konto ersichtlich.

Zusatzregelung für Neupensionisten

Für Personen, die im Jahr 2025 erstmals eine gesetzliche Pension beziehen, gilt eine besondere Zusatzregelung in Form einer Schutzklausel. Diese soll sicherstellen, dass neue Pensionisten gegenüber bereits länger im Ruhestand befindlichen Personen durch inflationsbedingte Verzögerungen nicht benachteiligt werden. Die Regelung sieht vor, dass ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag in Höhe von 4,5 % der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 gewährt wird. Dieser Betrag wird durch 14 geteilt und monatlich zur Pension hinzugerechnet. Die Schutzklausel betrifft unter anderem Personen, die in Alterspension, Langzeitversicherten-Ppension oder unter bestimmten Voraussetzungen in Korridorpension gehen. Durch diese Maßnahme soll eine faire und ausgewogene Pensionsanpassung auch für neue Pensionsbezieher gewährleistet werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch und ist mit der ersten regulären Pensionszahlung im Jahr 2025 wirksam.

Entwicklung der Pensionserhöhungen 2010 – 2025

In der Abbildung 1 ist die Entwicklung der Pensionsanpassung angegeben. Zwischen 2010 und 2019 bewegten sich die jährlichen Pensionserhöhungen in Österreich größtenteils im moderaten Bereich zwischen 0,8 % und 2,2 %. Die Anpassungen orientierten sich in dieser Phase eng am Verbraucherpreisindex und spiegelten eine insgesamt stabile Inflationsentwicklung wider. Erst ab dem Jahr 2022 kam es zu deutlich spürbaren Steigerungen, ausgelöst durch die stark gestiegene Teuerung infolge globaler Krisen.

Entwicklung der Pensionserhöhung Österreich 2010 -2025

Abbildung 1: Entwicklung der Pensionserhöhungen in Österreich von 2010 – 2025

Im Jahr 2022 betrug die Pensionserhöhung bereits 3 %, 2023 folgte eine markante Anpassung um 5,8 %. Den bisherigen Höhepunkt markierte das Jahr 2024 mit einer rekordhohen Anpassung von 9,7 %, die vor allem der hohen Inflationsrate des Vorjahres geschuldet war. Für 2025 wurde die Erhöhung wieder etwas reduziert, beträgt jedoch mit 4,6 % immer noch einen überdurchschnittlich hohen Wert im Vergleich zum Jahrzehnt davor. Die Entwicklung zeigt deutlich, wie stark Inflation und wirtschaftliche Rahmenbedingungen die Anpassung beeinflussen.

Prognose

Wie sehen die Vorhersagen für die künftige Rentenerhöhung aus? Die Redaktion hat dazu eine Modellrechnung durchgeführt. Die Modellierung der erwarteten Pensionserhöhungen in Österreich für die Jahre 2025 bis 2030 ergibt ein insgesamt moderates Anpassungsszenario. Auf Basis der Inflationsprognosen der Österreichischen Nationalbank und unter Berücksichtigung realistischer politischer Korrekturen wurden jährlich leicht reduzierte Erhöhungswerte angenommen. Für das Jahr 2025 wird mit einer Erhöhung von 2,5 % gerechnet, während sich die Anpassungen in den Jahren 2026 bis 2030 voraussichtlich zwischen 1,6 % und 2,5 % bewegen dürften.

Diese Werte reflektieren die zunehmende Rückkehr zu einem stabilen Preisniveau nach den Hochinflationsjahren 2022 bis 2024 und die gleichzeitige Zurückhaltung bei den Staatsausgaben. Für Neupensionisten wurde ab 2026 zusätzlich die Wiedereinführung der sogenannten Aliquotierung berücksichtigt. Diese sieht vor, dass im ersten Jahr des Pensionsbezugs nur eine anteilige Erhöhung gewährt wird. In der Modellrechnung wurde ein pauschaler Aliquotierungswert von 50 % unterstellt, was zu spürbar geringeren Anpassungen für neue Pensionsbezieher im jeweiligen Antrittsjahr führt.

