Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Abgeltungssteuer - kommt 2019 die ÄnderungDie Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalerträgen und privaten Spekulationsgewinnen. Seit dem 1. Januar 2009 ist die Steuer in Kraft. Die bisherige Besteuerung dieser Einkünfte über die Einkommensteuer ist entfallen.

Dafür werden die genannten Erträge mit pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer belegt. Die Finanzinstitute müssen die Gewinne aus Kapitalerträgen und aus privaten Spekulationsgeschäften an das Finanzamt abführen. Damit wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle erhoben. Deshalb bekommen Sparer, die beispielsweise Zinserträge auf Einlagen auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto erhalten, bekommen nur den Nettoertrag auf dem Konto gutgeschrieben.

Natürlich gibt es, wie bei jeder Steueränderung Gewinner und Verlierer. Zu den Gewinnern zählen insbesondere alle Personen mit einem hohen persönlichen Steuersatz. Denn bisher mussten entsprechende Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Da der Spitzensteuersatz bei rund 47% liegt, ergeben sich für diese Personengruppe durch die Abgeltungssteuer erheblich finanzielle Vorteile.

Steuerhinterziehung durch Datenaustausch bei Kapitalerträgen wird zum Risiko

Wer hofft, durch ausländische Anlagen seine Rendite am deutschen Fiskus vorbei erzielen zu können, der sollte wissen, dass es seit einiger Zeit zwischenstaatliche Abkommen gibt, die dafür sorgen, dass die Zinseinnahmen deutscher Kunden gemeldet werden müssen. Um die Entrichtung der Abgeltungssteuer und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages kommt man also nicht herum. Das gilt inzwischen sogar für die Schweizer Banken, bei denen jedoch eine Meldung in anonymisierter Form erfolgt.

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Literatur

Bundesfinanzministerium zum Thema Steuern aus Zinsen – Abgeltungssteuer

Bundesfinanzministerium – Einzelfragen zur Abgeltungsteuer