Kündigung des Kontos – Bankkonto auflösen – Beispiel, Vorlagen und Musterkündigung

Kündigung des Bankkontos - Tipps wie Kontoinhaber ihr Konto auflösenIn letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Bankkunden mit der Service ihrer Bank nicht mehr zufrieden sind. Die Gründe dafür sind vielfältig, meist sind es Differenzen mit der Bank oder der Kontoinhaber möchte zu einem Institut mit besseren Konditionen wechseln. Dann wird eine Kündigung des Bankkontos fällig. In diesem Ratgeber finden Sie Tipps zum Thema Kündigungsschreiben, wie der Kontoinhaber sein Konto auflösen kann.

Inhalt

Das Wichtigste in der Übersicht

Ein Bankkonto und damit auch jedes Girokonto kann kostenlos gekündigt werden

  • ohne Angabe von Gründen
  • ohne Kündigungsfrist jederzeit

Ratgeber – das sollten Kontoinhaber beachten, wenn sie ihr Konto auflösen möchten

Kontokündigung mit einer BriefvorlageGibt es eine neue Kündigungsfrist für das Girokonto? Wenn ja, mit welcher Frist ist eine Konto Auflösung möglich?

Jede Bank schließt mit dem Kontoinhaber zu Beginn der Geschäftsbeziehung einen Vertrag. Dort sind die Kündigungsfristen angegeben. Generell ist es in Deutschland üblich, dass ein Girokonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Im Kündigungsrecht existiert hierfür der Begriff ordentliche Kündigung. Davon zu unterscheiden ist die fristlose Kündigung.

Der Normalfall, die ordentliche Kündigung eines Bankkontos

Der Bankkunde sollte der Bank aber einen angemessenen Zeitraum einräumen um die Kontokündigung technisch zu erledigen. Beispielsweise wird Ihre Bank vermutlich nicht innerhalb von 2 Tagen zum Monatsende das Konto rein praktisch aufzulösen können. Angemessen ist beispielsweise eine Kündigung mit 2 Wochen zum Monatsende.

Bei der Girokonto Kündigung ist zu unterscheiden zwischen der

  • Auflösung durch den Kunden
  • Kündigung durch die Bank

kostenloses Girkonto

Recht – wie das Konto kündigen, Brief, Fax oder E-Mail?

Eine Kontoauflösung ist nur möglich, wenn kein negativer Bestand, etwa bei Inanspruchnahme eines Dispokredits, vorhanden ist. Überzeugen Sie sich daher, dass Ihr Konto noch Guthaben enthält oder glattgestellt ist.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, erklären Sie die Kündigung eigenhändig unterschrieben und senden das Schreiben als Briefpost an ihre Bank. Als Einschreiben ist noch besser. Ansonsten ist zu unterschieden:

Stichtag 1. Oktober 2016 betrifft E-Mail Kündigungen

Seit dem 1. Oktober gilt nach aktuellem Recht für Kontoverträge, die nach standardisierten, auf AGB Basis vorformulierte Vertragsbedingungen, abgeschlossen wurden, die Möglichkeit der Kündigung per E-Mail. Dies gilt nur für Verträge mit Abschluss ab 1.10.2016.
Grundlage ist der § 309 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und hier:

„13. (Form von Anzeigen und Erklärungen)
eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden

a) an eine strengere Form als die schriftliche Form in einem Vertrag, für den durch Gesetz notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist oder
b) an eine strengere Form als die Textform in anderen als den in Buchstabe a genannten Verträgen oder
c) an besondere Zugangserfordernisse;“

Danach können die o. g. Kontoverträge per E-Mail gekündigt werden. Wenn Banken in ihren AGBs die Schriftform als Kündigung vorschreiben ist dies unwirksam. Problem kann eventuell der Nachweis werden, dass die E-Mail mit der Kündigung den Empfänger erreicht hat. Die postalische Kündigung (Einwurf-Einschreiben) ist für sicherheitsbewußte Menschen die 1. Wahl, denn falls es zu einem Streit mit der Bank kommt, ist die Beweisbarkeit der Kündigung per Mail entscheidend.

Für individuell abgeschlossene Verträge (was bei Girokonten selten der Fall sein dürfte), gilt die E-Mail Kündigung nicht.

