Tagesgeld Hopping ist vielen Sparern bekannt, die in Zeiten wechselnder Zinssätze ihre Geldanlagen von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter transferieren, um von einem besseren Zinssatz zu profitieren. Einen Depotwechsel hingegen nehmen weniger Anleger vor, weil sie den Aufwand scheuen oder glauben, ein Wechsel des Brokers bringt ihnen keine Vorteile. Das stimmt jedoch nicht, denn viele Kreditinstitute mit einem Depot-Angebot werben verstärkt um neue Kunden, die für’s Depot wechseln attraktive Prämien und andere Vergünstigungen erhalten. Die Banken versuchen, Anleger als Kunden zu gewinnen, um durch Folgegeschäfte im Handel mit Wertpapieren Gewinne zu erzielen.
Inhalt
Gründe für einen Wechsel des Wertpapierdepots
Es gibt vielfältige Gründe, warum ein Investor sein Depot zu einem anderen Anbieter verlegt:
- Unzufriedenheit mit der Orderabwicklung bei der bisherigen Depotbank
- Fehlerhafte Beratung durch einen Anlageberater oder Vermögensberater
- Hohe Ordergebühren
- Hohe Kontoführungsgebühren für das Depot oder das Referenzkonto
- Lukrative Wechselprämie des neuen Anbieters
- Größeres Angebot an handelbaren Papieren
- Erbschaft oder Schenkung
Ärger mit einem Bankberater sowie eine zu langsame oder fehlerhafte Oderabwicklung gehören zu den häufigsten Gründen, warum Anleger ihr Depot zu einem anderen Anbieter übertragen. Aber auch die Höhe der Odergebühren und der Kontoführungsgebühren sind ein wichtiger Grund, warum sich Händler für eine andere Depotbank entscheiden. Über einen Vergleichsrechner können die Bankkunden die Ordergebühren verschiedener Broker und Banken miteinander vergleichen, um den günstigsten Anbieter zu finden. Vor allem für Vieltrader lohnt sich ein Depot, bei dem die Orders mit einer Flat Gebühr pro Monat abgerechnet werden. Einige Banken bieten auch den Kauf von Investmentfonds und Indexfonds ohne Ausgabeaufschlag an oder der Kontoinhaber erhält eine bestimmte Anzahl von Freetrades zum kostenlosen Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Wechselprämien, meist mit Bedingungen
Die Konkurrenz unter den Kreditinstituten mit einem Depot-Angebot ist groß, sodass einige Kunden auch durch verlockende Wechselprämien dazu verleitet werden, ihre Wertpapiere an ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Dabei müssen die Anleger aber beachten, dass die meisten Prämien an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Werden die Bedingungen bis zum Ablauf der angegebenen Frist nicht erfüllt, wird entweder die Prämie nicht gewährt oder der Kontoinhaber muss das Geld zurückzahlen.
Neben dem Handel mit Aktien interessieren sich zahlreiche Investoren auch für den Handel mit weiteren Papieren, wie Anleihen, Währungen, Zertifikate oder Derivate. Jedes Kreditinstitut entscheidet selbst, welche Wertpapiergattungen es seinen Kunden zum Handel anbietet. Vor allem Direktbanken und Online-Broker zeichnen sich durch ein großes Angebot an unterschiedlichen handelbaren Papieren aus. Interessierte Anleger, die eine große Handelsvielfalt bevorzugen, verlegen daher häufig ihr Depot zu einem Anbieter mit einem entsprechenden Angebot.
Verschenkte oder vererbte Wertpapiere können nicht im Depot des Schenkenden oder Verstorbenen bleiben und müssen ebenfalls übertragen werden. Der Grund für einen Depotwechsel ist wichtig für das Finanzamt, da einige Überträge steuerpflichtig sind, während andere Aufträge für einen Depotübertrag ohne steuerliche Beachtung ausgeführt werden können.
Depotwechsel Vergleich – Verschiedene Aktionstypen beim Wertpapierdepot übertragen
Aktuell liegen 2021 nur noch wenige attraktiven Angebote zum Wechsel eines Depot vor.
Broker | Was muss übertragen werden | Prämie |
Targo Bank | externes Depot | bis 5.000 Euro, 0,75% vom Kurswert |
maxblue | externes Depot | bis 500 Euro, 0,50% vom Kurswert |
consorsbank
Die Bank zahlt seit dem 03.06.2020 keine Prämie mehr für den Depotwechsel. Es gibt aktuell noch 10 Freetrades, die aber nur für den Handelsplatz Trategate gelten.
