Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerDie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennziffer zur steuerlichen Identifikation von Unternehmen im innereuropäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sie ist erforderlich, wenn Leistungen oder Lieferungen zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union erbracht werden. Die USt-IdNr. wird in Deutschland durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und unterscheidet sich von der allgemeinen Steuernummer, die im nationalen Steuerverfahren verwendet wird. Auch von der Steuer-Identifikationsnummer natürlicher Personen ist sie abzugrenzen.

Unternehmen können die USt-IdNr. entweder im Rahmen der Unternehmensgründung über den steuerlichen Erfassungsbogen oder nachträglich direkt beim BZSt beantragen. Sie ermöglicht es, innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei abzuwickeln, sofern beide Geschäftspartner über gültige USt-IdNrn. verfügen. Daher sollten bei grenzüberschreitenden Rechnungen immer sowohl die eigene als auch die USt-IdNr. des Geschäftspartners aufgeführt sein.

Für mehr Sicherheit kann die Gültigkeit der Nummer online über das BZSt geprüft werden. Diese sogenannte qualifizierte Bestätigungsanfrage schützt vor falscher Nutzung und steuerlichen Nachteilen. Die USt-IdNr. ist ein zentrales Element zur Vereinfachung und Kontrolle im europäischen Binnenmarkt. Sie unterstützt Unternehmen dabei, steuerliche Vorschriften korrekt umzusetzen und trägt zur Vermeidung unnötiger Bürokratie bei. Besonders bei regelmäßigem Handel innerhalb der EU ist ihre Verwendung unverzichtbar.

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USt-ID beantragen

Die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit bringt verschiedene steuerliche Pflichten mit sich. Dazu zählt auch die korrekte Anmeldung beim Finanzamt. Im Zuge dessen wird neben der allgemeinen Steuernummer häufig eine weitere Kennziffer benötigt. Gemeint ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie dient der eindeutigen steuerlichen Zuordnung eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union und ist bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsvorgängen verpflichtend anzugeben.

Die Beantragung der USt-ID erfolgt in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Gründer können diese bereits im sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ anfordern, den sie nach der Anmeldung beim Finanzamt ausfüllen. In diesem Formular gibt es ein separates Feld zur Anforderung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das zuständige Finanzamt leitet die Angaben anschließend automatisch an das BZSt weiter.

Auch nachträglich kann die USt-ID jederzeit beantragt werden. Unternehmen, die bereits eine Steuernummer erhalten haben, stellen den Antrag direkt beim BZSt. Dafür stehen zwei Wege zur Verfügung: entweder online über das offizielle Formular auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern oder schriftlich per Post beziehungsweise Fax. Online erfolgt die Beantragung über folgenden Link: https://www.bzst.de/USt-IdNr.

Für die Bearbeitung benötigt das BZSt verschiedene Angaben. Dazu gehören die Steuernummer des Unternehmens, die vollständige Anschrift, die Rechtsform sowie die Angabe des zuständigen Finanzamts. Auch ein Ansprechpartner sollte benannt werden. Die Übermittlung aller Daten erfolgt in der Regel ohne großen Aufwand. Die Beantragung ist gebührenfrei.

Nach erfolgreicher Prüfung sendet das BZSt die USt-ID postalisch an die im Antrag genannte Geschäftsadresse. Die Dauer bis zur Zuteilung beträgt meist nur wenige Werktage. In Zeiten hoher Auslastung kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Eine telefonische oder elektronische Vorabmitteilung der Nummer erfolgt nicht.

Verwendung

Sobald die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben wurde, sollte sie in allen relevanten Geschäftsvorgängen verwendet werden. Das betrifft insbesondere Rechnungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und digitale Dienstleistungen. Bei Geschäften innerhalb der EU empfiehlt sich zudem die regelmäßige Prüfung der USt-ID von Geschäftspartnern über das Bestätigungsverfahren des BZSt, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Die USt-ID ist ein zentrales Element für die rechtssichere Abwicklung von Umsätzen, bei denen Umsatzsteuer eine Rolle spielt. Unternehmen, die die Beantragung versäumen oder falsche Angaben machen, riskieren steuerliche Nachteile. Deshalb sollte dieser Schritt frühzeitig und korrekt erfolgen. Wer die Zuteilung der USt-ID dokumentiert und ihre Nutzung nachvollziehbar gestaltet, erfüllt eine wichtige Voraussetzung für reibungslose Betriebsprüfungen und internationale Geschäftsvorgänge.

Abkürzung USt-ID

Die Abkürzung für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet USt-IdNr. und wird im unternehmerischen und steuerlichen Umfeld verwendet. Sie dient der eindeutigen Identifikation eines Unternehmens im Umsatzsteuerrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der Europäischen Union. Die Abkürzung setzt sich aus den Begriffen Umsatzsteuer (USt), Identifikationsnummer (IdNr.) und der deutschen Kurzform für „Nummer“ zusammen. Die USt-IdNr. ist auf Rechnungen, im Impressum von Unternehmenswebseiten sowie bei steuerlichen Meldungen korrekt anzugeben.