In Dänemark unterliegt nahezu jeder Waren- und Dienstleistungsumsatz der Mehrwertsteuer. Das Land zählt mit einem hohen einheitlichen Mehrwertsteuersatz zu den Ländern mit den strengsten und am weitesten gefassten Umsatzsteuerregelungen in Europa. Die Steuer ist als Verbrauchsabgabe konzipiert und wird auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben – vom Hersteller über den Großhandel bis hin zum Endkunden. Dennoch zahlen Verbraucher letztlich die gesamte Steuerlast, da Unternehmen sie als sogenannte Vorsteuer geltend machen und mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen können. Nutzen Sie unseren MwSt Rechner für Dänemark 2025 online kostenlos.
Der Begriff „Mehrwertsteuer“ wird in Dänemark durch das dänische Wort „moms“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist im Alltag allgegenwärtig – sei es auf Kassenzetteln, Rechnungen oder in Steuererklärungen. Der einheitliche Standardsteuersatz in Dänemark beträgt 25 Prozent und gilt für nahezu alle Waren und Dienstleistungen, auch dort, wo andere europäische Länder reduzierte Steuersätze vorsehen. Ausnahmen und Steuerbefreiungen gibt es nur in wenigen, klar definierten Bereichen.
Die dänische Mehrwertsteuerregelung folgt dem Prinzip der Netto-Allphasenbesteuerung mit Vorsteuerabzug und ist eng an die Richtlinien der Europäischen Union angelehnt. Sie ist damit Teil des harmonisierten Umsatzsteuersystems im Binnenmarkt, das grenzüberschreitenden Handel erleichtert und Wettbewerbsverzerrungen verhindern soll. Dennoch gibt es landesspezifische Unterschiede bei der Umsetzung und bei den administrativen Anforderungen für Unternehmen.
Für Unternehmen, die in Dänemark geschäftlich tätig sind oder grenzüberschreitende Umsätze tätigen, ist die Kenntnis der dänischen Mehrwertsteuerpflichten essenziell. Die Anmeldung, Erklärung und Abfuhr der Steuer erfolgt über die dänische Steuerbehörde SKAT und unterliegt teils strengen Fristen. Eine falsche Handhabung kann zu empfindlichen Strafen führen.
Empfehlung: Mehrwertsteuer Rechner Deutschland
Inhalt
- 1 MwSt Rechner für Dänemark
- 2 Was ist die Mehrwertsteuer in Dänemark?
- 3 Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Dänemark?
- 4 Welche Ausnahmen und Steuerbefreiungen gelten?
- 5 Mehrwertsteuerpflicht für Unternehmen in Dänemark
- 6 Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel
- 7 Mehrwertsteuererklärung und Fristen
- 8 Rückerstattung der dänischen MwSt
- 9 ❓ FAQ zur Mehrwertsteuer in Dänemark
- 10 Weitere Rechner
MwSt Rechner für Dänemark
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner für Dänemark lässt sich schnell und einfach der Brutto- oder Nettobetrag berechnen – basierend auf dem einheitlichen Steuersatz von 25 %. Nutzer geben entweder den Netto- oder den Bruttowert in Dänischen Kronen (DKK) ein, und das Tool berechnet automatisch den jeweils fehlenden Wert sowie den enthaltenen oder aufzuschlagenden Steuerbetrag. Der Rechner eignet sich ideal für Unternehmen, Händler, Selbstständige und Privatpersonen, die Rechnungen prüfen oder Preise kalkulieren möchten. Die Berechnung erfolgt sofort nach Eingabe, ohne Anmeldung oder zusätzliche Angaben. Das Tool hilft dabei, Klarheit über Steuerbeträge zu schaffen – schnell, transparent und kostenlos.
In Dänemark beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 25 % und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet. Es gibt keine ermäßigten Steuersätze, jedoch gelten bestimmte Steuerbefreiungen. Ein Nullsteuersatz (0 %) gilt für Zeitungen, internationale Transportleistungen, Krankenhausbehandlungen, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Diese Ausnahmen sollen gesellschaftlich wichtige Bereiche steuerlich entlasten.