Das waren die alten Bedingungen:
Bei der Consorsbank hing die Höhe der Prämie von der Höhe des übertragenen Fondsvolumen ab. Maximal gabt es 1.000 Euro. Das Angebot galt nur für Neukunden bis 03.06.2020! Es galt diese Staffel:
Höhe des Depotübertrages | Prämie |
über 10.000 EUR | 50 EUR |
über 25.000 EUR | 100 EUR |
über 50.000 EUR | 250 EUR |
über 100.000 EUR | 500 EUR |
über 250.000 EUR | 750 EUR |
über 500.000 EUR | 1.000 EUR |
Das war die Wechselprämie in 2019:
Höhe des Depotübertrages | Prämie |
min. 5.000 EUR | 50 EUR |
über 10.000 EUR | 100 EUR |
über 25.000 EUR | 250 EUR |
über 50.000 EUR | 500 EUR |
über 100.000 EUR | 1.000 EUR |
über 200.000 EUR | 2.000 EUR |
über 300.000 EUR | 3.000 EUR |
über 400.000 EUR | 4.000 EUR |
über 500.000 EUR | 5.000 EUR |
Die Depotbanken bieten unterschiedliche Aktionstypen an, um einen Kunden für einen Depotwechsel zu belohnen. Die meisten Anbieter beschränken die Prämien auf Neukunden, die in den vorangegangenen sechs bis zwölf Monaten kein Konto bei der Bank geführt haben dürfen. Es gibt aber auch Banken, die sowohl neue Kunden als auch Bestandskunden mit einem Bonus für den Übertrag von Wertpapieren belohnen. In einigen Fällen erhalten die Bestandskunden jedoch nur die Hälfte der Prämie, die Neukunden erhalten. Die Angebote beschränken sich in der Regel auf Privatkunden, während Geschäftskunden und Firmen von den Prämien ausgeschlossen sind.
Zu den bekanntesten Aktionen der depotführenden Anbieter gehören:
- Zinsbonus bei Depotübertrag
- Depotwechselangebote mit Prämien
comdirect
Die comdirect hatte noch in 2018 eine Aktion für den Depotübertrag. Aktuell bietet der Broker keine Prämie oder anderweitige Vergünstigung. Hier finden Sie weitere Informationen für einen Wechsel.
ING (vormals ING DiBa)
Auch die ING hat aktuell kein Sonderprogramm für Depotwechsler. Auf das kostenlose Depot kann über diese Seite ein Depotübertrag erfolgen.
Wechsel mit Zinsbonus
Ein Zinsbonus bei dem Wechsel der depotführenden Bank bezieht sich in der Regel auf ein Tagesgeldkonto, das der Kontoinhaber gleichzeitig eröffnet. Jede Bank legt die Bedingungen für den Wechselbonus individuell fest. So verlangen die meisten Institute einen Mindestwert, den die übertragenen Wertpapiere aufweisen müssen. Die Papiere müssen während einer bestimmten Haltefrist, oft ein Jahr, in dem neuen Depot bleiben, damit der höhere Zinssatz für das Tagesgeld gezahlt wird. Wenn der Kontoinhaber nach dem Depotübertrag sein bisheriges Depot bei einem anderen Anbieter schließt, erhöht sich bei einigen Banken der Zinssatz nochmals.
Wechsel mit Prämie
Zu den Prämien, die bei einem Depotwechsel gewährt werden, gehören zum Beispiel Barzahlungen oder Sachprämien in Form von Goldbarren, ein iPad, ein Handy oder andere Elektronikartikel sowie Gutscheine für große Handelsketten oder Online-Shops. Weitere Prämien, die depotführende Institute ihren Kunden anbieten, sind die kostenlose Nutzung einer Handelssoftware, eine bestimmte Anzahl kostenfreier Trades (Freetrades) oder Rabatte bei der Orderaufgabe. Darüber hinaus können die Bestandskunden einer Bank, die einen neuen Kunden werben, ebenfalls eine Geldzahlung oder ein Geschenk erhalten. Die Empfänger einer Prämie müssen beachten, dass die erhaltenen Beträge versteuert werden müssen.
Die Geldzahlungen und Sachwerte sind ebenfalls abhängig von dem Wert der übertragenen Wertpapiere, wobei auch in diesem Fall ein Mindestwert erreicht werden muss. Der Anleger muss die Papiere jedoch nicht unbedingt komplett von einem einzigen Depotkonto übertragen. Einige Institute akzeptieren auch Überträge von mehreren Depots, durch die der geforderte Mindestbetrag zusammenkommt. Manchmal reicht auch eine Überweisung des Mindestwertes auf das Referenzkonto aus, um eine Prämie zu erhalten. Der Kontoinhaber muss dann aber innerhalb einer vorgegebenen Frist Wertpapiere in entsprechender Höhe kaufen.
