Festgeld wird immer zu einem vertraglich festgelegten Datum fällig. Je nach Vertragsgestaltung erfolgt eine automatische Prolongation oder der Vertrag endet. Für den Festgeldkonto Inhaber stellt sich die Frage kündigen oder weiter laufen lassen. Es gibt aber noch eine andere relevante Situation: Es kommt aber auch vor, dass der Betrag auf dem Konto aus unvorhersehbaren Gründen dringend benötigt wird. Dann stellt sich die Frage nach einer vorzeitigen Kündigung.
Informationen zur Festgeld Kündigung
Festgeld muss zum Laufzeitende gekündigt werden. Festgeld ist eine weitgehend risikolose Geldanlage, weil beide Vertragsparteien, der Anleger und die Bank, genau wissen, für welche Laufzeit und zu welchem Zinssatz das Geld auf dem Festgeld Konto gebunden ist. Bei deutschen Banken ist das Festgeld durch die deutschen Einlagensicherungsfonds geschützt.
Üblicherweise ist die Kündigung nicht vorgesehen
Daher ist eine Kündigung des Festgeldes durch den Anleger nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Kündigung ermöglichen, wie z.B. der Tod des Anlegers, Heirat oder Immobilienerwerb etc. Die Grundlage dazu ist im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Paragraph 314 niedergeschrieben:
„Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“ Quelle: gesetze-im-internet.de
In der Regel führt die vorzeitige Kündigung von Festgeld zu dem Verlust sämtlicher Zinserträge, das heißt, der Anleger erhält nur seinen ursprünglichen Anlagebetrag zurück. Einige Banken sind allerdings kulant und zahlen auch bei vorzeitiger Festgeld Kündigung noch einen Teil der bisher angefallenen Zinsen aus. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich, durch den Kontoinhaber erfolgen.
Wichtige Information: Festgelder müssen zum Ende der Anlagedauer durch den Kontoinhaber gekündigt werden. Versäumt der Anleger die Kündigung, verlängert sich der Vertrag (Prolongation) um dieselbe Laufzeit, zu den aktuellen Zinskonditionen der kontoführenden Bank.
Beispiele für Anbieter mit vorzeitiger Kündigung:
Moneyou: Vorzeitige Auflösung des Festgelds möglich – unkompliziert und gebührenfrei.
Bei Auflösung vor Ende der vereinbarten Laufzeit beträgt der Zinssatz 0,3 % (beim Festgeld 6 Monate Laufzeit oder 1 Jahr Laufzeit). Einzige Voraussetzung ist, dass Sie über die komplette Einlage verfügen, Teilabhebungen sind nicht möglich.
Credit Europe Bank: Vorzeitige Auflösung der Festgeldanlage
Targobank – vorzeitige Kündigung ist nichtmöglich. Quelle: Targobank.de