Was ist die Mehrwertsteuer in Dänemark?
Die Mehrwertsteuer in Dänemark wird unter dem Begriff „moms“ geführt und ist eine Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als Teil des europäischen Binnenmarktes basiert das dänische Mehrwertsteuersystem auf den Vorgaben der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, wird jedoch national ausgestaltet und administriert. Das bedeutet: Die Grundprinzipien gelten EU-weit, die konkrete Anwendung und Ausnahmen können von Land zu Land unterschiedlich sein.
In Dänemark folgt das Mehrwertsteuersystem dem Modell der Allphasen-Netto-Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet: Auf jeder Wirtschaftsstufe wird Umsatzsteuer auf den Nettoverkaufswert berechnet, während Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer auf ihre eigenen Einkäufe als Vorsteuer abziehen können. Dadurch wird die Steuerlast ausschließlich auf den tatsächlichen Mehrwert zwischen Einkauf und Verkauf erhoben – die Steuerlast trägt am Ende allein der Endverbraucher.
Im Gegensatz zu Ländern mit mehreren Steuersätzen – etwa Deutschland mit 19 % und 7 % – kennt Dänemark ausschließlich einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz. Dieser breite Anwendungsbereich vermeidet viele Ausnahmeregelungen, die in anderen Ländern zu komplexen Zuordnungen führen. Auch auf Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Marketing, Telekommunikation oder digitale Inhalte wird in der Regel der volle Satz erhoben.
Die Verwaltung der Steuer erfolgt durch die dänische Steuerbehörde SKAT, die auch für die Umsatzsteuerregistrierung und -abrechnung zuständig ist. Unternehmen, die geschäftlich in Dänemark tätig werden, müssen sich dort registrieren und erhalten eine CVR-Nummer, die auch als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient. Diese Nummer ist die Grundlage für alle steuerlichen Meldungen und Transaktionen.
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Dänemark?
Dänemark erhebt einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent – und gehört damit zu den Ländern mit dem höchsten Standardsatz innerhalb der Europäischen Union. Anders als viele andere EU-Staaten kennt Dänemark keine ermäßigten Steuersätze. Das bedeutet: Sowohl Grundnahrungsmittel als auch Bücher, Zeitschriften, Medikamente oder Kulturangebote unterliegen demselben Steuersatz wie alle anderen Produkte und Dienstleistungen.
Diese einheitliche Besteuerung vereinfacht die Anwendung, reduziert Abgrenzungsprobleme und macht das dänische Mehrwertsteuersystem vergleichsweise transparent. Für Unternehmen bedeutet dies weniger Aufwand bei der Zuordnung von Leistungen zu unterschiedlichen Steuersätzen. Für Verbraucher hingegen führt der hohe Einheitssatz in der Praxis zu höheren Endpreisen – insbesondere im europäischen Vergleich.
Die Mehrwertsteuer wird in Dänemark stets auf den Nettopreis aufgeschlagen. Die Preisangaben im Einzelhandel erfolgen jedoch in der Regel inklusive Mehrwertsteuer, da dies für Endverbraucher verpflichtend ist. Für Unternehmen ist es hingegen üblich, Nettopreise auszuweisen, insbesondere bei Geschäftskunden oder im grenzüberschreitenden Handel.
Ein einfaches Beispiel: Kostet ein Produkt netto 100 DKK, dann ergibt sich inklusive Mehrwertsteuer ein Bruttopreis von 125 DKK. Die 25 DKK sind in der Rechnung auszuweisen – entweder separat oder als Hinweis auf den enthaltenen Steuersatz.
Für Unternehmer ist es entscheidend, die korrekte Berechnung der Steuer in allen Preisangaben, Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen sicherzustellen. Falsche Angaben können zu Bußgeldern oder steuerlichen Nachzahlungen führen. Auch bei Online-Shops, die in Dänemark verkaufen, muss der dänische Steuersatz korrekt angewendet und abgeführt werden – je nach Lieferschwelle oder Registrierungspflicht.