Barprämie als Cash oder zweckgebunden
Wenn eine Geldüberweisung als Prämie erfolgt, kann der Anleger nicht in jedem Fall durch eine Gutschrift auf seinem Girokonto oder Verrechnungskonto davon profitieren. Bei einigen Banken ist die Barprämie zweckgebunden und kann nur für die Zahlung der Depotgebühren genutzt werden. In anderen Fällen hängt die Zahlung der Prämie von den Wertpapiergattungen ab, die der Anleger im Bestand hat. Für die Verwahrung eines aktiv gemanagten Investmentfonds erhalten die Kreditinstitute eine Bestandsprovision von den Fondsgesellschaften, während die Verwahrung von Aktien, Anleihen, Zertifikaten oder passiv gemanagten Fonds, wie Exchange Traded Funds (ETF), keine zusätzlichen Erträge für die Depotbanken einbringt. Daher wird bei einigen Anbietern die Prämie nur auf übertragene Fondsanteile gewährt.
So läuft ein Depotübertrag ab
Da zahlreiche depotführende Institute als Direktbanken tätig sind, kann der Depotwechsel online in Auftrag gegeben werden. Ein Kontoinhaber kann entweder die neue Depotbank beauftragen, die Wertpapiere einzuziehen, oder er informiert sein bisheriges Institut über den Depotwechsel. In beiden Fällen muss der Auftrag zum Depotübertrag mindestens diese Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von abgebendem und empfangendem Kontoinhaber
- Geburtsdatum des oder der Kontoinhaber
- Steuer-Identifikationsnummer (TIN) von abgebendem und empfangendem Kontoinhaber (bei einer Erbschaft nicht zwingend erforderlich)
- Alte und neue Depotnummer
- Name und Bankleitzahl der Empfängerbank
- Angabe, ob der gesamte Depotbestand oder nur einzelne Papiere übertragen werden sollen
- Bei einem Gläubigerwechsel das Verwandtschaftsverhältnis der Kontoinhaber
- Angabe, ob es sich um einen Eigenübertrag, eine Schenkung, eine Erbschaft oder einen sonstigen Übertrag handelt
- Angaben zum Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe
- Unterschrift des Auftraggebers
Anteile und Bruchstücke
In vielen Depots befinden sich nicht nur ganze Stücke an Wertpapieren, sondern auch Bruchstücke. Das ist häufig der Fall, wenn ein Anleger monatlich einen festen Betrag in einen Fondssparplan einzahlt, für den die entsprechende Anzahl an Fondsanteilen, auch mit Stellen hinter dem Komma, gekauft wird. Nicht in jedem Fall werden die Bruchstücke an die neue depotführende Bank mit übertragen. Der Kunde muss den Verkauf der Bruchstücke entweder selbst bei seinem bisherigen Institut in Auftrag geben oder der neue Anbieter hat einen Umzugsservice für Wertpapiere im Angebot, der den Verkauf der Nachkommastellen beinhaltet.
Bundesgerichtshof Urteile zu Gebühren bei Übertrag von Wertpapieren
In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Banken keine Gebühren für den Übertrag von Wertpapieren berechnen dürfen (dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI%20ZR%20200/03 und dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=30.11.2004&Aktenzeichen=XI%20ZR%2049%2F04). Die Gebührenfreiheit gilt sowohl dann, wenn ein Kontoinhaber nur einen Teil seiner Wertpapiere überträgt als auch bei einem Komplettübertrag mit anschließender Auflösung des Depots. Falls es sich um Namensaktien oder um Papiere handelt, die im Ausland verwahrt werden, kann es trotzdem zu einer Belastung mit fremden Bankspesen kommen.
Die depotführenden Institute nehmen nicht jedes Wertpapier an, das zu ihnen übertragen werden soll. So verwahren die meisten Anbieter nur solche Papiere, die bei ihnen selbst gehandelt werden. Auch der Übertrag ausländischer Effekten ist nicht immer möglich.
Steuern: Die steuerliche Bedeutung eines Depotübertrags
Der Fiskus unterscheidet zwischen einem unentgeltlichen und einem entgeltlichen Wertpapierübertrag.
