Egal ob Lohnsteuer oder Einkommensteuer das Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung ist eine Qual. Die Bundesregierung erläßt oder verändert laufend die Steuergesetze. Und nichts wird einfacher. Im Gegenteil, der Steuerdschungel wird immer schlimmer. Und selbst die Steuerberater haben Mühe den dauernden Anpassungen zu folgen. Wer blickt schon noch durch bei der Steuer? Unser Ratgeber soll Ihnen helfen.
Dazu kommt, dass oft Steuerbescheide von den Finanzämtern als vorläufig erlassen werden, da viele offene Fragen zu Steuern bei den Gerichten noch geklärt werden müssen. Dabei ist die Eingruppierung in eine Steuerklasse meist nicht klärungsbedürftig.
Auch die Abgeltungssteuer verändert die Steuersituation für Personen mit Einkünften aus Kapitalerträgen oder Spekulationsgeschäften. Denn im Gegensatz zur landläufigen Meinung entfällt die Anlage KAP, AUS oder SO seit 2009 nicht für alle. Und in 2019 wird das Thema vermutlich komplett wieder verändert.
Seit 2008 gibt es auch noch neue Steuernummern – für jeden selbstverständlich. Steuer & Steuern: Die besten Tipps, Tricks und Infos
Inhalt
Weitere Themen zu Steuern
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Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer
Jeder von uns ist von ihr betroffen: die Umsatzsteuer (Im Volksmund auch „Mehrwertsteuer“ genannt). Sie wird auf jeden – wie der Name bereits sagt – Umsatz in Deutschland erhoben. 2007 wurde der zu entrichtende Steuersatz von 16 Prozent auf 19 Prozent heraufgesetzt. Es gibt insgesamt zwei unterschiedlich hohe Steuersätze: Zum einen die eben erwähnten 19 Prozent auf die meisten produzierten Güter und Dienstleistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf Nahrung, Bücher und weitere lebensnotwendige Güter. Nutzen für Berechnungen unseren Mehrwertsteuerrechner.
Die Umsatzsteuer wird direkt vom Verkäufer, der immer ein Unternehmer ist, beim jeweiligen Umsatz einbehalten und bis zum zehnten jedes Monats an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerpflichtige, also der Verbraucher, bezahlt dem Unternehmer, dem Steuerschuldner, das Entgelt.
Die Situation bei Unternehmen
In der Unternehmerkette werden zwar die Umsätze auch mit Umsatzsteuer belastet, jedoch haben Unternehmer mithilfe der Vorsteueranmeldung die Möglichkeit, die zu viel bezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern. Die Beträge können einfach mit einem kostenlosen Umsatzsteuerrechner ermittelt werden. So ist effektiv nur der Endverbraucher mit Umsatzsteuer belastet. Für die erfolgreiche Rückforderung ist es erforderlich, dass alle Rechnungen sorgsam aufbewahrt und überprüft werden. Zu beachten gilt jedoch: Ein Vorsteuerabzug (vom Rechnungsbetrag) kann nur dann erfolgen, wenn auf der Rechnung vom Verkäufer explizit die Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Fehlt diese, ist eine der Vorgabe für den Abzug nicht erfüllt.
So einfach wie möglich
Für die Vorsteueranmeldung summiert man alle Umsatzsteuerbeträge, die das Unternehmen im Einkauf an Lieferanten, Märkte, Händler, etc. bezahlt haben. Zunächst stellt diese Summe eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar. Von seinen eigens verkauften Waren, Dienstleistungen oder ähnlichem muss die Umsatzsteuer einbehalten und dem Finanzamt zugeführt werden. Der Übersichtlichkeit wegen werden unnötige Zahlungsströme vermieden. Daher lässt das Finanzamt eine Saldierung der gezahlten (Vorsteuer) und der einbehaltenen Umsatzsteuer zu. Überwiegt die Vorsteuer, geht eine Gutschrift ein, überwiegt die Umsatzsteuer, wird dies abgebucht. In der Regel laufen diese Voranmeldungen über einen Steuerberater, der dem Betroffenen mit gutem Rat zur Seite steht.
Die ständige Anhebung der Umsatzsteuer bleibt nicht ohne Konsequenz, denn auch wenn ein erhöhter Steuersatz keinerlei Auswirkung auf den Wertschöpfungsprozess hat, wirkt er sich dennoch negativ auf die Wirtschaft aus, da die Kaufkraft des Endverbrauchers als Träger dieser Steuer vermindert wird.
Weitere Ratgeber
Verweise
Verbraucherzentrale – Das ändert sich 2019 bei Arbeit und Steuern