Unterschied Schriftform versus Textform

In dem alten, bis zum 1.10.2016 gültigen § 309 BGB stand u. a.:
„an eine strengere Form als die Schriftform oder“.

Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift im Original (eine E-Mail ist nicht ausreichend).

Die Textform ist dagegen mit einer in einer E-Mail gewahrt. Grundlage ist dafür § 127 BGB:
„(1) Die Vorschriften des § 126, des § 126a oder des § 126b gelten im Zweifel auch für die durch Rechtsgeschäft bestimmte Form.
(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.
(3) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten elektronischen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, auch eine andere als die in § 126a bestimmte elektronische Signatur und bei einem Vertrag der Austausch von Angebots- und Annahmeerklärung, die jeweils mit einer elektronischen Signatur versehen sind. Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126a entsprechende elektronische Signierung oder, wenn diese einer der Parteien nicht möglich ist, eine dem § 126 entsprechende Beurkundung verlangt werden.“

Verträge zu Konten mit Abschluss vor dem 1.10.2016

Verträge über Bankkonten, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden können nicht per E-Mail gekündigt werden, da sie der Schriftform bedürfen. Die Kontoauflösung erfolgt hier per Brief.

Bankkonto richtig kündigen

Wir haben Ihnen im Vorangegangen die unterschiedliche Rechtslage vorgestellt. Wenn Sie dies und die gegebenen Tipps berücksichtigen, können Sie nicht mehr viel falsch machen.

Kündigen Sie Ihr Konto in Schriftform mit Angaben zum Ort, Datum, Angabe welches Konto (Kontonummer) gekündigt werden soll, vergessen Sie Ihre volle Unterschrift unter das Papier nicht.

Achtung bei Konto Kündigung von Gemeinschaftskonten: Soll ein Gemeinschaftskonto gekündigt werden, müssen beide Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben.

Girokonto Kündigungsgrund: Es bedarf keiner Erklärung über den Grund der Kündigung.

Achtung bei Kontowechsel: Wenn Sie mit Ihrem Girokonto zu einer anderen Bank wechseln, sollten Sie unbedingt das alte Konto noch eine Zeit lang weiter laufen lassen und erst dann kündigen, wenn alle Zahlungsvorgänge (Einzugsermächtigungen, Daueraufträge etc.) einwandfrei auf dem neuen Konto laufen.

Wichtig: Freistellungsauftrag gesondert kündigen. Bankseitig wird mit ihrer Kontokündigung ein bestehender Freistellungsauftrag nicht automatisch mit gekündigt. Daher muss ein Freistellungsauftrag separat gekündigt werden.

Beispiele

Hier finden Sie Beispiele und Links für die Auflösung eines Bankkontos.

DKB Cash-Konto

Die DKB zeigt sich bei der Kontokündigung kundenfreundlich: Auf dkb.de/pdf/aufloesung_kto.pdf gibt es nicht nur die Möglichkeit ein entsprechendes Formualr downzuloaden, es gibt sogar noch eine Anleitung dazu.

Commerzbank

Die Commerzbank gehört zu den Banken, für die Kündigungen offenbar nicht vorgesehen sind. Zumindest ergibt die Suche auf der Webseite der Bank keine Treffer und auch die Detailsuche via Google liefert keinen Treffer.
Hinweise liefern allerdings die AGBs steht unter dem Punkt Kündigung

  1. „Kündigung
  2. Kündigungsrechte des Kunden

(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (z.B. den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

(3) Gesetzliche Kündigungsrechte

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.“

Kontoinhaber können ihr Konto bei der Commerzbank direkt in einer Filiale auflösen. Alternativ, je nach Datum des Vertragsabschlusses, per E-Mail, Fax oder per Brief.

Deutsche Bank

Laut den AGBs der Deutschen Bank gilt:

„Kündigung
18. Kündigungsrechte des Kunden
Jederzeitiges Kündigungsrecht

Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“
Auf der Formular Seite wird kein Kündigungsformular angeboten.

Die Kontoauflösung muss für vor dem 1. Oktober 2016 geschlossenen Verträge postalisch erfolgen. Später abgeschlossene Verträge können per Brief, Fax oder E-Mail gekündigt werden.

