Banken verwalten für ihre Kunden Konten und ermöglichen den Zahlungsverkehr. Darüber hinaus unterhalten viele Kreditinstitute Filialen, die Kosten verursachen. Für diese Leistungen verlangen Banken üblicherweise im Umlageverfahren ein Entgelt, die Kontoführungsgebühr.
Die Deutschen haben Jahrzehnte schön brav jeden Monat eine Gebühr für Ihr Girokonto an die jeweilige Bank bezahlt. Das war für die Kreditinstitute eine sichere Geldeinnahmequelle.
Heute heißt das Motte: keine Kontoführungsgebühren! Durch das Internet ist es möglich, schnell Konditionen für Konten zu vergleichen. Die Kontoführungsgebühr ist da ein wichtiger Punkt, nach dem ein Girokonto ausgewählt und dann eine Kontoeröffnung durchgeführt wird.
Die Definition des Begriffs Kontoführungsgebühr ist: Eine Gebühr bzw. ein Entgelt für die Einrichtung und Führung eines Kontos durch einen entsprechenden Anbieter. Die genauen Konditionen für die Kontogebühr stehen in dem Vertrag, der zwischen der Bank und dem Kontoinhaber geschlossen wird.
Die Banken hatten insbesondere in der Vergangenheit hohe Personalkosten in den Filialen. Auch die Entwicklung der Kontoführungssysteme war aufwändig. Eine Kontoführungsgebühr wurde monatlich für das Girokonto erhoben und gleich von dem Konto abgebucht. Dadurch war dieser Ausgabeposten für den Kontoinhaber vordergründig nicht so tragisch, da er nicht bar bezahlt wurde.
Heute gibt es viele gute Girokonto Angebote ohne Kontoführungsgebühr, teilweise mit weiteren kostenlosen Leistungen wie eine kostenlose Kreditkarte. Auch eine ec Karte wird fast immer umsonst mit einem Konto abgegeben und ist in der Kontoführungsgebühr enthalten.
Kontoführungsgebühr Sparkassen
Die Gebühren für die Kontoführung sind bei den Sparkassen nicht immer schnell auf der Webseite zu finden. Bei den Sparkassen wird fast immer ein Entgelt fällig, wie diese Pressemitteilung belegt.
Es lohnt sich deshalb immer ein Blick auf das entsprechende Preis-Leistungsverzeichnis zu werfen.