Entgeltlicher Übertrag
Bei einem entgeltlichen Übertrag geht das Finanzamt von einem Verkauf der Papiere bei dem Auftraggeber sowie einem Kauf bei dem Empfänger aus. Dieser fiktive Verkauf unterliegt dem Steuerabzug von Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer beziehungsweise anfallende Veräußerungsverluste finden bei der Verlustverrechnung Berücksichtigung. Außerdem kann sich der Empfänger der Papiere nicht mehr auf den steuerlichen Bestandsschutz berufen, der für Papiere gilt, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft wurden. Sofern der Auftraggeber nicht plausibel erklären kann, dass es sich um einen unentgeltlichen Depotwechsel handelt oder falls die erforderlichen Angaben auf dem Auftrag fehlen, gehen die Kreditinstitute von einer entgeltlichen Übertragung aus und führen die Steuern an das Finanzamt ab.
Berechnung der Steuer
Bei der Berechnung der Steuern legen die Banken den Börsenkurs der Papiere zugrunde, der einen Tag vor dem Übertrag nach dem Niederstwertprinzip ermittelt wird. Eventuell anfallende Stückzinsen werden hinzugerechnet. Auch für das Empfängerdepot gelten Anschaffungskosten, die zum niedrigsten Kurs vom Vortag berechnet werden. Ergeben sich bei der Berechnung Zwischengewinne oder Stückzinsen, stellt die Bank diese Beträge in den Verlusttopf ein.
Unentgeltlicher Wertpapierübertrag
Überträgt ein Depotinhaber seine Wertpapiere auf sein eigenes Depot bei einem anderen Anbieter, findet kein Gläubigerwechsel statt und der Übertrag ist steuerlich nicht relevant. Es erfolgen weder eine Steuerberechnung noch eine Meldung an das Finanzamt. Sobald das Empfängerdepot einer dritten Person gehört, wechselt der Gläubiger der Papiere. Falls es sich bei dem Dritten um den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder einen anderen Verwandten des Auftraggebers handelt, wird der Übertrag als Schenkung angesehen und ist ebenfalls unentgeltlich. Auch die Erben eines verstorbenen Anlegers können sich die geerbten Wertpapiere unentgeltlich in ihr eigenes Depot transferieren lassen. Obwohl keine Steuerberechnung erfolgt, melden die Banken die Übertragung an das zuständige Finanzamt ihrer Betriebsstätte, sofern sich nach dem 1. Januar 2009 gekaufte Papiere im Bestand befinden.
Worauf müssen Depotinhaber bei einem Wechsel achten?
Der größte Teil der Wertpapiere, die sich in den Depots deutscher Anleger befinden, wird in der Verwahrungsart Girosammelverwahrung geführt. Dadurch müssen bei einem Depotwechsel keine effektiven Stücke von einer Bank zu einer anderen Bank transportiert werden. Stattdessen findet der Übertrag nur durch Umbuchung der Depotguthaben statt. Die Ausführung ist in der Regel innerhalb einer Woche erledigt und der Anleger kann die Papiere aus seinem neuen Depot heraus handeln. Anders sieht es bei effektiven Stücken oder im Ausland verwahrten Papieren aus. Hier kann der Übertrag bis zu sechs Wochen dauern. Wenn Namensaktien übertragen werden, ist der Verkauf nicht sofort nach Eingang der Papiere auf dem neuen Depot möglich. Nach § 67 AktG muss die neue Depotbank erst den Eintrag in das Namensregister veranlassen, bevor ein Handel erfolgen kann.
Korrekte Übertragung der Daten zu den Anschaffungskosten und Verrechnungstöpfen
Zwei wichtige Punkte bei einem Depotwechsel sind die Anschaffungskosten der Wertpapiere und die Verlustverrechnungstöpfe, damit Gewinne und Verluste aus dem Wertpapierhandel korrekt ermittelt werden können. Sofern es sich um einen Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel handelt, werden die Anschaffungsdaten kurze Zeit nach dem Übertrag automatisch an den neuen Anbieter übermittelt. Dadurch ist gewährleistet, dass die neue Depotbank Verkäufe und Endfälligkeiten der übertragenen Wertpapiere steuerlich korrekt abrechnet.
Das Institut muss keine Ersatzbemessungsgrundlage verwenden, bei der der Steuerabzug in der Veranlagung wieder berichtigt werden muss. Auch zahlreiche Länder innerhalb der EU leiten bei einer Übertragung von Wertpapieren die Einstandskurse an die neue depotführende Stelle weiter. Anders als bei einem inländischen Wechsel der Depotbank muss der Kontoinhaber jedoch eine Bescheinigung der ausländischen Bank anfordern und das Dokument an die neue Bank weiterleiten.
