Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebensgemeinschaft und Ihre Arbeitseinkommenunterscheiden sich erheblich. Dann stellt sich die Frage, welches die beste Strategie für die Steuer ist. Eine Möglichkeit ist die Steuerklasse 5. Diese Klasse kann von verheirateten Arbeitnehmern gewählt werden, wenn der andere Ehepartner die Steuerklasse 3 gewählt hat. Möglich ist die Wahl nur, wenn beide Ehegatten nicht dauerhaft getrennt leben und unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Steueroptimierung
Die Steuerklasse 5 wird immer dann zur Steueroptimierung gewählt, wenn die Bruttolöhne der Ehegatten weit auseinander liegen. Da auf der Steuerklasse 5 keine Freibeträge eingetragen werden können, sind die Abgaben höher als beispielsweise die Steuerklasse 4. Der komplette Grundfreibetrag wird üblicherweise beim Ehepartner auf der Steuerkarte 3 eingetragen. Lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag und der Sonderausgabenpauschbetrag werden in der Steuerklasse 5 berücksichtigt
Steuerklasse 5 Tipps & Beispiele
Wenn in absehbarer Zeit Sozialleistungen von dem Betreffenden in Anspruch genommen werden, ist zu überlegen, anstelle der Steuerklasse 5 (und 3 für den Ehepartner) lieber die Steuerklasse 4 für beide Partner zu wählen.
In der folgenden Übersicht finden Sie die Verweise zu den einzelnen Steuerklassen
Literatur
Bundesfinanzministerium – Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2019 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind