Sie sind ein verheirateter Arbeitnehmer oder leben in einer eingetragenem Lebenspartnerschaft und haben ein ähnlich hohes Einkommen. In die Steuerklasse 4 gehören mit einander verheiratete Arbeitnehmer, die dauerhaft zusammen leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und beide einer nichtselbständigen Tätigkeit (Arbeitnehmer) nachgehen.
Nicht anzuwenden ist diese bei verheirateten Arbeitnehmern, bei denen ein Ehepartner steuerfreien Arbeitslohn bezieht oder pauschal besteuert wird. In die Steuerklasse 4 gehen Ehepartner sinnvollerweise, deren Bruttoeinkommen relativ ähnlich hoch ist. Zur Abgrenzung bei ungleichen Einkommensverhältnissen sieh auch Steuerklasse 3.
Damit haben verheiratete Arbeitnehmer, die eigenes Arbeitseinkommen erzielen die Wahlmöglichkeit zwischen der Steuerklasse 4 (beide Ehepartner) oder je ein Ehegatte in Steuerklasse 3 und der andere in Steuerklasse 5. Was sich am besten rechnet können Sie mit unserem Brutto Rechner herausfinden.
Steuerklasse 4 Tipps und Beispiele
Für Verheiratete Arbeitnehmerpaare ist es durchaus von Bedeutung wie die Verteilung der Steuerklassen gewählt wird, handelt es sich doch um eine Möglichkeit an dieser Stelle die Steuerabgaben zu optimieren. Darüber beeinflusst die Steuerklasse verschiedene Leistungen, wie die Zahlung bei Krankheit (Krankentagegeld), das Elterngeld und auch das Arbeitslosengeld.
Beispiel: Die miteinander verheirateten Arbeitnehmer Ehepartner E und Ehepartner F verdienen 3200 Euro beziehungsweise 2950 Euro als Bruttolohn im Monat. Die Wahl der Steuerklasse 4 für beide Partner ist hier vermutlich steuerlich am günstigsten.