Verlustverrechnungstöpfe
Eine Mitnahme der Verlustverrechnungstöpfe zu einer anderen Depotbank ist nur möglich, wenn ein Anleger die Papiere aus seinem Depot in ein neues Depot überträgt, das ebenfalls auf seinen Namen lautet. Außerdem muss der Kontoinhaber sämtliche Papiere übertragen, sodass sich kein Restbestand mehr in seinem bisherigen Depot befindet. Zusätzlich muss zu erkennen sein, dass der Transfer der Verlustverrechnungstöpfe mit dem Wertpapierübertrag zusammenhängt. Der Bankkunde sollte daher den Transfer der Töpfe sofort in dem Antragsformular für den Depotübertrag mit in Auftrag geben.
Die Übertragung der Wertpapiere muss dabei nicht nur an eine Bank erfolgen. Ein Anleger kann sich auch entscheiden, seinen Depotbestand auf mehrere Institute zu verteilen und trotzdem die Verlustverrechnungstöpfe mitzunehmen. Sobald eine Depotbank nur ein Wertpapier erhält, kann der entsprechende Verlustverrechnungstopf an dieses Institut weitergegeben werden. Dabei muss aber der komplette Topf übertragen werden, eine teilweise Übertragung ist nicht möglich. Es können jedoch die drei Töpfe an drei unterschiedliche Kreditinstitute transferiert werden, solange jede dieser Banken mindestens ein Wertpapier der entsprechenden Gattung erhält.
Kosten: Der Depotwechsel muss gebührenfrei sein
Wer sich für eine neue Depotbank entscheidet, wird dort mit offenen Armen aufgenommen. Der Wettbewerb ist hart. Als kostenloser Service übernimmt das neue Institut alle Aufgaben, welche mit dem Übertrag der Wertpapiere in Zusammenhang stehen. Der Anleger muss lediglich eine Vollmacht für den Depotübertrag unterschreiben, alles andere regeln die beteiligten Institute unter sich.
Nun ist ein Wertpapierdepotwechsel auch für die Bank, welcher der Anleger den Rücken kehrt, mit Verwaltungsaufwand verbunden. Die Rechtssprechung sagt jedoch eindeutig, dass für diese Tätigkeiten keinerlei Gebühren erhoben werden dürfen. Es handele sich dabei um das Tagesgeschäft eines Kreditinstitutes und keine außerordentliche Dienstleistung. Insofern ist hinsichtlich der kostenpflichtigen Belastung bei einem Depotübertrag nichts zu befürchten.
Wird neben dem Depotkonto auch das Referenzkonto umgezogen, sollten Anleger allerdings darauf achten, dass auf diesem Konto noch genügend Guthaben vorhanden ist, um noch eventuell ausstehende Gebühren begleichen zu können. Die Vollmacht für die neue Geschäftsverbindung in Bezug auf den Wertpapierübertrag macht sogar eine explizite Kündigung des bestehenden Depots überflüssig.
Referenzkonto gibt auch den Ausschlag
Neben den formalen Kriterien bei einem Depotumzug, Vollmacht und offene Gebühren, kann es auch ein weiteres Kriterium geben, welches Beachtung finden sollte. Die Rede ist von dem Referenzkonto. In der Regel handelt es sich um ein Tagesgeldkonto, welches in der Summe ebenfalls in die Gesamtrendite des Depots hineinspielt. Bei der Auswahl einer neuen Bank ist es sinnvoll, einen online Depotvergleich zu bemühem, welche Zinsen auf das Referenzkonto gezahlt werden. Ist die Rendite extrem niedrig, kann sie die Kostenvorteile bei den Transaktionsgebühren (Odergebühren etc.) schnell nivellieren.
2021: Angebot und Nachfrage regeln bekanntlich den Preis: nix Wechselprämie
Das gilt auch für den Wechsel von Wertpapierdepots. Bis zur Corona-Krise waren die Deutschen überwiegend Aktienmuffel. Die Banken haben daher um jeden Neukunden gekämpft und mit zum Teil hohen Depotwechsel-Prämien gelockt. Diese Zeiten sind vorbei, denn die Broker werden seit 2020 von Neukunden fast überrollt. Die comdirect hatte teilweise Probleme fachkundige Mitarbeiter für die Hotline zu finden.
Deshalb haben es die Broker aktuell nicht nötig Prämien für Depotwechsel-Kunden anzubieten. Der Markt ist wie leergefegt: nix mehr Prämie.
Prämien aus Sicht des Finanzamtes: Steuern
Die Prämien, die der Kunde für den Depotwechsel von der Bank erhält ist bis auf einen Freibetrag steuerpflichtig.