Welche Ausnahmen und Steuerbefreiungen gelten?
Trotz des einheitlichen Mehrwertsteuersatzes von 25 Prozent sieht das dänische Umsatzsteuergesetz auch bestimmte Ausnahmen und Steuerbefreiungen vor. Diese betreffen jedoch nur wenige, klar definierte Branchen und Leistungen. In der Praxis gilt: Wenn keine explizite Ausnahme im Gesetz genannt ist, unterliegt die Leistung dem vollen Steuersatz.
Zu den wichtigsten steuerbefreiten Bereichen zählen insbesondere:
- Gesundheitswesen: Ärztliche Leistungen, zahnärztliche Behandlungen und viele therapeutische Dienstleistungen sind mehrwertsteuerfrei, sofern sie der medizinischen Versorgung dienen.
- Finanzdienstleistungen: Auch Kreditvergabe, Zahlungsverkehr, Versicherungsleistungen und Wertpapiergeschäfte sind in Dänemark von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Leistungen gelten als nicht steuerbar im engeren Sinne.
- Bildungseinrichtungen: Schulische und universitäre Bildungsangebote sowie zertifizierte Kurse sind in vielen Fällen mehrwertsteuerfrei – sofern sie gemeinnützig oder gesetzlich geregelt sind.
- Postdienste: Der nationale Postdienst (PostNord) ist in Teilen ebenfalls von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen.
Wichtig zu wissen: Steuerbefreit heißt nicht steuervergütet. Das bedeutet, dass Unternehmen in diesen Bereichen keinen Vorsteuerabzug für ihre eigenen Eingangsleistungen geltend machen können. Das kann zu einer faktischen Mehrbelastung führen, insbesondere bei Investitionen oder Betriebskosten.
Eine weitere Besonderheit ist die sogenannte Nullbesteuerung bei Exporten. Lieferungen aus Dänemark in Länder außerhalb der EU sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit – allerdings müssen strenge Nachweispflichten erfüllt werden. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt verwendet wird.
Wer sich unsicher ist, ob eine bestimmte Leistung steuerpflichtig oder befreit ist, sollte die Einstufung sorgfältig prüfen oder steuerlich beraten lassen. Die dänische Steuerbehörde (SKAT) stellt dazu umfangreiche Informationen bereit – auch in englischer Sprache.
Mehrwertsteuerpflicht für Unternehmen in Dänemark
Unternehmen, die in Dänemark geschäftlich tätig sind, müssen prüfen, ob sie dort mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Pflicht zur Registrierung entsteht, sobald ein gewisser Jahresumsatz überschritten wird oder eine bestimmte Art von Leistung im Land erbracht wird. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften der dänischen Steuerbehörde SKAT.
Für dänische Unternehmen gilt grundsätzlich eine Registrierungspflicht ab einem Jahresumsatz von 50.000 DKK (ca. 6.700 Euro). Wird diese Grenze voraussichtlich überschritten, muss sich das Unternehmen vorab bei SKAT anmelden und erhält eine sogenannte CVR-Nummer (Central Business Register). Diese Nummer dient gleichzeitig als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Nummer) und ist in sämtlichen steuerlichen Prozessen anzugeben.
Auch ausländische Unternehmen können in Dänemark mehrwertsteuerpflichtig sein – zum Beispiel bei der Lieferung von Waren, beim Betrieb eines Online-Shops mit dänischen Kunden oder bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen. Eine Registrierungspflicht besteht dann oft unabhängig vom Umsatz. In diesen Fällen erfolgt die Anmeldung entweder direkt bei SKAT oder über einen Fiskalvertreter.