Insgesamt zeigt die Prognose eine allmähliche Normalisierung des Anpassungsniveaus bei gleichzeitig wachsender Differenzierung durch gesetzliche Maßnahmen. Damit bleibt die Kaufkraftsicherung im Fokus, ohne die fiskalische Nachhaltigkeit des Pensionssystems aus dem Blick zu verlieren.

Tabelle 2: Prognose zur Pensionserhöhung 2026 – 2030

Jahr Inflationsprognose (%) Erwartete Pensionserhöhung (%) Aliquotierung für Neupensionen (%)
2025 2,9 2,5
2026 2,3 1,9 0,95
2027 2,1 1,7 0,85
2028 2 1,6 0,8
2029 2 1,6 0,8
2030 2 1,6 0,8

Annahmen der Modellierung

Die vorliegende Prognoserechnung zur Entwicklung der Pensionserhöhungen in Österreich für die Jahre 2025 bis 2030 basiert auf einer realitätsnahen Modellierung, die sowohl wirtschaftliche Prognosedaten als auch gesetzlich bekannte Systemanpassungen berücksichtigt. Als Grundlage diente die Inflationsprognose der Österreichischen Nationalbank (OeNB), da der Verbraucherpreisindex (VPI) laut § 108f ASVG eine zentrale Rolle bei der Ermittlung des gesetzlichen Pensionsanpassungsfaktors spielt.

Allerdings wurde in der Modellierung bewusst davon abgesehen, die Inflationsraten 1:1 in Pensionserhöhungen zu überführen. Stattdessen wurde eine pauschale Reduktion von 0,4 Prozentpunkten gegenüber der erwarteten Inflation vorgenommen. Diese Annahme orientiert sich an der tatsächlichen Praxis der vergangenen Jahre, in denen politische Entscheidungen oft eine geringere Anpassung als die rein rechnerische Teuerungsrate vorsahen. Die Gründe dafür liegen unter anderem in budgetpolitischen Abwägungen, aber auch in der sozialen Staffelung, bei der hohe Pensionen begrenzt angepasst werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Prognose ab dem Jahr 2026 ist die Wieder-Einführung der sogenannten Aliquotierung. Diese Regelung war in den Jahren 2023 bis 2025 ausgesetzt, soll jedoch ab 2026 wieder gelten. Sie bewirkt, dass Personen, die im Laufe eines Jahres erstmalig eine Pension beziehen, im ersten Pensionsjahr lediglich eine anteilige Erhöhung erhalten. Für die Modellrechnung wurde ein Aliquotierungsfaktor von 50 % angesetzt – eine konservative Annahme auf Basis bisheriger Erfahrungswerte.

Nicht berücksichtigt wurden hingegen mögliche Sondermaßnahmen wie Einmalzahlungen oder zusätzliche sozial gestaffelte Erhöhungen, da deren Einführung rein politischer Natur ist und derzeit keine belastbaren Anhaltspunkte für konkrete Regelungen vorliegen. Ebenfalls außen vor bleibt die Auswirkung struktureller Reformen wie die schrittweise Anhebung des Antrittsalters bei der Korridorpension oder die Erhöhung der erforderlichen Versicherungsjahre, da diese primär das Pensionsantrittsverhalten und weniger die jährliche Anpassung betreffen.

Insgesamt ergibt sich somit ein konservativ-realistisches Prognosemodell, das inflationsnah bleibt, dabei aber politische Realitäten und bekannte gesetzliche Entwicklungen abbildet, ohne spekulative Sonderannahmen einzubeziehen.

 

Literatur

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Informationen zur Pensionserhöhung 2025 und den Anpassungsfaktor. BMAS

Pensionsversicherung (PV): Details zur Pensionsanpassung 2025 und Schutzklausel für Neupensionisten. Pensionsversicherung Österreich

Parlament Österreich: Gesetzesbeschlüsse zur Pensionsanpassung 2025 und Verlängerung der Schutzklausel. Startseite | Parlament Österreich

Statistik Austria: Verbraucherpreisindex (VPI) und weitere statistische Daten zur Berechnung des Anpassungsfaktors. STATISTIK AUSTRIA

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG): Rechtsgrundlagen zur Pensionsanpassung, insbesondere § 807 ASVG. Jusline ÖsterreichSTATISTIK AUSTRIA+2Jusline Österreich+2

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