Ing DiBa Konto kündigen

Sie haben ein Girokonto oder ein Extra-Konto bei der ING DiBa und möchten es kündigen? Das ist ganz einfach und die Bank hilft Ihnen sogar dabei.

Wenn Sie ihr Extra-Konto auflösen möchten, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Downloaden Sie die Kontokündigung hier füllen Sie das Kündigungsformular vollständig aus (Unterschrift nicht vergessen) und senden es postalisch an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main
  2. Sie können das Extra-Konto auch online Kündigen. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zum Onlinebanking ein und folgen Sie dem Menüpfad > „Meine Konten“ > „Extra-Konto“ > „Mehr Funktionen“ > „Konto löschen“ > „Übernehmen“. Schließen Sie den Vorgang durch die Eingabe einer mTAN ab. Sie haben ihr Extra-Konto erfolgreich aufgelöst.
  3. Via Telefon: Sie können die Kontoauflösung auch über das Telebanking erledigen. Die spezielle Telefonnummer dafür ist 069-50500105. Für die Kommunikation mit der Hotline benötigen Sie Ihre Telebanking PIN und Ihre 10-stellige Kontonummer (alternativ geht auch die Zugangsnummer.

Oder Sie haben ein Girokonto oder ein Basiskonto bei der ING und möchten es auflösen? Hier finden Sie das Formular zur Kündigung.

Auftrag zur Girokonto/Basiskonto Löschung

netbank

Die netbank gehört in Punkto Auflösung zu den serviceorientierten Banken. Auf der Seite netbank.de/nb/downloads/Kontokuendigung.pdf bietet sie ihren Kunden ein perfektes Kündigungsformular. Am Textende wird freundlicherweise auch gleich angegeben, wohin die Kontoauflösung gesendet werden soll: Per Brief an netbank, Postfach 102 161, 86011 Augsburg. Falls der Vertrag nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurde kann per E-Mail an info@netbank.de gesendet werden.

Postbank

Auch die Postbank informiert ihre Kunden nicht über die Kontokündigung. Auf der Formularseite im Servicecenter bleibt die Suche vergeblich. Auf der Seite antworten.postbank.de/tag/kuendigung finden sich einige Antworten zum Thema. Die Kontoauflösung kann bei der Postbank, per Brief durchgeführt werden. Für Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden ist eine Kündigung auch per Fax oder E-Mail möglich.

Sparkasse

Ein Bankkonto bei der Sparkasse kann direkt vor Ort am Schalter bzw. bei einem Mitarbeiter schriftlich gekündigt werden. Es besteht aber natürlich genauso gut die Möglichkeit die Konto Auflösung per Brief zu veranlassen.

Musterkündigung – Formular – Vorlage

Hier finden Sie einen Musterbrief zur Kündigung Ihres Bankkontos.

Vorname Name
Straße Nummer
Postleitzahl Stadt

  Name der Bank
Straße Nummer/Postfach
Postleitzahl Stadt

Kündigung meiner Kontoverbindung
Kontonummer, Kundenummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich sämtliche Konten zum Datum.

Ein eventuelles Restguthaben überweisen Sie bitte auf mein Konto bei der Bankname.

Vorname Name

IBAN
BIC

Zusätzlich beantrage ich die Löschung des bestehenden Freistellungsauftrags (nur wenn erteilt)

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Ort, Datum

Text in Kursivschrift muss mit den individuellen Daten ausgefüllt werden

Download der Vorlage

Hier können Sie die Musterkündigung als Word Dokument downloaden:

Die Musterkündigung als Brief Vorlage zu Download

Anzahl – Entwicklung

Wie oft kündigen in Deutschland Personen ihr Bankkonto. Das Statistische Bundesamt erfasst zwar alles Mögliche, aber zu Kontoauflösung gibt es keine offiziellen Zahlen. Interessant ist eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des Marktwächters. Danach wechseln nur ca. 2% der Kontoinhaber ihr Konto. Da in Deutschland eigentlich Jedermann ein Konto benötigt und bei einem Wechsel das alte Konto üblicherweise geschlossen wird, dürften die 2% realistisch die Anzahl der Kündigungen wiedergeben. Ob sich diese Entwicklung mit dem Onlinebanking via Smartphone ändert bleibt abzuwarten.

 

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