Wichtig: Wer in Dänemark tätig ist, ohne sich rechtzeitig steuerlich zu registrieren, riskiert empfindliche Sanktionen. Dazu zählen nicht nur Nachzahlungen der geschuldeten Steuer, sondern auch Verzugszinsen und Geldbußen. Die Umsatzsteuer muss in der Regel monatlich oder vierteljährlich abgeführt werden – abhängig vom Unternehmensvolumen.
Nach der Registrierung sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Rechnungen korrekt den dänischen Mehrwertsteuersatz auszuweisen, die CVR-Nummer zu verwenden und ihre Buchführung entsprechend den lokalen Anforderungen zu gestalten. Die Abrechnung erfolgt über das digitale System TastSelv Erhverv, das auch für ausländische Unternehmen zugänglich ist.
Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel
Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU unterliegt speziellen Regelungen, die auch für Dänemark gelten. Für Unternehmen, die aus dem EU-Ausland nach Dänemark liefern oder Dienstleistungen anbieten, ist das Thema Reverse-Charge-Verfahren sowie die Behandlung innergemeinschaftlicher Umsätze zentral.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren aus Dänemark in ein anderes EU-Land greift in der Regel die Steuerbefreiung für Exporte. Voraussetzung ist, dass der Käufer in einem anderen EU-Land über eine gültige Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) verfügt und die Ware tatsächlich ins EU-Ausland gelangt. In diesem Fall muss keine dänische Mehrwertsteuer berechnet werden – stattdessen erfolgt die Versteuerung im Empfängerland durch den Käufer (Reverse-Charge).
Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, etwa im Bereich Beratung, Werbung, Telekommunikation oder Software. Dabei schuldet der Leistungsempfänger im Empfängerland die Umsatzsteuer. Der dänische Anbieter weist in seiner Rechnung keine Mehrwertsteuer aus, sondern vermerkt den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Deutsche Unternehmen, die an dänische Firmen liefern oder Dienstleistungen erbringen, sollten darauf achten, alle Rechnungsangaben korrekt zu machen – insbesondere die Angabe beider USt-IdNrn. sowie den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Auch die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist verpflichtend.
Besondere Vorsicht ist bei Online-Verkäufen an Privatkunden in Dänemark geboten: Seit Juli 2021 gelten EU-weite Lieferschwellen im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS). Wird der Schwellenwert von 10.000 Euro netto überschritten, muss die Umsatzsteuer im Zielland abgeführt werden – also in Dänemark. Hier ist entweder eine Registrierung bei SKAT oder die Nutzung des OSS-Portals erforderlich.
Mehrwertsteuererklärung und Fristen
Unternehmen, die in Dänemark mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen ihre Umsätze regelmäßig über das Online-Portal TastSelv Erhverv bei der dänischen Steuerbehörde SKAT melden. Die Art und Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung richtet sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen DKK sind verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Bei einem Umsatz zwischen 5 und 50 Millionen DKK ist die Abgabe vierteljährlich erforderlich. Kleinunternehmen mit weniger als 5 Millionen DKK Umsatz können in der Regel jährlich abrechnen. Die genauen Schwellenwerte und Einstufungen werden durch SKAT mit der Registrierung festgelegt und können sich bei wachsendem Umsatz ändern.
Die Erklärung umfasst alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze, den abziehbaren Vorsteuerbetrag sowie die sich daraus ergebende Zahllast oder ein eventuelles Guthaben. Nach Abgabe der Erklärung muss die Steuer innerhalb der gesetzten Frist an das dänische Finanzamt überwiesen werden. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist einen Monat nach Ende des Meldezeitraums. Die Zahlung erfolgt in Dänischen Kronen (DKK) auf das zentrale Konto von SKAT unter Angabe der CVR-Nummer.
Wer die Abgabe- oder Zahlungsfrist versäumt, muss mit Verzugszinsen und Mahngebühren rechnen. In schwerwiegenden Fällen drohen auch Zwangsmaßnahmen, insbesondere wenn über längere Zeiträume keine Meldungen erfolgen oder ein Missbrauch vermutet wird.
Die Nutzung des Onlineportals TastSelv Erhverv erfordert eine vorherige Aktivierung und gegebenenfalls die Einrichtung eines dänischen digitalen Zugangs (MitID Erhverv). Auch ausländische Unternehmen, die zur Abgabe verpflichtet sind, müssen sich hierüber anmelden und ihre Meldungen elektronisch übermitteln.
Rückerstattung der dänischen MwSt
Ausländische Unternehmen, die in Dänemark keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen die in Dänemark gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen. Dieses Verfahren richtet sich vor allem an Firmen, die im Rahmen von Geschäftsreisen, Messen, Schulungen oder kurzfristigen Projekten Ausgaben im Land haben – etwa für Hotelkosten, Mietwagen, Verpflegung oder Dienstleistungen.
Die Grundlage für die Rückerstattung bildet das sogenannte 13. MwSt.-Richtlinie-Verfahren (für Unternehmen außerhalb der EU) bzw. das EU-Mehrwertsteuererstattungsverfahren für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU. Deutsche Unternehmen nutzen in der Regel letzteres und stellen ihren Antrag über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses leitet die Anträge an die dänische Steuerbehörde SKAT weiter.
Der Antrag muss elektronisch über das BZSt-Onlineportal erfolgen und bestimmte Belege enthalten – z. B. Originalrechnungen, ausgestellt auf den Firmennamen, sowie Nachweise zur Unternehmereigenschaft. In der Regel muss der Antrag bis spätestens 30. September des Folgejahres gestellt werden. Für das Jahr 2024 wäre also der 30. September 2025 die Frist.
Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn die steuerpflichtige Leistung korrekt mit dänischer Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde und keine Registrierungspflicht in Dänemark bestand. Wer dort steuerpflichtige Umsätze tätigt, muss sich registrieren und darf keine Erstattung über dieses Verfahren beantragen – dann erfolgt die Abrechnung im Rahmen der regulären Umsatzsteuervoranmeldung.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Der Erstattungsbetrag wird in Dänischen Kronen (DKK) ausgezahlt – meist auf ein Geschäftskonto in der EU. Um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag vollständig und korrekt eingereicht werden.
❓ FAQ zur Mehrwertsteuer in Dänemark
🔹 Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Dänemark?
Der Standardsteuersatz beträgt 25 %. Dänemark kennt keine ermäßigten Steuersätze – alle steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen unterliegen diesem einheitlichen Satz.
🔹 Gibt es Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht?
Ja. Bestimmte Leistungen sind steuerbefreit, etwa medizinische Behandlungen, Finanzdienstleistungen, Bildungseinrichtungen und Postdienste. Diese Bereiche unterliegen besonderen Vorschriften.
🔹 Wann muss ich mich in Dänemark für die Mehrwertsteuer registrieren?
Eine Registrierung ist verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 50.000 DKK übersteigt oder wenn ausländische Unternehmen steuerpflichtige Umsätze in Dänemark tätigen – z. B. bei Lagerhaltung, Dienstleistungserbringung oder Onlinehandel.
🔹 Wie funktioniert die Mehrwertsteuererklärung in Dänemark?
Unternehmen reichen ihre Erklärung elektronisch über TastSelv Erhverv ein. Je nach Unternehmensgröße erfolgt dies monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Die Steuer ist in Dänischen Kronen (DKK) zu entrichten.
🔹 Können ausländische Unternehmen die dänische Mehrwertsteuer zurückfordern?
Ja, sofern sie keine Registrierungspflicht in Dänemark haben. Die Rückerstattung erfolgt über das BZSt (Deutschland) oder direkt bei SKAT (Nicht-EU). Frist: 30. September des Folgejahres.
🔹 Was ist bei Online-Verkäufen an dänische Kunden zu beachten?
Seit 2021 gilt die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Wird diese überschritten, muss die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abgeführt werden – also in Dänemark. Dies kann über das OSS-Verfahren erfolgen.
Weitere Rechner